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Rumänien
Ru|mä|ni|en; -s:
Staat in Südosteuropa.

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Rumäni|en,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 238 391 km2
 
Einwohner: (2000) 22,33 Mio.
 
Hauptstadt: Bukarest
 
Amtssprache: Rumänisch
 
Nationalfeiertag: 1. 12.
 
Währung: 1 Leu (l) = 100 Bani
 
Zeitzone: 1300 Bukarest = 1200 MEZ
 
amtlich România [romi'nia], Staat in Südosteuropa, grenzt im Norden und nördlich des Donaudeltas im Südosten an die Ukraine, im Osten an Moldawien (die Grenze bildet der Pruth), im Südosten mit einem 194 km langen Küstenabschnitt ans Schwarze Meer, im Süden, größtenteils mit einem 470 km langen Abschnitt der unteren Donau, an Bulgarien, im Südwesten an Jugoslawien (Serbien) und im Nordwesten an Ungarn. Mit einer Fläche von 238 391 km2 ist Rumänien etwas kleiner als Neuseeland. Rumänien hat (2000) 22,33 Mio. Einwohner; Hauptstadt ist Bukarest. Die Amtssprache ist Rumänisch; in Gebieten mit nationalen Minderheiten ist auch deren Sprache Umgangssprache, so v. a. Ungarisch und Deutsch im Banat und in Siebenbürgen. Währung: 1 Leu (l; Plural Lei) = 100 Bani. Zeitzone: Osteuropische Zeit (1300 Bukarest = 1200 MEZ).
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Nach der Verfassung vom 8. 12. 1991 (durch Referendum gebilligt) ist Rumänien eine Republik; das am französischen Modell orientierte Regierungssystem stellt ein präsidentiell-parlamentarisches Mischsystem dar. Die Verfassung bekennt sich in prononcierter Weise zur Nationalstaatlichkeit, mit der nur ein begrenzter Minderheitenschutz vereinbar ist. Über die Einhaltung des Grundrechtskatalogs (enthält auch Grundpflichten) wacht seit 1997 der Volksanwalt (vom Senat auf vier Jahre gewählt).
 
Staatsoberhaupt ist der mit weit gehenden exekutiven Vollmachten ausgestattete Präsident (auf vier Jahre direkt gewählt; einmalige Wiederwahl möglich). Im ersten Wahlgang ist die absolute Mehrheit der abgegebenen Stimmen erforderlich, andernfalls findet eine Stichwahl statt. Der Präsident ist Oberbefehlshaber der Streitkräfte, verfügt über beachtliche Notstandsbefugnisse sowie ein suspensives Vetorecht gegen Gesetzesbeschlüsse und kann im Wege der präventiven Normenkontrolle das Verfassungsgericht anrufen. Die Gesetzesinitiative und ein eigenes Verordnungsrecht stehen ihm nicht zu; Anordnungen des Präsidenten bedürfen nur in bestimmten Fällen der Gegenzeichnung durch den Premierminister. Das Parlament kann - nach Einholung einer Stellungnahme des Verfassungsgerichts - beschließen, den Präsidenten wegen schwerer Verfassungsverletzungen vom Amt zu suspendieren. Über die endgültige Amtsenthebung muss in einer Volksabstimmung entschieden werden. Die gesetzgebende Gewalt liegt beim Zweikammerparlament (Legislaturperiode von vier Jahren). Der Abgeordnetenkammer gehören 328 reguläre Abgeordnete an, die nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden (Sperrklausel von 5 % für Parteien). Die Zahl der Abgeordneten kann sich durch mindestens 15 (derzeit 18) Zusatzmandate für nationale Minderheitenorganisationen erhöhen, die ein Mandat erhalten, sofern sie nur 5 % der Stimmen erringen, die im Landesdurchschnitt für die Erlangung eines Mandats benötigt werden. Der Senat besteht aus 140 Senatoren, die nach dem gleichen Wahlsystem gewählt werden. Für ein Gesetz ist grundsätzlich ein übereinstimmender Beschluss beider Kammern erforderlich. Eine Auflösung des Parlaments durch den Präsidenten kann bei gescheiterter Regierungsbildung erfolgen. Der Premierminister und auf dessen Vorschlag die übrigen Mitglieder des Kabinetts werden vom Präsidenten ernannt. Die Regierung bedarf des Vertrauens beider Kammern des Parlaments und kann durch Misstrauensvotum gestürzt werden. - Seit Juni 1992 ist ein Verfassungsgericht tätig, dessen neun Richter (Amtszeit neun Jahre; Wiederwahl unzulässig) zu je einem Drittel vom Abgeordnetenhaus, vom Senat und vom Präsidenten bestellt werden. Eine Verfassungs-Beschwerde existiert nicht.
 
Parteien:
 
Die einflussreichsten Parteien sind die Partei der Sozialen Demokratie Rumäniens (PDSR, gegründet 1993), die nationalistische Großrumänienpartei (PRM, gegründet 1991), die marktwirtschaftlichen Strukturen und politische Reformen einfordernde Demokratische Partei (PD, gegründet 1993), die Nationalliberale Partei (PNL, gegründet 1869, 1947 verboten, 1989 rekonstituiert), die Demokratische Union der Ungarn Rumäniens (UDMR, gegründet 1990) und die Nationale Bauernpartei Rumäniens (PNTCD, gegründet 1926, 1947 verboten, 1989 rekonstituiert und mit der Christlich-Demokratischen Partei zusammengeschlossen). Im Juni 2001 kam es zum Zusammenschluss von PDSR und Rumänischer Sozialdemokratischer Partei (PSDR, gegründet 1989) zur Sozialen Demokratischen Partei (PSD).
 
Gewerkschaften:
 
Nach Auflösung der Einheitsgewerkschaften entstanden seit 1991 zahlreiche Gewerkschaftsorganisationen. Die größten Dachverbände sind die Confederaţia Naţională a Sindicatelor Libere din România -Frăţia (CNSLR-Frăţia; 49 Einzelgewerkschaften mit rd. 2,6 Mio. Mitgliedern) und die Confederation of Democratic Trade Unions of Romania (34 Einzelgewerkschaften mit rd. 640 000 Mitgliedern).
 
Wappen:
 
Das seit 1992 gültige Wappen zeigt einen goldenen Adler auf blauem Schild, der im roten Schnabel ein goldenes Kreuz, in den roten Fängen ein silbernes Schwert und ein silbernes Zepter hält. Vor der Brust befindet sich ein mehrfach geteilter Schild mit Adler (für die Walachei), Ochsenkopf (für die Moldau), Brücke mit Löwe (für das Banat), Adler mit sieben roten Burgen (für Siebenbürgen) und zwei Delphinen (für die Dobrudscha).
 
Nationalfeiertage:
 
Nationalfeiertag ist der 1. 12., der an die Versammlung in Karlsburg 1918 erinnert, auf der die Forderung beschlossen worden war, Siebenbürgen mit Rumänien zu vereinigen, und die den Abschluss der Vereinigung aller von den Rumänen bewohnten Territorien mit dem Königreich Rumänien markierte.
 
Verwaltung:
 
Rumänien ist gegliedert in 41 Kreise (judeţe) und die Hauptstadt Bukarest, die einen eigenen Kreis bildet. Von den 263 Städten haben 84 den Status eines Munizipiums. Durch die Kommunalgesetzgebung von 1991 und Reformen 1996 und 1997 ist die öffentliche Verwaltung dezentralisiert und die Autonomie der Gebietskörperschaften eingeführt worden. Beschlussorgane sind die Gemeinde-, Stadt- und Kreisräte (für vier Jahre direkt gewählt). Für den gleichen Zeitraum werden von der Bevölkerung die Bürgermeister gewählt. Als Chef der örtlichen Staatsverwaltung fungiert in den Kreisen und der Hauptstadt ein von der Regierung ernannter Präfekt. Er sorgt für die Durchsetzung gesamtstaatlicher Interessen und übt die Rechtsaufsicht über die lokale und regionale Selbstverwaltung aus. Die seit 1999 bestehenden Planungsregionen sind ein erster Schritt zu einer im EU-Erweiterungsprozess geforderten Regionalisierung Rumäniens, besitzen allerdings keine politischen Kompetenzen.
 
Recht:
 
Auf der untersten Stufe des Gerichtsaufbaus stehen die Amtsgerichte, die für die meisten Straftaten und für Zivilsachen mit geringem Streitwert zuständig sind. Ihre Urteile können vor einem der 41 Gerichtshöfe auf Kreisebene angefochten werden. Diese Gerichte sind auch für Zivilverfahren mit hohem Streitwert und für schwerwiegende Straftaten in erster Instanz zuständig; ihre Urteile können vor einem der 15 Appellationsgerichte angefochten werden. Die beiden letztgenannten Gerichte haben auch erstinstanzliche Gerichtsbarkeit für verwaltungsrechtliche Streitigkeiten. Die Urteile der Appellationsgerichte werden vom Obersten Gerichtshof überprüft, der für eine einheitliche Interpretation der Gesetze zuständig ist. Neben diesen Gerichten stehen eine dreistufige Militärgerichtsbarkeit sowie das Verfassungsgericht.
 
Seit 1989 bemühte sich Rumänien, das Wirtschaftsrecht in ein marktwirtschaftlich orientiertes umzuwandeln, so u. a. durch das Gesetz über Handelsgesellschaften (1990), das Bodenfondsgesetz (1991) und das Gesetz über die Privatisierung von Handelsgesellschaften (1991). Das Handelsgesetzbuch von 1887 ist während der sozialistischen Ära formell nicht aufgehoben worden und hat seine praktische Bedeutung wiedergewonnen. Das Privatrecht ist weitgehend dem BGB von 1864 unterworfen, das Familienrecht ist selbstständiges Rechtsgebiet.
 
Streitkräfte:
 
Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Wehrdienstdauer 12 Monate, bei der Marine 18 Monate) beträgt etwa 200 000 Mann, die der paramilitärischen Kräfte (Grenztruppe, Sicherheitskräfte, Gendarmerie) insgesamt rd. 80 000. Das Heer (etwa 130 000 Soldaten) ist in drei Heeresbereiche mit sieben Oberkommandos gegliedert. Die Luftwaffe (einschließlich Luftverteidigung) hat rd. 48 000, die Marine rd. 22 000 Mann (einschließlich 10 000 Marineinfanteristen). Die Ausrüstung umfasst u. a. etwa 1 200 Kampfpanzer (v. a. T-55, T-85), etwa 300 Kampfflugzeuge (davon etwa die Hälfte MiG-21), einen Zerstörer, 15 Fregatten/Korvetten, ein U-Boot sowie 95 Kleine Kampfschiffe. - Rumänien unterzeichnete 1994 die »Partnerschaft für den Frieden« der NATO und ist seit 1994 (formal seit 1995) assoziierter Partner der WEU.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Rumänien liegt im Südosten Europas und wird mitunter als zur Balkanhalbinsel gehörig angesehen. Das Land wird im Süden von der Donau, im Osten vom Schwarzen Meer und vom Pruth, im Norden von den Waldkarpaten begrenzt, im Westen reicht es bis in den Ostteil des Pannonischen Beckens. Etwa je ein Drittel der Oberfläche sind Gebirge, Hügelländer/Hochebenen und Tieflandsebenen. Rumänien wird zentral vom Karpatenbogen (Karpaten) mit den Ostkarpaten (im Pietrosu 2 303 m über dem Meeresspiegel) und den Südkarpaten (mit dem Moldoveanu im Fogarascher Gebirge, 2 544 m über dem Meeresspiegel, der höchsten Erhebung des Landes) durchzogen. Zwischen der Donauklamm (Eisernes Tor) im Süden und dem Szamos im Norden liegen Banater Gebirge, Poiana Ruscai, Westsiebenbürgisches Gebirge mit Bihorgebirge (bis 1 848 m über dem Meeresspiegel) und Siebenbürgischem Erzgebirge (bis 1 438 m über dem Meeresspiegel). Die Gebirge umfassen das lössbedeckte, hügelige Siebenbürgische Hochland (300-800 m über dem Meeresspiegel), die von Alt, Maros und Szamos entwässert werden. Im Westen schließt sich das Banat mit dem Theißtiefland (Schwemmlandebene mit Braunerdeböden) im äußersten Westen an. Der Karpatenbogen wird außen vom Berg- und Hügelland der Vorkarpaten begleitet; diese bestehen aus jungtertiären Sedimenten (Sandstein, Lehm, Mergel, Schotter), zum Teil auch aus älterem Gestein, sind von Löss überdeckt und werden von den aus den Karpaten kommenden Flüssen in zahlreichen Berg- und Hügelrücken unterschiedlicher Höhe gegliedert. Im Osten liegt zwischen dem Sereth- und dem Pruthtal das Hochland der Moldau, im Süden und Osten das Donautiefland (unter 200 m über dem Meeresspiegel) mit der Rumänischen Ebene, das durch den Alt in einen kleineren westlichen Teil (Oltenien) und einen größeren östlichen Teil (Muntenien) gegliedert wird. Den Osten des Donautieflandes bilden die fruchtbare Schwarzerdesteppe Bărăgan (westlich der Donau) und die Niederung der Balta, ein ehemaliges Überschwemmungsgebiet der Donau. Ganz im Südosten folgen dann das Tafelland (v. a. aus tertiären Kalken) der Dobrudscha sowie das Donaudelta (4 340 km2), das zu etwa 2 000 km2 aus sumpfigem Schilfdickicht und offenen Wasserflächen besteht.
 
Klima:
 
Rumänien hat ein kontinentales Klima mit leichten ozeanischen Einflüssen in den Gebirgen und in Siebenbürgen und mediterranen Einflüssen im Südwesten; im Nordosten und Süden ist es ausgeprägt kontinental. Die mittlere Januartemperatur (kältester Monat) liegt zwischen 0 ºC an der Schwarzmeerküste und —5 bis —10 ºC im Hochgebirge. Im Juli (wärmster Monat) wird im Tiefland eine mittlere Temperatur von 22-24 ºC, im Gebirge von 15-16 ºC erreicht. Die Niederschlagshöhe nimmt von Norden nach Süden sowie von Westen nach Osten und vom Gebirge zur Ebene ab. Die mittleren jährlichen Niederschlagsmengen betragen in den Karpaten 1 000 bis mehr als 1 500 mm (in höheren Lagen häufig als Schnee), im Hochland von Siebenbürgen 600 bis 700 mm, in der Moldau 400 bis 600 mm und im östlichen Teil des Donautieflandes (Bărăgan) 400 bis 500 mm. Die geringsten Niederschläge (unter 400 mm) erhalten das Donaudelta und die östliche Dobrudscha. Die meisten Niederschläge fallen gewöhnlich im Juni. Vorherrschend sind Winde aus Nordosten, Osten und Westen; gefürchtet ist der im Winter große Kälte bringende Crivăţ, ein Wind aus Nordosten. Der klimatische Einfluss des Schwarzen Meeres erstreckt sich nur auf einen schmalen Küstenstreifen.
 
Vegetation:
 
Vorherrschend sind mitteleuropäische Florenelemente, im Süden sind zahlreiche Mittelmeerpflanzen (Walnuss, Edelkastanie) vertreten. Die Dobrudscha weist auch pontische Florenelemente auf (z. B. Federgras). Mit einer Waldfläche von gegenwärtig 26,1 % gehört Rumänien zu den europäischen Ländern mit mittlerem Waldreichtum. Große zusammenhängende Waldgebiete sind in den Karpaten, besonders den Ostkarpaten, anzutreffen. In den höheren Gebirgslagen sind bis 1 800 m über dem Meeresspiegel Nadelwälder aus Fichten und Tannen, in den mittleren (bis 1 000 m über dem Meeresspiegel) Rotbuchenwälder, in den unteren sowie im Karpatenvorland und in den Beckenlandschaften Siebenbürgens Eichen und Hainbuchen vorherrschend. Die Steppenpflanzen der Ebenen sind meist dem Ackerbau gewichen. 1999 gab es drei Biosphärenreservate (Donaudelta, Retezat, Pietrosul Rodnei), 14 Nationalparks sowie 40 wissenschaftliche Reservate, die zusammen 4,2 % der Landesfläche einnehmen.
 
Bevölkerung:
 
Nach der Volkszählung von 1992 waren von der Bevölkerung 89,4 % Rumänen, 7,1 % Magyaren (u. a. Szekler; Rumänienungarn), 0,3 % Deutsche (1990-95 haben 97 400 Deutschstämmige das Land verlassen; Rumäniendeutsche), 0,2 % Sinti und Roma sowie 2,9 % Ukrainer, Serben, Kroaten, Russen, Bulgaren, Türken u. a. Insgesamt sind 18 nationale Minderheiten anerkannt und seit 1993 durch den »Rat der Nationalen Minderheiten« bei der Regierung vertreten. Die schnelle Bevölkerungszunahme bis 1990 (1948: 15,8 Mio.; 1977: 21,6 Mio.; 1990: 23,2 Mio.) beruhte auf einer hohen Geburtenziffer (als Folge repressiver bevölkerungspolitischer Maßnahmen); sie geht seit 1992 zurück. Besonders hoch ist die Säuglingssterblichkeit (1999: 2,1 %). Die Bevölkerung weist eine vergleichsweise günstige Altersstruktur auf: 1999 waren 18,8 % bis 14, 62,7 % 15 bis 59 und 18,5 % über 60 Jahre alt. Der Anteil der Stadtbevölkerung nahm 1930-99 von 21 % auf 55 % zu. Mit einer mittleren Bevölkerungsdichte von 94 Einwohner je km2 gehört Rumänien zu den vergleichsweise dünn besiedelten Staaten Europas. Die größte Bevölkerungsdichte haben das Hügelland der Vorkarpaten, das Donautiefland, besonders um Bukarest, und die Beckenlandschaften Siebenbürgens, am schwächsten sind Teile der West- und Südkarpaten und das Donaudelta besiedelt.
 
Religion:
 
Es besteht Religionsfreiheit. Die 15 staatlich anerkannten Kirchen und Religionsgemeinschaften (1997) sind rechtlich gleichgestellt; Bischofswahlen und -ernennungen bedürfen (wie bereits vor 1989) der staatlichen Bestätigung. Die rumänisch-orthodoxe Kirche strebt unter Berufung auf ihre besondere geschichtliche Rolle die gesetzliche Anerkennung als (einzige) »nationale Kirche Rumäniens« an. - Nach kirchlichen Angaben gehören rd. 98 % der Bevölkerung christlicher Kirchen an. Mit rd. 87 % zählt die rumänisch-orthodoxe Kirche fast alle Rumänen als Mitglieder, wobei allerdings rd. 1,4 Mio. Rumänen mitgezählt werden (rd. 6,2 % der Bevölkerung), die der 1990 wieder errichteten griechisch-katholischen Kirche angehören. Eine orthodoxe Minderheitskirche bilden die Altgläubigen (Popowzy). Rd. 5 % der Bevölkerung (Rumänienungarn und Rumäniendeutsche in Siebenbürgen und im Banat) gehören der katholischen Kirche des lateinischen Ritus an, rd. 6 % protestantischen Kirchen (Reformierte, Baptisten, Pfingstler, Unitarier, Adventisten, Lutheraner u. a.). Die größte protestantische Kirche ist die in der ungarischen Bevölkerungsgruppe verwurzelte »Reformierte Kirche in Rumänien« (rd. 700 000 Mitglieder der ); die lutherische Kirche der Siebenbürger Sachsen zählt nur noch rd. 20 000 Mitglieder (Evangelische Kirche Augsburgischen Bekenntnisses in Siebenbürgen). - Zahlenmäßig kleine nichtchristlich religiöse Minderheiten bilden die Muslime, Juden und Bahai: Die rd. 50 000 Muslime (Türken und Tataren) sind Sunniten der hanefitischen Rechtsschule und überwiegend in der Dobrudscha ansässig; über die Hälfte der rd. 9 000 Juden lebt in Bukarest.
 
Bildungswesen:
 
Es besteht eine achtjährige Schulpflicht (6.-14. Lebensjahr), wobei die Ausbildung insgesamt Volksschul- (Klassen 1-4), Gymnasial- (Klassen 5-8) und Lyzeumsunterricht (Klassen 9-12) umfasst. Darüber hinaus bestehen auch Schulen für die Ausbildung von Facharbeitern und höhere technische Fachschulen. Für Kinder der ethnischen Minderheiten (v. a. Ungarn, Deutsche, Serben, Kroaten) sind zum Teil spezielle Schulen oder Klassen eingerichtet. 1990 wurden erstmals wieder Bildungseinrichtungen privatisiert. Die Analphabetenquote beträgt 2,2 %. Universität gibt es in Jassy (gegründet 1860), Bukarest (1864), Temesvar (1962), Craiova (1966), Kronstadt (1971), Galatz (1974) und Ploieşti (1992).
 
Publizistik:
 
Presse: Die rumänische Presselandschaft hat sich nach 1989 stark verändert. Die Zahl der Periodika stieg von (1989) 350 auf (1990) 1 444. Innerhalb der nächsten fünf Jahre sank die Gesamtzahl der Periodika zwar wieder auf 967, die Zahl der Tageszeitungen jedoch stieg weiter an von (1989) 35 über (1990) 65 auf (1994) 97. Die wichtigsten Tageszeitungen, alle in Bukarest erscheinend, sind die Boulevardzeitung »Evenimentul Zilei« (gegründet 1991, Beteiligung des Verlags Gruner + Jahr; Auflage 130 000), »Cotidianul« (1991, 120 000), »Naţional« (2000, 50 % Beteiligung der deutschen WAZ-Mediengruppe; etwa 90 000), »Adevărul« (1989, 85 000), »Libertatea« (1989, 75 000), »Jurnalul Naţional« (1993, 70 000), »Curierul Naţional« (1991, 55 000) sowie die Sportzeitung »Gazeta Sporturilor« (1924, 50 000). Darüber hinaus erscheinen Regionalzeitungen in allen Kreishauptstädten, außerdem die beiden deutschsprachigen Zeitungen »Allgemeine Deutsche Zeitung für Rumänien« (ADZ, Auflage 5 000, täglich) und »Hermannstädter Zeitung« (2 000, wöchentlich). - Zentrale Nachrichtenagentur ist »ROMPRES« (gegründet 1949 als »Agerpres«). Als unabhängige regionale Agentur für den Nordosten des Landes existiert ferner »Nord-Est-Press« (Jassy). - Rundfunk: Als Dachgesellschaft der Funkmedien fungiert »Radioteleviziunea Română«. Der staatliche Hörfunk »Radiodifuziunea Română« strahlt ein nationales, sechs regionale und zwei lokale Programme sowie einen Auslandssender in 15 Sprachen aus. Seit 1992 gibt es daneben, vorwiegend auf lokaler Ebene, privaten Hörfunk, lizensiert durch den »Nationalrat für audiovisuelle Medien« (CNA), u. a. »Radio Contact«, »Pro FM«, »Radio Romantic«, »Radio 2 M+«, »Radio Tirana«. Das staatliche Fernsehen erwies sich als eine entscheidende Hilfe beim Sturz des Ceauşescu-Regimes 1989. Im Bukarester »Haus des Fernsehens« tagte der »Rat der Front zur Nationalen Rettung« (FSN). Das staatliche Fernsehen »Televiziunea Română - Telecentrul Bucureşti« strahlt zwei Programme aus, »TVR 1 und »TVR 2«. Daneben existieren, ebenfalls lizensiert durch die CNA, mehrere private Fernsehstationen, u. a. »Pro TV«, »Antena 1«, »Prima TV«, »Tele 7 ABC« (über Satellit), »Channel 2 TV Română«.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Rumänien war bis zum Zweiten Weltkrieg ein Agrarland; größere industrielle Bedeutung hatte nur die an zweiter Stelle in Europa stehende Erdölförderung. Nach 1948 wurde das Land im Rahmen einer zentralistisch betriebenen sozialistischen Planwirtschaft forciert industrialisiert, wobei vorrangig Grundstoff- und Schwerindustrie unter Vernachlässigung der Konsumgüterindustrie und der Landwirtschaft ausgebaut wurden. Die überdimensioniert angelegte Pertro- und Chemieindustrie benötigte mehr Rohöl, als im Inland gefördert wurde. Durch die in den 1970er-Jahren gestiegenen Olpreise auf dem Weltmarkt kam es in der Folge zu einer hohen Auslandsverschuldung. Der nach der Zahlungsunfähigkeit Rumäniens 1981 notwendige Abbau der Devisenschulden (13 Mrd. US-$) wurde nur durch den Export von im Land dringend benötigten Gütern und erzwungen durch einen einschneidenden Konsumverzicht der Bevölkerung an lebensnotwendigen Gütern (v. a. Lebensmitteln und Energieträgern) ermöglicht. Der Übergang von der sozialistischen Plan- zur Marktwirtschaft, der sich ab 1990 v. a. durch die Abwertung des Leu und die Freigabe der Preise unter großen Opfern für den Großteil der Bevölkerung vollzieht, hat den wirtschaftlichen Niedergang noch weiter beschleunigt. Hohe Inflationsraten (1993: 256 %; 2000: 45 %), eine wachsende Arbeitslosigkeit (2000: 10,5 %) und eine schlechte Bezahlung in geregelten Beschäftigungsverhältnissen führten zu einem drastischen Anstieg des Bevölkerungsanteils unterhalb der Armutsgrenze (1989: 3,9 %; 1998: 33,8 %). Als problematisch erwies sich das unentschlossene Handeln der linksorientierten Regierung nach 1990, wodurch bis heute besonders ineffiziente, hochsubventionierte Großbetriebe aus dem Bereichen Schwerindustrie Energie, Bergbau und Rüstung unter staatlicher Kontrolle geblieben sind. 1994 konnte der weitere wirtschaftliche Niedergang gebremst werden, es setzte eine gewisse, jedoch immer wieder von Rückschlägen begleitete Stabilisierung ein, die besonders im Bereich der Landwirtschaft, aber auch im Dienstleistungssektor erkennbar ist. So konnte der rasante Produktionsrückgang gestoppt werden, und das Bruttoinlandsprodukt (BIP), das 1996 35,6 Mrd. US-$ (1 571 US-$ je Einwohner) erreichte, konnte relativ stabil gehalten werden (2000: 36,7 Mrd. US-$). 2001 stieg das BIP sogar um 5,3 % an. Dabei war in der Landwirtschaft (21,2 %) und der Industrie (7,9 %) das stärkste Wachstum zu verzeichnen. Im Jahr 2000 erreichten die ausländischen Investitionen insgesamt 6,0 Mrd. US-$. Der 1997 eingeleitete und nach dem Regierungswechsel 2000 fortgeführte Reformkurs sieht in Absprache mit dem IWF, der Weltbank und der EU eine weitere Liberalisierung der Wirtschaft, den Abbau der Investitionen, Erhöhung von Steuern und Abgaben, Lohnlimitierung in unrentablen Betrieben, Beschleunigung und Erleichterung der Privatisierung, sowie die Schaffung weiterer Anreize für ausländische Investoren vor; durch soziale Abfederung sollen die Auswirkungen für die einkommensschwache Bevölkerung gemildert werden.
 
Landwirtschaft:
 
In der Landwirtschaft, die (1999) mit 13,4 % am BIP beteiligt war, sind 41 % der Erwerbstätigen beschäftigt. Das Bodengesetz von 1991 zersplitterte die landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften, 80 % des Bodens wurden an die ehemaligen Besitzer, soweit sie in Rumänien leben, zurückgegeben (bis 10 ha). Der Privatsektor erbringt heute etwa 95,5 % der Agrarproduktion. Kapitalmangel und kleine Höfe verhindern einen effektiven Betrieb, weshalb sich viele kleine Bauern assoziiert haben. Einige Höfe öffnen sich dem Fremdenverkehr (Agro- oder Grüner Tourismus). Die landwirtschaftliche Nutzfläche von (1999) 14,7 Mio. ha (61,7 % der Gesamtfläche) setzt sich zusammen aus 9,3 Mio. ha Ackerland, 4,9 Mio. ha Wiesen und Weiden und 0,6 Mio. ha Dauerkulturen, davon die Hälfte Weinbauland. Wichtige Agrarzentren sind die Rumänische Ebene, das Theißtiefland, Siebenbürgen und die Dobrudscha. Hauptanbauprodukte sind Mais, Weizen, Zuckerrüben, Sonnenblumen, Gemüse und Kartoffeln. Der Obstbau ist besonders im südlichen und südöstlichen, der Weinbau im südlichen Karpatenvorland, in Siebenbürgen und in der Dobrudscha anzutreffen; berühmte Weinbauorte sind Drăgăşani, Odobeşti, Panciu, Cotnari und Murfatlar. Bewässerungsfeldbau wird besonders im Donautiefland, am unteren Alt, in der Bărăgan und in der südlichen Dobrudscha betrieben. Der Anteil der tierischen an der gesamten landwirtschaftlichen Produktion beträgt etwa 40 %. Rinderzucht mit Milchviehhaltung wird in stadtnahen Gebieten, Schweinezucht besonders im Banat, im Süden Siebenbürgens und in der nördlichen Moldau betrieben, Schafzucht konzentriert sich im Gebirge und in der Dobrudscha.
 
Forstwirtschaft:
 
Trotz erheblichen Holzeinschlags (1999: 13,7 m3) konnte die Waldfläche bisher konstant gehalten werden. Während der Bestand an Nadelbäumen leicht zurüch gegangen ist, hat z. B. der Bestand an Buchem um 34 000 ha zugenommen.
 
Fischerei:
 
Durch extensiv betriebene Fischerei, Wildfischerei und Umweltverschmutzung ging in der Donau die Fangmenge drastisch zurück. Insgesamt wurden (1999) nur noch 13 528 t Fisch gefangen, davon lediglich 16 % aus privaten Betrieben. In Binnengewässern wird auch Karpfenzucht betrieben.
 
Bodenschätze:
 
Das Land verfügt über vielfältige Bodenschätze, jedoch erweisen sich viele Vorkommen unter den neuen wirtschaftlichen Bedingungen als unrentabel; zum Teil wurde die Förderung bereits aufgegeben. Große Bedeutung haben weiterhin die Gewinnung von Erdöl im Karpatenvorland (mit den alten Schwerpunkten im Raum Ploieşti und Bacău und den jüngeren nördlich von Piteşti und um Craiova) sowie von Erdgas (in Siebenbürgen in den Kreisen Mureş und Hermannstadt). Rumänien gehörte einst zu den wichtigsten europäischen Erdölförderländern; die Fördermengen von Erdöl (1999: 6,1 Mio. t) und Erdgas (1999: 14,6 Mrd. m3) verringerten sich seit Ende 1989 erheblich, zur Versorgung der Raffinerien muss Rohöl importiert werden. Die Steinkohlengewinnung (1999: 3,7 Mio. t) ist v. a. im Becken von Petroşani konzentriert, und ebendso rückläufig wie der Abbau von Lignit (20 Mio. t), das im Trotuşbecken, in den Flussgebieten der Weißen und Schnellen Körös sowie des Jiu gewonnen wird. Die Eisenerzförderung ist fast völlig zum Erliegen gekommen. Bedeutung hat der Abbau von Buntmetallerze (Blei, Zink; Kupfer), deren Gewinnung seit 1994 auch um 30 % zurückgegangen ist. Auf großes Interesse ausländischer Investoren ist in den letzten Jahren der Goldbergbau gestoßen. Im rumänischen Westgebirge wurden größere Vorkommen entdeckt, deren Abbau mit Hilfe gegenwärtig vorbereitet wird.
 
Energiewirtschaft:
 
Die wichtigsten Energieträger Rumäniens sind Erdgas und Erdöl (34 bzw. 28% Primärenergieanteil 1999). Kohle trägt nur zu 19%, Wasser- und Kernkraft zu 7% zur Deckung des Energiebedarfs bei. Der Elektroenergieverbrauch verminderte sich 1989-1999 wegen der geringeren Industrieproduktion um 39%. Dadurch erhöhte sich der Anteil der Wasserkraft an der Stromerzeugung auf 36% (Stromproduktion 1999: 50,7 Mio. kWh). Das bedeutendste Wasserkraftwerk befindet sich am Eisernen Tor und wird gemeinsam mit Jugoslawien betrieben. Seit 1996 ist der erste Reaktor des Kernkraftwerkes Cernavoda (Nettoleistung 600 MW) in Betrieb.
 
Industrie:
 
Die Beschäftigtenzahlen sind seit 1989 stark zurückgegangen. 1999 waren lediglich 2 Mio. Erwerbstätige (24,4 % der Erwerbstätigen) in der Industrie tätig (1989: 4,2 Mio. bzw. 38,1 %). Im Baugewerbe hat sich die Zahl der Beschäftigten seit 1989 um 44 % reduziert (1999: 338 000 Beschäftigte). Nachdem aufgrund der ausbleibenden Restrukturierungsmaßnahmen der Anteil der Schwerindustrie am produzierenden Sektor bis 1997 auf 11,6 % zunahm, hat sich dieser Anteil 1999 auf 9,0 % reduziert, stellt aber nach der lebensmittelverarbeitenden Industrie (13,9 %) immer noch den zweitstärksten Anteil. Die geplanten Privatisierungen werden zu einer weiteren Reduzierung der unrentabel arbeitenden Industriesektoren (Hüttenwerke, Chemie) führen. In Bukarest sind lediglich 14,6 % der Industrieproduktion konzentriert. Die wichtigsten Eisenhüttenzentren liegen im Südwesten (Hunedoara), in Siebenbürgen und im Osten des Landes (Galatz, Röhrenwalzwerk in Roman; Brăila und Buzău); 1989-1999 ging die Stahlproduktion um 70 % zurück. Standorte der Buntmetallurgie sind Baia Mare (Kupfer, Blei, Gold, Silber), Großwardein (Aluminiumoxid), Tulcea, Slatina (Aluminium) und Zlatna (Kupfer). Der Maschinenbau, nur noch mit 3,8 % an der Industrieproduktion beteiligt, hat wichtige Standorte in Bukarest, Kronstadt, Großwardein, Craiova, Hermannstadt, Klausenburg, Neumarkt, Ploieşti und Galatz. Werften arbeiten in Konstanza und Mangalia am Schwarzen Meer sowie u. a. in Tulcea, Brăila und Giurgiu an der Donau. Die chemische Industrie (v. a. in Bukarest, Ploieşti, Kronstadt, um Neumarkt, in Siebenbürgen, entlang der Flüsse Bistritz und Trotuş, in Großwardein und Temesvar) erbringt 5,8 % der Industrieproduktion. Weitere Zweige der Leichtindustrie sind Holzverarbeitung (besonders in den Karpaten), Glas- (Mediasch, Bukarest) und keramische Industrie (Klausenburg, Schäßburg, Temesvar. Zunehmende Bedeutung erhält die sog. Lohnveredelung in der Textil- und Bekleidungsindustrie. Ausländische Investoren lassen dabei importierte, bereits zugeschnittene Stoffe in rumänischen Betrieben zu Kleidungsstücken zusammennähen, die umgehend wieder exportiert werden.
 
Tourismus:
 
Schwerpunkte des Fremdenverkehrs (1999: 5,2 Mio. Auslandsgäste, davon 1,3 Mio. über Reiseagenturen organisierte Touristen) bilden die Wintersportorte (Poiana Brasov und Predeal südlich von Kronstadt, Buşteni und Sinaia am O-Rand des Bucegi), die Schwarzmeerküste mit den Badeorten Mamaia, Neptun, Konstanta und Mangalia und über 140 Kur- und Badeorte im Inland (z.B. Borsec, Băile Herculane im Banater Gebirge und Băile Felix bei Großwardein). Tourist. Anziehungspunkte sind außerdem die Moldauklöster, die mittelalterlichen Kirchenburgen in Siebenbürgen sowie Bukarest.
 
Außenwirtschaft:
 
Die rumänische Regierung setzt zur Verbesserung der wirtschaftlichen Entwicklung auf höhere Exporte, auch um das zunehmende Handelsbilanzdefizit (2000: 2,68 Mrd. US-$) auszugleichen. Die Exportwert betrug (2001) 11,38 Mrd. US-$, der Importwert 14,35 Mrd. US-$. Die wichtigsten Exportländer sind Italien (23%), Deutschland (18%), Frankreich (6%) und die Türkei (6%). Hauptexportgüter waren (2001) Textilien (26%), Metalle/Metallprodukte (15%), Maschinenbauerzeugnisse/Fahrzeuge/Elektrogeräte/Transportmittel (11%), Mineralien/Brennstoffe (6%). Haupthandelsgüter beim Import waren Maschinenbauerzeugnisse/Fahrzeuge/Elektrogeräte/Transportmittel (23%), Textilien (16%), Brennstoffe (14%) und Chemigüter (9%). In 2001 wurden bereits 67,8% der Exporte und 57,3% der Importe mit der EU abgewickelt.
 
Verkehr:
 
Rumänien wird wegen des größtenteils veralteten und teilweise maroden Verkehrsnetzes seiner Funktion als Transitraum im internationalen Güterverkehr zwischen der EU, den Schwarzmeerstaaten und dem Nahen Osten noch nicht gerecht. Durch den Ausbau des Verkehrsnetzes soll diese Funktion im Rahmen der transeuropäischen Netze mit Hilfe der EU in den nächsten Jahren verbessert werden. Die Eisenbahn musste als ehemaliger Hauptverkehrsträger starke Nachfragerückgänge hinnehmen. Die vergleichsweise weitmaschige Streckenführung folgt eher geographischen Gegebenheiten und kann nicht flexibel genug auf die sich wandelnden Transporterfordernisse reagieren. Das gesamte Netz umfasst (1999) 10 981 km, davon 35,9 % elektrifiziert und 27 % als zweigleisig geführte Hauptstrecken. Das Straßennetz ist (1999) 73 435 km lang; 14 685 km sind Nationalstraßen. Eine 112 km lange Autobahn verbindet das Hauptverkehrszentrum Bukarest mit Piteşti. Binnenschifffahrt wird heute fast ausschließlich auf der Donau (1 075 km lange Schifffahrtsstrecke in Rumänien) betrieben, die im kanalisierten Sulinaarm des Deltas bis Brăila für Seeschiffe befahrbar und deren Unterlauf bei Cernavodă seit 1984 durch den Donau-Schwarzmeer-Kanal direkt mit Konstanza verbunden ist. Die wichtigsten Donauhäfen sind die von Sulina, Galatz, Brăila, Cernavodă, Călăraşi, Giurgiu und Drobeta-Turnu Severin. Der Pruth ist nur für kleine Schiffe befahrbar. Die Handelsflotte umfasste (1999) 203 Schiffe mit 2,97 Mio. BRT. Größter Seehafen ist der von Konstanza (mit dem neuen Seehafen Agigea weiter südlich), gefolgt von Mangalia. Die nationale Luftverkehrsgesellschaft Transporturite Aeriene Române-TAROM hat ihre ehemalige Monopolstellung verloren (besonders das rumänisch-amerikanische Unternehmen JaroInternational ist eine starke Konkurrenz). Wichtigster internationaler Flughafen ist der bei Bukarest (Otopeni), die anderen in Konstanza, Temesvar, Arad und Hermannstadt sind nur von begrenzter Bedeutung.
 
 
Zur Vorgeschichte Südosteuropa.
 
Geschichte bis 1862:
 
Das heutige Rumänien umfasst im Wesentlichen die historischen Gebiete der Moldau, der Walachei und Siebenbürgen. Vor 1862 sowie 1918/19 kann man nur von einer Geschichte der von Rumänen bewohnten Gebiete (dazu auch Bessarabien und die Bukowina) beziehungsweise einer Geschichte der Rumänen sprechen.
 
Die ältesten, ethnisch klar einzuordnenden Bewohner des heutigen Rumänien sind die nordthrakischen Daker und Geten, die seit dem 1. Jahrhundert v. Chr. unter Burebista (70-44 v. Chr.) in einem Königreich organisiert waren. Es erreichte seine Blüte unter König Decebalus (87-106 n. Chr.). Nach der Römerherrschaft (seit dem 1. Jahrhundert n. Chr. in der Dobrudscha, 106-270/71 in Dakien) dürften Teile der römischen Zivilbevölkerung als Viehzüchter und Bauern zurückgeblieben und mit den Dakern, die ihre Sprache annahmen, verschmolzen sein. Das Gebiet des heutigen Rumänien wurde dann von Wandervölkern beherrscht (3. Jahrhundert Goten, 4./5. Jahrhundert Hunnen, 5./6. Jahrhundert Gepiden [in Siebenbürgen schon seit dem 3. Jahrhundert, bis 567], 6.-8. Jahrhundert Awaren, 11. Jahrhundert Petschenegen, 11.-13. Jahrhundert Kumanen, Mongolen 1241). Die im 6./7. Jahrhundert eindringenden Slawen hinterließen als Einzige mit der Assimilierung Spuren in der sich herausbildenden rumänischen Sprache. Im 13. Jahrhundert werden die Rumänen erstmals urkundlich als Volk erwähnt (Vlahi, Wlachen). Im 10./11. Jahrhundert erfolgte die magyarische Landnahme in Siebenbürgen, das bald teils von Magyaren, teils ab etwa 1150 von den Siebenbürger Sachsen kolonisiert wurde und der ungarischen Krone unterstellt war.
 
Zu den ersten Staatsbildungen kam es unter Basarab I. in der Walachei (»Ţara Româneasca«; Residenzen später Târgovişte und Bukarest) und unter Bogdan I. (1359-65) in der Moldau (»Bogdania«; Residenz ab 1565 Jassy). Nach Beendung der Abhängigkeit von Ungarn (Walachei 1330, Moldau 1359) waren die Gebiete seit 1396 durch die Ausbreitung des Osmanischen Reichs bedroht. Seit 1460 mussten die Walachei, seit 1513 die Moldau und seit 1541 Siebenbürgen die türkische Oberhoheit anerkennen; sie erkauften sich eine weitgehende innere Selbstständigkeit gegenüber den Osmanen bis zum Beginn des 18. Jahrhunderts durch Tributzahlungen und wurden nie zu türkischen Provinzen (»Paschaliks«) erklärt. In der Türkenabwehr zeichneten sich besonders Hospodar Stephan III., der Große (1457-1504), von der Moldau, der Woiwode von Siebenbürgen J. Hunyadi (1441-56) und Fürst Michael der Tapfere (1593-1601) von der Walachei aus, der 1599/1600 erstmals alle von Rumänen bewohnten Gebiete unter seiner Herrschaft zusammenfassen konnte. Im 17. Jahrhundert ernannte die Hohe Pforte aus den miteinander rivalisierenden einheimischen Bojarenfamilien die Fürsten (Wojewoden), unter denen Vasile Lupu (1634-53) für die Moldau, Matei Basarab (1632-54) und C. Brâncoveanu (1688-1714) für die Walachei eine wirtschaftliche und kulturelle Blüte herbeiführten. Seit 1711 (Moldau) und 1716 (Walachei) wurden die Fürstenthrone in Jassy und Bukarest an griechische Phanarioten vergeben.
 
Im 18. Jahrhundert bildete sich ein rumänisches Nationalbewusstsein heraus. 1718-39 gehörte die Kleine Walachei (Oltenien) bis zur Alt und 1775-1918 der Nordteil der Moldau als Bukowina zu Österreich sowie 1812-1918/20 der Ostteil der Moldau als Bessarabien zu Russland. Nach dem Frieden von Kütschük Kainardschi (1774) gerieten die Donaufürstentümer unter russischem Einfluss. Der gescheiterte Aufstand (1821) unter A. Ypsilanti und T. Vladimirescu veranlasste die Pforte, 1822 wieder einheimische Fürsten einzusetzen, die durch den Frieden von Adrianopel (1829) unter russischer Protektion gestellt wurden. Das von der russischen Besatzungsmacht erlassene »Règlement organique« von 1831/32 bildete die erste Verfassung (u. a. Recht auf Fürstenwahl, Donauschifffahrt und Außenhandel). Die Revolution 1848/49 wurde von russischen, türkischen und - in Siebenbürgen - von österreichischen Truppen niedergeworfen; eine gewisse Liberalisierung blieb erhalten. Nach der Niederlage Russlands im Krimkrieg (1853/54-56) endete mit dem Pariser Frieden von 1856 das russische Protektorat; die osmanische Oberhoheit blieb aber nominell bestehen. Die Donaufürstentümer wurden unter das Protektorat der sieben Signatarmächte des Pariser Friedens gestellt (u. a. Europäische Donaukommission); die Moldau erhielt Südbessarabien zurück. In Siebenbürgen, seit 1699 habsburgisch, wurde die rumänische Bevölkerung, inzwischen Mehrheitsethnie, nach dem Österreichisch-Ungarischen Ausgleich von 1867 einer verstärkten Magyarisierung unterworfen.
 
Fürstentum und Königreich
 
(1862-1945/47): Der Wunsch der in den Donaufürstentümern geschaffenen Vertretungskörperschaften (»Divan ad hoc«), beide Territorien unter einem erblichen Fürsten zu vereinen, führte 1859 in beiden Fürstentümern zur Wahl von Oberst A. I. Cuza (Hauptstadt der vereinigten Donaufürstentümer: Jassy); als Fürst Alexandru Ioan I. proklamierte er am 24. 1. 1862 die Vereinigung unter dem Namen Rumänien (Hauptstadt: Bukarest) und führte tief greifende Reformen durch. Als er 1866 auf Druck der Bojaren abdanken musste, wurde durch Volksabstimmung Karl von Hohenzollern-Sigmaringen als Karl (Carol) I. zum Fürsten gewählt, der Rumänien kulturell und politisch an Mittel- und Westeuropa anschloss. Eine neue liberale Verfassung (13. 7. 1866 in Kraft bis 1923) erklärte Rumänien zur konstitutionellen Monarchie. Am 21. 5. 1877 rief Außenminister M. Kogǎlniceanu die Unabhängigkeit Rumäniens aus, die durch den Frieden von San Stefano und auf dem Berliner Kongress (1878) international voll anerkannt wurde. Rumänien musste jedoch erneut Südbessarabien an Russland abtreten, erhielt aber die Norddobrudscha.
 
Am 14. 3. 1881 proklamierten beide Kammern Rumänien zum Königreich und Karl zum König. Stabilität und Fortschritt prägten die Folgezeit; Liberale und Konservative lösten einander an der Macht ab. Korruption und Ausbeutung führten 1907 zu einem Bauernaufstand, der blutig niedergeschlagen wurde. Durch sein Eingreifen im Zweiten Balkankrieg erzwang Rumänien von Bulgarien die Abtretung der Süddobrudscha (Frieden von Bukarest, 10. 8. 1913). Nachfolger Karls wurde 1914 sein Neffe (als Ferdinand I.). Im Ersten Weltkrieg zunächst neutral, erklärte Rumänien jedoch am 27. 8. 1916 Österreich-Ungarn und damit dem Deutschen Reich den Krieg. Ein Feldzug der Mittelmächte (1916/17) und der Zusammenbruch des kaiserlichen Russland nötigten Rumänien zum vom König nicht gegengezeichneten Bukarester Frieden (7. 5. 1918 Verlust der Dobrudscha; Oktober 1918 aufgekündigt).
 
Am 9. 4. 1918 stimmte der Landesrat von Chişinău für die Vereinigung Bessarabiens mit Rumänien; ebenso kamen die Bukowina (28. 11. 1918, Siebenbürgen (nach der Versammlung in Karlsburg/Alba Iulia vom 1. 12. am 14. 12. 1918 vollzogen) und zwei Drittel des Banats (21. 6. 1919 an das »Altreich« (»Vechiul Regat«). Durch die Pariser Vorortverträge 1919/20 (u. a. Rückfall der Dobrudscha) wurden die neuen Grenzen Rumäniens anerkannt. Erhebliche Probleme hatte das neue Königreich »Großrumänien« (mit 295 042 km2 und fast 16 Mio. Einwohner doppelt so groß wie vor 1914; 1930: 18,05 Mio. Einwohner) mit seinen nationalen Minderheiten (33 %; 1930: 28 %), davon über 11 % Rumänienungarn (1930: 1,43 Mio.) sowie (1930) jeweils über 700 000 Rumäniendeutsche und Juden.
 
Innenpolitisch wurde das allgemeine Wahlrecht eingeführt (1918), eine radikale Agrarreform durchgeführt (1921) und eine neue, stärker parlamentarische Verfassung angenommen (1923). Außenpolitisch arbeitete Rumänien ab 1921 eng mit Jugoslawien und der Tschechoslowakei in der Kleinen Entente sowie mit Frankreich (Balkanpakt 1934) und Polen zusammen.
 
Seit 1922 bildete die Nationalliberale Partei, v. a. unter den Ministerpräsident I. I. C. Brătianu (1922-26, 1927) und Vintilă Brătianu (1927-28), die Regierung; bedeutend wurde auch die Nationale Bauernpartei unter I. Maniu. Bald erstarkten rechtsgerichtete Gruppierungen, insbesondere die 1927 gegründete Legion Erzengel Michael (Eiserne Garde). Der Tod König Ferdinands (1926) löste eine Krise aus, da Kronprinz Karl (Carol) auf den Thron verzichtete und ins Exil ging. Für seinen minderjährigen Sohn, König Michael (Mihai) I., wurde ein Regentschaftsrat eingesetzt (1927-30). Maniu setzte sich für die Rückkehr des verbannten Prinzen Karl ein, der 1930 seinen Sohn als Karl II. (1930-40) ablöste; er regierte mit rasch wechselnden Regierungen, meist getragen von der Bauernpartei (Ministerpräsident: Maniu, 1928-30, 1932-33; A. Vaida-Voievod, 1932, 1933) oder der Nationalliberalen Partei (Ministerpräsident: Gheorghe Duca, 1933; G. Tatarescu, 1934-37). Am 10. 2. 1938 errichtete Karl II. ein diktatorisches Regierungssystem (»Königsdiktatur«): Außerkraftsetzung der Verfassung von 1923, Auflösung aller Parteien, Gründung einer Staatspartei. Gleichzeitig betrieb die Regierung eine wirtschaftliche Annäherung an Deutschland bei Aufrechterhaltung der bisherigen Bündnispolitik.
 
Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges erklärte Rumänien zunächst seine strikte Neutralität (6. 9. 1939. Ein sowjetisches Ultimatum vom 26. und 27. 6. 1940 erzwang die sofortige Abtretung von Bessarabien sowie der Nord-Bukowina und beschleunigte den von Karl II. vorbereiteten Anschluss an die Achsenmächte: Der Zweite Wiener Schiedsspruch (30. 8. 1940 nahm Rumänien auch Nordsiebenbürgen und löste innenpolitisch, v. a. unter dem Druck des Generals I. Antonescu, die Abdankung Karls II. am 6. 9. 1940 aus, dessen Sohn Michael wieder den Thron bestieg; im Vertrag von Craiova (7. 9.) trat Rumänien auch die Süddobrudscha an Bulgarien ab. Nach dem Verlust eines Drittels des rumänischen Staatsgebiets kam es zur Übernahme der tatsächlichen Regierungsgewalt durch Antonescu, der zum »Staatsführer« (»Conducǎtorul«) ausgerufen wurde. Er führte nach vorübergehender Zusammenarbeit mit der Eisernen Garde (bis Januar 1941) Rumänien in ein enges Bündnis mit Deutschland (Beitritt zum Dreimächtepakt, 23. 11. 1940) und in den Krieg gegen die UdSSR (22. 6. 1941, in dem Rumänien im Juli 1941 Bessarabien und die Nord-Bukowina zurückgewann. Die Niederlage der rumänischen Armee in der Ukraine und besonders bei Stalingrad (1942/43) erschütterte das Bündnis. Als die Front 1944 rumänische Gebiet erreichte, kam es am 23. 8. 1944 unter Mitwirkung des Königs zum Umsturz und zum Frontwechsel: Michael I. ließ Antonescu verhaften und setzte eine Koalitionsregierung unter symbolischer Beteiligung der Kommunisten ein. Die Rote Armee besetzte alsbald ganz Rumänien; in der bedingungslosen Kapitulation vom 12. 9. 1944 musste Rumänien die erneute Abtretung Bessarabiens sowie der Nord-Bukowina, die Zahlung hoher Kriegsentschädigungen und die Beteiligung am Krieg auf sowjetischer Seite zugestehen; am 24./25. 8. hatte Rumänien dem Deutschen Reich den Krieg erklärt. Im Pariser Frieden kamen Nordsiebenbürgen wieder an Rumänien, Bessarabien und die Nord-Bukowina wieder an die UdSSR (10. 2. 1947.
 
Volksdemokratie und kommunistische Herrschaft
 
(1945/47-89): Von den westlichen Mächten allein gelassen (Churchill-Stalin-Vereinbarung, Moskau 9. 10. 1944 ), erfolgte eine rasche Umgestaltung zur »Volksdemokratie«; am 6. 3. 1945 wurde Michael gezwungen, eine Koalitionsregierung der »Nationaldemokratischen Front« unter P. Groza (1945-52) einzusetzen, in der die Kommunistische Partei (KP) zu immer größerem Einfluss gelangte. Die im März 1945 verkündete Agrarreform löste zunächst den Großgrundbesitz auf und bereitete den Weg für die Kollektivierung (im März 1962 abgeschlossen). Nach Ausschaltung aller oppositionellen Kräfte 1946-47 (u. a. Prozess gegen Maniu) und dem Verbot der nichtkommunistischen Parteien (1947) setzte sich die Rumänische Arbeiterpartei, die auf Betreiben der KP geschlossene Vereinigung mit der Sozialdemokratie, als alleinige Führungsmacht durch. Die erzwungene Abdankung des Königs und die Ausrufung der Volksrepublik (30. 12. 1947 Verfassung vom 13. 4. 1948) sowie ein sowjetisch-rumänischer Vertrag (4. 2. 1948 besiegelten die Eingliederung Rumäniens (1947 Gründungsmitglied des Kominform) in den Machtbereich der UdSSR; 1949 schloss sich das Land dem RGW, 1955 dem Warschauer Pakt an (Ostblock).
 
Nach der Verstaatlichung der Wirtschaft (Juni 1948) wurde die Industrialisierung des Agrarlandes Rumänien rasch vorangetrieben, v. a. durch Ausbau der Schwerindustrie. Nach 1960 leitete Generalsekretär G. Gheorghiu-Dej (1944-65) - in Sorge vor einem Machtverlust infolge der Entstalinisierung und begünstigt durch den Rückzug der sowjetischen Besatzungstruppen 1958 - eine auf größere Selbstständigkeit von der UdSSR bedachte Politik ein. Sein Nachfolger N. Ceauşescu (1965/67-89) errichtete ein seit den 70er-Jahren zunehmend von einem Personenkult orientalischen Ausmaßes sowie Nepotismus geprägtes diktatorisches Herrschaftssystem (gestützt auf die Securitate). Regimekritiker wurden verhaftet oder ausgebürgert (u. a. P. Goma, 1977). Außenpolitisch praktizierte Ceauşescu - ebenfalls v. a. zur Festigung seiner persönlichen Macht - eine »Öffnung nach allen Seiten«.
 
Die katastrophale wirtschaftliche Lage (nach 1980) und die verschärften neostalinistischen Herrschaftspraktiken (schwere Menschenrechtsverletzungen) führten Rumänien in die internationale Isolierung. Die im Februar 1983 bekannt gegebene Einebnung von 7 000 der 13 000 Dörfer von Rumäniendeutschen beziehungsweise Rumänienungarn zur Landgewinnung für Agrozentren begründeten außenpolitischen Spannungen mit Ungarn und der Bundesrepublik Deutschland (v. a. 1988/89).
 
Den von M. S. Gorbatschow seit 1985 in der UdSSR eingeleiteten Reformkurs im Ostblock lehnte Ceauşescu am striktesten ab; andererseits entwickelten v. a. nonkonformistische beziehungsweise regimekritische Intellektuelle Ansätze einer Opposition (Bürgerbewegung). Eine erste Demonstration von Studenten und Arbeitern in Kronstadt (15. 11. 1987 konnte noch unterdrückt werden. Nachdem aber Osteuropa im Herbst 1989 eine Welle von friedlichen Revolutionen erlebte, lösten blutig bekämpfte Demonstrationen und Bürgeraufstände in Temesvar (16./17. 12. 1989), dann in Arad (18. 12.), auch in Rumänien eine Volkserhebung aus (ab 20. 12.), in deren Verlauf sich die Armee am 21./22. 12. auf die Seite der Protestbewegung stellte. In Bukarest kam es ab 21. 12. zu blutigen Straßenkämpfen, auch zwischen Armeeeinheiten und der Securitate. Der am 22. 12. 1989 gestürzte Ceauşescu und seine Frau Elena wurden am 23. 12. auf der Flucht verhaftet, am 25. 12. 1989 in Târgovişte von einem Militärgericht zum Tode verurteilt und hingerichtet. Als neue Regierung bildete sich eine »Front der Nationalen Rettung« (FSN), die am 26. 12. 1989 I. Iliescu zum provisorischen Staatspräsidenten ernannte (»unvollendete Revolution«, A. U. Gabanyi; Opfer am 24. 5. 1990 offiziell mit 1 038 angegeben).
 
Rumänien im Übergang zur Demokratie
 
(seit 1989): Der am 22./28. 12. 1989 gebildete Rat der FSN unter Iliescu hob u. a. die Umsiedlungsgesetze auf und kündigte freie Wahlen an; zugleich wurde der Staatsname abgeändert (Republik Rumänien; vorher Sozialistische Republik Rumänien). Noch Ende 1989 wurde die Nationale Bauernpartei - Christdemokraten (PNTCD; C. Coposu) wieder gegründet; in der Folge entstanden bis zu 150 Parteien. Massenproteste und der Beschluss des runden Tisches (FSN und Opposition) vom 27. 1. bewirkten am 1. 2. 1990 die Ersetzung des FSN-Rats durch den Provisorischen Rat der Nationalen Einheit, in dem etwa 30 Parteien und Bewegungen vertreten waren. Bei den ersten freien Wahlen am 20. 5. 1990 wurde Iliescu als Kandidat der FSN mit 85,5 % der Stimmen zum Staatspräsidenten gewählt; die FSN wurde die stärkste politische Gruppe im Parlament. Die Annahme einer neuen Verfassung am 21. 11. beziehungsweise 8. 12. 1991 markierte zwar die Trennung vom totalitären Regime, aber Politik und Wirtschaft wurden weiter durch die ehemalige kommunistische Kaderelite monopolisiert sowie die Opposition unterdrückt (u. a. Bürgerallianz, »Gesellschaft von Temesvar«, PNTCD; ab Oktober 1991 im Bündnis »Demokratischer Konvention«, CDR/RDK, zusammengeschlossen). Blutige Auseinandersetzungen v. a. in Siebenbürgen zwischen Rumänen und Rumänienungarn (März 1990) andererseitsund Auseinandersetzungen zwischen antikommunistischen Demonstranten einerseits, Sicherheitskräften und herbeigeholten Bergarbeitern (Juni 1990) sowie rasche Regierungswechsel (Ministerpräsident 1990-1991 Petre Roman [* 1946]; 1991-92 Theodor Stolojan [* 1943]) verdeutlichten die Probleme bei der Überwindung des schweren wirtschaftlichen Erbes und der politischen (ideologischen oder ethnischen) Gegensätze. - Am 24. 6. 1991 verurteilte das rumänische Parlament einstimmig die Annexion Bessarabiens (1940) durch die UdSSR; die Unabhängigkeit Moldawiens wurde sofort anerkannt (27. 8. 1991. - Am 7. 4. 1992 spaltete sich die FSN in die FDSN (um Iliescu) und in die radikal reformorientierte FSN (später Sozialdemokratische Union, USD, um Roman).
 
Die Präsidentschafts- und Parlamentswahlen vom 27. 9./11. 10. 1992 gewannen Iliescu und die FDSN (später in Partei der Sozialen Demokratie Rumäniens, PSDR, umbenannt). Die Regierung unter Nicolae Văcăroiu (* 1943; FDSN beziehungsweise PSDR; 1992-96) sah sich mit einer galoppierenden Inflation (Höhepunkt: 1993) konfrontiert. Von April bis Sommer 1995 kam es zu Streiks und Massendemonstrationen.
 
Bei den Präsidentschaftswahlen vom 17. 11. 1996 setzte sich der Kandidat der CDR/RDK E. Constantinescu im 2. Wahlgang durch; er leitete die erste wirkliche demokratische Machtablösung nach 1989 ein. Ministerpräsident an der Spitze einer Koalitionsregierung aus CDR/RDK, USD und UDMR wurde Victor Ciorbea (* 1954), im April 1998 abgelöst von Radu Vasile (* 1942; PNTCD). Die Regierung setzte sich das Ziel, den wirtschaftlichen und politischen Rückstand Rumäniens gegenüber den anderen Transformationsstaaten abzubauen.
 
Zentrales Ziel der Außenpolitik Rumäniens ist seine politische und militärische Integration in die zwischen- und überstaatlichen Organisationen der westlichen Staatenwelt. Am 1. 2. 1993 unterzeichnete die rumänische Regierung ein Abkommen über die Assoziierung Rumäniens an die EG (Europaabkommen, in Kraft seit 1. 2. 1995). Im selben Jahr wurde R. Mitglied des Europarats; am 26. 1. 1994 trat Rumänien als erstes postkommunistisches Land dem NATO-Programm »Partnerschaft für den Frieden« bei (NATO-Mitgliedschaft angestrebt). Im Juni 1995 stellte Rumänien den formellen Antrag zur Aufnahme in die EU.
 
 
The history of the Romanian people, hg. v. A.Oţetea (Bukarest 1970);
 M. Bernath: Habsburg u. die Anfänge der rumän. Nationsbildung (Leiden 1972);
 
R., hg. v. K.-D. Grothusen (1977);
 
Hb. der europ. Gesch., hg. v. T. Schieder, Bd. 7, Tl. 2 (1979);
 C. C. u. D. C. Giurescu: Gesch. der Rumänen (a. d. Rumän., Bukarest 1980);
 E. Illyés: Nat. Minderheiten in R. (Wien 1981);
 D. Prodan: Supplex libellus Valachorum. Aus der Gesch. der rumän. Nationsbildung, 1700-1848 (a. d. Rumän., 1982);
 G. Castellan: Histoire de la Roumanie (Paris 1984);
 B. Jelavich: Russia and the formation of the Romanian national state, 1821-1878 (Cambridge 1984);
 A. U. Gabanyi: Die unvollendete Revolution. R. zw. Diktatur u. Demokratie (1990);
 R. Wagner: Sonderweg R. Bericht aus einem Entwicklungsland (21992);
 G. Klein Rumän. Landeskunde (1995);
 E. Völkl: R. Vom 19. Jh. bis in die Gegenwart (1995);
 
România. Atlas istorico-geografic, bearb. v. C. Bodea u. a. (Bukarest 1996);
 I. Bulei: Kurze Gesch. R.s (Bukarest 1998);
 
R. im Brennpunkt, hg. v. K. Zach (1998).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Europa: Die Teilung Europas nach 1945
 
Ostblock: Die Auflösung
 
Rumänien: Der Sturz der Diktatur
 

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Ru|mä|ni|en, -s: Staat im südöstlichen Mitteleuropa.

Universal-Lexikon. 2012.