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Kompatibilität
Interoperabilität; Verträglichkeit; Vereinbarkeit

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Kom|pa|ti|bi|li|tät 〈f. 20; unz.〉
1. Vereinbarkeit
2. 〈EDV〉 Austauschbarkeit bzw. das Zusammenpassen von Programmen u. Geräten (Programm\Kompatibilität, Hardware\Kompatibilität)

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Kom|pa|ti|bi|li|tät, die; -, -en:
1. (Med.) Verträglichkeit verschiedener Medikamente od. Blutgruppen.
2. (bes. Technik, EDV)↑ kompatible (2) Beschaffenheit.
3. (bildungsspr.) Vereinbarkeit.

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I
Kompatibilität
 
[lateinisch comparare = »sich vertragen«, englisch compatible = »verträglich«], Eigenschaft von elektronischen Geräten, Baugruppen, technischen Übertragungs- und Speicherverfahren oder Datenverarbeitungssystemen, in wesentlichen technischen Parametern übereinzustimmen, sodass der Zusammenschluss mehrerer Komponenten zu einem System (z. B. Computer mit peripheren Geräten, HiFi-Komponentenanlage) und der Austausch einzelner Bestandteile (z. B. Wiedergabe einer stereophon bespielten Tonbandkassette auf einem Mono-Rekorder) problemlos möglich wird. Kompatibilität der Hardware ist Voraussetzung für die Verbindung von Geräten unterschiedlicher Hersteller (mixed ware), d. h. grundlegende konstruktive Merkmale und Anschlussbedingungen (Signalcharakteristik, Belegung der Anschlusselemente) müssen einander angeglichen werden. In der Computertechnik und im Bereich der elektronischen Musikinstrumente geschieht dies durch standardisierte Schnittstellen (Interface, MIDI). Software-Kompatibilität besteht, wenn zwei verschiedene Computersysteme mit den gleichen Programmen (Software) arbeiten können.
II
Kompatibilität
 
die, -/-en,  
 1) Informatik: die Austauschbarkeit oder Verknüpfbarkeit von Geräten, Datenträgern, Daten oder Programmen ohne besondere Maßnahmen. Gerätekompatibilität (Hardwarekompatibilität) setzt das Einhalten bestimmter technischer Werte voraus, wie logische Pegel und Schaltzeiten, Datenkompatibilität die Gleichartigkeit in der Codierung und Struktur der Daten, der Prüf- und Sicherungsverfahren usw. Programmkompatibilität (Softwarekompatibilität) erfordert gleichen Befehlsvorrat und -aufbau. Dabei kann sich die Kompatibilität auf den Quellcode oder auf den Objektcode des Programms beziehen. Bei Stecker- oder Anschlusskompatibilität (Pinkompatibilität) kann ein Gerät oder Bauteil angeschlossen oder ausgetauscht werden, ohne eine besondere Verbindung zu schaffen. Pinkompatibilität bedeutet nicht notwendigerweise Gleichheit der Funktion. Zwischen nichtkompatiblen Geräten kann mithilfe einer Schaltung und/oder eines Programms (Interface) Kompatibilität hergestellt werden. Zum Herstellen der Lauffähigkeit eines Programms auf einem Rechner, auf dem dieses normalerweise nicht lauffähig ist, dient die Emulation (Emulator). Von Aufwärtskompatibilität spricht man, wenn das jeweils größere oder neuere Modell einer Baureihe von Datenverarbeitungsanlagen die Programme des kleineren oder älteren Modells verarbeiten kann, nicht aber umgekehrt.
 
 2) Medizin: Verträglichkeit von transfundiertem Blut oder transplantiertem Gewebe mit dem Blut beziehungsweise Gewebe (Gewebeverträglichkeit) des Empfängers; Gegensatz: Inkompatibilität.
 
 3) Sprachwissenschaft: lexikalisch-syntagmatische Kombinierbarkeit von sprachlichen Elementen innerhalb eines Satzes; Gegensatz: Inkompatibilität.
 
 4) Staatsrecht: Vereinbarkeit der Ausübung mehrerer (verschiedener) öffentlicher Ämter durch eine Person.

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Kom|pa|ti|bi|li|tät, die; -, -en: 1. (Med.) Verträglichkeit verschiedener Medikamente od. Blutgruppen. 2. (EDV) Zusammensetzbarkeit, Vereinbarkeit verschiedener Systeme. 3. (Sprachw.) Anschließbarkeit, Kombinierbarkeit von Lexemen im Satz. 4. Vereinbarkeit; das Zueinanderpassen: Die Subventionen haben ein Ausmaß erreicht, das die Frage nach der K. mit einer marktwirtschaftlichen Grundordnung aufwirft (Woche 21. 3. 97, 12).

Universal-Lexikon. 2012.