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Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa
Konferẹnz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa,
 
Abkürzung KSZE, Europäische Sicherheitskonferenz, internationale Zusammenkunft, nach Vorgesprächen (22. 11. 1972 bis 8. 6. 1973) eröffnet am 3. 7. 1973 in Helsinki, fortgesetzt vom 18. 9. 1973 bis zum 21. 7. 1975 in Genf und beendet am 1. 8. 1975 in Helsinki mit der Verabschiedung der »Schlussakte von Helsinki«. Diese ist kein völkerrechtlicher Vertrag, sondern eine politische Selbstverpflichtung der Signatarstaaten, sich an die getroffenen Vereinbarungen zu halten. An der Konferenz nahmen 33 europäische Staaten (alle außer Albanien) teil sowie Kanada und die USA als Staaten, die Truppen in Europa stationiert hatten.
 
Vorgeschichte:
 
Bereits in den 50er-Jahren hatte die UdSSR die Einberufung einer Konferenz der europäischen Staaten gefordert, um in Europa ein System kollektiver Sicherheit zu schaffen; ihr Ziel war es, ihr sicherheitspolitisches Vorfeld in Europa zu sichern, den Zusammenhalt zwischen den USA und den europäischen Staaten der NATO zu schwächen und die Eingliederung der Bundesrepublik Deutschland in dieses Bündnissystem zu verhindern. Nachdem ihre Bemühungen an dem Willen der NATO-Staaten, den Zusammenhalt der atlantischen Allianz zu wahren, gescheitert waren, erneuerte die UdSSR seit 1966 ihre Bemühungen um eine Konferenz über Sicherheitsfragen in Europa. Neben den alten Motiven spielte nunmehr auch die Ausweitung der wirtschaftlich-technischen Beziehungen zu den westlichen Industriestaaten eine wesentliche Rolle. In einer Phase der Entspannung im Ost-West-Konflikt gingen die NATO-Staaten gegen Ende der 60er-Jahre stärker auf die Initiativen der UdSSR ein, forderten dabei aber zugleich, auf der geplanten Konferenz auch die Beachtung der Menschen- und Bürgerrechte in den einzelnen europäischen Staaten zu behandeln. Einen wichtigen Anteil an dieser Entwicklung hatte die neue Deutschland- und Ostpolitik der Regierung Brandt.
 
Thematik und Ergebnis:
 
Drei Themenbereiche (»Körbe«) standen im Mittelpunkt der Diskussion:
 
Korb I: Fragen zur Sicherheit Europas
 
Korb II: Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Wissenschaft, Technik und Umwelt
 
Korb III: Menschliche Kontakte, Kultur- und Informationsaustausch
 
Die Gespräche v. a. über die Körbe I und III verliefen kontrovers. Dabei standen sich v. a. die NATO-Staaten und die Staaten des Warschauer Paktes gegenüber, wobei sich die neutralen und nichtpaktgebundenen Staaten, u. a. Jugoslawien, Österreich, Schweden, Schweiz (kurz auch »N + Nordstaaten« genannt), oft mit Erfolg um Vermittlung bemühten. Die Schlussakte von Helsinki enthält im Bereich von Korb I einen Katalog von 10 »Prinzipien«, die die Beziehungen der Teilnehmerstaaten leiten sollen:
 
Prinzip I: Souveräne Gleichheit, Achtung der der Souveränität innewohnenden Rechte
 
Prinzip II: Enthaltung von der Androhung oder der Anwendung von Gewalt
 
Prinzip III: Unverletzlichkeit der Grenzen
 
Prinzip IV: Territoriale Integrität der Staaten
 
Prinzip V: Friedliche Regelung von Streitfällen
 
Prinzip VI: Nichteinmischung in innere Angelegenheiten
 
Prinzip VII: Achtung der Menschenrechte und Grundfreiheiten
 
Prinzip VIII: Recht der Völker, »ihren inneren und äußeren politischen Status quo ohne äußere Einmischung selbst bestimmen zu können«
 
Prinzip IX: Zusammenarbeit zwischen den Staaten
 
Prinzip X: Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen nach Treu und Glauben
 
Neben diesen Prinzipien enthält die Schlussakte im Bereich von Korb I ein »Dokument über vertrauensbildende Maßnahmen und bestimmte Aspekte der Sicherheit und Abrüstung«. Dieser Teil beinhaltet die Verpflichtung, Manöver von Landstreitkräften mit mehr als 25 000 Mann in der Regel 21 Tage oder früher anzukündigen und ausländischen Besucher dazu einzuladen.
 
Im Bereich von Korb II stellt die Schlussakte Richtlinien für die Zusammenarbeit in den Bereichen Wirtschaft, Handel, Wissenschaft, Technik und Umwelt auf, im Bereich von Korb III weist sie konkrete Verbesserungen bei der Familienzusammenführung, beim Zugang zu Informationsmaterialien, für den zwischenstaatlichen Austausch von Kultur und Bildung sowie bei den Arbeitsbedingungen für Journalisten auf.
 
KSZE-Folgekonferenzen:
 
Um die Beachtung und Anwendung der KSZE-Beschlüsse zu überprüfen und den Entspannungsprozess weiterzuentwickeln, vereinbarten die Teilnehmer der KSZE, sich in Abständen erneut zu treffen. Sowohl die Belgrader Nachfolgekonferenz (4. 10. 1977 bis 9. 3. 1978) als auch die Madrider Nachfolgekonferenz (11. 11. 1980 bis 6. 9. 1983) standen ganz im Zeichen eines sich erneut verschärfenden Ost-West-Konflikts (Kontroverse v. a. der NATO und des Warschauer Paktes um den Stand ihrer Rüstung, NATO-Doppelbeschluss von 1979, sowjetischer Einmarsch in Afghanistan 1979). Nach der Ausrufung des Kriegsrechts in Polen (Dezember 1981) drohte die Madrider Konferenz zu scheitern. Trotz der stagnierenden Verhandlungen zwischen den USA und der UdSSR über die beiderseitige Reduzierung ihres Mittel- und Langstreckenpotenzials (INF, START) bemühte sich diese Konferenz um die Fortsetzung des Entspannungsprozesses und berief für 1984 eine Konferenz über vertrauens- und sicherheitsbildende Maßnahmen und Abrüstung in Europa (KVAE) in Stockholm ein. Auf dem Wiener Folgetreffen (4. 11. 1986 bis 15. 1. 1989) wurde u. a. das Mandat für Verhandlungen über konventionelle Streitkräfte in Europa (VKSE) erteilt.
 
Unter den in Wien beschlossenen Konferenzen waren besonders bedeutsam eine Konferenzenfolge über die menschliche Dimension (Paris 30. 5. bis 23. 6. 1989, Kopenhagen 5. bis 29. 6. 1990 und Moskau 10. 9. bis 4. 10. 1991), in der die bis dahin getrennten Konferenzbereiche Menschenrechte (Korb I) sowie Freizügigkeit und soziokulturelle Kooperation (Korb III) zusammengeführt wurden und es zu Vereinbarungen über die Sicherung und den Ausbau der Menschenrechte und der Rechtsstaatlichkeit in allen KSZE-Staaten kam, sowie ferner eine Konferenz über wirtschaftliche Zusammenarbeit (Bonn 19. 3. bis 11. 4. 1990), deren Schlussdokument die völlig veränderte politische Landschaft Europas widerspiegelt, was sich am deutlichsten in den Bekenntnissen aller Teilnehmerstaaten zum Mehrparteiensystem, zur Rechtsstaatlichkeit, zur wirtschaftlichen Nutzung des Privateigentums und zur Marktwirtschaft zeigt. Diese Wende ermöglichte es, auf dem durch die Vereinigung der beiden deutschen Staaten bedingten Sondergipfel von Paris (19. bis 21. 11. 1990) die »Charta von Paris für ein neues Europa« zu verabschieden, in der die zu diesem Zeitpunkt 34 Mitgliedstaaten einander die »Hand der Freundschaft« reichten und erste Schritte zur Institutionalisierung der KSZE beschlossen. So wurden folgende Institutionen geschaffen: der »KSZE-Rat« der Außenminister, der sich mindestens einmal jährlich trifft, der »Ausschuss Hoher Beamter« (AHB), der die Ratstreffen vorbereitet und seine Beschlüsse umsetzt, das »Sekretariat der KSZE« in Prag, das der administrativen Unterstützung der Konsultationen dient, das »Konfliktverhütungszentrum« (KVZ) in Wien, das den Rat beim Abbau der Gefahren von Konflikten unterstützt, und das »Büro für freie Wahlen« in Warschau, das Kontakte und den Informationsaustausch im Zusammenhang mit Wahlen in den Teilnehmerstaaten fördert.
 
Das Folgetreffen von Helsinki (24. 3. bis 10. 7. 1992) verabschiedete das so genannte »Helsinki-Dokument«, in dem sich die KSZE als »regionale Abmachung« gemäß UN-Charta versteht und das somit Grundlage der Zusammenarbeit zwischen KSZE und den Vereinten Nationen ist. Außerdem wurden Instrumentarien zur Konfliktverhütung und Krisenbewältigung einschließlich der Möglichkeit friedenserhaltender Maßnahmen beschlossen sowie ein »Forum für Sicherheitskooperation« (FSK) mit einem neuen Mandat für Rüstungskontrolle in Europa eingerichtet. Als neue Institution entstand das Amt eines »Hohen Kommissars für nationale Minderheiten« (High Commissioner on National Minorities; HCNM), um auf diesem Gebiet ein frühzeitiges Einwirken der KSZE zu ermöglichen. Auf dem Budapester Folgetreffen (5. bis 6. 12. 1994) nannte sich die KSZE mit Wirkung vom 1. 1. 1995 in Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa um; sie hat gegenwärtig (1997) 55 Vollmitglieder (die Mitgliedschaft der Bundesrepublik Jugoslawien ist seit 1992 suspendiert).
 
Literatur:
 
K. ü. S. u. Z. i. E., hg. v. H. Volle u. a. (1976);
 R. Seidelmann: Der KSZE-Prozeß (1989);
 B. von Staden: Der Helsinki-Prozeß (1990);
 M. Zielinski: Die neutralen u. blockfreien Staaten u. ihre Rolle im KSZE-Prozeß (1990);
 
Zw. Abgrenzung u. Verantwortungsgemeinschaft. Zur KSZE-Politik der beiden dt. Staaten 1984-1989, hg. v. K. E. Birnbaum u. I. Peters (1991);
 W. von Bredow: Der KSZE-Prozeß. Von der Zähmung zur Auflösung des Ost-West-Konflikts (1992);
 S. Jaberg: KSZE 2001. Profil einer europ. Sicherheitsordnung. Bilanz u. Perspektiven ihrer institutionellen Entwicklung (1992);
 
KSZE. Dokumente der Konferenz über Sicherheit u. Zusammenarbeit in Europa, hg. v. U. Fastenrath, Losebl. (1992 ff.);
 V. Mastny: The Helsinki process and the reintegration of Europe, 1986-1991. Analysis and documentation (New York 1992);
 Berthold Meyer: Erst die Spitze eines Eisbergs. KSZE-Konfliktmanagement u. nat. Minderheiten (1992);
 N. Ropers u. P. Schlotter: Die KSZE. Multilaterales Konfliktmanagement im weltpolit. Umbruch. Zukunftsperspektiven u. neue Impulse für regionale Friedensstrategien (1992);
 A. Zagorski: Die menschl. Dimension der KSZE, die Sowjetunion u. Rußland (1992);
 
Aufbruch nach Gesamteuropa. Die KSZE nach der Wende im Osten, hg. v. M. Staack (21993);
 
Europa auf dem Wege zur kollektiven Sicherheit? Konzeptionelle u. organisator. Entwicklungen der sicherheitspolit. Institutionen Europas, hg. v. B. von Plate (1994; dt. u. engl.).

Universal-Lexikon. 2012.