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Psychodiagnostik
Psy|cho|di|a|gnọs|tik auch: Psy|cho|di|ag|nọs|tik 〈f. 20; unz.〉 psycholog. Verfahren zum Erkennen u. Beurteilen einer Persönlichkeit hinsichtlich ihrer Anlagen, Fähigkeiten, Verhaltensweisen usw.

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Psy|cho|di|a|g|nọs|tik, die <o. Pl.>:
Wissenschaft u. Lehre von den Methoden zur Erfassung psychischer Besonderheiten von Personen od. Personengruppen.

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Psychodiagnọstik,
 
psychologische Diagnọstik, diagnọstische Psychologie, die Disziplin der Psychologie, die Methoden erarbeitet, mit deren Hilfe Aussagen über psychologisch relevante Merkmale von Sachverhalten, Gegenständen, Institutionen, v. a. aber von Personen getroffen werden. Die Methoden beinhalten Regeln zur Urteilsbildung und Begutachtung, Kategorien- und Bewertungssysteme, Untersuchungsstrategien, Erhebungsverfahren wie Tests, Anamnese-, Explorations-, Beobachtungsverfahren u. a. Dabei zielt die Psychodiagnostik in Abgrenzung zur medizinischen Diagnostik (Diagnose) nicht auf Störungen des Organismus, sondern auf Verhaltens- und Erlebensaspekte, sowohl beim gesunden als auch beim kranken Individuum. Bei der Psychodiagnostik stehen angewandt-psychologische Aufgabenstellung, psychodiagnostische Methodenentwicklung und differenziell-psychologische Theorienbildung in einem engen Wechselverhältnis.
 
Im Anwendungsbereich gilt es u. a., optimale Lösungswege für praktische, auf Personen und Institutionen bezogene Probleme aufzuweisen. Psychologen testen z. B. Kinder, um in der Schulwahl oder in der Frage, welche zusätzliche pädagogische oder heilpädagogische Betreuung im Einzelfall zweckmäßig ist, eine bessere Entscheidung zu ermöglichen. Bei der Personalauswahl und in der Berufsberatung wird Psychodiagnostik eingesetzt mit der Zielstellung, die »richtige« Person an den »richtigen« Platz zu empfehlen. Der Psychodiagnostiker wirkt u. a. auch an der Verbesserung der Gestaltung von Arbeitsplätzen oder an der Entwicklung, Durchführung und Bewertung von Programmen zur beruflichen Schulung und Umschulung mit. Er trägt zur Differenzialdiagnose psychisch und psychosomatisch Kranker bei und hilft, die im Einzelfall angemessene Behandlungsmethode zu finden oder zu entwickeln sowie die Effektivität von Behandlungs- und Interventionsmethoden zu überprüfen.
 
Bei einer psychologischen Gutachtenerstellung wird eine auf das Untersuchungsziel abgestellte Kombination von Tests (Testbatterie) eingesetzt, deren Befunde zu einer Diagnose zusammengefasst werden. Psychologische Gutachten werden z. B. im Rahmen psychologischer Fragestellungen vor Gericht, in der Psychiatrie oder bei Fragen des Strafvollzugs, bei Sonderschuleinweisungen, in der Personalbeurteilung, bei der Beurteilung der Fahrtauglichkeit, bei Arbeitsplatzeinrichtungen, bei Umweltproblemen (ökopsychologische Untersuchungen und Beratungen) angefordert.
 
Die psychodiagnostischen Methoden werden aus der Testtheorie abgeleitet und nach klassischen oder probabilistischen Testmodellen konstruiert. Je nach zugrunde liegendem Testmodell unterscheidet man zwischen Status- und Prozessdiagnostik sowie zwischen normorientierter und kriterienorientierter Diagnostik. Statusdiagnostik bezeichnet eine Psychodiagnostik mit dem Ziel, einen psychologischen Istzustand als Befund zu erheben. Im Gegensatz dazu hat Prozessdiagnostik das Ziel, Veränderungen in psychischen Prozessen (z. B. zur Feststellung von Therapieerfolgen) festzustellen. Unter normorientierter Diagnostik versteht man einen Untersuchungsansatz mit dem Ziel, das einzelne Testergebnis im Vergleich mit statistischen Bezugswerten (z. B. bezogen auf bestimmte Personengruppen) auszudrücken und zu interpretieren. Im Gegensatz dazu zielt eine kriterienorientierte Diagnostik darauf ab, die einzelne Person in ihrem Entwicklungsverlauf im Hinblick auf ein Erlebnis oder Verhaltensziel (z. B. Leistungsziel oder Therapieziel), das »Kriterium«, zu vergleichen.
 
Literatur:
 
Psycholog. Diagnostik, hg. v. C. F. Graumann u. a., 4 Bde. (1982-83);
 
Psycholog. Diagnostik. Ein Lb., hg. v. R. S. Jäger (1988);
 H.-J. Fisseni: Lb. der psycholog. Diagnostik (1990).
 
Zeitschriften: Diagnostica (1955 ff.);
 
Ztschr. für differentielle u. diagnost. Psychologie (1980 ff.).

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Psy|cho|di|a|gnọs|tik, die; -: Wissenschaft u. Lehre von den Methoden zur Erfassung psychischer Besonderheiten von Personen od. Personengruppen.

Universal-Lexikon. 2012.