Akademik

grade
derzeitig; augenblicklich; gegenwärtig; jetzig; derzeit; jetzt; zurzeit; aktuell; nun; gerade (umgangssprachlich); nunmehrig; momentan; soeben; eben (umgangssprachlich); just (umgangssprachlich); zuletzt; gerade eben (umgangssprachlich); vor wenigen Momenten

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gra|de 〈Adj.; umg.〉 gerade

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gra|de, Gra|de:
1, 2gerade, Gerade.

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I
Grade,
 
von staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschulen (akademische Grade), im Ausland zum Teil auch von Schulen der Sekundarstufe II, Kunsthochschulen und staatlich anerkannten berufsbildenden Einrichtungen aufgrund schriftlicher und mündlicher Prüfungen sowie in der Regel der Vorlage einer wissenschaftlichen oder wissenschaftlich orientierten Arbeit unterschiedlichem Umfanges oder ehrenhalber verliehene Bezeichnung (Titel), die in einer Urkunde dokumentiert sind. Obwohl der Grad im Fall des Doktorgrads als Anrede dient, ist er in Deutschland weder Bestandteil des Namens noch Berufsbezeichnung; Führung, Schutz und Entzug des akademischen Grads richten sich in Deutschland nach dem Gesammelten über die Führung von akademischen Graden vom 7. 6. 1939, das als Landesrecht zum Teil in modifizierter Form fortgilt. Im Einzelnen ist die Verleihung der Grade durch die von den Landesbehörden genehmigten Hochschulsatzungen festgelegt. An ausländischen Hochschulen erworbene Grade dürfen in den Bundesländern nur mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde geführt werden; die Anerkennung dieser Grade ist im Länderabkommen vom 23. 10. 1958 und im Europäischen Übereinkommen vom 14. 12. 1959 festgehalten. Im Rahmen der EU ist die gegenseitige Anerkennung von akademischen Graden nur geregelt, soweit sie Zugangsvoraussetzung für staatlich reglementierte Berufe darstellen. Nachdem früher in sektoralen Richtlinien Anerkennungskriterien nach dem Prinzip der inhaltlichen Gleichwertigkeit für bestimmte Berufsgruppen (medizinische Berufe, Architekten) festgelegt waren, folgen hingegen die neueren allgemeinen Richtlinien (89/48/EWG und 92/51/EWG) dem Prinzip der funktionalen Gleichwertigkeit und betreffen den Zugang zu den übrigen staatlich reglementierten Berufen, deren Zahl in den einzelnen Mitgliedsstaaten der EU sehr unterschiedlich ist. Diesen Richtlinien zufolge dürfen im Ausland erworbene akademische Grade, soweit sie Ausbildungsbezeichnungen (z. B. Dipl.-Ingenieur) sind, in der Sprache des Herkunftslandes, die Berufsbezeichnungen (z. B. Ingenieur) hingegen in der Sprache des Aufnahmelandes geführt werden. Außerhalb dieses berufsbezogenen Bereichs fehlen bisher europäische Regelungen zur gegenseitigen Anerkennung von akademischen Graden. - In Österreich regelt das Allgemeine Hochschul-Studiengesetz vom 15. 7. 1966 die Verleihung, Führung und den Entzug akademischer Grade; es besteht ein Rechtsanspruch darauf, dass der Grad auf amtlichen Dokumenten dem Namen vorangestellt wird. - In der Schweiz gilt der akademische Grad als Teil des Namens und unterliegt deshalb dem rechtlichen Schutz der Persönlichkeit.
 
Geschichte:
 
Die heute im westlichen Europa und im angelsächsischen Sprachraum übliche Graduierungssysteme haben ihren gemeinsamen Ursprung in der mittelalterlichen Organisation der Wissenschaften. Seit dem 13. Jahrhundert gab es den Baccalaris als niedersten akademischen Grad, der erstmals an der Sorbonne in Paris verliehen wurde. Hiervon unterschied sich der Grad des Lizentiaten durch die Lehrbefugnis. Der höchste akademische Grade der artistischen (philosophische) Fakultät war der des Magisters, während die theologischen, medizinischen und juristischen Fakultäten als höchsten akademischen Grad den Doktorgrad verliehen. Die beiden Grade Magister und Doktor wurden über längere Zeit synonym verwendet. Eine Differenzierung ergab sich u. a. dadurch, dass das Studium an der artistischen Fakultät Voraussetzung für andere Studiengänge war, wodurch der Doktorgrad gegenüber dem des Magisters als Studienabschluss aufgewertet wurde. Im 19. Jahrhundert ging in Deutschland der Magistergrad als Nebentitel des Doktorgrads nach und nach verloren; er wurde erst 1960 als akademischen Grad wieder eingeführt. Anders verlief die Entwicklung im angelsächsischen Raum, wo das heutige Graduierungssystem die Ordnung der alten Universität in der Weise spiegelt, dass die Master's degrees ohne Unterbrechung als qualifizierte Abschlüsse erhalten blieben, während der Doktorgrad vielfach den Rang einer Habilitation hat. Das Lizentiat blieb in der Schweiz und in Österreich als traditioneller akademischer Grad gebräuchlich, wenngleich Inhalt und Bedeutung einen Wandel erfuhren. Das Baccalauréat ist in Frankreich heute ein schulischer Abschluss, was der Verlagerung der Universitäts-Aufnahmeprüfung auf das Abitur am Gymnasium entspricht. In England dagegen blieb der Bachelor im Allgemeinen unterster akademischer Grad, kann aber auch ein hoch qualifizierter Studienabschluss sein. Der Diplomgrad kommt nicht aus der Tradition der Universität des Mittelalters, vielmehr ist er ein Titel der neben den Universitäten entstandenen technischen Hochschulen (in Deutschland 1899 eingeführt).
II
Grade,
 
Hans, Flugpionier, * Köslin 17. 5. 1879, ✝ Borkheide (Landkreis Potsdam-Mittelmark) 22. 10. 1946; gründete 1905 in Magdeburg ein Motorenwerk und widmete sich dann dem Flugzeugbau. 1908 gelang ihm als erstem Deutschen ein Flug mit einem selbst gebauten Motorflugzeug (Dreidecker mit einem 36-PS-Motor). 1909 gewann er mit seinem Grade-Eindecker (selbst gebauter Motor von 24 PS) den »Lanz-Preis der Lüfte«. 1910 gründete er die Grade-Fliegerwerke in Borkheide und eine Flugschule.

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gra|de, Gra|de: 1,2gerade, Gerade.

Universal-Lexikon. 2012.