Sakrament der Aufnahme in die christliche Kirche (bei dem der, die Geistliche den Täufling mit Wasser benetzt oder auch in Wasser untertaucht):
die Taufe empfangen, erhalten.
Zus.: Erwachsenentaufe, Kindertaufe, Kindtaufe, Nottaufe, Wiedertaufe.
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Tau|fe 〈f. 19〉
1. Sakrament der Aufnahme des Täuflings in die Gemeinschaft der Christen durch Besprengen des Kopfes mit Wasser durch den Geistlichen, bei manchen Sekten durch Untertauchen des ganzen Körpers
2. 〈fig.〉 feierliche Namensgebung (Schiffs\Taufe)
● ein Kind aus der \Taufe heben, über die \Taufe halten Pate stehen; etwas aus der \Taufe heben 〈fig.〉 etwas (be)gründen; eine Partei, einen Verein aus der \Taufe heben [<mhd. toufe <ahd. toufa, toufi(n) <got. daupeins]
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1. (christl. Rel.)
a) <o. Pl.> Sakrament, durch das man in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen wird:
die T. spenden, empfangen;
b) Ritual, bei dem ein Geistlicher die Taufe (1 a) spendet, indem er den Kopf des Täuflings mit [geweihtem] Wasser besprengt od. begießt od. den Täufling in Wasser untertaucht:
eine T. vornehmen;
☆ etw. aus der T. heben (ugs.; etw. gründen, begründen, ins Leben rufen).
2. feierliche Namensgebung, besonders Schiffstaufe:
bei der T. der »Bremen«.
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Taufe,
der allen christlichen Kirchen und Gemeinschaften gemeinsame Ritus der Aufnahme in die christliche Gemeinde (Kirche). Die Taufe ist Sakrament, das in seiner theologischen Dimension die Zugehörigkeit des Getauften zur universalen Kirche Jesu Christi begründet, in seinem kirchenrechtlichen Aspekt dessen Kirchenmitgliedschaft in einer bestimmten christlichen Religionsgemeinschaft. Als gottesdienstliche Handlung wird die Taufe im Rahmen der Taufliturgie unter Namensnennung des Täuflings, Gebet mit Fürbitte, Glaubensbekenntnis und trinitarische Taufformel (»im Namen des Vaters und des Sohnes und des Heiligen Geistes«) vollzogen; in den Ostkirchen durch Übergießen des im Taufbecken stehenden Täuflings, in fast allen christlichen Kirchen und Gemeinschaften abendländische Tradition durch dreimaliges Begießen des Kopfes, bei den Baptisten durch Untertauchen des ganzen Körpers. Die Heilsbedeutung der Taufe besteht im christlichen Verständnis darin, dass durch sie die Sünden (nach katholischer Lehre auch die Erbsünde) getilgt, der Heilige Geist empfangen und der Täufling in eine unauflösbare Gemeinschaft mit Gott hineingenommen wird. - Die gültig gespendete Taufe (Besprengen mit beziehungsweise Tauchen in Wasser, Sprechen der trinitarischen Taufformel) ist unwiederholbar; nach katholischem Kirchenrecht kann die Taufe allerdings bei Konversion zur katholischen Kirche wiederholt werden, wenn »ernste Zweifel« am gültigen Getauftsein des Konvertiten bestehen. Die Taufe wird in der Regel von einem Geistlichen gespendet, kann jedoch in Ausnahmesituationen (Todesgefahr für den zu Taufenden, Abwesenheit eines Geistlichen) als so genannte Nottaufe von jedem Menschen vollzogen werden, der die Absicht hat, damit das zu tun, was Christus beziehungsweise die Kirche getan haben will, und der dabei die notwendige Form wahrt.
Den historischen Hintergrund der Taufe bildeten die in den antiken Mysterien- sowie in den orientalischen Religionen üblichen rituellen Waschungen, die jüdische Proselytentaufe und die Taufbäder der Essener. Ihren eigentlichen Ursprung hat sie in der von Jesus als Zeichen der Umkehr angesichts des (nahen) Gerichts Gottes bejahten jüdische Taufbewegung (Johannes der Täufer), an die die urchristliche Taufpraxis unter Berufung auf die (historisch nicht verifizierbare) Tauftätigkeit Jesu (Johannesbrief 3, 22) und seinen so genannten »Taufbefehl« (Matthäus 28, 19) anknüpfte. Dieser spiegelt die dem Evangelisten bekannte Taufpraxis wider, wird von der Bibelwissenschaft jedoch nicht als authentisches Jesuswort angesehen. Die älteste erhaltene Taufliturgie findet sich in der Didache.
Im Urchristentum wurde die Taufe durch Untertauchen des Täuflings (die Submersionstaufe beziehungsweise [im fließenden Wasser] die Immersionstaufe), durch Übergießen von Wasser (Infusionstaufe) oder durch eine Kombination von beidem vollzogen. Sie war mit einem kurzen Glaubensbekenntnis des Täuflings verbunden. Wesentlich war, dass »auf den Namen Jesu« getauft und damit zugleich dem Getauften der Heilige Geist zuteil wurde (symbolisiert durch die Handauflegung). Theologisch vertieft wurde das urchristliche Taufverständnis besonders durch Paulus, der Taufe als das »Mit-Begraben-Werden« und »Mitauferstehen« mit Christus beschrieb: Die Getauften erlangten mit Christus ein nach dem Bild des Schöpfers erneuertes Menschsein und eine neue eschatologische Existenz (Adam und Eva).
In der frühen Kirche wurde die Taufe nach vorangegangenem Taufunterricht (Katechese) als Erwachsenentaufe vollzogen. Termin für die Feier war im Westen ursprünglich die Oster- oder die Pfingstvigil, im Osten die Vigil von Epiphanie. Die Praxis der Kindertaufe ist erstmals Ende des 2. Jahrhunderts nachweisbar und entstand u. a. unter dem Einfluss der Vorstellung, dass ungetauft gestorbene Kinder in den Limbus eingehen; seit dem 5. Jahrhundert wurde sie - zunächst noch neben der Erwachsenentaufe - allgemein üblich. Gleichzeitig verlor das Katechumenat an Bedeutung; stattdessen sorgten die Eltern und Paten für die christliche Erziehung der Kinder. Die ausschließliche Erwachsenentaufe findet sich heute nur noch bei wenigen christlichen Kirchen und Gemeinschaften, besonders den Baptisten und den Mennoniten.
Seit dem frühen Mittelalter war mit der Taufe die Verleihung des Vornamens (Taufname; Personennamen) verknüpft. Seit dem Spätmittelalter wurden Taufkerze und (meist weißes) Taufkleid in die Liturgie übernommen.
Zum Taufakt wurde das Neugeborene von der Hebamme und der Verwandtschaft zur Kirche geleitet. Die Wöchnerin durfte die Kirche erst zur Einsegnung am Ende des Kindbettes betreten (in katholischen Gegenden bis weit ins 20. Jahrhundert üblich). Wegen der hohen Säuglingssterblichkeit und abergläubischen Vorstellungen erfolgte die Taufe spätestens seit dem 12./13. Jahrhundert wenige Tage nach der Geburt, später auch am selben Tag. In evangelischen Gebieten verband sich die Taufe häufig mit der Einsegnung, also oft erst sechs Wochen nach der Geburt. Die »Taufgaben« (Salz, Taufbonbons, Kindstaufkuchen u. a. Gebildgebäcke), die von den Verwandten geschenkt oder an sie verteilt wurden, sollten Unheil abwenden beziehungsweise Segen herbeiführen. Das übermäßige Feiern bei bürgerlichen und bäuerlichen »Kindstaufmählern«, »Taufschmäusen« oder »Kindelbieren« suchten seit dem späten Mittelalter behördliche Einschränkungs- und Verbotserlasse zu steuern. Die Taufpaten, die auch vielfach die Kosten für die Tauffeier und den Taufschmaus übernehmen, widmen dem Kind besondere Patengeschenke.
Christsein ohne Entscheidung oder Soll die Kirche Kinder taufen?, hg. v. W. Kasper (1970);
G. Barth: Die T. in frühchristl. Zeit (1981);
T. u. Kirchenzugehörigkeit, hg. v. C. Lienemann-Perrin (1983);
U. Schnelle: Gerechtigkeit u. Christusgegenwart. Vorpaulin. u. paulin. Tauftheologie (21986);
L. Heiser: Die T. in der orth. Kirche (1987);
C. H. Ratschow: Die eine christl. T. (41989);
L. Hartman: »Auf den Namen des Herrn Jesus«. Die T. in den neutestamentl. Schriften (1992);
B. Laukemper: Die Heilsnotwendigkeit der T. u. das Kanon. Taufrecht (1992);
U. Steffen: T. Ursprung u. Sinn des christl. Einweihungsritus (21992);
G. Beasley-Murray: Die christl. Taufe. Eine Unters. über ihr Verständnis in Gesch. u. Gegenwart (a. d. Engl., 1998).
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Tau|fe, die; -, -n [mhd. toufe, ahd. toufi(n)]: 1. a) <o. Pl.> (christl. Rel.) Sakrament, durch das man in die Gemeinschaft der Christen aufgenommen wird: die T. spenden, empfangen; das Sakrament der T.; b) (christl. Rel.) Ritual, bei dem ein Geistlicher die ↑Taufe (1 a) spendet, indem er den Kopf des Täuflings mit [geweihtem] Wasser besprengt od. begießt od. den Täufling in Wasser untertaucht: eine T. vornehmen; an jmdm. die T. vollziehen; der Pastor hat heute zwei -n; Unser Hausbesitzer ist von Beruf Glockengießer, da hat er natürlich die Kirchen zu Kunden ... Deshalb müssen wir dem schon entgegenkommen, meinen Enkel zur T. bringen (Kühn, Zeit 230); *jmdn. über die T. halten/aus der T. heben (bei jmds. Taufe als Pate fungieren [u. das Kind über das Taufbecken halten]); etw. aus der T. heben (ugs.; etw. gründen, begründen, ins Leben rufen): eine neue Partei aus der T. heben; Vor 10 Jahren wurde das Zweite Deutsche Fernsehen aus der T. gehoben (Hörzu 13, 1973, 24). 2. feierliche Namensgebung, besonders Schiffstaufe: ich war gestern bei der T. der „Bremen“.
Universal-Lexikon. 2012.