Akademik

amerikanische Verfassung
amerikanische Verfassung
 
Noch während des Unabhängigkeitskrieges hatten sich die 13 nordamerikanischen Kolonien zu einem losen Staatenbund zusammengeschlossen; in den 1777 aufgestellten Konföderationsartikeln war eine Zentralregierung noch nicht vorgesehen. Die Einzelstaaten, die sich zu Beginn des Krieges Verfassungen gegeben hatten, bestanden auf ihrer Souveränität. Der Kongress der Konförderation verfügte über keine Exekutivgewalt. Doch schon bei den Friedensverhandlungen erwies es sich als notwendig, dem Kongress größere Befugnisse zu übertragen. In der Nachkriegszeit drohte die Einmütigkeit der Einzelstaaten im Streit über Gebiets- und Wirtschaftsfragen wieder zu zerfallen. Weitsichtige Politiker wie Thomas Jefferson, James Madison und Alexander Hamilton sowie der Befehlshaber der Kontinentalarmee des Unabhängigkeitskrieges, George Washington, bemühten sich, die Gegensätze zu überwinden. Schließlich wurde ein Verfassungskonvent nach Philadelphia einberufen, der am 25. Mai 1787 mit seinen Beratungen begann.
 
Die Verhandlungen gestalteten sich schwierig, weil den freiheitsliebenden Amerikanern die Errichtung einer übergeordneten und möglicherweise unkontrollierbaren Staatsgewalt nicht behagte. Am 17. September 1787 wurde vom Konvent die amerikanische Verfassung verabschiedet, die - mit einigen Änderungen - bis heute gilt. Sie beruht auf den Grundsätzen der Gewaltenteilung und der Volkssouveränität sowie auf dem Bundesstaatsprinzip.
 
Der Kongress als Legislative besteht aus zwei Kammern, dem Repräsentantenhaus (Volksvertretung) und dem Senat (Vertretung der Einzelstaaten). Die Abgeordneten des Repräsentantenhauses werden vom Volk unmittelbar auf zwei Jahre gewählt. Im Senat besitzt jeder Einzelstaat, unabhängig von seiner Größe, zwei Stimmen. Die Senatoren werden auf sechs Jahre gewählt, alle zwei Jahre jeweils im Turnus ein Drittel von ihnen. Mit der Einrichtung des Senats konnten die Bedenken vornehmlich der kleinen Staaten gegen die Zentralregierung ausgeräumt werden. Der Kongress beschließt über Krieg und Frieden, schließt Verträge mit fremden Staaten und entscheidet über Maße, Münzen und Gewichte sowie über Zölle und Steuern.
 
Der Präsident steht dem Kongress als oberster Beamter der Exekutive gegenüber. Er wird von einem Wahlmännergremium, das durch direkte Wahl in den Einzelstaaten zustande kommt, für jeweils vier Jahre gewählt; die einmalige Wiederwahl ist möglich. Er ernennt die höheren Beamten wie Botschafter und Konsuln sowie die Bundesrichter. Er sorgt für die Durchführung der Beschlüsse des Kongresses, besitzt jedoch das Recht, diese durch sein Veto aufzuhalten; ferner ist er Oberbefehlshaber der Streitkräfte. Der oberste Gerichtshof als Judikative besteht aus unabhängigen Richtern, die vom Präsidenten ernannt, aber nicht abgesetzt werden können.

Universal-Lexikon. 2012.