klạssische Nationalökonomie,
Klạssik, Bezeichnung v. a. für die britische Volkswirtschaftslehre des 18. und 19. Jahrhunderts, durch deren Lehren die Nationalökonomie zu einer selbstständigen Disziplin der Wissenschaft mit eigenem Forschungsobjekt und eigener Forschungsmethode wurde. Die klassische Nationalökonomie beginnt in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts mit A. Smith, dessen Hauptwerk (»An inquiry into the nature and causes of the wealth of nations«, 1776) eine erste allgemeine akzeptierte Systematik und erste Grundsätze der Wirtschaftswissenschaften enthält. Den Höhepunkt bilden mit ihren Werken D. Ricardo, T. R. Malthus, J. S. Mill in Großbritannien, J. B. Say und F. Bastiat in Frankreich, J. H. von Thünen und H. H. Gossen in Deutschland. Bisweilen wird auch K. Marx zu den Klassikern gezählt.
Die Lehre der klassischen Nationalökonomie ist die von der natürlichen Wirtschaft, von den natürlichen Gesetzen der Produktion und der Verteilung, die automatisch den Wohlstand der Nation bewirken, wenn sich die Privaten nur möglichst autonom, d. h. von staatlicher Kontrolle und Weisung möglichst frei, entfalten können. Die klassische Lehre nimmt im Gegensatz zur dirigistischen Ökonomie des Merkantilismus eine liberale Position ein (z. B. Manchestertum). Danach fällt dem Staat lediglich die Aufgabe zu, Ordnungs- und Schutzfunktionen auszuüben (z. B. Herstellung und Garantie der Rechtssicherheit) und die Möglichkeiten des Einzelnen übersteigende Aufgaben wahrzunehmen (z. B. Verteidigung, Verkehrswege). Eine darüber hinausgehende Wirtschaftspolitik wird abgelehnt (»laissez faire, laissez aller«), da durch die freie Konkurrenz Preise, Beschäftigung, Einkommen beziehungsweise Produktion und Verteilung sowie Konsum, Sparen und Investition wie von einer »unsichtbaren Hand« (A. Smiths »invisible hand«) in ein natürliches Gleichgewicht gebracht werden (saysches Theorem). Als Voraussetzung dafür betont die klassische Nationalökonomie die Freiheit des wirtschaftlich selbstverantwortlich und im Eigeninteresse handelnden Individuums (Homo oeconomicus), die in der Forderung nach dem Recht auf Eigentum, dem Recht auf dessen freie Verfügung sowie nach den Rechten der Vertragsfreiheit ihren konkreten Ausdruck findet.
Zweifel an der Gültigkeit der natürlichen Ordnungs- und Funktionsgesetze der Wirtschaft erhob in Bezug auf die Vollbeschäftigung bereits T. R. Malthus. Die Annahme der automatischen Herstellung eines wirtschaftlichen Gleichgewichts bei Vollbeschäftigung war Hauptkritikpunkt für J. M. Keynes (Keynesianismus), der alle Vertreter einer solchen Auffassung der klassischen Nationalökonomie zurechnet. Nach einem engeren Begriff von klassischer Nationalökonomie ist ihr letzter Vertreter bereits J. S. Mill, der das Bestehen einer natürlichen harmonischen Ordnung teilweise bezweifelte und staatliche Maßnahmen zur Milderung der Einkommensunterschiede für erforderlich hielt.
Die Fortentwicklung klassischer Ansätze in der Neoklassik wird auf die Zeit von 1870 bis 1930 datiert. Hauptvertreter sind A. Marshall, L. Walras, W. S. Jevons und C. Menger. Modelltheoretische Analysen der Bestimmungsgründe der Nachfrage und der Tauschverhältnisse rücken in den Vordergrund. In neuester Zeit wurde die klassische Lehre in der neuen klassischen Makroökonomik weiterentwickelt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Liberalismus · Marktwirtschaft · Volkswirtschaftslehre · Wettbewerb
Universal-Lexikon. 2012.