Akademik

Diakon
Di|a|kon 〈m.1 od. 16
1. 〈kath. Kirche〉 niederer Geistlicher
2. 〈ev. Kirche〉 Gemeindehelfer
[<grch. diakonos „Diener“]

* * *

Di|a|kon [südd., österr.: 'di:ako:n ], der; -s u. -en, -e u. -en [mhd. diāken, ahd. diacan < kirchenlat. diaconus < griech. diákonos = Diener]:
1. (ev. Kirche) kirchlicher Amtsträger, der in einer Kirchengemeinde karitative u. soziale Arbeit leistet.
2. katholischer, orthodoxer od. anglikanischer Geistlicher, der in der Hierarchie des Klerus eine Stufe unter dem Priester steht.

* * *

Diakon
 
[griechisch »Diener«] der, -s und -en/-e und -en, kirchlicher Amtsträger, der für bestimmte liturgische, karitative und seelsorgerische Dienste in einer Kirchengemeinde tätig ist.
 
In der alten Kirche konnte das Wort Diakon jeden bezeichnen, der irgendeinen Dienst leistete; als Amtsbezeichnung kam es nur vereinzelt vor (Philipperbrief 1, 1; 1. Timotheusbrief 3, 8 und 12). Die Zurückführung der Diakone auf die sieben Helfer, die nach Apostelgeschichte 6, 1-6 den Aposteln zur Unterstützung beigegeben wurden, ist nicht begründet. Die Diakone waren im besonderen Gehilfen des Bischofs, besonders beim Abendmahl, und Mitarbeiter der Gemeinde (karitative Tätigkeit). Später übernahmen sie, v. a. der Archidiakon, immer mehr Verwaltungsaufgaben. Seit dem 11. Jahrhundert nahm die Bedeutung ihres Amtes jedoch ab, am Ende des 15. Jahrhunderts hatten sie bereits etwa die heutigen Aufgaben.
 
In der katholischen Kirche ist der Diakon ein Kleriker, der die Diakonatsweihe (Weihe) empfangen hat. In der lateinischen Kirche wird in der Regel nur der zum Diakon geweiht, der Priester werden will (Mindestalter 22 Jahre). Seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil besteht aber auch die Möglichkeit, Nichtkleriker zu Diakonen zu weihen (cc. 236 und 1 031 CIC). Diese ständigen Diakone (künftige Priester sind Diakone auf Zeit) bilden zwei Gruppen: Die Diakone der einen müssen mindestens 25 Jahre alt sein und eine vorbereitende, in der Regel dreijährige Ausbildung absolviert haben; bei den anderen wird ein Mindestalter von 35 Jahren, verbunden mit einem zur Zeit der Weihe schon seit mehreren Jahren bewährten christlichen Lebenswandel, jedoch keine bestimmte Form oder Dauer der Vorbildung vorausgesetzt. Zum Zölibat sind auch die ständigen Diakone verpflichtet, jedoch besteht die Möglichkeit, schon Verheiratete in die zweite Gruppe aufzunehmen, wobei die Zustimmung der Ehefrau erforderlich ist. Die Zulassung ständiger Diakone in kirchliche Gemeinschaften, die nach den Evangelischen Räten leben (Orden, Säkularinstitute), ist dem Papst vorbehalten. Die ständigen Diakone dürfen einen bürgerlichen Beruf ausüben; widmen sie sich ganz der kirchlichen Tätigkeit, haben sie gegenüber der Kirche Anspruch auf die finanzielle Absicherung ihrer und der Lebensführung ihrer Familien. Die Befugnisse des Diakons sind: liturgische Dienst (Taufe, Kommunionspendung, Assistenz bei der Eheschließung; Spendung der Sakramentalien; Begräbnis; Mitwirkung bei der Messfeier), kirchlicher Unterricht, Karitas- und Verwaltungsarbeit. In Deutschland erfolgte die erste Weihe eines ständigen Diakons 1968 im Erzbistum Köln. Gegenwärtig (2001) sind etwa 2 000 ständige Diakone in Deutschland tätig.
 
In den Ostkirchen bildet der Diakon die unterste Stufe der dreigegliederten Hierarchie (Diakon, Priester, Bischof). Der Diakon leistet seinen Dienst beim Vollzug der Sakramente. Er kann - wie der Priester - als Verheirateter geweiht werden, darf jedoch nach der Weihe keine Ehe mehr eingehen.
 
Evangelische Kirchen:
 
In den reformatorischen Kirchen galt die diakonische Tätigkeit von jeher als notwendige christliche Lebensäußerung. Das Amt des Diakons als gemeindliches Ehrenamt hat sich in einzelnen reformierten Kirchen eingebürgert, weil die von J. Calvin empfohlene Kirchenverfassung dieses Amt ausdrücklich vorsah. In den meisten protestantischen Territorien ließ die vom Staat im Verlauf der Neuzeit in Anspruch genommene Kompetenz für das Armenwesen und die Krankenpflege eine eigenständige kirchliche Organisation der Diakonie nicht zu. Unter dem Einfluss der Erweckungsbewegung im 19. Jahrhundert kam es zu einer neuartigen Ausprägung des Amtes des Diakons als eines fachlich ausgebildeten und hauptberuflich tätigen kirchlichen Mitarbeiters. Diakone dieser Art wurden zuerst in dem von J. H. Wichern gegründeten »Rauhen Haus« (1833) ausgebildet. Seither entstanden zahlreiche Diakonieanstalten und wurden zum Mittelpunkt von Bruderschaften. Ihre Mitglieder wurden als Anstaltsdiakon in Einrichtungen der Krankenpflege oder der sozialen Betreuung oder als Gemeindediakon in einzelne Gemeinden entsandt. Heute erstreckt sich die Tätigkeit der Diakone auf den sozialen Bereich, auf die Jugendpflege und einzelne Bereiche der Gemeindeverwaltung. Ihre Ausbildung erfolgt weitgehend im Rahmen kirchlicher Fachschulen und Fachhochschulen. Sie haben vielfach die Qualifikation von Sozialarbeitern mit Fachhochschulabschluss. Diakonissen, die in Mutterhäusern ausgebildet und von diesen entsandt wurden, hatten namentlich in der Krankenpflege ihr Wirkungsfeld. Heute stehen Ausbildung und Beruf des Diakons auch Frauen offen; sie tragen die Berufsbezeichnung Diakonin.
 
In der anglikanischen Kirche nimmt der Diakon den untersten Rang der kirchlichen Amtsträger ein; er nimmt teil an der Arbeit des Pfarrers, tauft, teilt die Eucharistie aus und assistiert bei der Eheschließung. Niemand kann Priester werden, ohne Diakon gewesen zu sein.
 
Literatur:
 
Das diakon. Amt der Kirche, hg. v. H. Krimm (21965);
 H. Rünger: Die männl. Diakonie (1965);
 
Der D. Ein Werkbuch für den dt.-sprachigen Raum, hg. v. A. Fischer (1970);
 J. Weier: Der ständige D. im Recht der lat. Kirche unter besonderer Berücksichtigung der Rechtslage in der BRD (1989).

* * *

Di|a|kon [südd., österr.: 'di:ako:n], der; -s u. -en, -e u. -en [mhd. diāken, ahd. diacan < kirchenlat. diaconus < griech. diákonos = Diener; seit der Reformation relatinisiert]: 1. (ev. Kirche) kirchlicher Amtsträger, der in einer Kirchengemeinde karitative u. soziale Arbeit leistet. 2. katholischer, orthodoxer od. anglikanischer Geistlicher, der einen Weihegrad unter dem Priester steht.

Universal-Lexikon. 2012.