Akademik

Patriarch
Pa|tri|ạrch 〈m. 16
1. 〈AT〉 Stammvater der Israeliten (Abraham, Isaak, Jakob); Sy Altvater, Erzvater
2. Bischof in bes. hervorgehobener Stellung, z. B. der Papst als Bischof von Rom
3. 〈Titel für〉 oberster Geistlicher (in Moskau, Konstantinopel u. den christl. Ostkirchen)
● \Patriarch des Abendlandes der Papst [<grch. patriarches <pater „Vater“ + arche „Herrschaft“]
Die Buchstabenfolge pa|tr... kann in Fremdwörtern auch pat|r... getrennt werden.

* * *

Pa|t|ri|ạrch, der; -en, -en [mhd. patriarc(he) < kirchenlat. patriarcha < griech. patriárchēs, eigtl. = Sippenoberhaupt, zu: pate̅̓r (Gen.: patrós) = Vater u. árchein = der Erste sein, Führer sein, herrschen]:
1. (Rel.) Erzvater.
2. (kath. Kirche)
a) <o. Pl.> Amts- od. Ehrentitel einiger [Erz]bischöfe;
b) [Erz]bischof, der diesen Titel trägt.
3. (orthodoxe Kirche)
a) <o. Pl.> Titel der obersten Geistlichen u. der leitenden Bischöfe;
b) Geistlicher, Bischof, der diesen Titel trägt.
4. (oft abwertend) ältestes männliches Familienmitglied od. Mitglied eines Familienverbandes, das als Familienoberhaupt die größte Autorität besitzt.

* * *

Patriạrch
 
[griechisch, eigentlich »Sippenoberhaupt«, zu pate̅́r »Vater« und árchein »der Erste sein«, »herrschen«] der, -en/-en, 1) Altes Testament: in der Septuaginta Bezeichnung für ein Familien- oder Stammesoberhaupt; später besonders für Abraham, Isaak, Jakob (und dessen Söhne) als Stammväter Israels. - 2) Christliches Altertum: Titel des Oberhauptes eines Verbandes von Kirchenprovinzen (Patriarchat), deren Bildung bereits seit dem 3. Jahrhundert parallel zur Zusammenfassung staatlicher Provinzen zu Diözesen einsetzte und das Metropolitansystem überlagerte: Das Konzil von Nicäa (325) sanktionierte die Vorrechte der Bischöfe von Rom, Alexandria und Antiochia, das 1. Konzil von Konstantinopel (381) jene des Bischofs von Konstantinopel als Patriarchen; seit dem Konzil von Chalkedon (451) zählt auch Jerusalem zu den Patriarchaten. Die Rechte der Patriarchen bestanden v. a. in der Weihe der Metropoliten, der Abhaltung von überregionalen Synoden und in richterlichen Befugnissen. Gegen den Vorrang Roms und Konstantinopels pflegte man im Osten die Vorstellung von der Gleichwertigkeit der fünf Patriarchate (Pentarchie), war später zum Auslöser für das Schisma des Photios wurde. Seit dem 6. Jahrhundert führte der Patriarch von Konstantinopel den Titel Ökumenischer Patriarch und wurde Patriarch der östlichen Reichshälfte, nachdem im 7. Jahrhundert die Patriarchate von Antiochia, Alexandria und Jerusalem unter arabischer Herrschaft gekommen waren. - 3) Judentum: Ethnạrch, griechische Bezeichnung für hebräisch Nasi (»Fürst«), neben Rabban (Rabbi) Titel des Oberhauptes der Juden in Palästina und im Römischen Reich, Vorsitzender des Synedrions und Haupt des Hauses Hillel, das nach 70 n. Chr. die wichtigsten Schulhäupter stellte. Im Zuge der rabbinischen Neuordnung des palästinensischen Judentums nach 138 von wachsendem Einfluss und dann auch durch Rom anerkannt, bezog der Patriarch von den Juden im Römischen Reich eine Kronsteuer (aurum coronarium), übte Polizeigewalt aus, setzte Richter und rabbinische Lehrer ein und kontrollierte die Neumondtermine beziehungsweise den Kalender (sogar für Babylonien). Innerjüd. Auseinandersetzungen und ein Verfall der Gelehrsamkeit der Patriarchen minderten das Ansehen des Amtes im späten 4. Jahrhundert Kaiser Theodosios II. hob 425 das Amt mit dem Synedrion als jüdische Zentralinstanzen auf, sodass dem Judentum Babyloniens, seinem davidischen »Resh galuta« (»Exilshaupt«) und den dortigen Schulhäuptern gesamtjüdisch die Führung zufiel. - 4) Lateinische Kirche: Ehrentitel für den Papst (Patriarch des Abendlandes) sowie für einige Bischöfe wie den von Venedig (seit 1457), von Lissabon (seit 1716) und den Bischof des lateinischen Ritus von Jerusalem (seit 1847). - 5) Orthodoxe und orientalische Kirchen: im Anschluss an das christliche Altertum Titel des ersten Bischofs der meisten orthodoxen und altorientalischen autokephalen Kirchen; der Patriarch wird in der Regel von den Bischöfen, Klerikern und Gemeindevertretern gewählt und als »Primus inter Pares« von kollegialen Organen bei der Ausübung seines Amtes unterstützt. Zur altkirchlichen Pentarchie kamen später weitere autokephale orthodoxe Kirchen hinzu, deren Ersthierarch ebenfalls den Titel eines Patriarchen annahm (Bulgarien im 10./11. Jahrhundert, dann wieder 1953; Serbien seit 1346 mit Unterbrechungen; Russland seit 1589 mit Unterbrechung von 1721 bis 1917; Rumänien seit 1925). Die 1990 einseitig von der Ukrainischen Autokephalen Orthodoxen Kirche vollzogene Selbsterhebung zum Patriarchat Kiew wird von der Gesamtorthodoxie nicht anerkannt (ukrainische Kirchen). Etliche altorientalische Kirchen haben den Patriarchentitel bei der Aufspaltung der alten Patriarchate beibehalten (so der syrisch-orthodoxe Patriarch von Antiochia), andere haben ihn neu übernommen, sei es durch Zufügung zu der alten Bezeichnung als »Katholikos« (so der nestorianische Patriarch von Seleukia-Ktesiphon oder die armenischen Patriarchen von Etschmiadsin und von Kilikien), sei es bei Neugründungen (armenischer Patriarch von Jerusalem seit 1311, von Konstantinopel seit 1461; äthiopischer Patriarch seit 1959). Auch die Oberhäupter etlicher mit Rom unierter orientalischer Kirchen tragen den Titel Patriarch, was nach dem römisch-katholischen Ostkirchenrecht mit der besonderen Jurisdiktion über die Bischöfe, den Klerus und die Gläubigen ihres Gebietes beziehungsweise Ritus verleiht.

* * *

Pa|tri|ạrch, der; -en, -en [mhd. patriarc(he) < kirchenlat. patriarcha < griech. patriárchēs, eigtl. = Sippenoberhaupt, zu: pate̅́r (Gen.: patrós) = Vater u. árchein = der Erste sein, Führer sein, herrschen]: 1. (Rel.) Erzvater. 2. (kath. Kirche) a) <o. Pl.> Amts- od. Ehrentitel einiger [Erz]bischöfe; b) [Erz]bischof, der diesen Titel trägt. 3. (orthodoxe Kirche) a) <o. Pl.> Titel der obersten Geistlichen u. der leitenden Bischöfe; b) Geistlicher, Bischof, der diesen Titel trägt: Der Papst und der orthodoxe P. in Rumänien haben in einem feierlichen Appell alle Parteien im Jugoslawien-Krieg aufgerufen, die Waffen niederzulegen (FR 10. 5. 99, 5). 4. (oft abwertend) ältestes männliches Familienmitglied, od. Mitglied eines Familienverbandes, das als Familienoberhaupt die größte Autorität besitzt: Dabei war es früher eine seiner Lieblingsvisionen gewesen, als alter P. auf dem üppigen Sterbebett zu lagern (Kronauer, Bogenschütze 187); dass Dietz zwar fleißig sozialistische Literatur verlegte, in seinem Privatleben indes den Habitus eines bürgerlichen Unternehmers pflegte, der ... sich im Kreise seiner Familie als P. aufführte (Zeit 4. 2. 99, 46).

Universal-Lexikon. 2012.