Bank; Kreditanstalt; Geldhaus; Finanzinstitut; Geldinstitut; Bankhaus; Kreditinstitut; Geschäftsbank
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Spar|kas|se ['ʃpa:ɐ̯kasə], die; -, -n:Betrieb, in dem Geld eingezahlt, abgehoben oder gewechselt werden kann und der Kredite vergibt:
ein Konto bei der Sparkasse haben/führen.
Syn.: ↑ Bank.
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Spar|kas|se 〈f. 19〉 (meist öffentlich-rechtliches) kommunales Kreditinstitut, das, ursprüngl. zur Förderung des Sparens eingerichtet, heute sämtl. Bankgeschäfte erledigt
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Spar|kas|se, die:
1. [öffentlich-rechtliches] Geld- u. Kreditinstitut (das früher hauptsächlich Spareinlagen betreute):
Banken und -n;
Geld auf die S. bringen.
2. Sparbüchse:
2 Euro in die S. stecken, werfen.
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Sparkasse,
Sparbank, englisch Savings-Bank ['seɪvɪȖz bæȖk], französisch Caisse d'Épargne [kɛs de'parɲ], Kreditinstitut, dessen Hauptaufgabe (ursprünglich) die Annahme und Verwaltung von Spareinlagen ist. Die deutschen Sparkassen haben sich, unterstützt von den regionalen Landesbanken/Girozentralen, heute zu Universalbanken entwickelt.
In Deutschland ist die Bezeichnung »Sparkasse« den öffentlichen Sparkassen (kommunalen oder freien öffentlichen Sparkassen) vorbehalten. Die bei weitem überwiegenden kommunalen Sparkassen sind nicht auf Gewinnmaximierung, sondern auf angemessene Rücklagenbildung ausgerichtete gemeinnützige Anstalten des öffentlichen Rechts in der Form von Stadt-, Kreis- oder Bezirkssparkassen. Die kommunale Körperschaft (Gemeinde, Stadt, Kreis, Zweckverband) haftet als Gewährträger für die Verbindlichkeiten sowie für die Existenz der Sparkasse (Anstaltslast). Die wenigen freien öffentlichen Sparkassen werden in der Rechtsform von Stiftungen des bürgerlichen Rechts oder als wirtschaftliche Vereine geführt; sie erfüllen wie die kommunalen Sparkassen gemeinnützige Aufgaben. Die Sparkassen unterliegen neben der allgemeinen Bankenaufsicht nach dem Kreditwesengesetzen der Anstaltsaufsicht durch das jeweilige Bundesland. Für die Geschäftstätigkeit der Sparkassen gelten gegenüber anderen Gruppen der Kreditwirtschaft gesetzliche und satzungsrechtliche Beschränkungen; sie dürfen z. B. nur in einem bestimmten Gebiet tätig sein. Die Verwaltung der meisten Sparkassen liegt bei zwei Organen, dem Verwaltungsrat mit Aufsichts- und Kontrollfunktionen und dem Vorstand, der die Sparkassengeschäfte führt.
Entsprechend dem öffentlichen Auftrag (nach Landessparkassengesetz und kommunalen Satzungen) müssen die Sparkassen ausreichende kreditwirtschaftliche Leistungen für alle Bevölkerungskreise eines bestimmten Gebietes und die dort tätigen Wirtschaftsunternehmen sowie für die öffentliche Hand bieten und dabei Einlagen, v. a. Spareinlagen, von jedermann und in jeder Höhe annehmen (Gewährleistungsfunktion; Kontrahierungszwang). Die Sparkassen pflegen das Kleinsparen, bieten für die Geldanlage verschiedene Sparformen (Sparbuch, Spar- und Sparkassenbriefe, Sparkassenobligation, Investmentzertifikate, Wertpapiere) an und entwickelten neue Sparformen und Spartechniken, z. B. Prämiensparen mit Gewinnausschüttungen und Plussparen. Wesentlicher Bestandteil des öffentlichen Auftrags ist die Kreditvergabe an die wirtschaftlich Schwächeren, den Mittelstand, die privaten sowie die kommunalen Haushalte. Im Kreditgeschäft der Sparkassen dominieren langfristige Darlehen, besonders für den Wohnungsbau und zur Finanzierung kommunaler Investitionen. Der Gewerbe- und Industriekredit sowie der Konsumkredit an private Haushalte haben an Bedeutung gewonnen. Hinzu kommt die finanzielle Betreuung der Kunden bei Auslandsgeschäften.
Als Sparkassenzentralbanken fungieren die 12 regionalen Girozentralen und die DGZ-Dekabank als Spitzeninstitut. Die Sparkassen gehören den regionalen Sparkassen- und Giroverbänden an, deren Spitzenorganisation der Deutschen Sparkassen- und Giroverband e. V., Bonn, ist. In Deutschland bestanden (Ende 2000) 562 Sparkassen mit 18 342 Zweigstellen und einer Bilanzsumme von 954 Mrd.. Der Marktanteil der Sparkassen (einschließlich Sparkassenzentralbanken) in Deutschland betrug, gemessen am Geschäftsvolumen, rd. 37 %, am Privatkundengeschäft sogar rd. 56 %. Die Sparkassengruppe hatte 283 460 Mitarbeiter.
Die Sparkassen wurden durch private Initiativen gegründet, um den unteren Bevölkerungsschichten die Möglichkeit zu geben, langfristig einen sicheren und verzinslichen Notgroschen für Krankheit, Alter u. a. anzusparen. Die ersten Sparkassen entstanden 1778 in Hamburg, 1786 in Oldenburg (Oldenburg) und 1796 in Kiel. 1836 gab es in Deutschland bereits etwa 300 Sparkassen, 1860 etwa 1 200 und 1913 über 3 100; seitdem nahm ihre Anzahl, bedingt durch Fusionen, ständig ab.
In Österreich wurde die erste Sparkasse 1819 in Wien gegründet. Zahlreiche weitere Gründungen folgten. Ähnlich wie in Deutschland stehen die inzwischen universell tätigen Sparkassen in Österreich in Konkurrenz zu privaten Banken und Kreditgenossenschaften. In der Schweiz gilt als älteste Sparkasse die 1786 gegründete Dienstzinskasse der Stadt Bern; 1794 folgte die Sparkasse in Genf. Die Sparkassen werden in der Schweiz aufgrund ihrer inzwischen vielseitigen Geschäftstätigkeit in der Bankenstatistik nicht mehr gesondert erfasst, sondern rechnen zur Gruppe der »Regionalbanken und Sparkassen«.
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Spar|kas|se, die: 1. [öffentlich-rechtliches] Geld- u. Kreditinstitut (das früher hauptsächlich Spareinlagen betreute): Banken und -n; Geld auf die S. bringen. 2. Sparbüchse: 5 Mark in die S. stecken, werfen.
Universal-Lexikon. 2012.