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De|por|ta|ti|on 〈f. 20〉 Zwangsverschickung, Verbannung, Verschleppung; Sy Deportierung ● die \Deportation der Juden (in Deutschland im 2. Weltkrieg) [<frz. déportation „Zwangsverschleppung“]
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De|por|ta|ti|on, die; -, -en [lat. deportatio]:
Zwangsverschickung, Verschleppung, Verbannung von Verbrechern, unbequemen politischen Gegnern od. ganzen Volksgruppen:
die D. der Häftlinge in ein Arbeitslager.
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Deportation
[zu lateinisch deportare »wegbringen«] die, -/-en, Zwangsverschickung, Verschleppung oder Verbannung von einzelnen Personen oder Gruppen aufgrund staatlicher Anordnung. Als Maßnahme der Strafjustiz, der Unterdrückung politischer Gegner und der Verfolgung von Minderheiten beziehungsweise einzelnen Volksgruppen innerhalb von Staaten gehandhabt, die über entlegene Gebiete verfügen. Das Völkerrecht verbietet die Deportation über die Staatsgrenzen hinaus. Auch die Massenausweisung von Fremden ist verboten. Umsiedlungsverträge sind nur dann mit dem geltenden Völkerrecht vereinbar, wenn die Einzelpersonen selbst entscheiden können, ob sie an der Umsiedlungsaktion teilnehmen wollen. Im Kriegsrecht wird aus mehreren Artikeln der Haager Landkriegsordnung ein Deportationsverbot bezüglich der Bevölkerung besetzter Gebiete abgeleitet. Art. 6 c des Statuts des Internationalen Militärtribunals von Nürnberg bezeichnet die Deportation der Zivilbevölkerung »vor oder während des (Zweiten Welt-)Krieges« als Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Ein ausdrücklicher Deportationsverbot enthält Art. 49 Absatz 1 des Genfer Abkommens zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten vom 12. 8. 1949. Die Deportation von nationalen, ethnischen, rassischen oder religiösen Gruppen verstößt ferner gegen Art. II der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes vom 9. 12. 1948.
Im Strafrecht der römischen Kaiserzeit war die Deportation eine Strafe, die mit der Aberkennung des römischen Bürgerrechts die Zwangsexilierung verband. In der Neuzeit deportierten Großbritannien, Frankreich und Russland im Rahmen strafrechtlicher Bestimmungen Schwerverbrecher und politischer Gefangene in abhängige, weit vom Zentrum des Landes gelegene Gebiete, so Großbritannien nach Australien, Frankreich nach Cayenne (Französisch-Guayana) und Russland nach Sibirien.
Im 20. Jahrhundert führten Diktaturen, besonders das nationalsozialistische Deutschland und die UdSSR, ohne Berücksichtigung völkerrechtlicher Vereinbarungen Massendeportationen durch. So brachte die UdSSR seit ihrer Gründung politische Gefangene zur Zwangsarbeit in entlegene Teile des Landes (seit den 30er-Jahren in den GULAG). Während des Zweiten Weltkriegs ließ Stalin - zum Teil unter dem Vorwurf der Kollaboration mit den Deutschen - verschiedene ethnische Gruppen (z. B. Wolgadeutsche, Krimtataren, kaukasische Bergvölker, Kalmücken, Mescheten) aus ihrer angestammten Heimat mit brutalen Mitteln aussiedeln und auf andere Gebiete der UdSSR (meist zentralasiatische Sowjetrepubliken) verteilen. Nach der sowjetischen Besetzung Ostpolens (September 1939) wurden zahlreiche Polen nach Sibirien und Kasachstan deportiert. Von mehreren Massendeportationen waren nach der sowjetischen Annexion der baltischen Republiken (1940) beziehungsweise nach deren Rückeroberung aus der deutschen Besatzung durch die Rote Armee die Esten, Letten und Litauer betroffen. Das nationalsozialistische Deutschland deportierte im Zweiten Weltkrieg Millionen Juden und eine große Zahl von Angehörigen anderer Gruppen (z. B. Roma) in die Vernichtungslager (»Holocaust«) sowie Millionen von Angehörigen besetzter Nationen nach Deutschland zum Arbeitseinsatz (Displaced Persons). Im Dezember 1944 setzte die Deportation von Deutschen aus Südsiebenbürgen, Ungarn und Jugoslawien zur Zwangsarbeit in die UdSSR ein. Ende des Zweiten Weltkriegs verbrachte die UdSSR aufgrund des Kontrollratsbeschlusses Nummer 2 mehrere Hunderttausend deutsche Wissenschaftler, Techniker und Arbeiter zwangsweise in die UdSSR. Auch in anderen Diktaturen vor und nach dem Zweiten Weltkrieg blieb die Deportation bei der Verfolgung politischer Gegner oder vermeintlicher Klassenfeinde geübte Praxis. Besonders verheerende Folgen hatte die in Kambodscha unter der Herrschaft Pol Pots vorgenommene Zwangsumsiedlung der Stadtbevölkerung aufs Land und das damit verbundene Terrorregime der Roten Khmer 1975-79.
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De|por|ta|ti|on, die; -, -en [lat. deportatio]: Zwangsverschickung, Verschleppung, Verbannung von Verbrechern, unbequemen politischen Gegnern od. ganzen Volksgruppen: die D. der Häftlinge in ein Arbeitslager; Gundolf bleiben Gräuel und Vernichtung des Dritten Reiches erspart, D., Tod in den Gaskammern (MM 20. 6. 80, 40); Die Regierung Israels hat gestern ungeachtet weltweiter Proteste die D. einer ersten Gruppe von Palästinensern aus den okkupierten Gebieten beschlossen (Freie Presse 31. 12. 87, 4).
Universal-Lexikon. 2012.