Akademik

theologische Fakultäten
theologische Fakultäten,
 
die seit dem Mittelalter bestehenden katholischen, dann auch evangelischen Fakultäten, denen die Pflege der theologischen Wissenschaft in Forschung und Lehre sowie die Ausbildung des geistlichen Nachwuchses obliegt. Diese Aufgabe teilen sie mit den kirchlichen Hochschulen. In Deutschland gibt es (1998) an staatlichen Universitäten 14 evangelische theologische Fakultäten, vier Fachbereiche für evangelische Theologie und 12 katholische theologische Fakultäten, außerdem theologische Universitätsinstitute zur Ausbildung von Religionslehrern. Sie sind Einrichtungen des Staates, die in ihrem Auftrag sowohl dem Staat wie den Kirchen zugewandt sind. Der Bestand der theologischen Fakultäten ist in Konkordaten und Kirchenverträgen zugesichert, in denen auch die Einwirkungsrechte der Kirchen auf die theologischen Fakultäten, besonders die Mitwirkungsbefugnisse bei der Berufung der Hochschullehrer (Vetorecht des Diözesanbischofs im Hinblick auf Lehre und Lebenswandel des Theologen, nihil obstat; Befugnis der evangelischen Kirchenleitung zur Abgabe einer gutachtlichen Stellungnahme zur Lehre des zu Berufenden), geregelt sind. - In Österreich bestehen an staatlichen Universitäten eine evangelische (Wien) und vier katholische (Wien, Graz, Innsbruck, Salzburg) theologische Fakultäten, in der Schweiz eine katholische (Freiburg im Üechtland) und sechs evangelische (Basel, Bern, Genf, Lausanne, Neuenburg, Zürich) theologische Fakultäten.
 
Literatur:
 
E.-L. Solte: Theologie an der Univ. (1971);
 M. Heckel: Die t. F. im weltl. Verfassungsstaat (1986);
 H. Schmitz: Studien zum kirchl. Hochschulrecht (1990);
 J. Kriewitz: Die Errichtung theolog. Hochschuleinrichtungen durch den Staat (1992).

Universal-Lexikon. 2012.