Gleichstellung
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Pa|ri|tät 〈f. 20; unz.〉
1. Gleichberechtigung, Gleichwertigkeit; Ggs Imparität
2. Austauschverhältnis zw. zwei Währungen
3. 〈Math.〉 Eigenschaft gewisser Funktionen der drei räumlichen Koordinaten von Punkten beim Vorzeichenwechsel aller drei Koordinaten (Spiegelung am Koordinatenursprung)
4. 〈Phys.〉 Größe, die das Verhalten physikal. Systeme gegenüber räumlichen Spiegelungen angibt
[<lat. paritas „Gleichheit“]
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Pa|ri|tät, die; -, -en <Pl. selten> [lat. paritas = Gleichheit, zu: par (Gen.: paris) = gleich]:
1. (bildungsspr.) Gleichsetzung, -stellung, [zahlenmäßige] Gleichheit:
die P. wahren.
2. (Wirtsch.) (im Wechselkurs zum Ausdruck kommendes) Verhältnis einer Währung zu einer anderen od. zum Gold.
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I Parität
[lateinisch »Gleichheit«, zu par »gleich«] die, -/-en,
2) Geldwesen: als Währungsparität (direkte Parität) das von den Währungsbehörden in einem System fester Wechselkurse festgelegte Austauschverhältnis zwischen der inländischen Währung und einem anderen Wertträger wie dem Sonderziehungsrecht (SZR-Parität), dem Gold (Goldparität) oder einer anderen Währungseinheit (z. B. die Parität zu einer Leitwährung wie dem US-Dollar (Dollarparität). Im Gegensatz zu der Parität sind Leitkurse weniger verbindlich. Die mit dem Internationalen Währungsfonds (IWF) vereinbarten Parität verloren mit dem In-Kraft-Treten der zweiten Änderung des IWF-Übereinkommens (1978) ihre Geltung. Die Kursparität (indirekte Parität) ist das Wertverhältnis zweier Währungen aufgrund von Angebot und Nachfrage an den Devisenbörsen. Als Paritätsgitter wird ein Raster (ähnlich einer Tabelle) bezeichnet, aus dem man den feststehenden Umtauschkurs zwischen zwei Währungen ablesen kann (gebräuchlich im Europäischen Währungssystem). Kaufkraftparität.
3) Physik: Formelzeichen P, Eigenschaft eines physikalischen Systems, die dessen Verhalten gegenüber räumlichen Spiegelungen (im Allgemeinen bezüglich eines Punktes) angibt. Die Parität heißt gerade oder positiv (P = +1), wenn das System oder die das System beschreibenden dynamischen Größen in sich selbst übergehen, ungerade oder negativ (P = —1), wenn sie in ihr Inverses übergehen. Unter der Paritätstransformation (x, y, z) → (—x, —y, —z) haben z. B. Vektoren ungerade, Axial- oder Pseudovektoren gerade Parität. Die Parität eines zusammengesetzten Systems ist das Produkt der Parität seiner Teile.
In der Quantenmechanik wird der Parität ein Operator zugeordnet, der (bei einem Vielteilchensystem) die Vorzeichen aller Koordinaten rn (n = 1, 2,. .., N) der räumlichen Wellenfunktion umkehrt: ψ (rn) = ψ (-rn); Wellenfunktionen mit der Eigenschaft ψ = ±ψ sind Eigenfunktionen des Paritätsoperators mit den Eigenwerten (Paritätsquantenzahlen) P = ±1. Neben dieser äußeren Parität, die mit den Symmetrieeigenschaften der orbitalen Wellenfunktion zusammenhängt, haben Elemtarteilchen noch eine innere Parität ηP (relativ zum Vakuumzustand): für Bosonen (Teilchen mit ganzzahligem Spin) gilt ηP = ±1, für Fermionen (Teilchen mit halbzahligem Spin) ηP = ±1, ±i (i = ).
Die Parität bleibt bei physikalischen Vorgängen, wie Streu- und Zerfallsprozessen der Elementarteilchen, im Allgemeinen erhalten (Paritätserhaltung), bei der schwachen Wechselwirkung jedoch wird sie maximal gebrochen. Bis 1956 war man davon überzeugt, dass die Parität in der Natur streng erhalten bleibt, folglich kein Schraubensinn (Rechts- oder Linkshändigkeit) ausgezeichnet ist, und betrachtete daher nur spiegelsymmetrische Ansätze für die möglichen Wechselwirkungen. T. D. Lee und C. N. Yang wiesen jedoch auf die fehlende experimentelle Überprüfung dieser Annahme hin. Tatsächlich wurde von C.-S. Wu und Mitarbeitern 1957 die Nichterhaltung der Parität (Paritätsverletzung) bei der schwachen Wechselwirkung nachgewiesen. Sie zeigten, dass die beim Betazerfall von 60 Co entstehenden Elektronen überwiegend linkshändig sind, d. h. ihr Spinvektor dem Impulsvektor entgegengerichtet ist (Helizität), wohingegen bei Erhaltung der Parität ebenso viele links- wie rechtshändige Elektronen hätten auftreten müssen. (Ursache hierfür ist, dass die an der schwachen Wechselwirkung stets beteiligten Neutrinos nur links- und die am genannten Prozess beteiligten Antineutrinos nur rechtshändig sind). Fast alle schwachen Prozesse sind jedoch invariant gegenüber der kombinierten oder CP-Parität (CP-Invarianz); eine Ausnahme hiervon bilden nur die neutralen K- und B-Mesonen. Aus sehr allgemeinen, für die Elementarteilchenphysik grundlegenden Prinzipien folgt aber, dass alle physikalischen Gesetze invariant gegenüber der gleichzeitigen Anwendung der Parität, der Ladungskonjugation C und der Zeitumkehr T sind (CPT-Theorem).
4) Staatskirchenrecht: konfessionẹlle Parität, Gleichrang und Gleichbehandlung verschiedener religiöser Bekenntnisse und Kirchen in der Verfassungsordnung des religiös-weltanschaulich neutralen Staates. Als konfessionell-(staats)bürgerliche Parität verbietet der Rechtsgrundsatz der Parität jegliche Diskriminierung aus religiös-konfessionellen Gründen (Art. 3 Absatz 3 GG), gebietet strikte Gleichheit hinsichtlich der individuellen und korporativen Religionsfreiheit (Art. 4 GG) und fordert die Unabhängigkeit des Genusses staatsbürgerliche Rechte vom religiösen Bekenntnis (Art. 33 Absatz 3 GG). »Konfessionsproporz« bei der Ämterbesetzung ist durch den Grundsatz der Parität nicht gedeckt. Als konfessionell-religionsgesellschaftliche Parität fordert Parität die grundsätzliche Gleichbehandlung aller Religionsgesellschaften. Doch darf nach dem GG zwischen Religionsgesellschaften mit privatrechtlichem und solchen mit öffentlich-rechtlichem Status unterschieden werden.
Parität
[engl. parity], eine Eigenschaft einer Bitfolge, welche die Geradzahligkeit der in ihr enthaltenen Anzahl von Einsen kennzeichnet - bei einer geraden Zahl von Einsen hat die Folge eine »gerade Parität« (engl. even parity), andernfalls eine ungerade (engl. odd parity).
Bei der Überprüfung von Datenübertragungen auf mögliche Übertragungsfehler kann man die Parität für eine einfache Fehlerkontrolle nutzen. Dieses Verfahren heißt Paritätsprüfung und funktioniert wie folgt: Nach der Unterteilung einer zu übertragenden binär kodierten Nachricht in kleine Datenblöcke wird an jeden Block ein einzelnes Bit angehängt, das sog. Paritätsbit. Der Wert dieses Bits wird immer so auf 0 oder 1 gesetzt, dass der um das Paritätsbit erweiterte Block eine entsprechende Parität aufweist. Hierbei gibt es allerdings zwei unterschiedliche Definitionen: Bei der sog. Paritätsprüfung mit gerader Parität steht ein gesetztes Paritätsbit (also der Wert »1«) für eine gerade Anzahl von Einsen im Datenblock, bei Prüfung mit ungerader Parität dagegen für eine ungerade Anzahl. Beide Verfahren werden benutzt, allerdings kommt die »gerade Paritätsprüfung«häufiger vor.
Anschließend werden die um das jeweilige Paritätsbit erweiterten Blöcke übertragen. Nach der Übermittlung wird vom Empfänger die Parität jedes Datenblocks geprüft und mit dem übermittelten Paritätsbit verglichen. Das Verfahren zeigt Übertragungsfehler an, wenn diese in einem, drei, fünf usw. verfälschten Bits bestehen, eine gerade Anzahl von Bitfehlern wird dagegen ignoriert. Auch wenn das Prüfbit selbst falsch übertragen wurde, kann es zu einer fehlerhaften Meldung kommen (»falscher Alarm«). Da aber das Auftreten von mehr als einem Fehler in der kurzen Bitfolge eines Datenblocks ebenso wie ein Übertragungsfehler gerade im Prüfbit sehr unwahrscheinlich ist, ist die Paritätsprüfung für viele Anwendungen als Kontrollmethode zuverlässig genug. Hierzu gehören:
- serielle Datenübertragung: Sowohl die Prüfung auf gerade als auch auf ungerade Parität sind gebräuchlich. Die Paritätsprüfung wird u. a. bei Modems eingesetzt.
- Hauptspeicher (RAM): Früher kontrollierte man die Fehlerfreiheit der Speicher-Chips eines PCs praktisch immer mithilfe einer Paritätsprüfung. An jedes Byte (8 bit) wurde ein Prüfbit angehängt. Aufgrund der Kosten für das zusätzliche neunte Bit und der gestiegenen Qualität der Speicherbausteine wurde aber mehr und mehr auf die Paritätsprüfung verzichtet. Viele PC-Chip-Sätze unterstützen inzwischen eine Paritätsprüfung nicht mehr. Andere Computer wie z. B. der Apple Macintosh kannten noch nie eine Paritätsprüfung.
Außer der Gefahr von nicht erkannten Übertragungsfehlern bzw. falschem Alarm hat die Paritätsprüfung v. a. den Nachteil, dass eine Fehlerkorrektur nicht möglich ist. Daher gibt es anspruchsvollere Verfahren, die z. B. mit Prüfsummen (etwa CRC) arbeiten und mehrere zusätzliche Bits pro Datenblock sowie zusätzliche Redundanzen verwenden. Je nach Methode kann sogar die Stelle im Datenblock ermittelt werden, an der ein Fehler aufgetreten ist, und der Fehler automatisch korrigiert werden.
TIPP:
Meldet ein Computer regelmäßig Paritätsfehler, kann dies auf einen Defekt der Speichermodule hindeuten. Tritt die Meldung aber v. a. im laufenden Betrieb auf, kann sie auch ein thermisches Problem signalisieren. Hier hilft es eventuell, den Lüfter zu reinigen oder auszutauschen. Auch ein wechselseitiges Austauschen der Speichermodule beseitigt gelegentlich die Fehlermeldung. Eine weitere Möglichkeit: Befindet sich eine Steckkarte in der Nähe des RAM, sollte sie, wenn möglich, in einen entfernteren Steckplatz gesetzt werden.
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Pa|ri|tät, die; -, -en <Pl. selten> [lat. paritas = Gleichheit, zu: par (Gen.: paris) = gleich]: 1. (bildungsspr.) Gleichsetzung, -stellung, [zahlenmäßige] Gleichheit: gesellschaftliche, rechtliche, wirtschaftliche P.; ... war in Biberach 1649 ... die konfessionelle P. eingeführt worden (NJW 19, 1984, 1094); Obwohl gesetzlich P. in den Kuratorien, den Aufsichtsgremien, vorgeschrieben ist ... (SZ 5. 1. 99, 16); die P. wahren, gewährleisten; wir haben das Tarifverfassungsgesetz mit der P. für Löhne, Arbeitszeit usw. (Bundestag 189, 1968, 10 231). 2. (Wirtsch.) (im Wechselkurs zum Ausdruck kommendes) Verhältnis einer Währung zu einer anderen od. zum Gold: Ein Euro für einen Dollar ... die P. eins zu eins ist wirklich problematisch (SZ 9. 6. 99, 4); Unter P. notierten die amerikanischen Aktien (Vaterland 27. 3. 85, 7).
Universal-Lexikon. 2012.