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Lärm
Gerumse (umgangssprachlich); Getöse; Tara (umgangssprachlich); Rabatz (umgangssprachlich); Gebrüll; Krach; Radau (umgangssprachlich); Terz (umgangssprachlich); Tumult; Aufruhr; Theater (umgangssprachlich); Aufstand (umgangssprachlich); Unruhe; Krawall; Aufheben; Brimborium (umgangssprachlich); Gedöns (umgangssprachlich); Gewese; Trara (umgangssprachlich); viel Aufhebens

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Lärm [lɛrm], der; -s:
als störend empfundenes Gewirr von lauten, durchdringenden Geräuschen:
ein ohrenbetäubender Lärm; seine Worte gingen im Lärm [der Motoren] unter; die Maschinen machen viel, großen, einen furchtbaren Lärm.
Syn.: Geräusche <Plural>, Krach, Krawall (ugs.), Rabatz (ugs.), Radau (ugs.), Rummel (ugs.), 1 Spektakel (ugs.), Tumult, Unruhe.
Zus.: Fluglärm, Großstadtlärm, Straßenlärm, Verkehrslärm.

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Lạ̈rm 〈m. 1; unz.〉
1. sehr lautes Geräusch, Krach, Getöse (Straßen\Lärm)
2. Geschrei
3. Alarm
● der \Lärm der Maschinen, der Flugzeuge; macht nicht solchen \Lärm!; \Lärm schlagen Alarm schlagen; ohrenbetäubender \Lärm; der \Lärm auf der Straße; viel \Lärm um nichts viel Gerede um eine geringfügige Sache [<frühnhd. lerman, larman <ital. allarme, frz. alarme, eigtl. all'arme! „zur Waffe!“; → Alarm]

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Lạ̈rm , der; -[e]s [älter: Lärmen, frühnhd. lerma(n), larman = Lärm, Geschrei, gek. aus Alarm]:
als störend u. unangenehm empfundene laute, durchdringende Geräusche:
ein ohrenbetäubender L. brach los;
der L. im Saal war verebbt, legte sich, wuchs von Minute zu Minute;
der L. erstickte jedes Wort;
den L. bekämpfen;
die Kinder machten einen heillosen L.;
seine Stimme ging im L. der Motoren unter;
R viel L. um nichts (völlig unbegründetes Aufbauschen einer unbedeutenden Sache; nach engl. much ado about nothing, dem Titel eines Lustspiels von W. Shakespeare);
L. schlagen (die [öffentliche] Aufmerksamkeit auf etw. lenken; laut protestieren).

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I
Lärm,
 
jedes als störend bis unerträglich empfundene Geräusch, dessen Lästigkeit zum einen von der Lautstärke, der Einwirkungsdauer und dem Frequenzbereich, zum anderen von der Einstellung, die man bestimmten Geräuschen gegenüber einnimmt (Diskofans z. B. lieben ihren Diskolärm), abhängt. Aber auch die subjektiv als nicht unangenehm empfundene Schalleinwirkung kann schädigen; so bewirkt eine Dauereinwirkung von Schall über 85 dB(A) Hörschäden. Konzentrationsstörungen können ab 25 dB(A) auftreten. Langandauernder Lärm kann psychische (Konzentrationsschwäche, Leistungsabnahme), über das vegetative Nervensystem auch physische Störungen hervorrufen (Herz- und Kreislaufbeschwerden, Gleichgewichtsstörungen, Kopfschmerzen) oder direkt Sinneszellen beeinträchtigen (zu Schwerhörigkeit führen). Schon kurzzeitige, aber äußerst hohe Lärmpegel können zum Tode führen. Besonders störend werden kurzzeitige Schallereignisse (z. B. Türzuschlagen, Schallmauerdurchbruch, Explosionsknall) empfunden, wenn sie den Grundpegel um mehr als 10 dB(A) überschreiten.
II
Lärm
 
[frühneuhochdeutsch lerma(n), larman »Lärm«, »Geschrei«, unter Abfall des unbetonten Anlauts gekürzt aus Alarm], jedes störende, belästigende oder gesundheitsschädliche Geräusch (Schall). Zur Angabe der Stärke einer Beschallung werden die psychophysikalischen Größen Lautheit und Lautstärke (beziehungsweise Lautstärkepegel) sowie die physikalische Größe Schalldruck (beziehungsweise Schalldruckpegel) verwendet. Die Psychophysik verknüpft dabei die Messung der physikalischen Größen mit der Prüfung von Empfindungsunterschieden. Das Bundesimmissionsschutzgesetz definiert Lärm als schädliche Umwelteinwirkung durch Geräusche. Diese sind Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder die Nachbarschaft herbeizuführen. Unter Gefahren sind Gesundheitsgefahren in medizinischer Hinsicht zu verstehen.
 
Ob ein Schallereignis störend oder belästigend wirkt, hängt außer von der Lautheit, der Lautstärke oder dem Schalldruck wesentlich von der Reizschwelle (Lärmempfindlichkeit) des vom Lärm Betroffenen sowie von dessen subjektiver Einstellung zu bestimmten Schallquellen oder Schallereignissen, von der Einwirkungsdauer und der unterschiedlich hohen Lärmbelastung während dieser Zeit ab.
 
Das Gehör eines normal hörenden erwachsenen Menschen kann Luftschallschwingungen im Frequenzbereich von 16 bis 16 000 Hz wahrnehmen (Kinder bis zu 20 000 Hz). Bei älteren Menschen geht nicht nur das Lautstärkeempfinden sondern auch der Frequenzbereich, in dem Geräusche wahrgenommen werden können, stark zurück (Altersschwerhörigkeit). Die gesamte mit dem Frequenzbereich des Hörens zusammenhängende Schallwahrnehmung wird als Hörschall bezeichnet. Der Bereich unterhalb der hörbaren Frequenz heißt Infraschall-, der oberhalb Ultraschallbereich. Aus praktischen Gründen und zur Anpassung an die Physiologie des Hörens werden zur zahlenmäßigen Angabe der Lautstärke und des Schalldrucks logarithmischer Pegelmaße verwendet: der Lautstärkepegel LN und der Schalldruckpegel Lp. Der in Dezibel (dB) angegebene Schalldruckpegel ist definiert als das 20fache des dekadischen Logarithmus des Verhältnisses eines vorhandenen (gemessenen) Schalldrucks p zu einem Bezugsschalldruck p0. Demnach gilt Lp = 20 lg (p / p0) mit p0 = 2 × 10-5 Pa als Bezugsschalldruck. Der Schalldruckpegel kann für einzelne Terzen, Oktaven oder den ganzen Hörfrequenzbereich angegeben werden. Die genaue Angabe ist v. a. bei Geräuschmessungen (auch als Schall- oder Lärmmessung bezeichnet) wichtig, um die Messwerte richtig bewerten zu können. Bei solchen Messungen müssen außerdem die verwendete frequenzabhängige Bewertungskurve angegeben sowie weitere für die Interpretation der Messung wichtige Einzelheiten beachtet werden, z. B. Entfernung zur Schallquelle, Richtung des Schalleinfalls, Richtcharakteristik des Mikrofons und Umgebung des Messortes. Die Definition des Lautstärkepegels (mit der Einheit Phon) ist mit der des Schalldruckpegels verbunden. Bei einer Frequenz von 1 000 Hz sind beide Größen zahlenmäßig gleich. Aus der Definition des Lautstärkepegels ist die der Lautheit (mit der Einheit Sone) abzuleiten.
 
 Geräuschermittlung und -messung
 
Die Messung von Lautstärke- und Schalldruckpegeln erfolgt mit Schallpegelmessern. Diese haben verschiedene Frequenzbewertungsfilter, welche die frequenzabhängige Empfindlichkeit des Gehörs berücksichtigen, und eine Zeitbewertungsschaltung mit verschiedenen Einstellmöglichkeiten (S für englisch slow: langsam, F für englisch fast: schnell und I für englisch impulse: Impuls). Die Einstellung S liefert z. B. ein dem Effektivwert angenähertes Ergebnis, d. h., bei schwankenden Pegeln wird ein mehr am Mittelwert orientiertes Ergebnis abgebildet; die Einstellung F erlaubt weitgehend, den tatsächlichen Verlauf von Pegelschwankungen darzustellen, und die Anzeige I versucht, die Messung von stark schwankenden, impulshaltigen Geräuschen dem Hörempfinden anzunähern. Die im Hörfrequenzbereich weniger gut wahrnehmbaren sehr tiefen, tiefen und sehr hohen Frequenzen werden bei der Schallpegelmessung zum Teil gedämpft, sodass sie weniger zum Messwert beitragen als die Frequenzen im empfindlichsten Hörbereich von 1 000 bis 4 000 Hz. Die Zusammenfassung aller Messwerte einer Erhebung am Immissionsort (Wohnnachbarschaft oder Arbeitsplatz) zu einem Einzelwert ergibt den Beurteilungspegel, der die Lärmsituation beim Betroffenen kennzeichnen soll. Der Beurteilungspegel kommt zustande, indem die einzelnen Messwerte nach ihrem zeitlichen Anteil an der Gesamtmessdauer als Mittelungspegel zusammengefasst, energetisch addiert und auf einen Bezugszeitraum (z. B. die 16 Stunden eines Tages, eine Stunde in der Nacht oder eine achtstündige Arbeitsschicht) umgerechnet werden. U. U. werden in den einzelnen Zeitabschnitten zur Berücksichtigung einer erhöhten Störwirkung Zuschläge für Einzeltöne, Impulse oder Ruhezeiten eingerechnet. Der Energieäquivalenz der Pegeladdition liegt die Erfahrung zugrunde, dass ein um 3 dB niedrigeres Schallereignis (Geräusch) genauso störend oder belästigend empfunden wird wie eines, das nur die Hälfte der Zeit einwirkt, aber 3 dB lauter ist (energieäquivalenter Dauerschallpegel Leq, d. h., dass ein schwankender Schalldruckpegel bei gleicher Schallenergie im betrachteten Zeitraum die gleiche Störwirkung beziehungsweise Belästigung beim Betroffenen hervorruft wie ein gleichmäßiges konstantes Geräusch). Für Geräuschmessungen wird heute ausschließlich die international genormte Frequenzbewertungskurve A verwendet, die näherungsweise der Isophone der Hörschwelle entspricht. Die bei Einschaltung dieser Bewertungskurve ermittelten A-bewerteten Schalldruckpegel (als Summenpegel über den gesamten Hörfrequenzbereich) werden in dB(A) angegeben. Die früher ebenfalls in Normen aufgeführten Bewertungskurven B und C haben kaum noch Bedeutung. Nur die Kurve C wird zur Bewertung extrem hoher Spitzenpegel (über 130 dB) eingesetzt, da ihre Frequenzbewertungscharakteristik (in etwa) einen unbewerteten linearen Frequenzverlauf nachbildet. Schallmessungen zur Kennzeichnung der Geräuschemission (Schallabstrahlung) einer Schallquelle (z. B. Maschine) werden in einem Hallraum oder im Freifeld nach dem Hüllflächenverfahren durchgeführt. Als Ergebnis der Messungen wird der Schallleistungspegel Lw (in Terz- oder Oktavfrequenzen oder als A-bewerteter Summenpegel) ausgewiesen. Der Schallleistungspegel einer Schallquelle beinhaltet die gesamte abgestrahlte Schallenergie und eignet sich besonders gut zum Vergleich von Quellen untereinander und für Prognose-(Ausbreitungs-)Rechnungen. Der Schallleistungspegel kann nicht direkt gemessen werden. Während beim Hallraummessverfahren der Schallleistungspegel mit einem Mikrofon und durch Umrechnung über die Nachhallzeit (Nachhall) ermittelt wird, erfolgt beim Hüllflächenverfahren die Ermittlung des Schallleistungspegels über die Feststellung eines mittleren Schalldruckpegels auf der Hüllfläche und eine Summation über die Größe der Hüllfläche (Messflächenmaß).
 
 Lärmquellen
 
Einen Überblick über die Zusammenhänge von Schalldruckpegel und der Pegelhöhe von verschiedenen Lärmquellen und Lärmsituationen vermitteln die Beispiele im Bild.
 
Der Straßenverkehrslärm ist nach wie vor die Hauptquelle von Lärmbelästigungen. 1994 war mehr als die Hälfte der Bürger in Deutschland hiervon betroffen. Stark belästigt fühlten sich etwa 20 % der Bevölkerung. Auch nachts wird die Lärmbelastung überwiegend vom Straßenverkehrslärm bestimmt. Etwa 30 Mio. Menschen sind nachts mit Geräuschpegeln (außen) von 55 dB(A) und mehr belastet. Bei solchen Pegeln muss mit Schlafstörungen gerechnet werden. Die Lärmbelastung durch den Straßenverkehr müsste wegen der seit Anfang 1996 stark verschärften Geräuschgrenzwerte für neu zugelassene Kraftfahrzeuge sinken; steigende Zulassungszahlen und die zunehmende Dominanz der Reifen- und Fahrbahngeräusche begrenzen jedoch die Reduzierung der Gesamtlärmbelastung.
 
Besondere Störungen in Wohngebieten verursachen nachts v. a. Kleinkrafträder und Motorräder. Ihre Schalldruckpegelspitzenwerte sind vergleichbar mit denen von Lastkraftwagen, liegen in einem frequenzmäßig höheren Bereich und treten auf, wenn die Fahrzeuge mit manipulierten Abgasanlagen betrieben werden. Technisch ist es ohne besonderen Aufwand möglich, die zulässige Lärmemission dieser Fahrzeuge zu senken; problematisch bleibt jedoch die zielgerichtete Überwachung und Kontrolle.
 
In Innenstädten ist z. B. eine Reduzierung der Lärmemission durch das Verwenden von schallabsorbierenden Straßenbelägen möglich. Bei Verwendung von »Flüsterasphalt«, einem besonders hohlraum- und splittreichen Deckschichtmaterial, wurden auf einer Teststrecke für Personenkraftwagen Lärmminderungen von 4 dB(A) bei trockener und 10 dB(A) bei nasser Fahrbahn gemessen.
 
An Autobahnen und Fernstraßen führt der starke Verkehr (insbesondere bei hohem Lastkraftwagenanteil) zu hohen Geräuschpegeln. Eine gewisse Abhilfe wird mit Lärmschutzwällen und Lärmschutzwänden an Straßen sowie Lärmschutzfenstern in Wohnhäusern erzielt. Seit 1990 regelt die Verkehrslärmschutz-VO bei neuen und wesentlich geänderten Bundesstraßen und Autobahnen sowie beim Schienenverkehr den erforderlichen Schallschutz.
 
Durch den Fluglärm - verursacht durch militärischen und zivilen Flugverkehr - fühlen sich rd. 34 Mio. Menschen in Deutschland belästigt. Dabei ist zu unterscheiden zwischen dem Lärm von Groß-, Regional- und Militärflughäfen sowie dem von Landeplätzen. Für die Flughäfen gilt das Fluglärmgesetz von 1986, das als Maßnahmen die Ausweisung von Lärmschutzzonen mit eingeschränkter baulicher Nutzung, den Einbau von Schallschutzfenstern und im zivilen Bereich fortlaufend registrierte Schallmessungen vorsieht. Landeplätze werden in der Regel von kleinen motorbetriebenen Flugzeugen und Hubschraubern genutzt und dienen nicht dem berufsmäßigen Personen- und Gütertransport. Sie werden nach der Landeplatzleitlinie hinsichtlich der Zulässigkeit ihrer Immission beurteilt. Als ergänzende Maßnahmen zur Bekämpfung des Fluglärms kommen hinzu: Festlegung von Lärmemissionsgrenzwerten für Flugzeuge je nach Startgewicht, Nachtflugverbote und eine Staffelung der Landegebühren nach der Höhe der Lärmemission. Diese Maßnahmen haben zur Entwicklung leiser Flugzeuge geführt, die mehr als 30 dB(A) weniger Lärm abstrahlen. Allerdings hat dadurch die Lärmbelastung der Flughafenanwohner kaum abgenommen, weil sich gleichzeitig die Anzahl der Starts und Landungen in den letzten 10 Jahren fast verdoppelt hat.
 
Zu erheblichen Beeinträchtigungen der Lebensqualität führen auch die Tief- und Überschallflüge beim militärischen Flugbetrieb. Für militärische Flugzeuge bestehen keine Lärmgrenzwerte. Bei Tiefflügen, die in ausgewiesenen Gebieten in der niedrigen Höhe von bis zu 150 m durchgeführt werden dürfen (nicht über Großstädten), können Spitzenpegel von 110 dB(A) bis 120 dB(A) entstehen.
 
Der Schienenverkehrslärm unterscheidet sich v. a. im zeitlichen Auftreten stark vom Straßenverkehrslärm, da er als kurzzeitiges, in der Lärmspitze aber sehr lautes Geräusch auftritt. Besonderer Lärmbelastung sind dabei v. a. die Anwohner von Strecken mit hohem Güterzuganteil ausgesetzt, weil Güterzüge in der Regel noch mit lauten Klotzbremsen ausgerüstet sind und überwiegend nachts verkehren. Besondere Aufmerksamkeit verdient die Magnetschwebebahntechnik (Transrapid). Trotz berührungsloser Schienenführung wird von den Anwohnern der geplanten Trasse von Hamburg nach Berlin durch die hohen Fahrgeschwindigkeiten von mehr als 400 km/h eine besonders hohe Lärmbelästigung erwartet. Da das Streckennetz der Deutschen Bahn AG und ihr Bestand an Schienenfahrzeugen sehr viel kleiner sind als das Straßennetz und der Bestand an Kraftfahrzeugen, ist die Anahl der Bürger (17 Mio.), die sich durch Schienenverkehrslärm beeinträchtigt fühlen, geringer. In den Innenstädten verursachen Straßenbahnen und U-Bahnen den Schienenverkehrslärm.
 
Bei Industrie- und Gewerbelärm handelt es sich um Lärm der unterschiedlichsten Art, der sich außer in der Höhe des Lärmpegels auch in der Zusammensetzung des Frequenzspektrums und dem zeitlichen Auftreten deutlich voneinander unterscheidet. Außerdem hat er zweifache Wirkung: Er belastet die an und in diesen Anlagen Beschäftigten sowie die in der Umgebung dieser Anlagen Wohnenden. Etwa 2 Mio. Beschäftigte sind während der täglichen Arbeitszeit Lärm mit einem Beurteilungspegel von mehr als 90 dB(A) ausgesetzt. Lärmschwerhörigkeit steht immer noch an der Spitze der Berufskrankheiten. Von Industrielärm fühlen sich etwa 14 Mio. Bundesbürger belästigt. Einen großen Einfluss auf die Reduzierung von Industrielärm hatte die Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA Lärm).
 
Baustellen sind lärmintensive Arbeitsbereiche. Die geringe Entfernung zwischen Wohnnachbarschaft und Baustellen, zumindest im innerstädtischen Bereich, bedingt daher auch, dass der Baulärm eine häufig genannte Lärmquelle ist. Zum Schutz vor Baulärm gibt es für viele Baumaschinen Emissionsgrenzwerte. Auch durch die Entwicklung lärmarmer Baumaschinen, gefördert durch die Vergabe des Umweltzeichens (»Blauer Engel«) ist die Lärmbelastung gesenkt worden. Die zulässigen Baulärmimmissionen werden nach der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm geregelt. Belastungen entstehen auch durch den Nachbarschaftslärm. 1994 fühlten sich etwa 11 Mio. Bürger durch diese Lärmart gestört. Sport- und Freizeitanlagenlärm störte etwa 5 Mio. Anwohner. Die Zulässigkeit solcher Anlagen wird nach der Sportanlagenlärmschutz-VO von 1991 beurteilt. Besonders beeinträchtigt fühlten sich die Bürger im eigenen Wohnbereich. So beanstandeten in einer Haushaltsumfrage von 1993/94 etwa 39 % der Bewohner die schlechte Schalldämmung (Hellhörigkeit) der Wohnungen. Mangelhafter Schallschutz im Wohnbereich wird dabei dann als besonders unangenehm empfunden, wenn z. B. die Geräusche aus Sanitäranlagen deutlich wahrnehmbar sind. Um die Lärmbelästigung im Wohnbereich zu verringern, müssen schalldämmende Bauweisen und der Einbau von Schallschutzfenstern verstärkt werden. Der Mindestschallschutz für Hochbauten ist in der bauaufsichtlich verbindlich eingeführten Norm DIN 4 109 festgelegt. Der von Garten-, Haus- und Hobbygeräten erzeugte Lärm kann durch die Entwicklung deutlich lärmärmerer Geräte reduziert werden. Bei Rasenmähern wurde dies z. B. durch die Rasenmäherlärm-VO erreicht.
 
 Lärmwirkungen
 
Ob ein Geräusch als Lärm empfunden wird, richtet sich nach den räumlichen und zeitlichen Umständen, unter denen es wahrgenommen wird. Die subjektive Lärmempfindlichkeit variiert je nach der Einstellung der Person zu dem als Lärm empfundenen Geräusch und zur Lärmquelle. Je nach Veranlagung treten unterschiedliche vegetative Lärmwirkungen auf. Lärm als Stressfaktor beeinträchtigt das körperliche, psychische und soziale Wohlbefinden und schädigt das Gehör. Er verursacht Kopfschmerzen, beeinträchtigt Schlaf und Erholung, aktiviert das vegetative und das zentrale Nervensystem, mindert die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit und behindert die sprachliche Kommunikation.
 
Am besten erforscht ist die blutdrucksteigernde Lärmwirkung, die beim Arbeiten am lauten Arbeitsplatz (Dauerschallpegel über 90 dB(A)) auch bei jahrelanger Gewöhnung nachgewiesen ist. Im Bereich des Umweltlärms mit Pegeln zwischen 30 dB(A) und 80 dB(A) entstehen primär psychische Lärmwirkungen wie erhöhte innere Anspannung oder Ärger über Kommunikationsstörungen und als Folge vegetative Wirkungen auf Magen und Darm (Verringerung der Magensaftproduktion). Die Lärmwirkungen auf Organe außerhalb des Ohres werden verstärkt durch andere Belastungen mit ähnlichen psychischen und vegetativen Folgereaktionen. Nachweisbar sind Pupillenerweiterung, Erhöhung der Atem- und Pulsfrequenz, Veränderungen der Hirnstromkurven und des elektrischen Hautwiderstandes. Bei Überschreitung eines zulässigen Bereichs der Gesamtbelastung nach Stärke und Zeitdauer werden die Hormone Adrenalin und Noradrenalin in stark erhöhtem Maß freigesetzt, sodass langfristig Organschädigungen auftreten können. Die erhöhten Hormonspiegel verändern u. a. den Mineralstoffwechsel. Unter Lärmbelastung wird mehr Magnesium durch die Nieren ausgeschieden. Besonders im Herzmuskel und in den Blutgefäßwandungen wird der Magnesiumgehalt reduziert und stattdessen mehr Calcium eingelagert. Bei jahrelanger Einwirkung von Lärm wird, zusammen mit anderen Belastungen, das Risiko für Herz- und Gefäßkrankheiten erhöht.
 
Viele Menschen werden im Infraschallbereich täglich mit Pegeln konfrontiert, die im Hörbereich als nicht zumutbar oder als schädlich gelten würden. Infraschallbelastungen werden erzeugt durch Ventilatoren mit tieffrequenten Einzeltönen, durch Abgasanlagen von langsam laufenden Verbrennungsmotoren oder teilweise durch Klimaanlagen beziehungsweise Gebläsebrenner von Heizkesseln. Über die gesundheitlichen Aspekte von Infraschall ist nur wenig bekannt. Gelegentlich sind Übelkeitszustände zu beobachten, wenn beispielsweise die Frequenz des Infraschalls der Eigenfrequenz des Magens entspricht. Ultraschallwirkungen äußern sich in Gefäß- und neurovegetativen Reaktionen des Organismus. Die Ultraschallpegelanteile im Schallspektrum z. B. von Strahltriebwerken verursachen langfristig Symptome wie Angstzustände, Blutdruckschwankungen oder Tachykardie. Die Einwirkung hoher Energiedosen auf das Gewebe führt durch Wärmeentwicklung und mechanische Überbeanspruchung zu Zellschädigungen; die in Ultraschalldiagnostik und Wärmetherapie eingesetzten Energiegrößen sind jedoch unschädlich.
 
Die zunehmende Lärmbelastung verursacht auch volkswirtschaftliche Schäden. Dazu zählen neben den Kosten für Lärmschutzmaßnahmen die lärmbedingte Einschränkung der Nutzung von Arbeits-, Wohn- und Erholungsstätten und die Wertminderung von Wohngebieten, Kultureinrichtungen und Freizeitanlagen ebenso wie die Kosten für lärmbedingt verlängerte Behandlungszeiten kranker Menschen aufgrund reduzierter Heilerfolge sowie für die Behandlung Lärmkranker oder ihr vorzeitiges Ausscheiden aus dem Berufsleben. Aus diesen Gründen hat die Weltgesundheitsorganisation (WHO) empfohlen, folgende Werte nicht zu überschreiten: z. B. im Außenbereich von Wohnungen einen energieäquivalenten Dauerschallpegel von 55 dB(A) tagsüber und 45 dB(A) nachts; in Schlafräumen von 30 dB(A) mit Höchstwerten von 45 dB(A).
 
 Lärmbekämpfung
 
Die Bekämpfung des Lärms ist eine wichtige Aufgabe der Gesetzgebung (zur technischen Lärmbekämpfung Lärmschutz). Das Bundesimmissionsschutzgesetz ist hinsichtlich der Lärmbekämpfung die allgemeine Grundlage für Beschaffenheit und Betrieb von industriellen und gewerblichen Anlagen, Fahrzeugen sowie den Bau und die Änderung von Straßen und Schienenwegen; Näheres bestimmen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften, z. B. die TA Lärm. Einige Bundesländer haben in besonderen Immissionsschutzgesetzen weitere Möglichkeiten zur Abwendung und Verhütung übermäßigen Lärms geschaffen. Daneben gibt es in den meisten Bundesländern polizeirechtliche Lärmschutz-VO mit detaillierten Möglichkeiten ordnungspolitischer Maßnahmen zur Lärmbekämpfung. Größere Gemeinden sind auch gesetzlich zur Aufstellung von Lärmminderungsplänen, mit deren Hilfe Prioritäten bei der Lärmbekämpfung gesetzt werden sollen, verpflichtet. Der Lärm am Arbeitsplatz wird durch das Gerätesicherheitsgesetz mit seiner Lärmschutzinformations-VO, die Arbeitsstätten-VO und die Unfallverhütungsvorschrift Lärm bekämpft. Zunehmend wird dabei auch auf einschlägige Richtlinien der EU Bezug genommen. Eine Verordnung zur Lärmsanierung an stark belasteten Straßen und Schienentrassen wird seit Jahren gefordert, konnte aber politisch bisher mit dem vordergründigen Argument der immensen Kosten nicht durchgesetzt werden.
 
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Akustik · Bauakustik · Fluglärm · Hören · Lärmschutz · Lärmschwerhörigkeit · Ohr · TA Lärm
 
Literatur:
 
D. Bethge u. H. Meuers: Techn. Anleitung zum Schutz gegen L. (41985);
 D. Bausch u. W. Dletsch: L.-Schutz an Straßen (31988);
 E. Christ u. S. Fischer: L.-Minderung an Arbeitsplätzen (21988);
 A. Schick: Schallbewertung (1990);
 
VDI-Lexikon Umwelttechnik, hg. v. F. J. Dreyhaupt (1994);
 
Tb. der techn. Akustik, hg. v. M. Heckl u. Helmut A. Müller (21995);
 
Techn. Lärmschutz, hg. v. W. Schirmer (1996);
 Helmut Schmidt: Schalltechn. Tb. (51996);
 
Umweltgutachten zur Umsetzung einer dauerhaft umweltgerechten Entwicklung, hg. v. W. Thoenes (1996).

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Lạ̈rm, der; -s, seltener: -es [älter: Lärmen, frühnhd. lerma(n), larman = Lärm, Geschrei, gek. aus ↑Alarm]: als störend u. unangenehm empfundene laute, durchdringende Geräusche: ein ohrenbetäubender L. brach los; der L. im Saal war verebbt, legte sich, wuchs von Minute zu Minute; der L. erstickte jedes Wort; Das Südfenster seines Zimmers stand nachts offen, sofern der L. draußen nicht überhand nahm (H. Gerlach, Demission 23); den L. bekämpfen; die Kinder machten einen heillosen L.; seine Stimme ging im L. der Motoren unter; R viel L. um nichts (völlig unbegründetes Aufbauschen einer unbedeutenden Sache; nach engl. much ado about nothing, dem Titel eines Lustspiels von W. Shakespeare); Ü um diesen Mann, um diesen Fall wird viel zu viel L. gemacht (ihm wird viel zu viel Bedeutung beigemessen); *L. schlagen (die [öffentliche] Aufmerksamkeit auf etw. lenken; laut protestieren).

Universal-Lexikon. 2012.