Neo|li|be|ra|lis|mus 〈m.; -; unz.; Pol.〉 wirtschafts- u. sozialpolitische Lehre, die an den Liberalismus, dem die individuelle Freiheit u. Selbstverantwortung des Einzelnen als Gestaltungsprinzip für die Wirtschaftsordnung zugrunde liegt, anknüpft, sie beinhaltet darüber hinaus die Beschränkung des staatlichen Einflusses auf die Garantie einer stabilen Währung, eines ausgeglichenen Haushaltes, Schaffung von Freihandelszonen u. die Privatisierung staatlicher Monopole u. des Sozialsystems
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Neo|li|be|ra|lis|mus, der; - (Wirtsch.):
an den Liberalismus anknüpfende neuere Richtung in der Volkswirtschaftslehre.
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Neoliberalismus,
wirtschaftspolitisches und sozialphilosophisches Konzept für eine Wirtschaftsordnung, die durch die Steuerung aller ökonomischen Prozesse über den Markt, d. h. durch einen freien und funktionsfähigen Wettbewerb, gekennzeichnet ist. Das im 20. Jahrhundert zur Erneuerung des Liberalismus entwickelte Konzept ist durch Ablehnung des Staatsinterventionismus und jeder Form von Sozialismus und Planwirtschaft gekennzeichnet und hebt die liberale Grundeinstellung hervor, dass den Individuen auf der Basis des Privateigentums ein vom Staat möglichst wenig eingeschränkter Handlungsspielraum zugestanden werden soll. Der unbeschränkte Wettbewerb, der eine zentrale Voraussetzung für das Wirken der am Eigennutz orientierten Privatinitiative bildet, war jedoch seit dem ausgehenden 19. Jahrhundert immer stärker durch private Wettbewerbsbeschränkungen aufgehoben worden. Aus dieser Erfahrung werden unterschiedliche Schlüsse gezogen: Auf der einen Seite reagierte die schon in den 30er-Jahren entstandene Freiburger Schule mit dem Konzept des Ordoliberalismus. Auf der anderen Seite messen v. a. US-amerikanische Vertreter des Neoliberalismus (v. a. M. Friedman) der Wettbewerbsbeschränkungen und generell der ungleichen Verteilung von Marktmacht geringere Bedeutung bei und betonen umso mehr die Gefahren der Zusammenballung staatlicher Macht.
Gemäß dem Ordoliberalismus soll der Staat die Rahmenbedingungen für einen freien Wettbewerb schaffen und jede Art monopolistischer oder gruppenegoistischer Machtentfaltung verhindern. Eine konsistente Ordnungspolitik soll nicht nur einen möglichst freien Wettbewerb erhalten, sondern auch durch Konstanz der Rahmenbedingungen die wirtschaftliche Entwicklung verstetigen. Nach W. Eucken erfüllt der Staat seine Aufgabe einerseits durch Sicherung der freien Preisbildung und eines stabilen Geldwertes, Verhinderung von Marktzutrittsschranken, Gewährleistung von Vertragsfreiheit, Privateigentum und Konstanz der staatlichen Wirtschaftspolitik (»konstituierende Prinzipien«), andererseits durch eine aktive Wettbewerbspolitik, eine Korrektur der primären Einkommensverteilung aus sozialpolitischen Gesichtspunkten, Maßnahmen gegen negative externe Effekte und anormales Nachfrage- und Angebotsverhalten, z. B. auf dem Arbeitsmarkt (»regulierende Prinzipien«). Dabei ist sicherzustellen, dass in der Marktwirtschaft der Staat mit marktkonformen Mitteln steuernd eingreift, die den Anreiz- und Sanktionsmechanismus des Marktes ausnutzen (z. B. durch Steuern und Abgaben), nicht aber behindern (durch Verbote u. a.). Stärker als Eucken betonen W. Röpke, A. Rüstow und A. Müller-Armack den Aspekt der sozialen Gerechtigkeit und Chancengleichheit (staatliche Maßnahmen in den Bereichen Bildung, Vermögensbildung, soziale Grundsicherung). Der Ordoliberalismus bildet die Grundlage für das Konzept der sozialen Marktwirtschaft. Der Neoliberalismus in der Ausprägung, die in den USA dominiert und stark von F. A. von Hayek beeinflusst ist, vertraut weitestgehend auf die Selbststeuerung der Marktwirtschaft und sieht in der staatlichen Rahmensetzung häufig den Beginn einer unerwünschten Einflussnahme. Auf wirtschaftspolitischer Ebene sind Monetarismus und angebotsorientierte Wirtschaftspolitik wichtige Bestandteile des Neoliberalismus.
R. Blum: Soziale Marktwirtschaft. Wirtschaftspolitik zw. N. u. Ordoliberalismus (1969);
M. Wulff: Die neoliberale Wirtschaftsordnung (1976);
Liberalismus im Kreuzfeuer, hg. v. H. G. Nutzinger (1986);
W. Eucken: Grundsätze der Wirtschaftspolitik (61990);
J. Kromphardt: Konzeptionen u. Analysen des Kapitalismus. Von seiner Entstehung bis zur Gegenwart (31991);
F. A. von Hayek: Freiburger Studien. Ges. Aufsätze (21994);
S. Immel: Bildungsökonom. Ansätze von der klass. Nationalökonomie bis zum N. (1994);
A. Siedschlag: Neorealismus, N. u. postinternat. Politik (1997).
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Neo|li|be|ra|lis|mus, der; - (Wirtsch.): an den Liberalismus anknüpfende neuere Richtung in der Volkswirtschaftslehre.
Universal-Lexikon. 2012.