Jẹllinek,
1) Georg, Staatsrechtslehrer, * Leipzig 16. 6. 1851, ✝ Heidelberg 12. 1. 1911, Vater von 5); Professor in Wien (seit 1883 als Extraordinarius, seine Ernennung zum Ordinarius wurde 1889 wegen seiner jüdischen Abstammung abgelehnt), Basel und Heidelberg. Jellinek stellte neben die juristische Staatsrechtslehre die mit psychologischen, soziologischen und philosophischen Methoden vorgehende Soziallehre des Staates und betonte die »normative Kraft des Faktischen«. Von seinen staatsrechtlichen Erkenntnissen sind die Statuslehre (vier »Status«, in denen der Bürger dem Staat gegenübertritt), die Dreielementelehre (der Staat ist definiert durch Volk, Gebiet und Staatsgewalt) und die Selbstbindung des Staates durch Einräumung von subjektiven Rechten des Bürgers gegen den Staat von bleibendem Einfluss.
Werke: System der subjektiven öffentlichen Rechte (1892); Allgemeine Staatslehre (1900).
2) Hermann, österreichischer Schriftsteller und Journalist tschechischer Herkunft, * Drslavice (bei Uherský Brod, Südmährisches Gebiet) 22. 1. 1822, ✝ (hingerichtet) Wien 23. 11. 1848; wurde wegen Beteiligung an politischen und kirchlichen Parteikämpfen aus Leipzig, dann aus Berlin ausgewiesen, lebte ab 1847 in Wien; wegen seiner publizistischen Tätigkeit während der Märzrevolution als Volksaufwiegler verhaftet und standrechtlich erschossen.
Werke: Die religiösen, socialen und literarischen Zustände der Gegenwart,. .. (1847); Uriel Acosta's Leben und Lehre (1847).
3) Max Hermann, österreichischer Germanist, * Wien 29. 5. 1868, ✝ ebenda 6. 5. 1938; ab 1900 Professor in Wien; bedeutend ist v. a. seine »Geschichte der neuhochdeutschen Grammatik. ..« (1913-14, 2 Teile) und die »Geschichte der gotischen Sprache« (1926).
4) Oskar, österreichischer Schriftsteller, * Brünn 22. 1. 1886, ✝ Los Angeles (Calif.) 12. 10. 1949; Richter, ab 1919 freier Schriftsteller; emigrierte 1938 (Tschechoslowakei, Frankreich, USA). Schrieb neben Dramen und Gedichten formstrenge Novellen, in denen er das Schicksal mährischer Dorfbewohner schildert.
5) Walter, Staatsrechtslehrer, * Wien 12. 7. 1885, ✝ Heidelberg 9. 6. 1955, Sohn von 1); Professor in Kiel und Heidelberg, 1935-45 von den nationalsozialistischen Machthabern zwangsweise in den Ruhestand versetzt. Einflussreich war v. a. seine Darstellung des Verwaltungsrechts. Nach 1945 wirkte er maßgebend an den Gesetzen über die Verwaltungsgerichtsbarkeit mit.
Werke: Der fehlerhafte Staatsakt und seine Wirkungen (1908); Verwaltungsrecht (1928).
Universal-Lexikon. 2012.