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Causa
Problemstellung; Thema; Fragestellung; Aufgabe; Problematik; Angelegenheit; Sache; Problem; Anliegen

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Cau|sa 〈f.; -, -sae [ -sɛ:]〉 Ursache, Rechtsgrund, Rechtsfall [lat., „Ursache, Angelegenheit, Rechtssache“]

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Cau|sa, die; -, …sae […zɛ] [lat. causa] (Rechtsspr.):
Grund, Ursache [eines Schadens, einer Vermögensänderung usw.].

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Causa
 
[lateinisch »Grund«, »Ursache«] die, -/...sae,  
 1) Philosophie: Terminus der scholastischen Philosophie, die, anknüpfend an die aristotelische Definition der Ursache (Arche), Causa essendi und Causa fiendi als Ursache des Seins und des Entstehens von etwas von der Causa cognoscendi als Ursache seines Erkanntwerdens unterschied. Auf Aristoteles geht die klassische Unterscheidung von vier Ursachen zurück: Causa finalis, Zweckursache, Bestimmung eines Ablaufs durch das Ziel (wie Gesundheit als »Causa« für Sportübungen; Finalität, Teleologie); Causa efficiens, Wirkursache (z. B. der Schreiner als »Causa« für den Tisch; Kausalität); Causa formalis, Gestaltursache im Sinne der inneren gestaltenden Form von etwas (z. B. die der Marmorstatue eigene Gestalt); Causa materialis, Stoffursache, das Substrat, das gestaltet wird (z. B. der Marmor als »Causa« für die Statue; Hylemorphismus). Die Scholastik schloss weitere Unterscheidungen an: Causa prima, die erste, oberste Ursache (Gott); Causa secunda, die endliche Zweitursache innerhalb der Schöpfung; anknüpfend an Platons Ideenlehre Causa exemplaris, Vorbild, Urbild, nach dem etwas gestaltet wird, als schöpferische Idee im Verstande Gottes (»intellectus archetypus«) aufgefasst; Causa sui, Ursache seiner selbst, von Thomas von Aquino nur im Sinne der Freiheit (»um seiner selbst willen sein«) verstanden, da kein Ding sein eigenes substanzielles Sein hervorbringen könne. R. Descartes dagegen drückt mit dem Terminus Causa sui aus, dass Gottes Wesen seine Existenz einschließe; ebenso Spinoza, bei dem Gott, die Substanz als in sich seiend und allein durch sich begreifbar und die Natur als das notwendige Sein zusammenfallen. In der Neuzeit wurde die ehemals umfassende Bedeutung von Causa eingeschränkt, bei D. Hume im Sinne eines psychischen Assoziationsschemas, bei I. Kant als eine Kategorie des Verstandes, welche die Erscheinungen in der Sinnenwelt als notwendig aufeinander folgend denkt. Causa verlor ihren ursprünglichen Charakter als Grundprinzip, das von allem Anfang an den zureichenden Grund für alle abfolgenden Zustände und Vorgänge in sich trägt (Causa primordialis). »Causa« wurde nunmehr verwendet im Sinne von Causa instrumentalis, eines vermittelnden Werkzeuges (Instrumentalismus, instrumentale Vernunft) oder von Causa occasionalis, Gelegenheitsursache, als besonderer Grund gelegentlich eines konkreten Begründungsbedarfs (Okkasionalismus). In der klassischen Physik wird Causa als Determinierung im Sinne einer naturgesetzlichen Festlegung von Künftigem durch das Gegenwärtige aufgefasst.
 
Literatur:
 
A. Lang: Das Kausalproblem (1904);
 T. de Regnon: La métaphysique des causes (Paris 21906);
 H. Titze: Der Kausalbegriff in Philosophie u. Physik (1964);
 A. Schopenhauer: Über die vierfache Wurzel des Satzes vom zureichenden Grunde (Neuausg. 1970).
 
 2) Recht: der Rechtsgrund (für eine Vermögensverschiebung), namentlich die Rechtsbeziehung zwischen dem Empfänger einer Leistung und dem Leistenden, welche die Leistung zwischen ihnen rechtfertigt (z. B. bilden Kauf- oder Schenkungsverträge die Causa für eine erfolgte Zahlung oder Übereignung). Wer etwas ohne Rechtsgrund (»sine causa«) erlangt hat, ist in der Regel zur Herausgabe nach dem Recht der ungerechtfertigten Bereicherung verpflichtet. Ein kausales Rechtsgeschäft ist ein solches, das selbst erkennen lässt, weshalb es getätigt wurde, z. B. beim Kauf: Verpflichtung zur Leistung um der Gegenleistung willen, im Gegensatz zum abstrakten Rechtsgeschäft, z. B. der Übereignung, die die Causa nicht erkennen lässt (Übereignung möglich z. B. in Erfüllung eines Kaufes, einer Schenkung, eines Tausches).
 

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Cau|sa, die; -, ...sae [...zɛ; lat. causa] (Rechtsspr.): Grund, Ursache [eines Schadens, einer Vermögensänderung usw.].

Universal-Lexikon. 2012.