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Frieden von Utrecht
Frieden von Utrecht
 
Bereits 1708 kamen im Verlauf des Spanischen Erbfolgekrieges Verhandlungen über eine umfassende Friedensregelung zustande. Kaiser und Reich erhofften sich aufgrund der Erfolge der Allianz auf dem Schlachtfeld eine weitgehende Revision der Friedensverträge des 17. Jahrhunderts. Da sich aber durch die Kaisererhebung des Habsburgers Karl VI. (1685-1740, Kaiser seit 1711), der gleichzeitig Ansprüche auf den spanischen Thron erhob, die Möglichkeit einer übermächtigen Stellung Österreichs abzeichnete, der England nicht zustimmen konnte, kam es zu geheimen Friedensverhandlungen zwischen Frankreich und England, die zum Friedenskongress von Utrecht führten.
 
Während Frankreich, England, Holland, Savoyen, Portugal und Preußen den Vertrag von Utrecht 1713 unterzeichneten, verweigerte der kaiserliche Gesandte die Unterschrift. Einige Wochen später schlossen auch England und Spanien, das unter der Herrschaft des Enkels Ludwigs XIV. blieb, einen Vertrag, der England vor allem den Besitz von Gibraltar und das Monopol im spanischen Sklavenhandel bestätigte. Außerdem sicherte sich England weitere Teile des französischen Kolonialbesitzes in Nordamerika, so die Hudsonbai und Newfoundland.
 
England hatte sich in Utrecht mit seiner Idee des Gleichgewichts durchgesetzt. Das spanisch-habsburgische Riesenreich wurde nicht restituiert. Spanien selbst blieb in den Händen der französischen Bourbonen, durfte aber in keinem Falle mit Frankreich vereinigt werden. Die Spanischen Niederlande fielen an den Kaiser, Holland erhielt einige Sperrfestungen gegenüber Frankreich und besetzte die Gegenküste zum Inselreich. Die italienischen Besitzungen Spaniens fielen an Österreich, Sizilien aber an das Haus Savoyen. Der bayerische Kurfürst wurde wieder in seine Herrschaft eingesetzt, die Königserhebung Preußens wurde anerkannt.
 
Da der Kaiser dem Frieden von Utrecht nicht beigetreten war, blieb der Oberrhein Kriegsschauplatz, hier fanden die Friedensverhandlungen zwischen Frankreich und dem Kaiser statt. Die beiden Heerführer, Prinz Eugen von Savoyen für den Kaiser und der französische Marschall Villars, führten ihre Verhandlungen im badischen Rastatt. Der Kaiser musste die Ergebnisse von Utrecht im Frieden von Rastatt (7. März 1714) akzeptieren. Das Elsass blieb bei Frankreich, Österreich behielt die Herrschaft über die Lombardei, Neapel und Sardinien. Landau, das die Franzosen erobert hatten, bildete eine stark befestigte Exklave Frankreichs im Reich. Wenige Monate später wurde der Frieden zwischen dem Reich und Frankreich in Baden in der Schweiz geschlossen, der die Abkommen von Utrecht und Rastatt bestätigte.

Universal-Lexikon. 2012.