Reihe; Einfluss; Bedeutung; Wert; Geltung; Wichtigkeit (umgangssprachlich); Grad; Qualität; Stufe; Klasse; Dienstgrad
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Rang [raŋ], der; -[e]s, Ränge ['rɛŋə]:1. berufliche oder gesellschaftliche Stellung, Stufe, die jmd. in einer [hierarchisch] gegliederten [Gesellschafts]ordnung innehat:
einen hohen Rang einnehmen; er ist im Range, hat den Rang eines Generals; jmdm. im/an Rang ebenbürtig, unterlegen sein.
2. <ohne Plural> hoher Stellenwert, den jmd. oder etwas in Bezug auf Bedeutung o. Ä. einnimmt:
ein Ereignis ersten Ranges; ein Wissenschaftler, eine Künstlerin von [hohem] Rang.
3. höher gelegener [in der Art eines Balkons hervorspringender] Teil im Zuschauerraum eines Theaters, Kinos usw.:
das Theater hat drei Ränge; ein Platz im zweiten Rang.
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rạng → ringen
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rạng:
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Rang
[französisch »Reihe«, »Ordnung«, von altfranzösisch renc »Kreis (von Zuschauern)«],
3) Sozialwissenschaften: die Position einer Person oder Gruppe in der Hierarchie eines sozialen Systems, aus der sich bestimmte Rechte (z. B. Weisungsbefugnis), Pflichten (z. B. in Bezug auf die Lebensführung) und eine entsprechende Achtung ergeben. Der Rang wurde und wird in vielen Gesellschaften durch Symbole signalisiert. In den modernen pluralistischen Gesellschaften bestimmen v. a. Einkommen, Vermögen, Entscheidungsgewalt, Bildungs- und Berufsqualifikation den sozialen Rang, während er in früheren Gesellschaften z. B. vom Alter, vom Geschlecht, von der sozialen Schicht (Adel, Bürger, Bauern) und - noch weiter zurückreichend - von der physischen Stärke, dem Jagderfolg oder der Abstammung abhing. (Prestige, Status)
4) Theater: von den oberen Stockwerken aus erreichbare Sitzplatzgruppen, die sich an den Seitenwänden und an der Rückwand des Zuschauerraums befinden; im 17. und 18. Jahrhundert entwickelt.
5) Zivilrecht: Position in einer Reihenfolge von Rechten, besonders von Grundstücksrechten (z. B. Hypothek, Grundschuld). Das Rangverhältnis ist wichtig für die Reihenfolge der Befriedigung der Rechtsinhaber bei der Zwangsversteigerung des Grundstücks; mit abnehmendem Rang steigt für den Gläubiger das Risiko, ganz oder teilweise leer auszugehen. Die Rangordnung beruht auf dem Grundsatz der (zeitliche) Priorität, d. h., das frühere Recht geht dem späteren vor. Bei Eintragungen innerhalb derselben Grundbuchabteilung entscheidet die räumliche Reihenfolge der Eintragungen (§ 879 BGB). Rechte, die unter Angabe desselben Tages eingetragen sind, haben den gleichen Rang, soweit nicht gemäß § 45 Grundbuchordnung eine abweichende Rangfolge vermerkt ist. Das Grundbuchamt ist verpflichtet, Eintragungsanträge in der Reihenfolge ihres Eingangs zu bearbeiten. Verstöße gegen diese Pflicht bewirken zwar keine von der Eintragungsreihenfolge abweichende Rangfolge, können aber Amtshaftungsansprüche auslösen. Der Rang kann auch nachträglich geändert werden (Rangänderung), wobei Zwischenrechte, die hierdurch einen Nachteil erleiden würden, nicht beeinträchtigt werden dürfen. Der Eigentümer kann sich bei Belastung des Grundstücks eine Rangstelle freihalten (Rangvorbehalt).
Ähnlich geregelt ist das Rangverhältnis von Rechten in Österreich (§§ 438, 440 ABGB; §§ 29 Absatz 1, 53 ff. Grundbuchgesetz) und in der Schweiz; entfällt ein im Rang vorangehendes Pfandrecht, so besteht kein Nachrückungsrecht nachfolgender Gläubiger, sofern ein solches nicht vereinbart wurde (System der festen Pfandstelle, Art. 813 ZGB).
Zur Rangfolge von Konkursforderungen Konkurs.
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Rạng, der; -[e]s, Ränge [frz. rang = Reihe, Ordnung < afrz. renc = Kreis (von Zuschauern), aus dem Germ., verw. mit ↑Ring]: 1. bestimmte Stufe, Stellung, die jmd. in einer [hierarchisch] gegliederten [Gesellschafts]ordnung innehat: nur einen niedrigen R. bekleiden, einnehmen; er hat den R., ist, steht im R. eines Generals; eine kleine ... bewohnbare Hochfläche ..., auf der ein äußerst wohlhabender Alamanne fürstlichen -es residiert hat (Archäologie 2, 1997, 26); jmdm. den R. streitig machen (jmds. höhere Stellung einnehmen wollen); jmdm. im/an R. ebenbürtig, unterlegen sein; jmdn. im R. herabsetzen (jmdn. degradieren); Er mochte die Bitte Dumonts, der im R. höher stand und ihm doch nicht befehlen konnte (Gaiser, Jagd 57); *alles, was R. und Namen hat (die gesamte Prominenz); zu R. und Würden/Ehren kommen (einflussreich, bekannt, berühmt werden). 2. <o. Pl.> im Vergleich zu Gleichartigem bestimmter Stellenwert einer Person, Sache in Bezug auf Bedeutung, Qualität: ... hat diese ... Erzählung einen außerordentlichen ... künstlerischen R. (Kasack, Birkenwäldchen, Nachwort 67); Sie (= Golo Manns Erinnerungen an Berühmtheiten)... geben ... der Autobiographie streckenweise den R. eines kulturgeschichtlichen Nachschlagebuchs (Reich-Ranicki, Th. Mann 229); ... rastete ich ... in einem Kaffeehaus mittleren -es (Th. Mann, Krull 134); ein Wissenschaftler vom -e Einsteins; *jmd., etw. von R. (eine bedeutende Person, Sache): ein Physiker, Theaterstück von [hohem] R.; ersten -es (von außerordentlicher Bedeutung): ein Politikum, ein gesellschaftliches Ereignis ersten -es; Für Wedelmann war das eine Neuigkeit ersten -es (Kirst, 08/15, 248). 3. höher gelegener [in der Art eines Balkons vorspringender] Teil des Zuschauerraums im Theater o. Ä.: ein Platz im zweiten R.; Dort spielt dann das Nationalorchester vor überfüllten Rängen (FAZ 18. 12. 61, 14). 4. Gewinnklasse im Lotto, Toto: auf die einzelnen Ränge entfallen folgende Gewinne; im 3. R. gibt es nur 4,50 DM. 5. (Sport) ↑Platz (7); Stellenwert im Vergleich zu anderen: den 2. R. belegen; sie landete in der Gesamtwertung auf dem 12. R.; Barbie Henneberger, die ... hinter Heidi Biebl auf den fünften R. kam (Olymp. Spiele 20); Ü In Deutschland rangiert die Victoria Versicherung unter den Wettbewerbern auf R. 3 (CCI 14, 1998, 13). 6. *jmdm. den R. ablaufen (jmdn. überflügeln, übertreffen; zu veraltet Rank [↑Ränke]; also urspr. = beim Laufen eine Kurve auf geradem Wege abschneiden): es ist einfach untragbar, dass uns andere Kliniken den R. ablaufen (Sebastian, Krankenhaus 116).
Universal-Lexikon. 2012.