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Repräsentation
Re|prä|sen|ta|ti|on 〈f. 20
1. Vertretung, Stellvertretung
2. würdiges Auftreten
3. (gesellschaftl.) Aufwand
[<lat. repraesentatio „Vergegenwärtigung“; → repräsentieren]

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Re|prä|sen|ta|ti|on, die; -, -en [frz. représentation < lat. repraesentatio = Darstellung, zu: repraesentare, repräsentieren] (bildungsspr.):
1. Vertretung einer Gesamtheit von Personen durch eine einzelne Person od. eine Gruppe von Personen:
die R. des Großgrundbesitzes durch den Adel.
2. <o. Pl.> das ↑ Repräsentativsein (2 b).
3.
a) Vertretung eines Staates, einer öffentlichen Einrichtung o. Ä. auf ↑ gesellschaftlicher (2) Ebene u. der damit verbundene Aufwand:
der Palast dient nur der R.;
b) an einem gehobenen gesellschaftlichen Status orientierter, auf Wirkung nach außen bedachter, aufwendiger [Lebens]stil.

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Repräsentation
 
[französisch, von lateinisch repraesentatio »Darstellung«] die, -/-en,  
 1) allgemein: Vertretung, standesgemäßes Auftreten, Aufwand.
 
 2) Philosophie und Psychologie: die Vergegenwärtigung von nicht unmittelbar Gegebenem in der Vorstellung.
 
 3) Politik: im weiteren Sinn die an politische Systeme nicht gebundene Form der Herrschaft, ausgeübt kraft Wahl oder (ständischem) Privileg in Gestalt des freien oder gebundenen Mandats; im engeren Sinn die Leitidee der repräsentativen Demokratie. Die Nation (oder das Volk) als Träger aller Staatsgewalt lässt diese Herrschaft durch gewählte Abgeordnete in ihrem (seinem) Namen ausüben. Diesen Funktionserfordernissen entspricht das freie Mandat des Abgeordneten mehr als das gebundene (imperative) Mandat. - Im Spätmittelalter gewann das Prinzip der Repräsentation als Legitimationsgrundlage wachsende Bedeutung für die Forderung von Konzilien und Ständeversammlungen, an der kirchlichen oder staatlichen Willensbildung beratend oder mitbestimmend teilzunehmen. In diesen meist korporativ strukturierten Versammlungen (mit gegenüber den Repräsentierten weisungsgebundenen Repräsentanten) erfuhren die Interessen der Herrschaftsunterworfenen - je nach der konkret gegebenen gesellschaftlich-politischen Situation - mehr oder weniger Berücksichtigung. In der Zeit der Aufklärung (17./18. Jahrhundert) konnten sich repräsentative Vorstellungen zunächst nur in England gegenüber den Tendenzen des Absolutismus behaupten und weiterentwickeln. Es bildete sich dort - auf der philosophischen Grundlage von Vertragstheorien (besonders J. Lockes) - ein Repräsentativsystem aus, in dem politischen Entscheidungen von gewählten Abgeordneten im Parlament als Ergebnis eines Interessenausgleichs getroffen und zur Ausführung einer dem Parlament verantwortlichen Regierung übertragen werden. Im Zuge der Französischen Revolution wurde das Repräsentationsprinzip ein Grundelement der von Abbé Sieyès stark beeinflussten Verfassung von 1791, die im 19. Jahrhundert zum Vorbild vieler liberaler Verfassungen in Europa wurde. Die Repräsentation wurde zu einem Wesensmerkmal parlamentarisch-demokratischer Regierungssysteme.
 
Literatur:
 
G. Leibholz: Das Wesen der R. u. der Gestaltwandel der Demokratie im 20. Jh. (31966, Nachdr. 1973);
 
Zur Theorie u. Gesch. der R. u. Repräsentativ-Verf., hg. v. H. Rausch (1968);
 U. Bermbach: R., imperatives Mandat u. recall. Zur Frage der Demokratisierung im Parteienstaat, in: Theory and Politics. Festschr. zum 70. Geburtstag für Carl Joachim Friedrich, hg. v. K. von Beyme (Den Haag 1971);
 
Der Begriff der Repraesentatio im MA. Stellvertretung, Symbol, Zeichen, Bild, hg. v. A. Zimmermann (1972);
 H. Grebing: Volksrepräsentation u. identitäre Demokratie, in: Polit. Vjschr., Jg. 13 (1972); H. F. Pitkin: The concept of representation (Neuausg. Berkeley, Calif., 1972);
 H. Hofmann: R. Studien zur Wort- u. Begriffsgesch. von der Antike bis ins 19. Jh. (1974);
 W. Röhrich: Die repräsentative Demokratie. Ideen u. Interessen (1981);
 
Bürgerinitiativen u. repräsentatives System, hg. v. B. Guggenberger u. a. (21984);
 T. Ellwein u. J. J. Hesse: Das Reg.-System der Bundesrep. Dtl., 2 Bde. (Neuausg. 1990);
 E. Fraenkel: Die repräsentative u. die plebiszitäre Komponente im demokrat. Verf.-Staat, in: E. Fraenkel: Dtl. u. die westl. Demokratien (Neuausg. 1991);
 W. J. Patzelt: Abgeordnete u. R. Amtsverständnis u. Wahlkreisarbeit (1993);
 
Repräsentative oder plebizitäre Demokratie - eine Alternative?, hg. v. G. Rüther (1996).

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Re|prä|sen|ta|ti|on, die; -, -en [frz. représentation < lat. repraesentatio = Darstellung, zu: repraesentare, ↑repräsentieren] (bildungsspr.): 1. Vertretung einer Gesamtheit von Personen durch eine einzelne Person od. eine Gruppe von Personen: die R. des Großgrundbesitzes durch den Adel. 2. <o. Pl.> das Repräsentativsein (2 b): Die Idee der statistischen R. durch Stichproben bleibt unserem Denken ungewohnt (Noelle, Umfragen 53). 3. a) Vertretung eines Staates, einer öffentlichen Einrichtung o. Ä. auf gesellschaftlicher (2) Ebene u. der damit verbundene Aufwand: die Limousine, der Palast dient nur der R.; b) an einem gehobenen gesellschaftlichen Status orientierter, auf Wirkung nach außen bedachter, aufwendiger [Lebens]stil.

Universal-Lexikon. 2012.