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Charisma
Ausstrahlung; Aura; bezaubernde Wirkung; Magie; Verzauberung; magische Kraft; Zauberkraft

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Cha|ris|ma 〈[ ka:-] od. [ ça:-] od. [-rịs-] n.; -, -rịs|ma|ta od. -rịs|men〉
1. 〈Theol.〉 göttliche Gnadengabe, Berufung
2. 〈allg.〉 Ausstrahlung
● er hat, besitzt viel \Charisma [<grch. charisma „Gnadengeschenk“]

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Cha|ris|ma ['ça(:)rɪsma , auch: 'ka(:)… , auch: …'rɪs…], das; -s, Charịsmen u. Charịsmata [lat. charisma = Geschenk < griech. chárisma]:
1. (Theologie) Gesamtheit der durch den Geist Gottes bewirkten Gaben u. Befähigungen des Christen in der Gemeinde.
2. besondere Ausstrahlung[skraft] eines Menschen:
C. besitzen;
er besaß kein C.

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I
Charisma,
 
die besondere Eigenschaft, die Personen aufgrund vermeintlich nicht alltäglicher beziehungsweise anderen Menschen unzugänglicher Fähigkeiten beziehungsweise Kräfte oder aufgrund angenommener Verbindungen mit übernatürlichen, eventuell sogar schicksalsbestimmenden Gewalten zugesprochen wird und sie dadurch bei ihren Mitmenschen als sozusagen begnadet und v. a. für Führungsrollen prädestiniert erscheinen lässt. Die Forschungsergebnisse der modernen Sozialpsychologie vermögen jedoch nicht zu belegen, dass es »geborene Führer« gibt, die unabhängig von einer vorgegebenen Gruppenstruktur und von den Erwartungen der Geführten ihre Stellung in der Gruppe, Sippe oder in einem Volk einnehmen könnten.
II
Charisma
 
['ça(ː)risma, ça'risma, griechisch »Gnadengabe«] das, -s/...'rismen und ...'rismata, die als übernatürlich empfundene oder außerhalb des Alltags stehende Qualität eines Menschen, die ihn in seiner Gruppe als gottgesandt, gottbegnadet erscheinen lässt (Zauberer, Propheten, Kriegshelden). In der charismatischen Herrschaft sah Max Weber (neben der »traditionalen« und der »legalen«) einen eigenen Typus der Herrschaft (Gottesgnadentum). Von anderen Herrschaftsformen unterscheide er sich nicht nur durch die Art seiner Legitimierung, sondern auch etwa durch die Auslese des Herrschaftsstabes (Jünger, Gefolge, erste Anhänger). Doch zeige er meist die Tendenz, im Laufe der Zeit in andere Formen überzugehen (»Veralltäglichung des Charismas«). Bleiben dem Träger des Charismas die erwarteten Erfolge dauernd versagt, so pflegt seine charismatische Autorität zu schwinden. In Zeitaltern und Kulturen, die an die Wirksamkeit übernatürlicher Kräfte nicht glauben, kann die persönliche Ausstrahlungskraft eines Menschen und seine in außergewöhnlichen Erfolgen bewährte Führungsgabe eine Autorität charismatischen Charakters begründen.
 
Religionsgeschichte:
 
In Natur- und Volksreligionen ist vielfach die Fähigkeit zu herrschen ein substanzielles Charisma. Die Gottheit verleihe dem Häuptling oder König eine geheimnisvolle Macht, die Bedürfnisse ihrer Stämme und Völker zu befriedigen, ihre Werke zu vollenden. Gelingt ihnen dies nicht, so werden sie dafür verantwortlich gemacht; ihr Charisma ist geschwunden. Die Germanen kannten das »Heil« oder das »Glück« ihres Königs, das etwa das Korn wachsen lässt. In Arabien bezeichnet der Begriff »baraka« (Segenskraft) charismatische Kräfte und Funktionen. Das Gleiche meint der melanesische Begriff für Kraft, »mana«. Im Volk Israel begegnen charismatische Gaben bei den »großen Richtern« (militärische Abwehr von Feinden), bei den Königen (zur Herrschaftsführung, Jesaja 11, 1 ff.; besonders im Nordreich Israel) und Propheten (Gabe der Mitteilung von Jahwes Wort und Weissagung). Im Neuen Testament sind mit Charisma besondere Geistes- und Gnadengaben zum Dienst an der Gemeinde (1. Korintherbrief 12-14) gemeint: etwa die Unterscheidung der Geister, die Prophetie und das auffällige Zungenreden (Glossolalie) mit der Gabe seiner Deutung. Die Träger dieser Gaben, die Charismatiker oder Pneumatiker, sind an der Gemeindeleitung beteiligt (»charismatische Verfassung« der Urkirche).
 
Die Kirchengeschichte aller Konfessionen und Epochen kennt charismatische Persönlichkeiten, z. B. die großen Mönchsväter im Osten und Westen (Antonius der Große, Franziskus von Assisi), die Bußprediger wie V. Ferrer, andere Gestalten der Kirchengeschichte, denen Wunder zugeschrieben werden (C. F. Blumhardt, Don Bosco), und zahlreiche Frauen: (Birgitta von Schweden, Katharina von Siena).
 
Literatur:
 
J. Brosch: Charismen u. Ämter in der Urkirche (1952);
 F. Taeger: C. Studien zur Gesch. des antiken Herrscherkults, 2 Bde. (1957-60);
 H. von Campenhausen: Kirchl. Amt u. geistl. Vollmacht in den ersten drei Jh. (21963);
 M. Weber: Wirtschaft u. Gesellschaft (51976);
 W. Lipp: Stigma u. C. (1985);
 
C. Theorie, Religion, Politik, hg. v. W. Gebhardt u. a. (1993).

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Cha|ris|ma ['ça:rɪsma, auch: 'çar..., ...'rɪs...], das; -s, Charịsmen u. Charịsmata [lat. charisma = Geschenk < griech. chárisma]: 1. (Theologie) durch den Geist Gottes bewirkte Gaben u. Befähigungen des Christen in der Gemeinde. 2. besondere Ausstrahlung[skraft] eines Menschen: C. besitzen; Früh schon wurde Hussein ein C. zugeschrieben, das auch Frauen in Bann zog (SZ 6. 2. 99, 3); Sie hatte C., wie die Griechen die übernatürlich empfundene Qualität eines Menschen nannten (Hörzu 34, 1981, 23); er besaß kein C.

Universal-Lexikon. 2012.