Meck|len|burg [auch: 'mɛk…]; -s:
westlicher Landesteil von Mecklenburg-Vorpommern.
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Mecklenburg,
historisch deutsches Territorium, zwischen Pommern, Brandenburg und Schleswig-Holstein; an der Ostsee zwischen Lübecker Bucht und Darß.
In dem seit der Mittelsteinzeit besiedelten Raum bildete sich zur Bronzezeit eine sesshafte Bevölkerung mit einem hoch entwickelten Kunsthandwerk heraus. Sie wurde in den norden Kulturkreis eingebunden. Die seit der Eisenzeit ansässigen Germanen, meist Semnonen, Langobarden, Angeln und Sachsen, wanderten im Lauf des 5. Jahrhunderts ab, um 500 war das Land fast menschenleer.
Im 7. Jahrhundert ließen sich westslawische Gruppen im Raum Mecklenburg nieder, im Westen die Abodriten, im Osten die Lutizen. Während Letztere nicht zu einer staatlichen Konsolidierung gelangten, vereinigte das Fürstenhaus der Nakoniden die abodritischen Stämme im 11.-12. Jahrhundert in einem großräumigen Herrschaftsstaat. Auf dessen Grundlage bildete sich das Land Mecklenburg. Seit Karl dem Großen gerieten die Elb- und Ostseeslawen in ein Tributverhältnis zum Fränkischen, später zum Heiligen Römischen Reich. Ihre Einbeziehung in die Markenverfassung blieb wie die Christianisierung des Fürstenhauses ohne dauerhaften Erfolg. Erst unter Heinrich dem Löwen wurde (nach 1147) die Eingliederung in den deutschen Kulturbereich vollendet (deutsche Ostsiedlung).
Seit 1142 geriet der Westen in die Hand der Grafen von Ratzeburg und Dannenberg, die deutsche Siedler heranholten. Der Versuch Heinrichs des Löwen, nach dem Tod des letzten abodritischen Fürsten Niklot das ganze Abodritenland an sich zu reißen, misslang. Den größten Teil musste er 1167 herausgeben und damit Niklots Sohn Pribislaw belehnen, den Stammvater des bis 1918 regierenden mecklenburgischen Fürstenhauses. Nur die Grafschaft Schwerin blieb in deutscher Hand. Bäuerliche Kolonisation und Stadtgründung, die Missionstätigkeit der neuen Bistümer Ratzeburg (seit 1154) und Schwerin (nach 1160) sowie des Zisterzienserordens förderten die Eindeutschung des Landes, die nun ohne blutige Kämpfe vor sich ging.
Noch im Mittelalter fiel das Gebiet der mecklenburgischen Grafengeschlechter durch Erbfall oder Kauf (zuletzt die Grafschaft Schwerin 1358) an das einheimische Fürstengeschlecht. 1229 teilten die vier Urenkel Pribislaws das Land. Die Fürstentümer Parchim, Rostock und Werle fielen an die aktivste Linie zurück, die sich seit 1256 nach ihrer Hauptburg Mecklenburg nannte. Kaiser Karl IV. erhob sie 1348 nach Ablösung der sächsischen Lehnsoberhoheit zu reichsunmittelbaren Herzögen. Seit 1471 war das Land mit Ausnahmen in einer Hand.
Die Finanzen wurden bald durch Erbstreitigkeiten zerrüttet. 1520, v. a. seit 1621, teilte sich Mecklenburg in die Herzogtümer Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Güstrow, doch blieben die Landstände, die Stadt Rostock mit der 1419 gegründeten Landesuniversität, Hofgericht und Konsistorium gemeinsam. Die Union der Landstände (1523 in Rostock) wurde zur Grundlage des mecklenburgischen Ständestaats. Im Dreißigjährigen Krieg litt Mecklenburg schwer; 1629 belehnte der Kaiser Wallenstein mit der Herzogswürde, bis Gustav II. Adolf 1631 die vertriebenen Herzöge zurückführte. Im Westfälischen Frieden (1648) mussten sie Wismar an Schweden abtreten, wurden jedoch durch die säkularisierten Bistümer Schwerin und Ratzeburg entschädigt. Nach dem Erlöschen der Güstrower Linie (1695) bildeten sich 1701 die Linien Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz. Letztere verfügte über die Herrschaft Stargard im Osten und das Fürstentum Ratzeburg im Westen sowie über die Komtureien Mirow und Nemerow. Landstände, Landtage und Gerichte blieben gesamtmecklenburgisch.
Die Stände, deren Anfänge ins 13. Jahrhundert zurückgehen, wahrten gegenüber den fürstlichen Teilungen die Einheit des Landes. Vergeblich versuchten die Herzöge, nach 1648 die Macht der Stände zu brechen. Der zwischen den Ständen und Herzog Christian Ludwig II. von Mecklenburg-Schwerin geschlossene »Landesgrundgesetzliche Erbvergleich« (18. 4. 1755) vollendete den Ständestaat in seiner schärfsten Form und blieb bis 1918 Verfassungsgrundlage.
Die Agrarstruktur Mecklenburgs war die der anderen ostelbischen Länder. Im 16. Jahrhundert setzte der Niedergang des Bauerntums und die Bildung der großen Güter ein, nahm aber erst nach 1800 die Form der Gutsherrschaft an. Der einst freie Bauernstand wurde dabei durch Bauernlegen und Auswanderung nach Übersee zum großen Teil beseitigt. Landadel und Bürgertum haben das Gesicht des Landes wesentlich geprägt.
1803 kam Wismar an Mecklenburg(-Schwerin) zurück. 1808 traten beide Herzöge dem Rheinbund bei und wurden 1815 Großherzöge. Die als Folge der Revolution 1849 eingeführte liberale Verfassung wurde auf Einspruch von Mecklenburg-Strelitz und der Ritterschaft 1850 aufgehoben. Auf preußischem Druck traten beide Mecklenburg 1866/67 dem Norddeutschen Bund, 1868 dem Deutschen Zollverein bei. Die nun auch von den Großherzögen und ihren Regierungen unterstützten Bemühungen um eine Verfassungsreform scheiterten am Widerstand der Ritterschaft. Die Novemberrevolution und die Abdankung des Großherzogs Friedrich Franz IV. von Mecklenburg-Schwerin (die Erbfolge für den im Februar 1918 verstorbenen Großherzog von Mecklenburg-Strelitz war noch nicht geregelt) für beide Länder (14. 11. 1918) beseitigten die feudale Verfassung.
Durch die Verfassung des Freistaats Mecklenburg-Schwerin vom 17. 5. 1920 und das Landesgrundgesetz von Mecklenburg-Strelitz vom 29. 1. 1919/24. 5. 1923 wurden beide Länder parlamentarisch-demokratische Republiken. Sie wurden (nach der Gleichschaltung unter einem NS-Reichsstatthalter am 7. 4. 1933) mit Wirkung vom 1. 1. 1934 zum Land Mecklenburg vereinigt (Regierungssitz: Schwerin); es umfasste 15 721 km2 und (1939) 900 400 Einwohner.
Ende April/Anfang Mai 1945 kam Mecklenburg, um Vorpommern westlich der Oder und Rügen vergrößert, zur SBZ (Mecklenburg-Vorpommern, Geschichte); Westmecklenburg wurde nach britischer Besatzung (vom 2. 5. bis 1. 7. 1945) von den britischen Truppen geräumt.
O. Vitense: Gesch. von M. (1920, Nachdr. 1990);
M. Hamann: Das staatl. Werden M.s (1962);
M. Hamann: Mecklenburg. Gesch. Von den Anfängen bis zur Landständ. Union von 1523 (1968);
K. Pagel: M. Biogr. eines dt. Landes (1969);
W. Karge u. a.: Die Gesch. M.s (21996).
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Meck|len|burg; -s: westlicher Landesteil von Mecklenburg-Vorpommern.
Universal-Lexikon. 2012.