Du|a|lịs|mus 〈m.; -; unz.〉
1. jede Lehre, die zwei Grundprinzipien des Seins annimmt, z. B. Licht u. Finsternis, männl. u. weibl. Prinzip, Geist u. Materie usw.
2. Widerstreit von zwei einander entgegengesetzten Kräften
3. 〈Phys.〉 Auftreten elektromagnet. Strahlung in Form von Wellen od. Teilchen in Abhängigkeit vom jeweiligen Experiment
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Du|a|lịs|mus , der; -, …men:
der D. zweier Auffassungen.
2. philosophisch-religiöse Lehre von der Existenz zweier Grundprinzipien des Seins, die sich ergänzen od. sich feindlich gegenüberstehen (z. B. Gott – Welt; Leib – Seele).
3. (Politik) Nebeneinander, Rivalität zweier Machtfaktoren in einem politischen System.
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Dualịsmus
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1) allgemein: Zweiheit; Gegensätzlichkeit, Polarität; Zweiheitslehre, prinzipiell auf allen Gebieten und auf sehr verschiedenen Ebenen vertreten: im Gegensatz zum Einheitsprinzip (Monismus) einerseits, zum Pluralismus andererseits.
2) Entwickungspolitik: Konzept zur Bezeichnung von Ungleichheiten in der Wirtschafts- und Sozialstruktur sowohl entwickelter als auch unterentwickelter Länder, nach dem innerhalb einer Volkswirtschaft ein moderner, dynamischer Sektor und ein traditioneller Sektor weitgehend isoliert nebeneinander existieren. Bezogen auf die Entwicklungsländer wird das Dualismuskonzept zur Erklärung der Unterentwicklung herangezogen. Unterentwickelte (desintegrierte) Gesellschaften sind danach gekennzeichnet durch einen kapitalintensiven, exportorientierten, zum Teil von ausländischen Unternehmen beherrschten modernen Sektor und einen mit einfacher Technik ausgestatteten, arbeitsintensiven, rückständigen traditionellen Sektor (wirtschaftlicher und technologischer Dualismus), durch starke Gegensätze zwischen entwickelten und unterentwickelten Regionen (regionaler Dualismus, Zentrum-Peripherie-Modell) sowie durch Gegensätze zwischen überwiegend westlich orientierten Eliten und der unzureichend ausgebildeten und versorgten Bevölkerungsmehrheit (soziokultureller Dualismus). Mit dem Dualismuskonzept wurde lange Zeit eine durch Entwicklungshilfe unterstützte Ausdehnung des modernen Sektors begründet (Modernisierungstheorien), verbunden mit Übertragungseffekten von den Wachstumspolen auf die übrige Wirtschaft. Vertreter des Konzepts der strukturellen Heterogenität (heterogen) verweisen dagegen auf das weitgehend isolierte Nebeneinander beider Sektoren, ohne dass es zu den gewünschten Entwicklungsimpulsen komme; wirtschaftliche Gegensätze und soziale Spannungen würden verstärkt statt abgebaut. (Entwicklungspolitik)
3) Philosophie: die Annahme, dass alles Seiende auf zwei (und nur zwei) ursprüngliche, nicht auseinander herzuleitende Prinzipien gegründet sei; z. B. Gott - Welt, Geist - Stoff, Leib - Seele.
4) Physik: der Welle-Teilchen-Dualismus.
5) Religionswissenschaft: die Anschauung, dass zwei voneinander unabhängige und einander entgegengesetzte letzte Prinzipien die Welt begründen und gestalten. Die chinesische Religion etwa kennt die Polarität des männlichen zum weiblichen Prinzip (Yang und Yin), der Orphismus und die Gnosis den Leib-Seele-Dualismus. Der zur Gnosis gehörende Manichäismus betont den Gegensatz von Licht und Finsternis. Ein doppelter Dualismus findet sich im Parsismus: Geist und Materie wie Gut und Böse stehen zueinander im Gegensatz. Die indische Samkhya-Philosophie unterscheidet Materie (prakriti) und Geist (purusha).
Im Christentum scheint das Gegenüber von Gott und Welt, Fleisch und Geist, Reinheit und Sünde, Gesetz und Gnade dualistischen Charakter zu besitzen. Aber die Antithesen sind nur scheinbar und werden durch die Erwählung Israels durch Gott im Alten Testament und die Anschauung von der in und mit Jesus anbrechenden Gottesherrschaft im Neuen Testament aufgehoben. In der Gnosis, ebenso wie bei Marcion und später im Manichäismus, ist der Dualismus eine grundlegende Voraussetzung. Schöpfer- und Erlösergott werden voneinander getrennt; die verderbte Welt kann nicht vom höchsten Gott geschaffen sein, sondern nur vom Demiurgen; das Fleisch muss vernichtet werden, damit das Göttliche im Menschen wieder zu seinem Ursprung zurückkehren kann. Diese Bewegungen sind von der Kirche immer wieder verurteilt worden, doch finden sie sich zum Teil im Mönchtum wie auch bei den Sekten des Mittelalters (Katharer, Bogomilen).
6) Staatslehre: das koordinierte Nebeneinander zweier Machtfaktoren oder Institutionen in einer politischen Einheit, besonders im Staat, so die Teilung der Souveränität zwischen Ständevertretung (»Land«) und Fürst (»Herrschaft«) im Ständestaat oder das Gegeneinander von Parlament (»Gesellschaft«) und Krone (»Staat«) in der konstitutionellen Monarchie. - Im weiteren Sinn spricht man von Dualismus beim Gegensatz zweier Groß- oder Weltmächte, wie er z. B. zwischen USA und UdSSR bestand.
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Du|a|lịs|mus, der; -: 1. Zweiheit; Gegensätzlichkeit, Polarität: der D. zweier Auffassungen. 2. philosophisch-religiöse Lehre von der Existenz zweier Grundprinzipien des Seins, die sich ergänzen od. sich feindlich gegenüberstehen (z. B. Gott - Welt; Leib - Seele). 3. (Politik) Nebeneinander, Rivalität zweier Machtfaktoren in einem politischen System: ein D. von Staat und Partei beschränkte auch die Machtstellung Mussolinis (Fraenkel, Staat 85).
Universal-Lexikon. 2012.