Ạr|beits|kos|ten 〈Pl.; Wirtsch.〉
1. Gesamtheit aller anfallenden Kosten innerhalb eines Unternehmens für den Faktor Arbeit (einschließl. aller Sozialleistungen)
2. Kosten für die Arbeitszeit bei der Ausführung einer Dienstleistung
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Ạr|beits|kos|ten <Pl.>:
Gesamtheit der Aufwendungen eines Betriebs für den Produktionsfaktor Arbeit.
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Arbeitskosten,
Aufwendungen oder Kosten, die durch den Einsatz menschlicher Arbeitskraft in Unternehmen unmittelbar oder mittelbar entstehen. Die Arbeitskosten lassen sich aufspalten in Entgelt für geleistete Arbeit oder Direktentgelt beziehungsweise direkte Personalkosten (Bruttolöhne und -gehälter, vermindert um die in den Personalzusatzkosten nachgewiesenen Bestandteile) und Personalzusatzkosten (indirekte Personalkosten, Personalnebenkosten). Letztere entstehen aufgrund von Gesetzen, Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen und umfassen Sonderzahlungen (z. B. vermögenswirksame Leistungen, Urlaubsgeld und Gratifikationen, Jubiläumsgelder), Vergütung für arbeitsfreie Tage (z. B. Lohn- und Gehaltsfortzahlung bei Krankheit, Entlohnung für Urlaub, Feiertage und sonstige Ausfallzeiten), Aufwendungen für Vorsorgeeinrichtungen (z. B. Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosen-, Kranken-, Renten- und Unfallversicherung, Aufwendungen für betriebliche Altersversorgung) und sonstige Personalzusatzkosten (z. B. Entlassungsentschädigungen, Familienunterstützungen, Wohnungsfürsorge, Beihilfen im Krankheitsfall, Fahrtkosten- und Verpflegungszuschüsse, Naturalleistungen, Ausbildungsvergütungen).
Arbeitskostenerhebungen werden im produzierenden Gewerbe seit 1966 als Repräsentativerhebungen des Statistischen Amtes der EG durchgeführt, bis 1984 in dreijährigen Abständen, seitdem vierjährlich. Arbeitskostenerhebungen im Groß- und Einzelhandel sowie im Bank- und Versicherungsgewerbe werden erst seit 1978 parallel dazu durchgeführt (1970-74 eigenständige Befragungen). In Deutschland führt das Statistische Bundesamt alle 4 Jahre Arbeitskostenerhebungen durch. Darüber hinaus nehmen wirtschaftswissenschaftliche Forschungsinstitute (z. B. das Institut der deutschen Wirtschaft) jährlich Untersuchungen und internationale Vergleiche zu den Arbeitskosten vor.
In der Bundesrepublik Deutschland sind die Arbeitskosten nach dem Zweiten Weltkrieg ständig gestiegen, wobei die Personalzusatzkosten relativ stärker zugenommen haben als das Entgelt für geleistete Arbeit. So stieg im früheren Bundesgebiet der Anteil der Personalzusatzkosten an den direkten Personalkosten im produzierenden Gewerbe von (1966) 43,3 % auf (1996) 82,0 %. 2001 betrug die Zusatzkostenquote in den alten Bundesländern 81,2 %, in den neuen Bundesländern 68,3 %. Dafür waren in erster Linie Urlaubsverlängerungen, höhere Beitragssätze und Beitragsbemessungsgrenzen in den gesetzlichen Sozialversicherungen verantwortlich. Je nach Wirtschaftszweig und Unternehmensgröße ergeben sich unterschiedliche Entwicklungen. Die Abstufung der Arbeitskosten nach Unternehmensgröße (die Arbeitskostenbelastung steigt in allen Wirtschaftszweigen in der Regel mit zunehmender Unternehmensgröße) ist in stärkerem Maße auf die Personalzusatzkosten zurückzuführen.
Da die Arbeitskosten in der Industrie trotz wachsender Kapitalausstattung und Automation den größten Kostenblock darstellen, werden sie auch zur Beurteilung der internationalen Wettbewerbsfähigkeit und zur Erklärung von Arbeitslosigkeit herangezogen. Im internationalen Vergleich zählte Westdeutschland auch 2001 bezüglich der Arbeitskosten je Stunde in der verarbeitenden Industrie zu den Hochlohnländern. Allerdings sind im internationalen Vergleich der Arbeitskosten neben dem Einfluss der Wechselkurse auch der unterschiedliche Ausbau sozialer Sicherungssysteme in den einzelnen Ländern sowie deren unterschiedliche Finanzierungssysteme zu berücksichtigen. Die Personalzusatzkostenbelastung wäre in einigen Ländern (z. B. Dänemark) deutlich höher, wenn dort nicht ein Teil der Sozialbeiträge vom Staat übernommen und über Steuern finanziert würde. Deutlich niedrigere Arbeitskosten als die meisten westlichen Industrieländer weisen Entwicklungsländer, v. a. Schwellenländer, sowie die mittel- und osteuropäischen Transformationsstaaten auf.
Eine isolierte Betrachtung der Arbeitskosten kann allerdings noch keinen Aufschluss über die internationale Wettbewerbsfähigkeit geben. Erst eine Verknüpfung der Kosten- und Leistungskomponente, d. h. das Niveau der Lohnstückkosten (Relation von Arbeitskosten und realer Bruttowertschöpfung je Beschäftigtenstunde), lässt erkennen, ob die gezahlten Löhne mit einer entsprechend hohen Produktivität unterlegt sind oder ob die inländischen Unternehmen pro Wertschöpfungseinheit höhere Lohnkosten als die ausländische Konkurrenz zu tragen haben. Obwohl sich die Lohnstückkostenposition der westdeutschen Industrie im Zeitraum 1980-2000 erheblich verbessert hat, wies Deutschland (ohne neue Bundesländer) 2000 internationalen Vergleich nach Norwegen, Großbritannien und Italien das vierthöchste Lohnstückkostenniveau der westlichen Industriestaaten auf. Kostengünstigere Standorte waren z. B. Japan und Kanada (19 % niedrigere Stückkosten als Deutschland) sowie Schweden, die Niederland und die USA (14 %, 13 % und 12 % geringere Stückkosten). Zu beachten ist hierbei allerdings auch der Einfluss der Wechselkurse: Bei einem relativ hohen Dollarkurs entspricht die Wettbewerbsfähigkeit der USA nicht dem günstigen Verhältnis zwischen Arbeitskosten und Arbeitsleistung. Sinken die Arbeitskosten relativ zum Ausland oder sinkt der Wechselkurs, verbessert sich die preisliche Wettbewerbsfähigkeit. Steigerungen der Arbeitsproduktivität führen in jedem Fall zu einer Verbesserung der internationalen Wettbewerbsposition.
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Ạr|beits|kos|ten <Pl.>: Gesamtheit der Aufwendungen eines Betriebs für den Produktionsfaktor Arbeit.
Universal-Lexikon. 2012.