Joachim
[hebräisch eigentlich »den Gott aufrichtet«], nur aus den Apokryphen des Neuen Testaments bekannter Vater Marias, der Mutter Jesu, und Mann der Anna. - Heiliger (Tag: 26. 7., in der orthodoxen Kirche 9. 9.; jeweils zusammen mit Anna).
Joachim,
Fürsten:
1) Joachim I. Nẹstor, Kurfürst (seit 1499), * 21. 2. 1484, ✝ Cölln 11. 7. 1535, Sohn Johann Ciceros, Vater von 2); gründete 1506 die Universität Frankfurt (Oder), gestaltete das Hof- und Kammergericht als oberstes Landesgericht neu (1516) und schuf als einheitliches Landesrecht die »Constitutio Joachimica« (1527). Joachim beanspruchte zwar Hoheit über seine Landesbistümer, war aber ein Gegner der Reformation; im Grimnitzer Vertrag mit Georg I. von Pommern (26. 8./25. 10. 1529; ergänzt 23. 12.) sicherte er Brandenburg das Erbfolgerecht in Pommern.
2) Joachim II. Hẹktor, Kurfürst (seit 1535), * 9. 1. 1505, ✝ Köpenick 3. 1. 1571, Sohn von 1); trat nach abwartender und vermittelnder Haltung 1539 zur Reformation über, unterstützte aber im Schmalkaldischen Krieg den Kaiser. Seine Verschwendungssucht zerrüttete die Landesfinanzen, was ihn zwang, die Steuererhebung den Ständen zu überlassen, die dann ihr »Kreditwerk« auch zur Tilgung der landesherrlichen Schulden schufen. Trotz dieser großen Schwächung gehört Joachim zu den Vätern des brandenburgisch-preußischen Staates (1537 Erbverbrüderung mit den Herzögen von Liegnitz, Brieg und Wohlau, 1539 Aufhebung der Bistümer Brandenburg, Havelberg, Lebus; sein Kanzler L. Distelmeyer erreichte 1569 die Mitbelehnung mit dem Herzogtum Preußen).
3) Joachim Friedrich, Kurfürst (seit 1598), * Cölln 27. 1. 1546, ✝ (auf der Fahrt von Starkow nach Rüdersdorf) 28. 7. 1608, Enkel von 2). Als protestantischer Bischof von Havelberg (1553), Lebus (1555) und Brandenburg (1560) sowie als Administrator von Magdeburg (1567) konnte Joachim große territorialstaatliche Konsolidierungserfolge aufweisen, ehe er an die Spitze Kurbrandenburgs trat. Er setzte 1599 den Geraer Hausvertrag durch. Mit dem Geheimen Rat schuf Joachim 1604 eine nur ihm verantwortliche oberste Regierungsbehörde.
Joachim,
Joseph, Violinist und Komponist, * Kittsee (im Burgenland; südlich von Preßburg) 28. 6. 1831, ✝ Berlin 15. 8. 1907; 1849-53 Konzertmeister in Weimar, 1854 Königlicher Konzertmeister (1859 Konzertdirektor) in Hannover, 1868 Direktor der neu gegründeten Berliner Musikhochschule. Joachim war ein bedeutender Solist und Kammermusiker, u. a. in seinem eigenen Streichquartett, beteiligt an den Uraufführungen des Violinkonzerts und des Doppelkonzerts von J. Brahms. Er komponierte Werke für Violine und schrieb eine »Violinschule« (1902-05, 3 Bände, mit Andreas Moser).
Universal-Lexikon. 2012.