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Pres|ti|ge [prɛs'ti:ʒə], das; -s:Ansehen oder Geltung einer Person, einer Gruppe, einer Institution o. Ä. in der Öffentlichkeit:
an Prestige gewinnen, verlieren; es geht ihm bei der Sache um das Prestige.
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Pres|tige 〈[-ti:ʒ] n.; -s; unz.〉 Ansehen, Geltung bei anderen [frz., „Zauber, Reiz, Ansehen“]
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Pres|ti|ge […'ti:ʒə , …'ti:ʃ], das; -s [frz. prestige, eigtl. = Blendwerk, Zauber < spätlat. praestigium, zu: praestringere = blenden, verdunkeln] (bildungsspr.):
Ansehen, Geltung einer Person, Gruppe, Institution o. Ä. in der Öffentlichkeit:
sein P. wahren;
es geht um ihr P.
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I Prestige
[prɛs'tiːʒə; französisch, eigentlich »Blendwerk«, von gleichbedeutend spätlateinisch praestigium] das, -s, seit den 1920er-Jahren in der Sozialforschung gebräuchliche Bezeichnung für die Anerkennung und Wertschätzung einer Person, einer Gruppe oder einer Position in einem durch andere Gesellschaftsmitglieder gebildeten Rahmen. Prestige hat so eine subjektive Komponente (die Bewertung einer Stelle in den Werteskalen der jeweiligen Gesellschaftsmitglieder) und eine objektive (die Bedeutung, die eine Stelle dadurch für Inhaber und Zuschauer erlangen kann). Es gibt folglich für die Bewertung und Ausstattung einer Stelle mit Prestige keinen absoluten Maßstab; dieser hängt vielmehr von ökonomischen, historischen und kulturellen Rahmenbedingungen der jeweiligen Gesellschaft ab und unterliegt wie diese dem sozialen Wandel. Dabei gelten Beruf, Einkommen, Vermögen, Schulbildung und Entscheidungsbefugnisse als eher objektive Faktoren, während die personenorientierte Wertschätzung (»Vorbilder«, »Stars«), kulturbedingte Achtung (z. B. vor dem Alter) oder die angenommene Bedeutung einer Stelle oder Person für die Realisierung politischer oder kultureller Normen und Ziele eher den subjektiven Prestigefaktoren zugehören. Für moderne pluralistische Gesellschaften ist kennzeichnend, dass Prestige als Bündel oder Kombination aus unterschiedlichen Faktoren in Erscheinung tritt und im Vergleich mit früheren Gesellschaften für weitaus größere Personengruppen (aufgrund von größerer Chancengleichheit und sozialer Mobilität) die Erlangung von Prestige über die Erlangung bestimmter beruflicher und gesellschaftlicher Positionen für möglich gehalten wird.
H. Kluth: Sozial-P. u. sozialer Status (1957);
Soziologie der sozialen Ungleichheit, hg. v. B. Giesen u. a. (1987);
B. Wegener: Kritik des P. (1988).
Prestige,
Bezeichnung für das im Unterschied zur Autorität rational kaum begründbare Ansehen (Wertschätzung, Geltung), das bestimmte Personen oder Gruppen (auch Institutionen) aufgrund ihrer Leistung, ihres Ranges beziehungsweise ihrer sozialen Position, ihrer Kompetenz bei anderen Personen beziehungsweise Gruppen oder in der Öffentlichkeit genießen (Sozialprestige). In der Regel hat das Prestige meinungsbildenden und damit verhaltensbestimmenden Einfluss zur Folge.
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Pres|ti|ge [...'ti:ʒə], das; -s [frz. prestige, eigtl. = Blendwerk, Zauber < spätlat. praestigium, zu: praestringere = blenden, verdunkeln] (bildungsspr.): Ansehen, Geltung einer Person, Gruppe, Institution o. Ä. in der Öffentlichkeit: soziales, nationales, persönliches P.; jmds. P. ist gewachsen, gesunken; das P. der Partei ist angeschlagen; sein P. wahren; P. bei jmdm. besitzen; das Waldeigentum gilt als etwas, das das gesellschaftliche P. des Besitzers hebt (Mantel, Wald 11); dass er ein bedeutender Schriftsteller sei und als solcher dem italienischen Namen und dem kulturellen P. Italiens im Ausland Ehre mache (Niekisch, Leben 268); [an] P. gewinnen; es geht um ihr P.
Universal-Lexikon. 2012.