Akademik

Republik
Gemeinwesen; Freistaat

* * *

Re|pu|blik [repu'bli:k], die; -, -en:
Staatsform, bei der die oberste Gewalt durch Personen ausgeübt wird, die für eine bestimmte Zeit vom Volk oder dessen Vertretern gewählt werden:
bürgerliche, demokratische, sozialistische Republiken; die Republik ausrufen.
Zus.: Räterepublik, Volksrepublik.

* * *

Re|pu|blik 〈f. 20Staatsform, bei der die Regierung auf bestimmte Zeit gewählt wird [<frz. république <lat. res publica „Gemeinwesen, Staatswesen, Staat“, eigtl. „öffentliche Angelegenheit“]
Die Buchstabenfolge re|pu|bl... kann in Fremdwörtern auch re|pub|l... getrennt werden.

* * *

Re|pu|b|lik [auch, österr. nur: …'blɪk ], die; -, -en [frz. république < lat. res publica = Staat(sgewalt), eigtl. = öffentliche Sache]:
Staatsform, bei der die Regierenden für eine bestimmte Zeit vom Volk od. von Repräsentanten des Volkes gewählt werden:
demokratische, sozialistische -en.

* * *

Republik
 
[französisch république, von lateinisch res publica »Staat(sgewalt)«, eigentlich »öffentliche Sache«] die, -/-en, idealtypisch jeder Staat, in dem im Gegensatz zur Monarchie das Staatsvolk als Träger der Staatsgewalt gesehen wird. In der politischen Realität ist Republik ein Formalbegriff, der sowohl Demokratien als auch Diktaturen umfasst. In der Politikwissenschaft besteht Uneinigkeit darüber, ob der Begriff eine Absage an die monarch. Staatsform oder zugleich eine Ablehnung jeder Form von Allein- oder Willkürherrschaft enthält, d. h., ob er in einer engen inhaltlichen Nähe zu Demokratie und Rechtsstaat steht. - In der Antike gab es Republiken aristrokratischer und demokratischer Prägung. Die Verfassung des republikanischen Rom enthielt demokratische, aristrokratische und monarch. Elemente. Im Mittelalter und in der frühen Neuzeit gab es aristokratisch strukturierte (»Adelsrepubliken«) und bürgerlich-patrizisch bestimmte Republiken (Venedig, Genua, die Niederlande in der Zeit der Generalstaaten, die Kantone der Schweiz bis 1798). In Auseinandersetzung mit der Monarchie (mittelalterlich-ständischer Herkunft) entwickelte sich in Europa seit der Französischen Revolution im 19. Jahrhundert eine republikanische Bewegung, die in der republikanischen Staatsform die Vollendung der Volkssouveränität sah (Republikanismus). Neben den verschiedenen Formen der parlamentarisch-demokratischen Republiken bildeten sich im 20. Jahrhundert auch der Typus der Räterepublik (Rätesystem) und der Volksrepublik heraus. In Deutschland wurde lange der Begriff »Freistaat« für die Republik bevorzugt.
 
Literatur:
 
M. Imboden: Die Staatsformen (21974);
 W. Mager: R., in: Geschichtl. Grundbegriffe, hg. v. O. Brunner u. a., Bd. 5 (1984, Nachdr. 1994);
 R. Zippelius: Allg. Staatslehre (121994);
 E. Jesse: Typologie polit. Systeme der Gegenwart, in: Grundwissen Politik, hg. v. H. Geiss (31997).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Amerikanische Revolution (1776 bis 1783): Das Streben nach Glück
 
Französische Revolution von 1789: Vom dritten Stand zur Nation
 

* * *

Re|pu|blik [auch: ...blɪk], die; -, -en [frz. république < lat. res publica = Staat(sgewalt), eigtl. = öffentliche Sache]: Staatsform, bei der die Regierenden für eine bestimmte Zeit vom Volk od. von Repräsentanten des Volkes gewählt werden: bürgerliche, demokratische, sozialistische -en; eine parlamentarisch regierte R.; die R. ausrufen; Wir leben nicht mehr in der Monarchie, wir leben in der demokratischen R., und nächstens werden wir in der sozialen R. leben (Werfel, Himmel 119); Bonner R. (Bundesrepublik mit Bonn als Hauptstadt); Berliner R. (Bundesrepublik mit Berlin als Hauptstadt); Ü Vergrätzt war ... die halbe R. (die Hälfte der Einwohner der Republik; Spiegel 37, 1974, 115).

Universal-Lexikon. 2012.