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Reichswehr
Reichs|wehr 〈f. 20; unz.; 1919-1935〉 aufgrund des Versailler Vertrages in Zahl u. Art der Waffen genau begrenzte, aus freiwilligen Berufssoldaten gebildete dt. Armee

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I
Reichswehr,
 
im Reichswehrgesetz vom 23. 3. 1921 festgelegter amtlicher Name der ab 1919 als »Vorläufige Reichswehr« bezeichneten Streitkräfte des Deutschen Reichs; wurde mit dem Gesammelten über den Aufbau der deutschen Wehrmacht vom 16. 3. 1935 durch die Bezeichnung »Wehrmacht« ersetzt.
 
Die Reichswehr bestand gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrages (Teil 5) aus Heer und Marine; Luftstreitkräfte waren verboten. Die Stärke des Reichsheeres (sieben Infanterie- und drei Kavalleriedivisionen) durfte 100 000 Mann, die der Reichsmarine 15 000 Mann nicht überschreiten; im Heer durften maximal 4 000 Offiziere dienen. Art und Umfang der Bewaffnung unterlagen strikten Begrenzungen, v. a. der Besitz von U-Booten, Panzern, schwerer Artillerie und Kampfgas war nicht erlaubt. Das Personal bestand aus freiwilligen Berufssoldaten mit 12-jähriger (Offiziere mit 25-jähriger) Dienstzeit. Oberbefehlshaber der Reichswehr war der Reichspräsident, unter dem der Reichswehrminister die Befehlsgewalt ausübte. Als höchster Soldat vertrat der Chef der Heeresleitung den Reichswehrminister in der Ausübung der Kommandogewalt.
 
Die Reichswehr begann sich ab Ende 1918 aus Teilen der nach dem Waffenstillstand vom 11. 11. 1918 in die Heimat zurückgeführten und in Demobilisierung begriffenen Streitkräfte des Kaiserreichs zu formieren. Mit der Schwarzen Reichswehr bildeten sich 1919 und 1921 zusätzliche militärische Verbände, die jedoch seit 1923 rasch an Bedeutung verloren. Gemäß der von General H. von Seeckt geprägten politischen Linie verhielt sich die Reichswehr prinzipiell staatstreu; aufgrund der besonders im weitgehend traditionell-monarchistisch orientierten Offizierkorps verbreiteten Vorbehalte gegenüber der parlamentarischen Demokratie traten jedoch Loyalitätskonflikte auf, so v. a. während des Kapp-Putsches (»Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr«). Zusammen mit dem Ausschluss vom Wahlrecht führte dies zu einer Abkapselung vom politischen Leben, die Reichswehr wurde zum »Staat im Staate«. Um die Grundlage für die spätere Einführung von durch den Versailler Vertrag verbotenen Waffensystemen zu schaffen, betrieb die Reichswehrführung nach dem Rapallovertrag (1925) in Übereinstimmung mit den Reichsregierungen vorübergehend eine geheim gehaltene Zusammenarbeit mit der Roten Armee (Entsendung von deutschem Personal an sowjetische Flieger- und Panzerausbildungseinrichtungen). Die Haltung der Reichswehrführung gegenüber der nationalsozialistischen Staatsführung war zwiespältig: misstrauisch gegenüber den sozialrevolutionären Vorstellungen der SA unter E. Röhm (Röhm-Putsch), erwartungsvoll in Hinblick auf eine Revision der Beschränkungen des Versailler Vertrages durch die Außenpolitik Hitlers und daher auf der Grundlage teilidentischer Interessen zur Zusammenarbeit bereit. Nach Einführung der allgemeinen Wehrpflicht 1935 wurden die Soldaten der Reichswehr zum Kader- und Ausbildungspersonal beim Aufbau der Wehrmacht.
 
Literatur:
 
M. Geyer: Aufrüstung oder Sicherheit. Die R. in der Krise der Machtpolitik 1924-1936 (1980);
 
R. u. Rote Armee. Dokumente. .. 1925-1931, hg. v. F. P. Kahlenberg u. a. (1995).
II
Reichswehr
 
Die dem Deutschen Reich im Versailler Vertrag zugestandene Streitmacht durfte eine Truppenstärke von 100 000 Mann für das Heer und 15 000 Mann für die Marine (einschließlich der Offiziere) nicht übersteigen. Die Reichswehr wurde eine Armee von längerdienenden Freiwilligen, ein Berufsheer. Den Oberbefehl führte nach der Weimarer Verfassung der Reichspräsident, im Frieden übte als sein Stellvertreter die Befehlsgewalt der Reichswehrminister aus. Oberste soldatische Spitze war der Chef der Heeresleitung. Diese Funktion übernahm nach dem Ende des Kapp-Putsches der General von Seeckt, obwohl dieser als Chef des Truppenamtes während des Kapp-Putsches sich geweigert hatte, Reichswehreinheiten gegen die Aufständischen vorgehen zu lassen (»Reichswehr schießt nicht auf Reichswehr«). Seeckt machte aus der Reichswehr, indem er die Tagespolitik aus den Kasernen strikt verbannte, einen Staat im Staate. Mit dieser Abschottung sollte die Truppe gegen alle Versuche der Regierung und der Parteien, demokratische Gesinnung zu verbreiten und die Reichswehr zu einer echten Streitmacht der Republik zu machen, abgesichert werden. Aus dieser Distanz zur Republik heraus war die Reichswehrführung unempfindlich gegenüber der dem Staat durch die Nationalsozialisten drohenden tödlichen Gefahr und ging 1933 widerstandslos zu Hitler über.

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Reichs|wehr, die <o. Pl.>: aus Heer u. Marine bestehende Streitkräfte des Deutschen Reiches von 1921 bis 1935.

Universal-Lexikon. 2012.