Akademik

Musikhochschule
Konservatorium

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Mu|sik|hoch|schu|le 〈f. 19Hochschule zur Ausbildung von Berufsmusikern

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Mu|sik|hoch|schu|le, die:
[Fach]hochschule für die musikalische Ausbildung.

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Musikhochschule,
 
Hochschule für Musik, staatliches Lehrinstitut für die musikalische Berufsausbildung mit hauptsächlich folgenden Berufszielen: 1) Orchestermusiker, Instrumentalsolist, Dirigent, Komponist, Opern- und Konzertsänger, Tänzer; 2) freiberuflicher Musiklehrer und Lehrer an Musikschulen; 3) Schulmusiker, Kirchenmusiker (diese Studiengänge gibt es nur an Musikhochschulen). - Eingangsvoraussetzung ist in jedem Fall eine bestandene Eignungsprüfung, ferner das Abitur. Die Studienabschlüsse sind hochschulinterne beziehungsweise hochschulinterne oder staatliche beziehungsweise ausschließlich staatliche Prüfungen. - Die erste so benannte Musikhochschule war die 1868 gegründete Königliche Hochschule für Musik in Berlin, deren erster Direktor J. Joachim. Es gibt in Deutschland 23 Musikhochschulen, die nach und nach aus Konservatorien, Akademien u. Ä. hervorgingen, und zwar in Berlin (zwei Hochschulen), Bremen, Detmold (mit Dortmund und Münster), Dresden, Düsseldorf, Essen (mit Duisburg), Frankfurt am Main, Freiburg im Breisgau, Hamburg, Hannover, Heidelberg-Mannheim, Karlsruhe, Köln (mit Aachen und Wuppertal), Leipzig, Lübeck, München, Rostock, Saarbrücken, Stuttgart, Trossingen, Weimar und Würzburg. (Konservatorium, Musikschule)
 
Literatur:
 
Musikhochschulführer, hg. v. der Rektorenkonferenz der M. der Bundesrep. Dtl.. .. (1990);
 
Musikstudium in der Bundesrep. Dtl. Musik, Musikerziehung, Musikwissenschaft, hg. v. R. Jakoby u. E. Kraus (111994).

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Mu|sik|hoch|schu|le, die: [Fach]hochschule für die musikalische Ausbildung.

Universal-Lexikon. 2012.