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Geschlecht
Genus (fachsprachlich); Gattung; Stamm; Geblüt; Blutsbande; Haus; Familienbande; Familie; Sippe; Adel; Abstammung

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Ge|schlecht [gə'ʃlɛçt], das; -[e]s, -er:
1.
a) <ohne Plural> Gesamtheit der Merkmale, wonach ein Lebewesen als männlich oder weiblich zu bestimmen ist:
junge Leute beiderlei Geschlechts.
b) die Gesamtheit der Lebewesen, die entweder männlich oder weiblich sind:
das ist eine Beleidigung des weiblichen Geschlechts (der Frauen).
2. Geschlechtsorgan.
3.
a) Gattung, Art:
das menschliche Geschlecht.
Zus.: Menschengeschlecht.
b) Familie, Sippe:
das Geschlecht der Hohenstaufen.
Zus.: Adelsgeschlecht, Bauerngeschlecht.
c) Generation:
die kommenden Geschlechter; das vererbt sich von Geschlecht zu Geschlecht.

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Ge|schlẹcht 〈n. 12
I 〈zählb.〉
1. jede der beiden verschiedenen Formen (weibl. u. männl.), in denen beim Menschen, den meisten Tieren u. vielen Pflanzen die Einzelwesen vorkommen
2. Art, Gattung (Menschen\Geschlecht)
3. Familie (Adels\Geschlecht, Bauern\Geschlecht)
4. Nachkommenschaft, Generation
5. 〈Gramm.〉 grammatisches \Geschlecht = Genus (2)
● das \Geschlecht der Hohenzollern ● ein altes, alteingesessenes, weit verbreitetes \Geschlecht; das andere \Geschlecht die Männer bzw. die Frauen; die folgenden, kommenden \Geschlechter; männliches, weibliches, sächliches \Geschlecht 〈Gramm.〉; das menschliche \Geschlecht die Menschen; das schöne, schwache \Geschlecht 〈umg.; scherzh.〉 die Frauen; das starke \Geschlecht 〈umg.; scherzh.〉 die Männeraus altem, edlem \Geschlecht stammen; Menschen beiderlei \Geschlechts Männer u. Frauen; von \Geschlecht zu \Geschlecht
II 〈unz.〉
1. Geschlechtsteil
2. 〈veraltet〉 Geschlechtstrieb
[<ahd. gislahti; zu slahan „nacharten, nachschlagen“; → schlagen]

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Ge|schlẹcht , das; -[e]s, -er [mhd. geslehte, ahd. gislahti, zu schlagen (14), eigtl. = das, was in dieselbe Richtung schlägt]:
1.
a) (von Lebewesen, bes. dem Menschen u. höheren Tieren) Gesamtheit der Merkmale, wonach ein Lebewesen in Bezug auf seine Funktion bei der Fortpflanzung als männlich od. weiblich zu bestimmen ist:
ein Kind weiblichen -s;
das biologische G.;
b) Gesamtheit der Lebewesen, die entweder männliches od. weibliches Geschlecht (1 a) haben:
das weibliche G. (die Frauen);
das männliche G. (die Männer);
der Kampf der -er;
das gleiche G.;
das andere G. (auch für: die Frauen);
das starke G. (ugs. scherzh.; die Männer);
das schwache/zarte/schöne G. (ugs. scherzh.; die Frauen);
das dritte G. (Jargon; Gesamtheit der Homosexuellen [u. Bisexuellen, Transsexuellen, Transvestiten, Hermaphroditen]).
2. <o. Pl.> Kurzf. von Geschlechtsorgan.
3.
a) Gattung, Art:
das menschliche G.;
b) Generation:
das vererbt sich von G. zu G.;
c) Familie, Sippe:
ein altes, vornehmes G.
4. (Sprachwiss.) Genus.

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I
Geschlecht,
 
1) bei allen vielzelligen Lebewesen werden das weibliche Geschlecht und das männliche Geschlecht unterschieden, die sich zumindest in der Produktion der Keimzellen und damit in den Geschlechtsorganen (Fortpflanzungsorganen) unterscheiden. Dies ist das biologische Geschlecht, auch als somatisches (körperliches) Geschlecht bezeichnet (Zwitter).
 
Das psychische Geschlecht bezieht sich auf die sexuelle Selbstidentifikation, die auch vom körperlichen Geschlecht abweichen kann (z. B. bei der Transsexualität). Das soziale Geschlecht bezieht sich auf die sexuelle Rollenzuweisung durch die Gesellschaft, die in der frühen Kindheit beginnt, ehe die Geschlechtshormone in der Pubertät Unterschiede zwischen Jungen und Mädchen bewirken (Erziehungsgeschlecht, Geschlechterrollen). Widersprüche zwischen dem genitalen und dem psychosozialen Geschlecht können bei einem Menschen zu erheblichen psychischen Problemen führen;
 
2) das dritte Geschlecht« ist umgangssprachlich eine Bezeichnung für Homosexuelle (geprägt von dem deutschen Nervenarzt und Sexualforscher Magnus Hirschfeld) und in einem andereren Sinn in jüngster Zeit auch für die Wunschvorstellung, dass die beiden Geschlechter zu einem dritten Geschlecht verschmelzen (Androgynie);
 
3) beim Menschen auch Bezeichnung für eine Familie oder Sippe, z. B. Adelsgeschlecht.
 
II
Geschlecht
 
[althochdeutsch gislahti, eigentlich »was in dieselbe Richtung schlägt«, zu schlagen],
 
 1) Biologie: Sẹxus, Bezeichnung für die unterschiedliche Ausprägung der Gameten und auch für die entsprechende phänotypische Ausprägung der die Gameten erzeugenden Lebewesen im Hinblick auf ihre Aufgabe bei der Fortpflanzung. Liegen begeißelte Gameten unterschiedlicher Gestalt vor (Anisogamie), werden die Mikrogameten oder Spermien als männlich, die Makrogameten oder Eizellen als weiblich bezeichnet, ebenso die sie erzeugenden Individuen. Bei Beweglichkeit nur des einen Gametentyps wird der beweglichere Gamet in der Regel als männlich eingestuft; liegen keinerlei Unterschiede vor, werden die Gameten willkürlich als + und — bezeichnet. Zwitter (Hermaphroditen) sind in der Lage, Gameten beiderlei Geschlechts gleichzeitig oder nacheinander zu erzeugen. Bei den Metazoen unterscheiden sich in der Regel auch die die Gameten erzeugenden Individuen in ihrer geschlechtlichen Ausprägung. Hiervon sind entweder nur die Fortpflanzungsorgane, Keimdrüsen und ihre Ausführgänge betroffen (primäre Geschlechtsmerkmale) oder auch körperliche Merkmale, die nicht unbedingt mit der Fortpflanzung in direktem Zusammenhang stehen (sekundäre Geschlechtsmerkmale). (Sexualität)
 
 2) Genealogie: auf einen gemeinsamen Ahnen bezogene Bezeichnung für eine Gruppe von Menschen, die erblich nah miteinander verbunden sind.
 
 3) germanisches und mittelalterliches Recht: die durch agnatische Abkunft gekennzeichnete Verwandtschaftsgemeinschaft. Das Geschlecht bildete den ältesten und engsten Rechts- und Friedensverband innerhalb des Stammes und trat im Kampf als militärische Einheit auf. Im Spätmittelalter bezeichnete Geschlecht auch die wirtschaftlich und politisch einflussreichen Patrizierfamilien größerer Städte.
 
 4) Mathematik: Hilfsbegriff zur Einteilung von Flächen. Das Geschlecht ist die Anzahl p der Löcher in einer orientierbaren geschlossenen Fläche F; diese ist dann homöomorph zu einer Kugel mit p Henkeln. Das Geschlecht ist eine topologische Invariante, d. h., es ändert sich nicht bei einem Homöomorphismus.
 
 5) Religionswissenschaft: Geschlecht der Gottheit setzt eine Vorstellung des Göttlichen nach Analogie menschlicher oder tierischer Erscheinungen voraus und wird daher von einer wahrhaft transzendenten Gottesauffassung ausgeschlossen. In polytheistischen Religionen führt meist eine menschengestaltige, anthropomorphe Schau der Gottheiten zu geschlechtlicher Differenzierung. Dabei sind die Funktionen eines Gottes für dessen Geschlecht i. Allg. nicht ausschlaggebend; nur Gottheiten des Krieges sind vorwiegend maskulin, solche des mütterlichen Lebens stets feminin. Bei der Vorstellung von Götterpaaren ist der eigentliche sexuelle Aspekt von Zeugung und Geburt anderer Gottheiten sekundär; er entspringt dem relativ späten Bemühen, die Vielzahl polytheistischer Götter nach menschlichen Familienverhältnissen zu ordnen. Primär beruht die Vorstellung von göttlichen Paaren auf dem Bestreben, in der Gottheit die Summe männlicher und weiblicher Qualitäten zu erfassen. Auf dieser Voraussetzung beruht auch die Vorstellung androgyner Gottheiten, die die geschlechtlichen Gegensätze in sich vereinen.
 
 6) Soziologie: das »Männliche« und das »Weibliche« als soziale Kategorie, die für die sozialen Beziehungen von Männern und Frauen in unterschiedlichen gesellschaftlichen Zusammenhängen steht, diese analysierend beschreibt (z. B. als Herrschafts- und Unterwerfungsverhältnisse) und die Geschlechterdichotomie (die Unterschiede hinsichtlich Status, Rolle und Selbstverständnis von Männern und Frauen) in den verschiedenen gesellschaftlichen (Patriarchat, Matriarchat) und sozialen Ordnungen (z. B. Ehe, Familie, Arbeitswelt) herausarbeitet. (Geschlechterforschung).
 
 7) Sprachwissenschaft: grammạtisches Geschlecht, Genus.
 

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Ge|schlẹcht, das; -[e]s, -er [mhd. geslehte, ahd. gislahti, zu ↑schlagen (14), eigtl. = das, was in dieselbe Richtung schlägt]: 1. a) <o. Pl.> (von Lebewesen, bes. dem Menschen u. höheren Tieren) Gesamtheit der Merkmale, wonach ein Lebewesen in Bezug auf seine Funktion bei der Fortpflanzung als männlich od. weiblich zu bestimmen ist: das G. ist bei manchen Vögeln schwer festzustellen; ein Kind weiblichen -s; junge Leute beiderlei -s; b) Gesamtheit der Lebewesen, die entweder männliches od. weibliches ↑Geschlecht (1 a) haben: das männliche G. (die Männer); das andere G. (auch für: die Frauen); der Kampf der -er; *das starke G. (ugs. scherzh.; die Männer); das schwache/zarte/schöne G. (ugs. scherzh.; die Frauen); das dritte G. (Gesamtheit der Homosexuellen [u. Bisexuellen, Transsexuellen, Transvestiten]; urspr. Bez. für gleichgeschlechtlich Liebende als Angehörige eines Geschlechtes zwischen Mann u. Frau, gepr. von dem dt. Arzt Magnus Hirschfeld, 1868-1935): Transvestiten: Neue Toleranz für das „dritte G.“ (Spiegel 50, 1975, 18). 2. <o. Pl.> kurz für ↑Geschlechtsteil: Er schiebt seine Hand unter ihren Rock und streichelt ihr G. (Chotjewitz, Friede 66); Deloffres G. ... zeichnete sich unter der nassen Badehose ab (Genet [Übers.], Miracle 290). 3. a) Gattung, Art: das menschliche G.; b) Generation: die kommenden -er; das vererbt sich von G. zu G.; c) Familie, Sippe: ein altes, vornehmes G. 4. (Sprachw.) Genus: „Mann“ hat männliches, „Frau“ weibliches, „Kind“ sächliches G.

Universal-Lexikon. 2012.