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Pflegebedürftigkeit
Pfle|ge|be|dürf|tig|keit, die:
das Pflegebedürftigsein.

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Pflegebedürftigkeit,
 
das existenzielle, ständige Angewiesensein auf die persönliche Hilfe anderer bei den gewöhnlichen und regelmäßig wiederkehrenden Verrichtungen des täglichen Lebens (z. B. An- und Ausziehen, Körperpflege, Benutzung der Toilette, Essen und Trinken). Bei der Pflegebedürftigkeit gibt es unterschiedliche Schweregrade. Das am 1. 1. 1995 in Kraft getretene Pflege-Versicherungs-Gesetz (SGB XI) unterscheidet drei Pflegestufen (§ 15 SGB XI), die jeweils unterschiedliche Leistungen nach sich ziehen.
 
Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige): Hierunter fallen Personen, die bei der Körperpflege, bei der Ernährung oder der Mobilität für wenigstens zwei Verrichtungen aus einem oder mehreren Bereichen mindestens einmal täglich der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
 
Pflegestufe II (Schwerpflegebedürftige): Hier ist mindestens dreimal täglich zu verschiedenen Tageszeiten Hilfe notwendig und zusätzlich mehrfach in der Woche bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen.
 
Pflegestufe III (Schwerstpflegebedürftige): Hierzu zählen Personen, die bei der Körperpflege, der Ernährung oder der Mobilität täglich rund um die Uhr, auch nachts, der Hilfe bedürfen und zusätzlich mehrfach in der Woche Hilfe bei der hauswirtschaftlichen Versorgung benötigen.
 
Pflegebedürftigkeit beruht auf multifaktoriell verursachten chronischen Erkrankungen oder Behinderungen. Die häufigsten Anlässe beziehungsweise Erkrankungen, die zur Pflegebedürftigkeit führen, sind neben Frakturen (häufig nach Unfällen) und Amputationen besonders Hirngefäßerkrankungen (Schlaganfallerkrankungen), chronische Erkrankungen der inneren und der Bewegungsorgane und des Bewegungsapparates, schwere rheumatische Erkrankungen, psychische Erkrankungen, darunter v. a. Hirnleistungsstörungen (Demenzen) sowie Beeinträchtigungen der Sinnesorgane, d. h. von Hören und Sehen.
 
Pflegebedürftigkeit ist heute kein Einzelschicksal mehr, sondern gilt als allgemeines Lebensrisiko, besonders für ältere Menschen. Auch Alterspflegebedürftigkeit ist in der Regel krankheitsbedingt und beruht weitgehend auf chronische Erkrankungen. Krankheit im Alter ist charakterisiert durch das gleichzeitige Auftreten verschiedener Krankheiten (Multimorbidität) sowie durch deren Tendenz zum chronischen Verlauf. Charakteristisches Merkmal speziell von Alterspflegebedürftigkeit ist weiter die häufige Überlagerung von chronisch-degenerativen durch psychische Erkrankungen. Besondere Bedeutung haben dabei die Demenzerkrankungen. In Deutschland gibt es derzeit etwa 800 000 Demenzkranke, die sich auf die Gruppe der sehr alten Menschen konzentrieren. Von den über 80-Jährigen gilt jeder Fünfte als demenzkrank, von den über 90-Jährigen sogar jeder Dritte.
 
 Ausmaß und Struktur der Pflegebedürftigkeit
 
Nach repräsentativen Umfrageergebnissen lebten 1994 in Deutschland etwa 1,7 Mio. pflegebedürftige Menschen, davon etwa 1,25 Mio. zu Hause und rd. 450 000 in Heimen und dergleichen Weitere 1,2 Mio. Menschen benötigten Hilfe bei hauswirtschaftlichen Verrichtungen. Neben v. a. älteren pflegebedürftigen Menschen gibt es auch viele jüngere Pflegebedürftige, wie von Geburt an Behinderte, Unfallopfer oder Aidskranke. 1994 waren etwa 75 % der zu Hause und etwa 90 % der in Heimen lebenden Pflegebedürftigen 65 Jahre und älter. Fast 50 % der Pflegebedürftigen in Privathaushalten und fast zwei Drittel der Pflegebedürftigen in Heimen sind 80 Jahre und älter. Bezogen auf alle über 60-Jährigen lag die Pflegebedürftigkeitsquote aber lediglich bei unter 6 %. Mit der Zunahme der Lebenserwartung sowie der Zahl sehr alter Menschen nimmt auch die Zahl Pflegebedürftiger ständig zu. Aufgrund dieser Entwicklung erwarten Prognosen für die nächsten 25 Jahre einen weiteren Anstieg der Zahl der Pflegebedürftigen von 40 bis 45 %.
 
 Die Versorgung der Pflegebedürftigen
 
Grundsätzlich lassen sich zwei Formen der Versorgung bei Pflegebedürftigkeit unterscheiden: die häusliche Pflege, meist durch Familienangehörige mit und ohne ergänzende Hilfen durch organisierte ambulante und teilstationäre Pflegedienste (wie Sozial- und Gemeindekrankenpflegestationen, private ambulante Pflegedienste, Tages- und Kurzzeitpflege) sowie die stationäre Pflege in Heimen oder Krankenhäusern. Etwa drei Viertel der zu Hause lebenden Pflegebedürftigen verfügen über eine Hauptpflegeperson, die in rd. 80 % der Fälle eine eng verwandte Person ist, darunter zu etwa 60 % die Ehe- oder Lebenspartner. Von ihnen leben weit über die Hälfte mit den Pflegebedürftigen in einem gemeinsamen Haushalt. Nachbarn oder Bekannte übernehmen die Pflege in der Regel nicht. Ohne jegliche Hilfe aus der Familie beziehungsweise von Nachbarn und Bekannten ist immerhin fast jeder zehnte zu Hause lebende Pflegebedürftige. Die Hauptpflegepersonen sind überwiegend Frauen, zumeist Ehefrauen, relativ oft Töchter, sehr viel seltener Schwiegertöchter. Bei den Männern pflegen fast nur die Ehemänner. Entsprechend der Altersstruktur der Pflegebedürftigen werden familiale Pflegeleistungen sehr häufig von älteren Menschen für ältere Menschen erbracht. Etwa ein Drittel der Hauptpflegepersonen ist 65 Jahre und älter, knapp 60 % zwischen 40 und 65 Jahren. In der häuslichen Pflege ist der durchschnittliche Pflegeaufwand beträchtlich. Nach repräsentativen Befragungsergebnissen muss die Hauptpflegeperson in etwa 70 % der Fälle »rund um die Uhr« verfügbar sein. Für fast die Hälfte der Pflegehaushalte beträgt die durchschnittliche Pflegedauer mehr als sieben Jahre.
 
Die häusl. Versorgung, die auch für die neuen Bundesländer typisch ist, stößt zunehmend an ihre Grenzen. Dennoch postuliert auch das Pflege-Versicherungs-Gesetz den Vorrang der häuslichen Pflege (§ 3 SGB XI). Verantwortlich für die Probleme bei der häuslichen Pflege sind u. a. demographische Entwicklungen, veränderte Wohnbedingungen sowie eine durch den allgemeinen sozialen Wandel bedingte Abnahme der familialen Pflegemöglichkeiten, v. a. durch die Töchter. So steht dem demographisch verursachten Rückgang an jüngeren potenziellen Pflegepersonen seit Beginn der 70er-Jahre eine ebenfalls demographisch bedingte starke Zunahme besonders sehr alter Pflegebedürftiger gegenüber. Auch nimmt die Zahl der Einpersonenhaushalte älterer Menschen ständig zu. Hinzu kommen Veränderungen in Familienstrukturen und -beziehungen insgesamt (z. B. zunehmende Frauenerwerbstätigkeit, regionale und berufliche Mobilitätserfordernisse, steigende Zahl an Trennungen und Scheidungen, häufigeres Getrenntleben der Generationen). Vor diesem Hintergrund ist es umso erstaunlicher, dass sich häusliche Pflege in der Vergangenheit noch ausgeweitet hat: Immer mehr und immer schwerere Fälle von Pflegebedürftigkeit werden durch immer weniger familiale Helfer zu Hause betreut. Von dem viel zitierten »Abschieben in die Heime« kann also keine Rede sein. Dennoch gibt es auf der Grundlage der erwähnten Trends Prognosen, die für 2040 gegenüber heute mit rd. 900 000 Pflegebedürftigen eine Verdoppelung der in Heimen lebenden Pflegebedürftigen anzeigen.
 
Anfang der 90er-Jahre erhielt nur etwa jeder dritte Pflegehaushalt Unterstützung durch organisierte professionelle Pflegedienste. Entsprechende Dienstleistungen werden heute von unterschiedlichen Trägern erbracht, zunehmend auch von privatwirtschaftlichen Anbietern. Neben den über 4 000 Sozialstationen, die allein von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege unterhalten werden, existieren zahlreiche kommunale Gemeinde- und Altenpflegedienste, mobile soziale Hilfsdienste in unterschiedlicher Trägerschaft sowie (mit wachsender Tendenz) private ambulante Pflegedienste. Nach Schätzungen waren das 1996/97 bereits rd. 11 000, wobei vermutet werden kann, dass dieser »Boom« eine Folge der Einführung der Pflegeversicherung ist.
 
Mit rd. 450 000 Personen lebten 1994 die wenigsten Pflegebedürftigen in den rd. 8 300 Heimen der Altenhilfe. Zählt man zu rd. 660 000 Plätzen in diesen Heimen jene in den Einrichtungen der Behindertenhilfe hinzu, so gab es 1994 bundesweit etwa 803 000 Heimplätze. Von allen über 65-Jährigen leben nur etwa 5 % in Heimen, allerdings steigt diese Quote mit fortschreitendem Lebensalter deutlich an und liegt beispielsweise bei allen über 80-Jährigen bei etwa 14 % und bei allen über 90-Jährigen sogar bei über einem Drittel. Die Bewohnerstruktur der Heime spiegelt gleichsam eine »Negativauslese« des Alters wieder: Nahezu zwei Drittel aller Neuaufnahmen sind gesundheitsbedingt, wobei mit etwa 43 % die Demenzerkrankungen dominieren. Heute leben in Heimen überwiegend sehr alte Menschen, die besonders schwer pflegebedürftig sind, z. B. beträgt der Altersdurchschnitt in den Heimen für ältere Menschen in Nordrhein-Westfalen 84 Jahre. Auch handelt es sich mit etwa 80 % um Frauen, die zudem überwiegend allein stehend sind, denn Verwitwete und Ledige/Geschiedene sind gegenüber dem Durchschnitt der übrigen Altenbevölkerung stark überrepräsentiert. Entsprechend geringer ausgeprägt ist auch ihr familiales wie außerfamiliales soziales Netzwerk. Nach Untersuchungen kommen die Menschen zudem immer später in die Heime. Zugleich steigt der Anteil der gerontopsychiatrisch erkrankten Heimbewohner weiter an, nach Erhebungen beträgt er mittlerweile weit über 50 %. Die Heime für ältere Menschen verändern sich somit in der Tendenz immer mehr zu gerontopsychiatrischen Pflegeeinrichtungen für immer schwerere Fälle von Pflegebedürftigkeit.
 
Dieser Strukturwandel der Heimbewohner stellt an die Heime besondere fachlich-professionelle Anforderungen, die keineswegs durchgängig erfüllt sind. Bundesweit gibt es Engpässe an Fachpersonal, der Fachkräfteanteil am Gesamtpersonal wird hier auf circa 50 % geschätzt. Besondere Qualifikationsmängel bestehen in den Leitungsebenen. In den meisten Heimen fehlt es zudem an ausreichenden Angeboten der gerontopsychiatrischen Pflege, Erhaltenstherapie, aktivierenden Pflege oder an Angeboten der Sterbebegleitung. Altenpolitische Forderungen, wie die nach »Normalisierung des Heimalltags« oder »Wohnen in der Pflege«, müssen wegen des hohen Anteils an Zwei- und Mehrbettzimmern, in denen über vier Fünftel aller Heimbewohner leben, sowie wegen des baulich-technischen Zuschnitts vieler vor allem älterer Heime, die funktional auf Versorgung zugeschnitten sind, zwangsläufig ins Leere laufen.
 
 Soziale Absicherung bei Pflegebedürftigkeit durch die Pflegeversicherung
 
Zuständig für die soziale Absicherung bei Pflegebedürftigkeit ist besonders die gesetzliche Pflegeversicherung. Leistungen der Versicherung erhalten nur diejenigen Personen, die nach der Legaldefinition des Pflege-Versicherungs-Gesetzes entsprechend den genannten Pflegestufen »pflegebedürftig« sind. Die Feststellung der Pflegebedürftigkeit und die Zuordnung zu den Pflegestufen wird vom medizinischen Dienst der Krankenkassen vorgenommen. Für alle Leistungen gleichermaßen gilt, dass keine Vollversorgung der Pflegepersonen beabsichtigt ist. Die pauschalierten Geld- und/oder Sachleistungen sollen lediglich einen Zuschuss zu den Kosten ausmachen. Leistungen der Pflegeversicherung sind besonders die häusliche Pflegehilfe als Pflegesachleistung, die Pflegebedürftige beantragen können, wenn sie im häuslichen Bereich Pflege und Betreuung (Grundpflege und hauswirtschaftliche Versorgung) von professionellen Pflegekräften benötigen. Hierbei finanzieren die Pflegekassen Pflegeeinsätze in der Pflegestufe I bis zu 750 DM, für Schwerpflegebedürftige (Pflegestufe II) bis zu 1 800 DM und für Schwerstpflegebedürftige (Pflegestufe III) bis zu 2 800 DM, wobei in besonderen Härtefällen bis zu 3 750 DM gezahlt werden können. Im Rahmen einer ärztlichen Behandlungspflege (z. B. Wundversorgung) anfallende Pflegekosten werden nicht von der Pflegekasse gezahlt, sondern verbleiben bei den Krankenkassen. Die kostenlose Inanspruchnahme einer Pflegesachleistung setzt voraus, dass die Pflegekraft in einem Vertragsverhältnis zur Pflegekasse steht beziehungsweise einer Einrichtung (z. B. Sozialstation) angehört, die mit der Pflegekasse einen Versorgungsvertrag mit entsprechenden Vergütungsvereinbarungen getroffen hat. Um die Grundpflege und die Versorgung sicherzustellen, können Pflegebedürftige auch Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen beantragen. Es ist nach dem Schweregrad der Pflegebedürftigkeit gestaffelt und beträgt in der Stufe I monatlich 400 DM, in der Pflegestufe II 800 DM und in der Pflegestufe III 1 300 DM. Das Pflegegeld soll kein Entgelt für erbrachte Pflegeleistungen sein, sondern ein Anreiz zum Erhalt der privaten Pflegebereitschaft bei Angehörigen, Freunden und Nachbarn. Pflegegeld wird von der Pflegekasse an den anspruchsberechtigten Pflegebedürftigen gezahlt. Pflegegeld und Pflegesachleistungen können auch kombiniert werden. Bei Verhinderung der Pflegeperson übernimmt die Pflegekasse einmal jährlich für vier Wochen eine Ersatzpflegekraft bis zu 2 800 DM. Wer häusliche Pflege leistet, ist in die gesetzliche Unfallversicherung einbezogen, und es werden Beiträge zur Rentenversicherung je nach Pflegestufe und Umfang der Pflegetätigkeit gezahlt. Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für teilstationäre Pflege in Einrichtungen der Tages- und Nachtpflege für Pflegebedürftige der Pflegestufe I im Wert bis zu 750 DM, für Pflegestufe II bis zu 1 500 DM, für Pflegestufe III bis zu 2 100 DM je Kalendermonat, wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann. Auf vollstationäre Kurzzeitpflege besteht z. B. Anspruch, wenn die Pflegeperson ausfällt und teilstationäre Pflege nicht ausreicht. Pflegebedürftige können im Grundsatz frei entscheiden, ob sie häusliche oder stationäre Pflege in Anspruch nehmen. Bei der stationären Pflege werden von der Pflegekasse bis zu 2 800 DM monatlich gezahlt. Für Schwerstpflegebedürftige stehen zur Vermeidung von Härtefällen ausnahmsweise bis zu 3 300 DM monatlich zur Verfügung. Kosten für Unterkunft und Verpflegung trägt der Pflegebedürftige selbst. Darüber hinaus besteht im Falle der häuslichen Pflege bei Bedarf Anspruch auf Versorgung mit notwendigen Hilfsmitteln, technischen Hilfen sowie auf Zuschüsse für Verbesserungen des Wohnumfeldes im Umfang von maximal 5 000 DM je Maßnahme.
 
Die vorliegenden Daten zur Inanspruchnahme von Leistungen bestätigen auch für die Pflegeversicherung die hohe Bedeutung der Geldleistungen. Im Bereich der häuslichen Pflege wurde bis zum Herbst 1996 bundesweit in etwa 80 % der Fälle Pflegegeld in Anspruch genommen, d. h. nur in der Minderheit der Fälle greifen die Pflegefamilien auf Sachleistungen in Form von professionellen pflegerischen Diensten zurück. Allgemein wird jedoch angenommen, dass künftig der Anteil der Kombinationsleistungen steigen wird. Man vermutet hinter der von Experten erwarteten faktischen Dominanz der Geldleistungen zahlreiche »Mitnahmeeffekte« bei den Angehörigen, d. h. finanzielle Motive. Zwar sieht das Gesetz Überprüfungen der häuslichen Pflegequalität durch Pflegefachkräfte vor, doch fehlt es v. a. an Qualitätsstandards, die einer derartigen Überprüfung zugrunde liegen müssten.
 
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
 
Altern · Behinderte · Rehabilitation
 
Literatur:
 
P. im Alter, Beitrr. v. P. Zweifel u. a. (Zürich 1994);
 H. Garg: P. als Gegenstand ökonom. Sicherungspolitik (1995);
 
SGB XI als Herausforderung für die Kommunen, hg. v. G. Igl u. a. (1995);
 G. Bäcker u. a.: Die sozialen Dienste vor neuen Herausforderungen (1995);
 
Die Wirkungen des Pflege-Versicherungsgesetzes, hg. v. U. Fachinger u. H. Rothgang (1995);
 
Hilfe- u. Pflegebedürftige in privaten Haushalten, Beitrr. v. U. Schneekloth u. a. (21996);
 A. Jürgens: Mein Recht bei P. (Neuausg. 1996);
 H. Rothgang u. A. Vogler: Die zukünftige Entwicklung der Zahl der Pflegebedürftigen bis zum Jahre 2040 u. ihre Einflußgrößen (1997).

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Pfle|ge|be|dürf|tig|keit, die: das Pflegebedürftigsein.

Universal-Lexikon. 2012.