Feuerbach,
1) Anselm, Maler, * Speyer 12. 9. 1829, ✝ Venedig 4. 1. 1880, Enkel von 3); studierte 1845-48 an der Düsseldorfer Akademie (W. von Schadow, C. F. Sohn, J. W. Schirmer), dann in München (C. Rahl) und ab 1850 in Antwerpen (G. Wappers). In Paris (1851-54) erhielt er Anregungen von E. Delacroix, G. Courbet und v. a. von T. Couture, in dessen Atelier er arbeitete. Seinen eigenen Stil fand Feuerbach jedoch erst in Italien (ab 1855) unter dem Einfluss der Werke Tizians, I. Palmas (il Vecchio) und Veroneses. 1873 folgte er einem Ruf an die Wiener Akademie, zog sich aber bereits 1877 enttäuscht nach Venedig zurück. Geprägt durch eine auf das klassische Griechentum ausgerichtete Bildung, suchte Feuerbach die Antike in seinen Bildern in neuer Idealität zu beleben. Er führte seine statuarischen Figurenkompositionen in akademischer Strenge aus. Bedeutend sind seine Porträts, v. a. die zum Teil mythologisch gesteigerten Darstellungen seines römischen Modells Nanna Risi und die Bildnisse seiner Stiefmutter Henriette Feuerbach geboren Heydenreich (* 1812, ✝ 1892), die seine künstlerische Entwicklung förderte; sie veröffentlichte nach seinem Tod seine an sie gerichteten Briefe zusammen mit seinen Aufzeichnungen (»Ein Vermächtnis«, 1882).
Werke: Hafis vor der Schenke (1852; Mannheim, Städtische Kunsthalle); Dante und die edlen Frauen von Ravenna (1858; Karlsruhe, Staatliche Kunsthalle); Porträts der Nanna (1861-64; u. a. Karlsruhe, Staatliche Kunsthalle; Stuttgart, Staatsgalerie; Berlin, Nationalgalerie); Iphigenie I (1862; Darmstadt, Hessisches Landesmuseum); Iphigenie II (1871; Stuttgart, Staatsgalerie); Garten des Ariost (1863; München, Schack-Galerie); Porträts der Stiefmutter (1867; Heidelberg, Kurpfälzisches Museum; Berlin, Nationalgalerie); Gastmahl des Plato I (1873; Berlin, Nationalgalerie); Medea (1870; München, Neue Pinakothek); Titanensturz (1875-79; Wien, Akademie der Bildenden Künste).
A. F. Gemälde u. Zeichnungen (1976);
W. Zimmermann: A. F. Gemälde u. Zeichnungen (31989);
J. Ecker: A. F. Leben u. Werk (1991);
D. Kupper: A. F. (1993).
2) Ludwig Andreas, Philosoph, * Landshut 28. 7. 1804, ✝ auf dem Rechenberg bei Nürnberg 13. 9. 1872, Sohn von 3); ab 1822 Studium der Theologie, 1825 Philosophiestudium bei G. W. F. Hegel. 1828 Privatdozent in Erlangen; aufgrund von Anfeindungen von theologischer Seite gab er die Bemühungen um eine akademische Laufbahn auf. Ab 1836 lebte er auf Schloss Bruckberg bei Ansbach. 1848/49 hielt er auf Einladung von Studenten in Heidelberg Vorlesungen über das Wesen der Religion. Ab 1860 lebte er auf dem Rechenberg in bescheidensten Vermögensverhältnissen. Feuerbach entwickelte seine sich aus seiner Anthropologie ergebende Theologiekritik zunächst negativ in Auseinandersetzung mit dem endgeschichtlichen Anspruch der hegelschen Philosophie. Seine Kritik betrifft Hegels Konzept des »absoluten Geistes«, seine intellektualistische und monologische Einseitigkeit und seine Vernachlässigung der Sinnlichkeit des Menschen. Feuerbach begründete seine Anthropologie in dem dialogischen Verhältnis von »Ich und Du«, das er als »Liebe« definierte. Aus ihr und der dabei gemachten sinnlichen Erfahrung resultieren Sinn und Objektivität. - Mit seiner Theologiekritik befindet sich Feuerbach im Kontext linkshegelianischer Argumentationen. Nur ist sein Ziel eine philosophische Kritik der Theologie überhaupt und soll zu einer Anthropologisierung der Religion führen. - Seine gegen die philosophische Tradition gerichtete »neue Philosophie« sollte den Menschen als leibliches Sinnenwesen und auf andere Menschen bezogenes Gattungswesen zum Gegenstand haben. In seinem Hauptwerk »Das Wesen des Christentums« (1841) begreift Feuerbach Gott als Projektion des menschlichen Vollkommenheitsstrebens, besonders im Hinblick auf Unsterblichkeit, wobei sich in Wahrheit echte Unsterblichkeit nur in den eigenen Leistungen der menschlichen Gattung manifestiere. Feuerbachs Anthropologie wurde insbesondere für den frühen K. Marx und für F. Engels bedeutsam (u. a. Feuerbachs Begriff der Entfremdung).
Weitere Werke: Gedanken über Tod und Unsterblichkeit (1830); Geschichte der neueren Philosophie von Bacon von Verulam bis Benedikt Spinoza (1833); Geschichte der neueren Philosophie. Darstellung, Entwicklung und Kritik der Leibnizschen Philosophie (1837); Pierre Bayle (1838); Über Philosophie und Christenthum (1839); Grundsätze der Philosophie der Zukunft (1843); Vorlesungen über das Wesen der Religion (1851).
Ausgaben: Sämtliche Werke, 10 Bände (1846-66); Sämtliche Werke, neu herausgegeben von W. Bolin und anderen, 12 Bände (21959-86); Briefwechsel, herausgegeben von W. Schuffenhauer (1963); Kleine Schriften, Nachwort von K. Löwith (1966); Gesammelte Werke, herausgegeben von W. Schuffenhauer, auf zahlreiche Bände berechnet (1-31981 folgende).
H.-J. Braun: L. F.s Lehre vom Menschen (1971);
H.-J. Braun: Die Religionsphilosophie L. F.s (1972);
Alfred Schmidt: Emanzipation. Sinnlichkeit. L. F.s anthropolog. Materialismus (1973);
L. Hartmann: L. F.s Auseinandersetzung mit dem dt. Idealismus (Diss. München 1974);
L. F., hg. v. E. Thies (1976);
H.-M. Sass: L. F. (14.-16. Tsd. 1984);
G. Biedermann: L. A. F. (1986).
3) Paul Johann Anselm Ritter von (seit 1808), Jurist, * Hainichen (bei Jena) 14. 11. 1775, ✝ Frankfurt am Main 29. 5. 1833, Vater von 2); war 1801 Professor in Jena, 1802 in Kiel, 1804 in Landshut. 1805 trat Feuerbach in das bayerische Justizdepartement in München ein. 1817 wurde er Erster Präsident des Appellationsgerichts Ansbach.
Feuerbach ist der Begründer der modernen deutschen Strafrechtslehre. Er kritisierte in Weiterführung kantischer Gedanken die zeitgenössische Naturrechtslehre, suchte das Recht von der Sittlichkeit zu trennen und verstand es als selbstständige Erscheinung der praktischen Vernunft. Ausgehend von der damit gewonnenen Eigenständigkeit des Rechts, stellte Feuerbach den Begriff des positiven, staatlichen Strafgesetzes in den Mittelpunkt seiner Lehren. Nach Ansicht Feuerbachs dient das Strafgesetz nicht nur dem Schutz des Staates vor dem Verbrecher, sondern auch dem des Rechtsbrechers vor staatlicher Willkür. Der Richter sei streng an das positive Gesetz gebunden, für das Feuerbach scharf umrissene Tatbestände und genau festgelegte Strafrahmen forderte. Feuerbach formulierte den Satz nulla poena sine lege (»keine Strafe ohne Gesetz«), der im 19. Jahrhundert in das Recht fast aller Kulturstaaten Aufnahme fand. Feuerbach lehrte, Zweck des Strafgesetzes müsse die generalpräventive Abschreckung potenzieller künftiger Verbrecher sein. - Feuerbachs Lehren sind in das von ihm verfasste bayerische StGB von 1813 eingegangen. Auf dem Gebiet des Strafprozessrechtes setzte Feuerbach 1806 in Bayern die Abschaffung der Folter durch. Er trat für die Unabhängigkeit und Öffentlichkeit der Rechtspflege sowie das Anklageverfahren ein.
Werke: Kritik des natürlichen Rechts. .. (1796); Anti-Hobbes (1797); Revision der Grundsätze und Grundbegriffe des positiven peinlichen Rechts, 2 Bände (1799-1800); Lehrbuch des gemeinen, in Deutschland gültigen peinlichen Rechts (1801); Über Philosophie und Empirie in ihrem Verhältnisse zur positiven Rechtswissenschaft (1804); Kaspar Hauser. Beispiel eines Verbrechens am Seelenleben des Menschen (1832).
G. Radbruch: P. J. A. F. Ein Juristenleben (31969);
Universal-Lexikon. 2012.