Akademik

Monogamie
Einehe

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Mo|no|ga|mie 〈f. 19; Soziol.〉 Ehe mit nur einem Partner; Sy Einehe; Ggs Polygamie [<grch. monos „allein“ + gamein „heiraten“ (vom Mann)]

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Mo|no|ga|mie, die; -:
Zusammenleben mit nur einem Partner, einer Partnerin:
in M. leben.

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I
Monogamie
 
(Einehe), das Zusammenleben von einer Frau mit einem Mann, in der Regel mit Treueverpflichtung, im Gegensatz zur Doppelehe (Bigamie) und Vielehe (Polygamie).
 
Bei der gemäßigten Monogamie kann die Bindung nach geltenden Sitten und Gesetzen wieder gelöst werden, wie bei der standesamtlich geschlossenen Ehe (Ehe- und Familienrecht). Bei der absoluten Monogamie, z. B. einer katholisch geschlossenen Ehe, ist eine Auflösung (nach dem Kirchenrecht) so gut wie unmöglich. Nur wenn Unfruchtbarkeit beziehungsweise Nichtvollzug der Ehe nachgewiesen werden, kann die Ehe auf Antrag und nach einem strengen Prüfungsverfahren aufgelöst werden.
 
Die Monogamie gilt nicht nur in den europäischen Kulturen als ein sittliches Gut. Sie ist aber keine angeborene Verhaltensweise des Menschen, die jeweilige Eheform einer Volksgruppe ist kulturabhängig und steht zum Teil mit ökonomischen und mit Umweltbedingungen in Zusammenhang. Inwieweit Partner in einer Partnerschaft monogam leben wollen, ist deren persönliche Entscheidung, die mit all ihren Vor- und Nachteilen sorgfältig abgewogen werden sollte.
 
Monogames Verhalten ist auch im Tierreich, z. B. bei Vögeln und Gibbons, bekannt. Die mit dem Menschen näher verwandten nichtmenschlichen Primaten leben jedoch nicht monogam. Auf keinen Fall ist eine »natürliche« Eheform des Menschen aus der Natur ableitbar.
 
Siehe auch: Treue, serielle Monogamie.
 
II
Monogamie
 
[zu griechisch gámos »Ehe«] die, -, das eheliche (geschlechtliche) Zusammenleben von einer Frau und einem Mann, im Gegensatz zur Bigamie (Doppelehe) und Polygamie (Vielehe). - Bei der gemäßigten Monogamie kann eine Bindung nach geltenden Sitten und Gesetzen gelöst werden (Scheidung), bei der absoluten Monogamie ist eine Auflösung unmöglich. In den meisten modernen Gesellschaften überwiegt die gemäßigte Monogamie. An der absoluten Monogamie halten die katholische Kirche und damit die Gesellschaften grundsätzlich fest, die ein katholisches Eherecht haben. (Ehe)
 
Im Tierreich ist Monogamie (mehrjährige bis lebenslange Bindung) von Vertretern aller Wirbeltierklassen, vereinzelt auch von Wirbellosen (z. B. von einigen Krebsen) bekannt. Besonders verbreitet ist sie bei Vögeln, sehr selten dagegen bei Säugetieren, z. B. bei Gibbons.
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
 
Ehe: Konflikt und Kooperation zwischen den Geschlechtern
 

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Mo|no|ga|mie, die; -: Zusammenleben mit nur einem Partner, einer Partnerin: Im Vergleich zu unserer Studentenstudie Anfang der achtziger Jahre haben junge Paare die serielle M. (das zeitlich begrenzte monogame Zusammenleben) in den letzten Jahren offenbar perfektioniert: Sie leben heute, so paradox es klingt, treuer in kürzeren Beziehungen (NZZ, Beilage 3. 5. 99, 56); in M. leben.

Universal-Lexikon. 2012.