Mu|sik|er|zieh|ung 〈f. 20; unz.〉 Pflege u. Lenkung musikalischer Anlagen als Teil der Pädagogik
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Mu|sik|er|zie|hung, die <o. Pl.>:
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Musik|erziehung,
Musik|pädagogik, musikalische Bildung, die Ausbildung musikalischer Anlagen durch allgemeine Sensibilisierung, Gehör-, Stimmbildung und Singen, durch Musik und Bewegung, Rhythmik, Tanz, aktives Musizieren (mit Musikinstrumenten beziehungsweise vokal), Schaffung eines Tonbewusstseins und einer inneren Vorstellung von Musik, Vermittlung der abendländischen (Kunst-)Musik, ihrer Philosophie und Techniken (z. B. Notenschrift), Wecken kreativer musikalischer Kräfte (Improvisation, Komposition) sowie die Analyse musikalischer Werke. Zunehmend werden die positiven Auswirkungen thematisiert und erforscht, die Musikerziehung auf die Intelligenzentwicklung, Lern- und Konzentrationsfähigkeit, auf Fantasie und Kreativität, Ausdrucks- und Kommunikationsfähigkeit sowie auf Identität, Sinnerfüllung, Sozialverhalten und Teamfähigkeit ausübt.
Musikerziehung liegt heute in der Bildungsverantwortung von Musikschulen und Musikhochschulen, freien Musikerziehern (aktives Musizieren) sowie allgemein bildenden Schulen. Auch bei der Laienmusik (Chöre, Musikvereine) findet die Musikerziehung Anwendung.
Die Erziehung zur Musik und Erziehung durch Musik hat von den magisch-kultischen Bezirken der altchinesischen Lehren bis zur ersten Begriffsbildung einer musischen Erziehung bei den Griechen in Platons »Staat« eine wichtige Rolle gespielt. Im Erziehungssystem des Mittelalters hatte die Musik im System der Artes liberales einen festen Platz. Humanismus und Reformation wandten sich verstärkt musikerzieherischen beziehungsweise schulmusikalischen Fragestellungen zu. Doch erst seit der 2. Hälfte des 18. Jahrhunderts kann vom Beginn einer musikpädagogischen Bestimmung und Theoriebildung im engeren Sinn gesprochen werden (J.-J. Rousseau, J. G. Herder, Goethe, H. Pestalozzi). Im 19. Jahrhundert kamen freie Formen der musikalischen Laienbildung, so das Chorgesangswesen, auf. Eine Neubelebung brachten die von der Jugendmusikbewegung um 1920-30 angeregten Reformen (Volkslied, Volkstanz, alte Liedsätze). Eine veränderte Grundsituation ergab sich seit etwa 1950 durch die Notwendigkeit, die Musikerziehung in das Bild einer gewandelten gesellschaftlichen Umwelt zu integrieren. Bisher gültige musikpädagogische Vorstellungen wie die der »musischen Erziehung« wurden z. B. von T. W. Adorno kritisiert und mit der Besinnung auf die gesellschaftliche Bedingtheit und kritische Funktion des Kunstwerks konfrontiert. Erkenntnisse benachbarter Wissenschaftszweige, besonders der Psychologie und der Soziologie, wurden in die Neuorientierung einbezogen; neben der Volks- und Kunstmusik wird zunehmend auch die Unterhaltungs-, Rock-, Pop- und Jazzmusik berücksichtigt; Musikerziehung erhielt dadurch eine eigenständige Bedeutung im Rahmen sozialer Lernprozesse.
Hauptaufgabe der Musikdidaktik ist es, Lerninhalte und -ziele den neuen Aufgaben anzugleichen und Unterrichtsmodelle bereitzustellen.
W. Lugert: Grundr. einer neuen Musikdidaktik (21983);
H. Antholz: Musiklehren u. Musiklernen (1992);
G. Noll: Musikal. Früherziehung (1992);
Musikpädagogik für die Praxis, hg. v. P. Mraz (21995).
Zeitschriften: Musica (1947 ff.);
Musik u. Bildung (1969 ff.);
Üben & Musizieren (1983 ff.).
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Mu|sik|er|zie|hung, die <o. Pl.>: ↑Musik (1 a) als Schulfach.
Universal-Lexikon. 2012.