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Lüge
Betrug; Ausrede; Verdrehung; Erdichtung; Fehlinformation; Unwahrheit; Falschaussage; Desinformation; Falschinformation

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Lü|ge ['ly:gə], die; -, -n:
falsche Aussage, die bewusst gemacht wird und jmdn. täuschen soll:
dass du gestern Abend noch gearbeitet hast, ist eine glatte Lüge; jmdm. nur Lügen auftischen.
Syn.: Bluff, Erfindung, Finte, Legende, Lug und Trug (geh.), Schwindel.

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Lü|ge 〈f. 19absichtlich falsche Aussage, Aussage zur bewussten Täuschung anderer ● jmdn. der \Lüge beschuldigen, verdächtigen; \Lügen haben kurze Beine 〈Sprichw.〉 L. werden bald erkannt; es ist alles \Lüge (was er sagt)!; die \Lüge steht dir auf der Stirn geschrieben man sieht dir an, dass du lügst; jmdn. \Lügen strafen ihm nachweisen, dass er gelogen hat; er behauptet, es gehe ihm gut, aber sein schlechtes Aussehen straft ihn, straft seine Worte \Lüge; dreiste, freche, plumpe, unverschämte \Lüge; jmdn. bei einer \Lüge ertappen; sich in \Lügen verstricken [<ahd. lugina;lügen]

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Lü|ge , die; -, -n [mhd. lüge, ahd. lugī, zu lügen]:
bewusst falsche, auf Täuschung angelegte Aussage; absichtlich, wissentlich geäußerte Unwahrheit:
eine grobe, faustdicke, glatte, niederträchtige, gemeine, raffinierte L.;
sich eine L. ausdenken;
-n erfinden;
jmdm. haarsträubende -n auftischen;
jmdn. der L. bezichtigen, zeihen;
er verstrickte sich immer mehr in -n;
Ü ihre Ehe war eine einzige L. (war auf Täuschung aufgebaut);
Spr -n haben kurze Beine (es lohnt nicht, zu lügen; die Wahrheit kommt oft rasch zutage);
eine fromme L. (Betrug);
jmdn. -n strafen (jmdn. der Unwahrheit überführen);
etw. -n strafen (offenbar werden lassen, dass etw. unwahr ist).

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Lüge,
 
bewusst falsche Aussage, auf Täuschung angelegte Aussage; sie liegt auch dann vor, wenn Tatsachen mit Absicht verschwiegen oder entstellt wiedergegeben werden. Da Wahrhaftigkeit eine der Grundlagen des menschlichen Zusammenlebens und eine Forderung der Selbstachtung ist, stimmen alle Richtungen der Ethik in der Verwerfung der Lüge überein. Mögliche Beweggründe der Lüge sind: Angst und Feigheit aus Scheu vor der Verantwortung der Wahrheit, vor mutmaßlichen Konsequenzen, die eine wahre Aussage für den Betreffenden oder andere hat; Geltungsbedürfnis (Prahlerei), Berechnung (Heuchelei, Verstellung), Bosheit (Verleumdung, Rachsucht). Nicht immer als verwerflich gelten die »konventionellen« Lügen (z. B. Gebrauch von Höflichkeitsformeln), gegebenenfalls die Notlügen; in ethischer Hinsicht kontrovers diskutiert, jedoch vielfach praktiziert wird die Lüge aus Schonungsabsicht (etwa durch den Arzt). Das Problem der Lüge wurde bereits im Rahmen der griechischen Tugendlehre (Aristoteles), später u. a. in der christlichen Ethik (Augustinus, Thomas von Aquino) diskutiert. - In der forensischen Psychologie spielt bei der Beurteilung der Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen u. a. die habituelle Bereitschaft zur Lüge eine Rolle. - In pathologischer Form äußert sich die Neigung zur Lüge im Krankheitsbild der Pseudologie.
 
Rechtliches:
 
Während die Beteiligten eines gerichtlichen Verfahrens (insbesondere Richter, Rechtsanwälte, Staatsanwälte, Zeugen, Parteien eines Zivilprozesses) der Wahrheitspflicht unterliegen, brauchen sich die Beschuldigten im Strafprozess nicht zu belasten; sie können sanktionslos bewusst die Unwahrheit sagen. Außerhalb des Prozessrechts ist die schriftliche Formulierung einer Lüge (schriftliche Lüge) in der Regel keine strafbare Urkundenfälschung.

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Lü|ge, die; -, -n [mhd. lüge, ahd. lugī, zu ↑lügen]: bewusst falsche, auf Täuschung angelegte Aussage; absichtlich, wissentlich geäußerte Unwahrheit: eine grobe, faustdicke, glatte, niederträchtige, gemeine, raffinierte L.; Wenn er solches jetzt behauptete, so war es einfach eine freche, frivole L. (R. Walser, Gehülfe 51); eine barmherzige L. (Unwahrheit, durch die jmd. einen anderen zu schonen sucht); sich eine L. ausdenken; -n erfinden; jmdm. haarsträubende -n auftischen; Die halbamtliche L. wurde so weit getrieben, dass man schließlich ... verkünden ließ, ... (Böll, Erzählungen 175); jmdn. der L. bezichtigen, zeihen; er verstrickte sich immer mehr in -n; Spr -n haben kurze Beine (es lohnt nicht, zu lügen; die Wahrheit kommt oft rasch zutage); L. vergeht, Wahrheit besteht; Ü ihre Ehe war eine einzige L. (war auf Täuschung aufgebaut); *eine fromme L. (↑Betrug);jmdn. -n strafen (jmdn. der Unwahrheit überführen); etw. -n strafen (beweisen, offenbar werden lassen, dass etw. unwahr ist).

Universal-Lexikon. 2012.