Schutz
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Ạb|schir|mung 〈f. 20; unz.〉
1. das Abschirmen
2. Maßnahme, Gerät zur Verminderung äußerer Einflüsse od. zur Verringerung der Abstrahlung von elektromagnetischer od. radioaktiver Strahlung
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Ạb|schir|mung: Schutz von Materie gegen Störfaktoren, z. B. gegen elektromagnetische Felder (elektrische bzw. magnetische A.) oder gegen ionisierende Strahlung oder Teilchen (Strahlungsabschirmung, ↑ Strahlenschutz), im Atom als Abschwächung der Anziehung äußerer, d. h. kernferner Elektronen durch kernnahe Elektronen (Ladungsabschirmung). In der NMR-Spektroskopie kann eine (ggf. durch zugesetzte Verschiebungsreagenzien beeinflussbare) positive bzw. negative A. gemessen werden.
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Ạb|schir|mung, die; -, -en:
1. das Abschirmen; das Abgeschirmtwerden.
2. etw., was etw. abschirmt.
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I Abschirmung,
1) allgemein: die Behinderung der Einwirkung oder Ausbreitung von Feldern, Kräften, Strahlungen, Strömungen; Schutz, Sicherung.
2) Atom- und Festkörperphysik: Verringerung der von einer Ladung ausgeübten elektrischen Kraftwirkung durch umgebende (bewegliche) Ladungsträger entgegengesetzten Vorzeichens. Im Atom schirmen v. a. die auf abgeschlossenen Schalen befindlichen inneren Elektronen die positive Kernladung Ze in ihrer Wirkung auf die äußeren Leucht- oder Valenzelektronen teilweise ab (Z Kernladungszahl, e Elementarladung): Die äußeren Elektronen verhalten sich so, als ob sie sich im Feld einer effektiven Kernladung Zeff · e befinden. Die als Abschirmzahl bezeichnete, aus spektroskopischen Daten ermittelbare Größe σ = Z — Zeff ist näherungsweise gleich der Zahl der abschirmenden inneren Elektronen. - In Festkörpern schirmen die Leitungselektronen die Ladung der in den Kristallgitterpunkten befindlichen positiven Ionen ab, in Metallen sogar so stark, dass nur noch eine exponentiell mit dem Abstand vom Ionenmittelpunkt abnehmende Kraftwirkung vorliegt.
3) Kern- und Strahlenschutztechnik: aus Abschirmstoffen gefertigte Schutzvorrichtung, die eine Strahlenquelle (z. B. eine Röntgenröhre) umhüllt und die Umgebung vor ionisierender Strahlung schützt. Dabei wird die Strahlungsenergie an die Atome des Abschirmstoffs abgegeben, wobei ein Teil der Energie zu deren Anregung und Ionisation sowie zur Anregung der Atomkerne dient; der andere Teil wird über die Anregung von Gitterschwingungen unmittelbar in Wärme umgewandelt.
4) Nachrichtentechnik: Schutz elektrischer und besonders elektronischer Bauelemente, Baugruppen, Geräte oder Anlagen vor von außen einwirkenden oder von ihnen selbst erzeugten elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Störfeldern durch deren Fernhalten oder Einschließen mit geeigneten, ebenfalls als Abschirmung oder als Schirm bezeichneten Abschirmvorrichtungen; auch das Verhindern der Abstrahlung elektromagnetischer Wellen (z. B. bei Koaxialleitungen). Zur Abschirmung von elektrostatischen oder niederfrequenten elektrischen Feldern (elektrostatische Abschirmung) wird der abzuschirmende Raumbereich durch ebene, becher-, zylinderförmige oder allseitig einhüllende Bleche, Folien oder Geflechte aus elektrisch gut leitenden Materialien (z. B. Kupfer), die meist mit der »Masse« der Schaltung verbunden sind, von den Störfeldern abgeschirmt. Während die äußere Oberfläche eines umhüllenden Schirms infolge Ladungsverschiebungen auf ihr zur Äquipotenzialfläche wird, sodass die elektrischen Feldlinien der Störfelder senkrecht einmünden und so wieder austreten, bleibt das Innere der Abschirmvorrichtung feldfrei (Faraday-Käfig). Zur Abschirmung von magnetostatischen oder niederfrequenten Magnetfeldern (magnetostatische Abschirmung) wird der abzuschirmende Raumbereich durch eine Hülle aus weichmagnetischen Materialien hoher Permeabilität (z. B. Mumetall) umgeben. Infolge Brechung verlaufen die von außen eintretenden magnetischen Feldlinien fast vollständig in der Wandung der Hülle, sodass das Innere weitgehend feldfrei bleibt. Die Abschirmung von hochfrequenten elektrischen und magnetischen Feldern oder von elektromagnetischen Wellen (elektromagnetische Abschirmung) beruht auf der Induktion von starken Wirbelströmen in metallischen Hüllen, deren Felder die induzierenden Störfelder aufheben (Wirbelstromschirmung).
5) Politik: Maßnahmen zum Schutz von hohen Funktionsträgern, besonders aus Staat, Politik und Wirtschaft, gegen Attentate oder Entführungen. Dikatorische Regierungssysteme entwickeln die Abschirmung darüber hinaus zu einem Instrument gegen freie Meinungsbildung oder organisierte Opposition (z. B. Errichtung von Störsendern gegen ausländische, ideologisch nicht konforme Rundfunksendungen; Einfuhrverbot von Publikationen, die mit der herrschenden Bewertung von Ereignissen und Ideen nicht im Einklang stehen).
6) Spionageabwehr: Maßnahmen der Regierung eines Landes oder von ihr beauftragter Organe zum Schutz der eigenen Streitkräfte gegen Ausspähung, Sabotage und Zersetzung. In Deutschland nimmt v. a. der Militärische Abschirmdienst diese Aufgabe wahr.
7) Supraleitung: das Nichteindringen von äußeren Magnetfeldern in das Innere eines Supraleiters infolge Ausbildung von Abschirmströmen in einer dünnen Oberflächenschicht (Meißner-Ochsenfeld-Effekt).
II
Abschirmung,
eine Vorrichtung, die Kabel und Geräte vor störenden äußeren elektromagnetischen Feldern und Signalen schützt; hierdurch wird u. a. das Übersprechen verhindert. Eine Abschirmung sorgt auch dafür, dass solche Felder und Signale keine Störeinflüsse auf die Umgebung ausüben können. In der EDV werden z. B. Leitungen (etwa BNC-Kabel), Netzteile und Bildschirme abgeschirmt.
TIPP:
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Ạb|schir|mung, die; -, -en: 1. das Abschirmen, Abgeschirmtwerden. 2. etw., was etw. abschirmt. 3. (Milit.) Gesamtheit der Maßnahmen der Regierung eines Landes od. von ihr beauftragter Organe zum Schutz der eigenen Streitkräfte gegen Ausspähung, Sabotage u. Zersetzung.
Universal-Lexikon. 2012.