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Prä|des|ti|na|ti|on 〈f. 20; unz.〉 Vorbestimmung, das Bestimmtsein des Menschen zur Gnade od. Verdammnis durch den Willen Gottes [<lat. praedestinatio „Vorbestimmung“; zu praedestinare „im Voraus bestimmen“]
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Prä|de|s|ti|na|ti|on, die; - [kirchenlat. praedestinatio, zu (kirchen)lat. praedestinare, ↑ prädestinieren]:
1. (Rel.) (bes. von Calvin als Lehre vertretene) göttliche Vorherbestimmung hinsichtlich der Seligkeit od. Verdammnis des einzelnen Menschen.
2. (bildungsspr.) das Geeignetsein, Vorherbestimmtsein für eine bestimmte Aufgabe, einen bestimmten Beruf o. Ä. aufgrund gewisser Fähigkeiten, Anlagen:
er hat die P. zum Politiker.
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Prädestination
[lateinisch »Vorherbestimmung«] die, -,
1) bildungssprachlich für: das Geeignetsein für ein bestimmtes Lebensziel (Beruf oder Ähnliches) aufgrund gewisser Anlagen, Fähigkeiten.
2) Theologie und Religionswissenschaft: die aus dem Glauben an die absolute Souveränität Gottes resultierende und daher von einer anonymen Schicksalsbestimmung zu unterscheidende Erwählung oder Verwerfung (Verdammnis) des Menschen. Beide entspringen allein dem persönlichen Willen Gottes und betreffen vornehmlich das jenseitige Geschick des Menschen.
In der Bibel findet sich im Alten Testament die Vorstellung des auserwählten Volkes, nicht aber die der Prädestination; dagegen gibt es im Neuen Testament, besonders in den paulinischen Schriften, Aussagen, die in Betonung der absoluten Souveränität Gottes seine Freiheit, Menschen zu erwählen oder zu verdammen, sowie die Unwiderstehlichkeit seines Willens hervorheben (besonders Römerbrief 8, 28-30; 9-11; Epheserbrief 1, 3-14). Die in der frühen Kirche darauf aufbauende Lehrauffassung, dass Gott seine Wahl auf die Voraussicht der auf freiem Willen beruhenden menschlichen Taten stützt, wurde zur Grundaussage der Prädestinationslehre in der ostkirchlichen Theologie. Im Westen hat Augustinus die Prädestinationslehre gegenüber dem Glauben an einen allgemeinen Heilswillen Gottes in den Vordergrund gerückt und sie in der Auseinandersetzung mit dem Pelagianismus systematisch entwickelt. Das theologische Problem lag dabei in der Fragestellung, inwieweit die Prädestination als »Ratschluss Gottes« von Ewigkeit her feststeht und ob beziehungsweise inwieweit der Mensch kraft seines (freien) Willens den Glauben wählen und durch sein Handeln an seinem Heil mitwirken kann, was Augustinus so beantwortete, dass aus der durch die Erbsünde verlorenen Masse der Sünder (»massa damnata«) nur wenige Auserwählte gerettet und zum ewigen Leben bestimmt werden (Gnadenwahl); ihnen wird die Gnade, die untrüglich (»irresistibel«) wirkt, ohne Vorleistungen (»Verdienste«) zuteil. Lucidus (✝ nach 474) und Gottschalk von Orbais entwickelten die augustinische Lehre weiter zu der einer doppelten Prädestination (der Erwählten zum ewigen Leben, der anderen zur Verdammnis). Im Prädestinationsstreit zwischen Gottschalk und seinen Gegnern Hinkmar von Reims sowie Johannes Scotus Eriugena wurde die augustinische Position im Sinne einer einzigen Prädestination, nämlich der zum Heil, präzisiert. Die Reformatoren nahmen den Gedanken einer doppelten Prädestination im Kontext der Verborgenheit Gottes und der Unerforschlichkeit seines Willens erneut auf und modifizierten ihn. Bei J. Calvin wurde die Prädestination zur zentralen Wahrheit, die als unwiderstehlich und teilweise auch als aus dem Lebenserfolg erfahrbar galt. In der katholischen Kirche lebte die Diskussion um die Prädestination v. a. im Gnadenstreit und in den Auseinandersetzungen um den Jansenismus wieder auf.
Im Sinne der Auffassung, dass das Schicksal des Menschen unter dem ausschließlichen Willen eines allmächtigen Gottes steht und der Mensch das von Gott für ihn bestimmte Leben in der gläubigen Unterordnung unter dessen Willen aufgrund von Willensentscheidungen, die er subjektiv als die seinen empfindet, auch führen kann, wird die Prädestination vom Islam vertreten (z. B. Sure 6, 125), wobei sie im Volksislam eher fatalistisch betrachtet wird (Kismet). - Das rabbinische Judentum betonte im Zusammenhang mit der Vorsehung und Allwissenheit Gottes, dass »alles in Gottes Hand steht, ausgenommen die Gottesfurcht« (Rabbi Chanina, 3. Jahrhundert). Diese ist göttliche Forderung, ihre Erfüllung hängt jedoch von der eigenverantworteten Entscheidung des Menschen ab. (Gnade, Rechtfertigung)
Erwählung, in: TRE, Bd. 10 (1982);
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Prä|des|ti|na|ti|on, die; - [kirchenlat. praedestinatio, zu (kirchen)lat. praedestinare, ↑prädestinieren]: 1. (bes. von Calvin als Lehre vertretene) göttliche Vorherbestimmung hinsichtlich der Seligkeit od. Verdammnis des einzelnen Menschen. 2. (bildungsspr.) das Geeignetsein, Vorherbestimmtsein für ein bestimmtes Lebensziel, einen Beruf o. Ä. aufgrund gewisser Fähigkeiten, Anlagen: er hat die P. zum Politiker.
Universal-Lexikon. 2012.