der Teil der Politik, der sich mit den inneren Angelegenheiten eines Staates beschäftigt /Ggs. Außenpolitik/: die Innenpolitik der neuen Regierung.
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Ịn|nen|po|li|tik 〈f.; -; unz.〉 Regelung der Verhältnisse u. Angelegenheiten innerhalb eines Staates, Bundeslandes o. Ä.
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Ịn|nen|po|li|tik, die:
Teil der Politik eines Staates, der sich mit der Regelung der inneren Angelegenheiten u. Verhältnisse befasst.
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Innenpolitik,
im weiteren Sinn die Gesamtheit des politischen Handelns innerhalb eines Staates, an dem im Wesentlichen nur die Angehörigen dieses Staates beteiligt sind; im engeren Sinn die Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse innerhalb des politischen Systems eines Staates, mit denen das Zusammenleben der Einwohner und die Verteilung begehrter Güter geregelt werden, sowie die Ergebnisse dieser Prozesse. Die Aufgaben der Innenpolitik können nach den Grundsätzen des Zentralismus oder des Föderalismus verteilt sein.
In der Entwicklung des modernen Verfassungsstaates seit dem 18./19. Jahrhundert wurden Teilbereiche der Innenpolitik schon früh eigenen Ressorts zugewiesen (Finanzen, Krieg, Justiz). Diese geringe Differenzierung entsprach den begrenzten Aufgaben des bürgerlichen Rechtsstaates im 19. Jahrhundert, nämlich der Sicherung der Sozialordnung durch allgemeine Rechtsnormen. Mit der Entwicklung der Industriegesellschaft weitete sich der Bereich der Innenpolitik aus, damit wurden auch in den Regierungen weitere innenpolitische Ressorts geschaffen. Eine andere Ursache dieser Entwicklung war die Tatsache, dass politische Eliten auf die Forderungen entstehender politischer Massenbewegungen reagierten oder diese gar vorwegnahmen. Welche Breite die Innenpolitik im heutigen Sozialstaat gewonnen hat, zeigt die Vielfalt von innenpolitischen Ressorts: Neben den »klassischen« Ministerien der Justiz, der Finanzen und der Verteidigung sind Ressorts für Wirtschaft, Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Arbeit und Sozialordnung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Gesundheit, Verkehr, Post und Telekommunikation, Raumordnung, Bauwesen und Städtebau, Bildung, Wissenschaft, Forschung und Technologie, Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit entstanden. Beim Innenministerium selbst sind dabei im Wesentlichen die Zuständigkeiten für die Grundsatzfragen, allgemeine Verwaltung, für öffentliche Sicherheit und Ordnung (Sicherheitsdienste, Polizei, Grenzschutz), für Verfassungs-, Staats- und Beamtenrecht sowie Ausländer- und Asylangelegenheiten verblieben.
Als Hauptaufgaben der Innenpolitik in den entwickelten Industrieländern erscheinen heute neben Verwaltung, Staats- und Verfassungsschutz eine gerechte Verteilung des Sozialprodukts, der Abbau sozial bedingter Chancenungleichheit, die Lösung nationaler und rassischer Minderheitenprobleme, Ausländer- und Asylangelegenheiten, Bildungsfragen, Umweltschutz, Energie- und Rohstoffprobleme sowie allgemein die Bewältigung der vielfältigen Probleme im Zusammenhang mit der fortschreitenden Globalisierung. Diese Fragen lassen sich angesichts zunehmender internationaler Verflechtung heute weniger denn je isoliert von einzelnen Staaten lösen, sodass von einer autonomen Innenpolitik nicht mehr die Rede sein kann.
In der deutschen Geschichtsschreibung sowie in der Politik der bürgerlichen Nationalstaaten des 19. und beginnenden 20. Jahrhunderts dominierte die Lehre vom »Primat der Außenpolitik«, dem die innenpolitischen Interessen unterzuordnen seien. Dem wurde die marxistisch beeinflusste These gegenübergestellt, nach der die Außenpolitik eine Funktion der innenpolitischen Interessenlage darstelle. Beide Auffassungen sind angesichts der weiter zunehmenden Interdependenz von Innenpolitik und Außenpolitik - der Begriff »Weltinnenpolitik« weist hierauf hin - sehr umstritten.
E. Kehr: Der Primat der I. Ges. Aufs. zur preußisch-dt. Sozialgesch. im 19. u. 20. Jh. (21970);
Demokrat. System u. polit. Praxis der Bundesrep., hg. v. G. Lehmbruch u. a. (1971);
Innen- u. Außenpolitik. Primat oder Interdependenz?, hg. v. U. Altermatt u. a. (Bern 1980);
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Ịn|nen|po|li|tik, die: Teil der Politik eines Staates, der sich mit der Regelung der inneren Angelegenheiten u. Verhältnisse befasst.
Universal-Lexikon. 2012.