Akademik

Bereich
Feld; Kategorie; Cluster (fachsprachlich); Rubrik; Zone; Gebiet; Bezirk; Sektor; Distrikt; Zuständigkeitsbereich; Domäne; Staatsgut; Sphäre; Einflussbereich; Umfeld; Befugnis; Verantwortlichkeit; Verantwortungsbereich; Obliegenschaft; Kompetenz; Verantwortung; Zuständigkeit; Gegend; Areal; Ort; Platz; Region; Fläche; Raum; Spannweite (umgangssprachlich); Skopus (fachsprachlich); Gültigkeitsbereich; Rahmen; Spanne; Reichweite; Radius; Stückchen; Fragment; Unvollendetes; Abschnitt; Segment; Ausschnitt; Fetzen; Teilbereich; Teil; Stück; Bruchstück; Einsatzfeld; Einsatzgebiet; Sektion; Abteilung

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Be|reich [bə'rai̮ç], der; -[e]s, -e:
1. Raum, Fläche, Gebiet von bestimmter Abgrenzung, Größe:
im Bereich der Stadt.
Syn.: Areal, Bezirk, Gegend, Region, Territorium.
Zus.: Herrschaftsbereich.
2. thematisch begrenztes, unter bestimmten Gesichtspunkten in sich geschlossenes Gebiet:
das fällt in den Bereich der Kunst, der Technik.
Syn.: Abteilung, Branche, Disziplin, Fach, Feld, Komplex, Reich, Revier, Sachgebiet, Sektion, Sektor, Sparte, Sphäre, Zweig.
Zus.: Anwendungsbereich, Arbeitsbereich, Aufgabenbereich, Geltungsbereich, Wirkungsbereich.

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Be|reich 〈m. 1 oder (selten) n. 11
1. Bezirk, Umgebung, Gebiet
2. Umkreis, Umfang
3. Wirkungskreis (Arbeits\Bereich, Einfluss\Bereich; Phys.: Wellen\Bereich, Frequenz\Bereich)
● dieses Stück Garten ist mein \Bereich; im \Bereich seiner Macht; das liegt durchaus im \Bereich der Möglichkeiten das ist durchaus möglich; im \Bereich der Stadt; innerhalb seines \Bereiches [→ Reich]

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Be|reich , der, selten: das; -[e]s, -e [zu veraltet bereichen = sich erstrecken, zu reichen]:
a) abgegrenzter Raum, Gebiet von bestimmter Ausdehnung:
der B. um den Äquator;
das Grundstück liegt im B., außerhalb des -s der Stadt;
b) [Sach]gebiet, Sektor, Sphäre:
der politische, soziale B.;
der B. der Kunst, der Technik, der Wissenschaft;
im B. elektronische Medien;
sich über die Grenzen der -e hinweg verständigen;
das fällt nicht in meinen B. (mein Aufgabengebiet);
im B. des Möglichen liegen (durchaus möglich sein);
im grünen B. sein/bleiben/liegen (ugs.; in Ordnung sein, nicht negativ abweichen; nach dem in einen grünen u. einen roten Bereich unterteilten Anzeigenfeld, in dem sich die Nadel (5) bestimmter Messinstrumente bewegt u. bei einer Anzeige im grünen Feld einen ordnungsgemäßen Zustand o. Ä. angibt).

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I
Bereich,
 
1) Mathematik: verschieden gebrauchter Begriff, z. B. für eine beliebige offene Menge, auch soviel wie Gebiet, heute meist für eine endliche, abgeschlossene und zusammenhängende Punktmenge verwendet; in der Topologie die abgeschlossene Hülle einer offenen Menge eines topologischen Raumes; in der Algebra zusammenfassende Bezeichnung für Ring, Integritätsbereich, Körper.
 
 2) Weinbau: Herkunftsbezeichnung für einen Teil eines bestimmten Anbaugebietes, der sich aus mehreren Lagen zusammensetzt. Bereichsbezeichnungen können nur für Qualitätsweine und Qualitätsweine mit Prädikat verwendet werden.
II
Bereich,
 Anwendungsprogramme: in einem Programm ein Teil, der einheitliche Elemente enthält (z. B. der Deklarationsteil und der Prozedurteil);
 
in einem Tabellenkalkulationsprogramm ein zusammenhängender Block von Zellen in einem Tabellenblatt, der für eine gemeinsame Bearbeitung markiert wurde.
 
Im weiteren Sinne bezeichnet »Bereich« auch den Wertebereich von Variablen, z. B. bei Zahlenwerten die Spanne zwischen Maximal- und Minimalwerten. Mithilfe einer Bereichsüberprüfung lassen sich die eingegebenen Daten auf Gültigkeit kontrollieren.
III
Bereich,
 Speicher: Arbeitsspeicher.

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Be|reich, der, selten: das; -[e]s, -e [zu veraltet bereichen = sich erstrecken, zu ↑reichen]: a) abgegrenzter Raum, Gebiet von bestimmter Ausdehnung: der B. um den Äquator; Es war das erste Mal ..., dass wir den B. der Schule verlassen durften (Leonhard, Revolution 215); Es soll getrennte -e für Arbeit, Ruhepause und Kommunikation geben (Zeit 11. 10. 96, 67); das Grundstück liegt im B., außerhalb des -s der Stadt; b) [Sach]gebiet, Sektor, Sphäre: der politische, soziale, seelische B.; die heutige Schweizer Jugend ... verlegt den Ort ihres Handelns von den öffentlichen eher in private -e (Brückenbauer 11. 9. 85, 1); der B. der Kunst, der Technik, der Wissenschaft; das fällt nicht in meinen B. (mein Aufgabengebiet); im B. des Möglichen liegen (durchaus möglich sein); sich über die Grenzen der -e hinweg verständigen; ∙ greifst in ein fremdestes Bereich (Goethe, Faust II, 6195).

Universal-Lexikon. 2012.