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Johanniterorden
Jo|han|ni|ter|or|den 〈m. 4; unz.〉 ältester geistlicher Ritterorden, wahrscheinlich nach 1000 in Jerusalem gegründet, der sich in Ritter (zum Schutz der Pilger), Priester u. dienende Brüder zur Krankenpflege gliederte [nach Johannes dem Täufer]

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Jo|han|ni|ter|or|den, der <o. Pl.>:
um 1100 in Jerusalem ursprünglich zur Pflege kranker Pilger gegründeter geistlicher Ritterorden.

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Johanniterorden,
 
Johanniter, Ritterlicher Orden St. Johạnnis vom Spital zu Jerusalem, ältester geistlicher Ritterorden; heute in fünf selbstständige Gemeinschaften verzweigt. Die Anfänge des Johanniterordens liegen im Dunkeln. Nach den Quellen gründeten Kaufleute aus Amalfi zwischen 1048 und 1071 in Jerusalem ein Hospital für arme und kranke Pilger, das eine Laienbruderschaft leitete. Die Eroberung Jerusalems durch die Kreuzfahrer (1099) war für das Hospital zunächst ohne Einfluss. 1113 konnte es von Papst Paschalis II. ein - später oft überschätztes - Schutzprivileg erlangen, das bereits sieben Filialhospitäler in Bari, Otranto, Tarent, Messina, Pisa, Asti und Saint-Gilles (Südfrankreich) erwähnt.
 
Unter Raimund von Puy (1120-60), der dem ersten bekannten Meister Gerhard nachfolgte, vollzog sich der Wandel von der Spitalbruderschaft zum geistlichen Ritterorden: 1152/53 bestätigte Papst Eugen III. die erste Regel des Johanniterordens, die auf der Augustinusregel beruhte. Sodann baute der Johanniterorden seine kirchliche Rechtsstellung durch Herauslösen aus der Diözesanhierarchie aus (u. a. eigene Priester). Schließlich übernahm er über die karitativen Tätigkeiten hinaus militärische Aufgaben. Wegen dieses neuen ritterlichen Elements rekrutierten sich die Brüder nunmehr vorwiegend aus dem Adel.
 
Schutzpatron des Johanniterordens ist der heilige Johannes der Täufer. In Friedenszeiten trugen die Brüder einen schwarzen Mantel mit einem einfachen weißen Kreuz auf der linken Brustseite, der noch heute in allen fünf Gemeinschaften üblich ist. Im 15. Jahrhundert wurde das einfache Kreuz durch das achtspitzige Johanniterorden- oder Malteserkreuz ersetzt. In Kriegszeiten trugen die Johanniter anstelle des Mantels eine rote Weste mit einem weißen Balkenkreuz.
 
Durch Schenkungen erwarb der Johanniterorden in Europa einen beträchtlichen Besitz. 1206 wurden als nationale Zusammenschlüsse so genannte Zungen gebildet. Innerhalb dieser Zungen bestanden (Groß-)Priorate, die wiederum in Balleien und Kommenden unterteilt waren. Eine Ballei fasste mehrere Kommenden eines (Groß-)Priorats zusammen. Bis zum Ende des 18. Jahrhunderts blieb diese Organisationsstruktur im Wesentlichen unverändert.
 
Ein auf Lebenszeit gewählter Meister (seit 1437 mit dem Titel Großmeister, ab 1607 mit dem Rang eines [deutschen] Reichsfürsten und seit 1630 mit Kardinalswürde) regierte den Johanniterorden. Als engstes Gremium stand ihm der Ordensrat zur Seite, dem u. a. die Vorsteher der acht Zungen angehörten. Legislative Funktionen erfüllte das nach Bedarf einberufene Generalkapitel.
 
Nach dem Fall Akkos (1291) und dem damit verbundenen endgültigen Verlust des Heiligen Landes für die Kreuzfahrer war vorübergehend Limassol auf Zypern, sodann Rhodos (1306-1522) Hauptsitz des Johanniterordens (daher die damalige Bezeichnung »Rhodiser«). Infolge der Aufhebung des Templerordens (1312) erwarb der Johanniterorden in Europa zusätzlichen Besitz. Obwohl der Johanniterorden mehrere osmanische Angriffe erfolgreich abwehren konnte, ging Rhodos 1522/23 verloren. Vorübergehend war Viterbo Ordenssitz, bis 1530 der Johanniterorden von Kaiser Karl V. als König beider Sizilien mit Malta belehnt wurde. Seit dieser Zeit wurde die Kurzbezeichnung Malteserorden üblich. Seit 1852 bezeichnet sie den katholischen geistlichen Ritterorden im Unterschied zu dem geschichtlich in der Ballei Brandenburg verwurzelten evangelischen Johanniterorden. Die Reformation führte zum Verlust von Besitzungen vorwiegend in England und Skandinavien. Gleichwohl verblieben die protestantischen Ritter der Ballei Brandenburg weiterhin im Johanniterorden. Durch den Türkeneinfall gingen im 16. Jahrhundert die Güter des ungarischen Großpriorats verloren. Während der Johanniterorden auch auf Malta seine Hospitaltätigkeit fortführte, trat im 17. und 18. Jahrhundert die Rolle als Polizei des Mittelmeers gegen moslemische Piraten an die Stelle des bisherigen Schildes Europas gegen die Türken. 1782 wurde noch eine englisch-bayrische Zunge gebildet. In der Amtszeit des einzigen deutschen Großmeisters Ferdinand von Hompesch besetzten 1798 französische Truppen Malta. Obwohl der Orden nach dem Friedensvertrag von Amiens (1802) die Insel zurückerlangen sollte, erklärte der Pariser Frieden (1814) Malta zum Bestandteil der britischen Krone. Waren der Revolution schon die drei französischen Zungen zum Opfer gefallen, gingen in der napoleonischen Zeit fast alle übrigen Besitzungen verloren, 1806 erlosch so auch das Großpriorat Deutschlands, das seit 1505 seinen Sitz in Heitersheim hatte. (Zur weiteren Entwicklung Malteserorden.)
 
Die seit 1351 nachgewiesene Ballei Brandenburg, aus der sich der heutige evangelische Johanniterorden entwickelte, nahm schon im Mittelalter eine Sonderstellung innerhalb des deutschen Großpriorats und des Gesamtordens ein. Dadurch überdauerte sie die Reformation und blieb bis zum 19. Jahrhundert, auch wenn nur lose eingebunden, im Gesamtverband des Ordens. Die Befürchtungen der norddeutschen Ritterbrüder, die sich aus der Veräußerung einiger Ordensgüter durch das deutsche Großpriorat in Pommern und Pommerellen ergeben hatten, führten 1382 zum Vergleich von Heimbach mit dem deutschen Großprior. In diesem Vertrag, den das Generalkapitel des Johanniterordens bestätigte, errang die Ballei Brandenburg eine weitgehende Autonomie. So durften die Ritter der Ballei ihr Oberhaupt, den Herrenmeister, frei wählen. Dieser Selbstständigkeit im Orden stand eine enge Verbindung mit den Kurfürsten von Brandenburg gegenüber. Auch wenn der preußische Staat 1810/11 alle geistlichen Güter und damit auch die des Johanniterordens säkularisierte, hob er nicht die Rechtspersönlichkeit der Ballei Brandenburg auf. Sie war fortan ein vermögensloser adliger Personenverband. 1852 stellte König Friedrich Wilhelm IV. den Johanniterorden als selbstständigen geistlichen Ritterorden wieder her. Dieser nunmehr rein evangelischer Johanniterorden (amtlich »Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens vom Spital zu Jerusalem, genannt der Johanniterorden«; Neufassung der Satzung 1994) widmet sich diakonischen Aufgaben und tritt für den christlichen Glauben ein. Dem Johanniterorden (Sitz: Berlin) gehören heute (2001) rd. 3 300 Ritter in 18 deutschen und fünf ausländischen Genossenschaften beziehungsweise Kommenden an.
 
An der Spitze des Johanniterordens steht der Herrenmeister. Seit 1693 wurden ununterbrochen Hohenzollernprinzen zu Herrenmeistern gewählt. Im September 1999 folgte Oskar Prinz von Preußen seinem Vater Wilhelm-Karl Prinz von Preußen (amtierend seit 1958) als 37. Herrenmeister im Amt nach. Oberstes Organ des Johanniterordens ist das Kapitel.
 
Der Johanniterorden trägt Krankenhäuser und Altenheime. Als Ordenswerke bestehen die Johanniter-Unfall-Hilfe e. V. (rd. 1,2 Mio. aktive und fördernde Mitglieder), die Johanniter-Schwesternschaft e. V. und die Johanniter-Hilfsgemeinschaften.
 
Der Johanniterorden arbeitet nicht nur mit dem Malteserorden, sondern auch mit den drei protestantischen Orden des heiligen Johannes in Großbritannien (Order of Saint John; Neugründung des 19. Jahrhunderts mit dem jeweiligen britischen Monarchen als Oberhaupt), den Niederlanden (Johanniter Orde in Nederland; seit 1946 selbstständig) und Schweden (Johanniterorden i Sverige; seit 1946 selbstständig) eng zusammen.
 
Literatur:
 
A. W. E. von Winterfeld: Gesch. der Ballei Brandenburg oder des Herrenmeisterthums Sonnenburg des Ritterl. Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem (Teilnachdruck der Ausg. Berlin 1859; 1993);
 C. H. Herrlich: Die Balley Brandenburg des Johanniter-Ordens von ihrem Entstehen bis zur Gegenwart u. in ihren jetzigen Einrichtungen (41904);
 W. G. Rödel: Das Großpriorat Dtl. des Johanniter-Ordens im Übergang vom MA. zur Reformation (21973);
 Axel Freiherr von Campenhausen: Zum Rechtsstatus des Johanniter-Ordens, in: Ztschr. der Savigny-Stiftung für Rechtsgesch., Kanonist. Abt. 69, S. 325-340 (1983);
 Y. Karmon: Die Johanniter u. Malteser (1987);
 
Der Johanniter-Orden, der Malteser-Orden, hg. v. A. Wienand (u. a. 31988);
 W.-D. Barz: Die Satzung des J. Eine einführende Darst, in: Jb. des öffentl. Rechts. N. F. 39, S. 1125-146 (1990);
 E. Bradford: Johanniter u. Malteser. Die Gesch. des Ritterordens (21991).
 
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
 
Kreuzzüge: Mit Feuer und Schwert gegen die Heiden
 

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Jo|han|ni|ter|or|den, der <o. Pl.>: um 1100 in Jerusalem ursprünglich zur Pflege kranker Pilger gegründeter geistlicher Ritterorden.

Universal-Lexikon. 2012.