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Mark
Deutsche Mark; DM; DEM; Fruchtfleisch; Fruchtmark; Kern; Markröhre; Mark der Deutschen Notenbank; M; DDR-Mark; Ost-Mark (umgangssprachlich); MDN

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1Mark [mark], die; -, -:
deutsche Währungseinheit (bis 2001):
die Deutsche Mark; der Eintritt kostet zwei Mark.
Zus.: Goldmark, Reichsmark.
  2Mark [mark], das; -[e]s:
1. Substanz im Innern von Knochen o. Ä.:
das Mark aus den Knochen lösen.
Zus.: Knochenmark, Rückenmark.
2. konzentriertes, zu einem einheitlichen Brei verarbeitetes Fruchtfleisch:
Mark von Erdbeeren, Tomaten.
Syn.: Paste.
Zus.: Tomatenmark.

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Mạrk1 〈f.; -, -; nordostdt. Pl. a.: Mär|ker; Abk.: M
1. 〈urspr.〉 Gewichtseinheit für Edelmetalle u. Silbermünzen
2. 〈1871-1924〉 Währungseinheit im Deutschen Reich, 100 Pfennig
● Deutsche \Mark 〈Abk.: DMfrühere Währungseinheit der BRD, 100 Pfennig; 125 DM, 〈od.〉 125,00 DM, 〈od.〉 125,- DM; \Mark der DDR 〈Abk.: MWährungseinheit der DDR; der Eintritt kostet fünf \Mark; ich habe eben meine letzte \Mark ausgegeben; sie muss mit jeder \Mark rechnen sie muss sparsam sein; es gibt Karten von vier \Mark an [<mhd. marc „ein halbes Pfund Silber, Gold“; → Marke]
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Mạrk2 〈f. 20
1. 〈urspr.〉 Grenze
2. 〈dann〉 umgrenztes Gebiet (Dorf\Mark, Feld\Mark)
3. 〈danach〉 Grenzgebiet, Grenzland (unter einem Markgrafen)
4. 〈kurz für〉 Mark Brandenburg
5. 〈Rugby〉 an der Längsseite des eigtl. Spielfeldes angrenzender Teil
● \Mark Brandenburg, (Ost\Mark); die \Marken des alten Deutschen Reiches [<mhd. marke <ahd. marca, marha, engl. mark „Grenze“; zu idg. *mer(g)- „Rand, Grenze“]
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Mạrk3 〈n.; -s; unz.〉
1. die im Inneren eines Organs gelegenen Gewebe (Nebennieren\Mark)
2. im Zentrum der pflanzl. Sprosse gelegenes, von den Leitungsbahnen umgebenes Gewebe
3. 〈fig.〉 Inneres, das Innerste
4. 〈sinnbildl. für〉 Kraft
● diese Musik kann einem \Mark und Bein erweichen 〈fig.; umg.〉 sie ist unerträglich, nicht zum Anhören; er hat (kein) \Mark in den Knochen er ist (nicht) sehr kräftig; 〈fig.〉 er hat kein Rückgrat, er ist ein Feigling; das \Mark aus den Knochen lösen 〈Kochk.〉; jmdm. das \Mark aus den Knochen saugen 〈fig.〉 ihn ausnutzen ● der Verlust hat ihn bis ins \Mark getroffen 〈fig.〉 zutiefst; der Schrei ging mir durch \Mark und Bein 〈fig.〉 durch u. durch; der Schreck ging mir durch \Mark und Pfennig 〈umg.; scherzh.〉 durch u. durch; Brühe mit \Mark [<mhd. marc <mar(a)g, engl. marrow <idg. *mozgho- „Gehirn“]

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1Mạrk , die; -, - u. (ugs. scherzh.:) Märker [mhd. marc, marke = Silber- od. Goldbarren mit amtlichem Zeichen, urspr. identisch mit 2Mark]:
frühere deutsche Währungseinheit:
Deutsche M. (Währungseinheit der Bundesrepublik Deutschland von 1948 bis 2001; Abk. DM; 1 DM = 100 Pfennig);
M. der DDR (Währungseinheit der DDR; Abk.: M; 1 M = 100 Pfennig);
der Eintritt kostet zwei M. fünfzig;
kannst du mir fünfzig M. (einen Fünfzigmarkschein) wechseln?;
ich habe meine letzte M. ausgegeben;
keine müde M. (ugs.; überhaupt kein Geld, nicht der kleinste Betrag: er hatte keine müde M. mehr);
jede M. [dreimal] umdrehen (Pfennig);
mit jeder M. rechnen müssen (sparsam sein müssen).
2Mạrk , die; -, -en [mhd. marc, march = (Grenz)zeichen, Grenzland, ahd. marcha = Grenze, verw. mit lat. margo, marginal]:
(in karolingischer u. ottonischer Zeit) Gebiet an den Grenzen des Reiches:
die M. Brandenburg.
3Mạrk , das; -[e]s [mhd. marc, ahd. mar(a)g, urspr. = Gehirn]:
1.
a) inneres Gewebe, meist weichere Substanz in den Knochen, in verschiedenen Organen bei Mensch u. Tier sowie im Zentrum pflanzlicher Sprosse:
der Knochen ist bis ans M. gespalten;
kein M. in den Knochen haben (1. anfällig, kränklich sein. 2. keine Energie haben, entschlusslos sein);
bis ins M. (in einer Weise, dass die negative Wirkung innerste seelische Bezirke erreicht: bis ins M. erschüttert sein; jmdn. mit einer Äußerung bis ins M. treffen);
[jmdm.] durch M. und Bein/(ugs. scherzh. veraltend:) Pfennig gehen/dringen/fahren (als besonders unangenehm, als quälend laut empfunden werden);
b) weiche, gelbliche, fettreiche Masse aus dem Inneren von [Rinder]knochen:
das M. aus den Knochen lösen.
2. konzentriertes, zu einem einheitlichen Brei verarbeitetes Fruchtfleisch:
M. von Tomaten.

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I
Mark
 
[engl.], Marke.
II
Mark
 
[althochdeutsch marcha »Grenze«, verwandt mit lateinisch margo »Rand«] die, -/-en,  
 1) ursprünglich Waldwildnis, in germanischer Zeit die für Siedlungszwecke gerodete Wildnis. Im Gegensatz zur kleineren Dorfmark gilt die Mark im 8./9. Jahrhundert, besonders in Ausbaulandschaften östlich des Rheins, als ein größerer Bezirk mit weitgehend unerschlossenen, zum Roden freigegebenen Waldungen (z. B. Mark Michelstadt im Odenwald). Im weiteren Sinn bezeichnet der Begriff Mark seit karolingischer Zeit die unter verstärktem militärischen Schutz stehenden Grenzterritorien, die im Vorland des Fränkischen beziehungsweise (werdenden) Heiligen Römischen Reiches der Sicherung des Reichsgebietes dienten (Grenzmark). Zunächst in mehrere Grafschaften unterteilt, unterstanden sie in der Regel einem Markgrafen, die zu herzogähnlicher Stellung aufsteigen konnten. Unter den ersten Karolingern, besonders unter Karl dem Großen, entstanden im Westen die Bretonische Mark, im Südwesten die (erst später so genannte) Spanische Mark, im Südosten die Mark Friaul und die Pannonische (Awarische) Mark. Die Einfälle der Slawen und Ungarn ab dem Ende des 9. Jahrhunderts veranlassten Otto I., der Große, das System der Marken (Markgrafschaften) zu erneuern und auszubauen. Im Norden wurde die Elbmark gebildet, die dann in die Nordmark, die sächsische Ostmark (später Mark Lausitz) und die Mark Meißen geteilt wurde. Aus der Nordmark entstand die Mark Brandenburg (häufig nur Mark genannt), aus der bayerischen Ostmark die Markgrafschaft (ab 1156 Herzogtum) Österreich.
 
 2) Dorfmark, Feldmark, in germanisch-frühmittelalterlicher Zeit gemeinschaftlich (Markgenossenschaft) genutzter Grund und Boden (gemeine Mark, Allmende).
 
 3) ehemalige Grafschaft in Westfalen. 1160/61 spaltete sich von den Grafen von Berg eine mit Besitz im westlichen Sauerland und an der mittleren Ruhr versehene Linie ab, die sich zunächst nach der Burg Altena benannte, sich 1202 aber in Unterscheidung zur um 1175 abgespaltenen Linie Isenberg-Limburg die Burg Mark als namengebend wählte. Diese Grafen von Mark erlangten ein geschlossenes Herrschaftsgebiet, das von Lippe und Emscher bis zum Egge- und Rothaargebiet reichte (Residenz bis 1809: Hamm); nach Erwerb des Herzogtums Kleve (1368) sowie der Herzogtümer Jülich und Berg (1511/21) mit diesen in Personalunion verbunden, fiel Kleve-Mark im Jülich-Kleveschen Erbfolgestreit 1614 an Brandenburg. Die Grafschaft Mark, 1807-13 an Frankreich (ab 1808 beim Großherzogtum Berg) abgetreten, ab 1813 wieder preußisch, kam 1815 zur preußischen Provinz Westfalen und 1945 zu Nordrhein-Westfalen.
 
Literatur:
 
U. Vahrenhold-Huland: Grundl. u. Entstehung des Territoriums der Grafschaft M. (1968);
 E. Dossmann: Auf den Spuren der Grafen von der M. (31992).
 
 4) Kurzbezeichnung für Brandenburg.
 
III
Mark
 
[neuhochdeutsch marc, marke »Silber- oder Goldbarren mit amtlichen Zeichen«] die, -/-,  
 1) Messwesen: Gewichtsmark, ursprünglich nordgermanische Masseneinheit, die seit dem 11. Jahrhundert das Pfund als Edelmetall- und Münzgewicht verdrängte. Das Verhältnis der Mark zum Pfund betrug 1 : 2 (1 Pfund = 2 Mark), 1 Mark = 8 Unzen = 16 Lot = 64 Quäntchen (für Silber; für Gold wurde die Mark in 24 Karat = 288 Grän unterteilt). Es bildete sich noch im Mittelalter eine große Zahl lokaler und regionaler Markgewichte heraus, die teilweise erheblich differierten, z. B. die Wiener Mark zu 280,668 g (ab 1764), die Nürnberger Mark zu 237,52 g, die Erfurter Mark zu 235,4 g, die Pariser Mark zu 244,753 g (Marc) u. a. Besondere Bedeutung erlangte die Kölner Mark (233,85 g), die in den Reichsmünzordnungen des 16. Jahrhunderts als Münzgrundgewicht des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation festgelegt wurde und diese Funktion bis 1857 (Wiener Münzvertrag) behauptete. In den Reichsmünzordnungen war festgelegt, wie viel Stück eines Münznominals aus einer Mark geprägt werden mussten (Konventionsfuß, Leipziger Fuß). Die raue Mark war die Mark des legierten Münzmetalls, mit dem auch geprägt wurde. Die feine Mark (lötige Mark) entsprach der Mark reinen Edelmetalls (in damals technisch mögliche Feinheit).
 
Im 10./11. Jahrhundert stimmte die aus einer Mark ausgebrachte Anzahl an Pfennigen (160 Stück) mit der feinen Mark überein. Durch Münzverschlechterung (der Kupferanteil der Silberlegierung wurde erhöht) stieg die Anzahl der Pfennige, die aus der feinen Gewichtsmark geprägt wurden, ständig an, sodass Gewichts- und Zählmark nicht mehr übereinstimmten; die Zählmark wurde zur Rechnungsgröße für 160 Stück (Pfennige), unabhängig von ihrem Feingehalt.
 
 2) Münzwesen: Im Gebiet des Wendischen Münzvereins wurden ab 1502 Silbermünzen zu 2/3 Mark und 1/3 Mark (Lübische Mark) ausgegeben (1 Lübische Mark = 16 Schillinge = 192 Pfennige), ab 1506 auch Münzen zu 1 Mark geprägt; Mecklenburg, Holstein, Schweden und der Schwertbrüderorden schlossen sich diesen Markprägungen an. Die Silbermünzen zu 16 Schilling (in Dänemark 16 Skilling) hießen in Norddeutschland bis in das 19. Jahrhundert Mark, die 32-Schilling-Stücke Doppelmark. In Oldenburg und Bremen galt die Mark 32 Groot, in Jever 23 Stüber, in Schweden 1536-1776 8 Öre.
 
Die Hamburger Bancomark war nur eine Rechnungsmünze, die von der Hamburger Bank seit 1770 mit 27¾ Bancomark auf eine feine Kölner Mark (bei Auszahlungen) bewertet wurde. Bei Einzahlungen wurden für die feine Mark 275/8 Bancomark angerechnet. Die Differenz von 2 Schilling war die Verwaltungsgebühr.
 
Die Aachener Mark hatte mit der norddeutschen Mark nur den Namen gemeinsam; ursprünglich war sie eine Rechnungsmünze zu 6 Groschen (Albus), ausgeprägt als Münze erstmalig 1615, 1 Aachener Mark = 24 Aachener Heller; im 18. Jahrhundert galt der Reichstaler 54 Aachener Mark.
 
Im Deutschen Reich wurde mit dem Münzgesetz vom 9. 7. 1873 die Goldwährung und als Währungsnominal die Mark zu 100 Pfennigen eingeführt. Die Silbermünzen (bis zum 5-Markstück) waren Scheidemünzen, die Goldstücke zu 5 Mark (nur 1877/78), 10 Mark (Krone) und 20 Mark (Doppelkrone) gesetzliche Zahlungsmittel. Auch die Taler der deutschen Bundesstaaten im 14-Taler-Fuß und die Vereinstaler blieben bis 1907 gesetzliche Zahlungsmittel, obwohl sie Silbermünzen waren. Zu Beginn des Ersten Weltkrieges wurde die Goldeinlösepflicht aufgehoben, die Mark (Papiermark) verfiel allmählich (in der Inflation rapide) und wurde 1923 von der Rentenmark abgelöst, der 1924 die Reichsmark folgte. Die Goldmünzen des Kaiserreiches blieben bis 1938 gesetzliche Zahlungsmittel (waren aber im Geldumlauf überhaupt nicht vertreten). Mit der Währungsreform vom 21. 6. 1948 wurde die Reichsmark abgeschafft und die Deutsche Mark eingeführt (in der Bundesrepublik Deutschland gültige Wärungseinheit bis zur Einführung desEuro 1999/2002), in der Sowjetischen Besatzungszone erfolgte die Ablösung der Reichsmark am 26. 6. 1948 (Mark der Deutschen Demokratischen Republik, gültige Wärungseinheit bis 1990).
 
IV
Mark
 
[althochdeutsch mar(a)g, ursprünglich »Gehirn«] das, -(e)s,  
 1) Anatomie: Medụlla, zentraler Teil bestimmter Organe, der sich histologisch und funktionell vom peripheren (oft Rinde genannten) Organteil unterscheidet; z. B. Nebennieren-, Knochen- oder Rückenmark.
 
 2) Botanik: Grundgewebsstrang (Parenchym) im Innersten von Spross und Wurzel; dient als Reservestoff- und Wasserspeicher. Sekundär kann durch Auseinanderrücken oder Zerreißen der Zellen eine Markhöhle entstehen (z. B. bei Gräsern). - Die Verbindung zwischen Mark und Rinde stellen die Markstrahlen her, schmale Grundgewebsstränge (Markstrahlparenchym), die den Stofftransport in radialer Richtung übernehmen. Im Holz der Nacktsamer (Gymnospermen) sind die Markstrahlen häufig von horizontal liegenden Tracheiden (Markstrahltracheiden; dienen dem radialen Transport von Wasser) umgeben.
 
 3) Lebensmittel: Konzentrat ohne Schale und Kerne aus passierten Früchten (Fruchtmark) oder Gemüsen (z. B. Tomatenmark), das durch Zusatz von Konservierungsmitteln oder durch Gefrieren begrenzt haltbar gemacht wird.
 
V
Mark,
 
eigentlich Michael Ạrndt, russisch-orthodoxer Theologe, * Chemnitz 29. 1. 1941; Studium in Heidelberg, Preßburg, Zagreb und an der Theologischen Hochschule Belgrad; wurde 1975 zum Priestermönch der russisch-orthodoxen Auslandskirche (ROKA) geweiht und war bis zu seiner Bischofsweihe (1980) Archimandrit in Wiesbaden; 1980-82 Bischof von München und Süddeutschland. Seit 1982 ist Mark Bischof von Berlin und Deutschland (seit 1990 im Rang eines Erzbischofs) und Administrator der ROKA in Großbritannien und in Dänemark.

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1Mạrk, die; -, - u. (ugs. scherzh.:) Märker [mhd. marc, marke = Silber- od. Goldbarren mit amtlichem Zeichen, urspr. identisch mit 2Mark]: deutsche Währungseinheit: die Deutsche M. (Abk.: DM; 1 DM = 100 Pfennig); die M. der DDR (früher; Einheit in der DDR; Abk.: M; 1 M = 100 Pfennig); der Eintritt kostet zwei M. fünfzig; kannst du mir fünfzig M. (einen Fünfzigmarkschein) wechseln?; ich habe meine letzte M. ausgegeben; Lüders hat seine paar Märker hingelegt (Döblin, Alexanderplatz 126); auf eine M. mehr oder weniger soll es mir nicht ankommen; fünf M. sind zu viel; R zehn M. haben oder nicht haben sind zwanzig M. Unterschied; *keine müde M. (ugs.; überhaupt kein Geld, nicht der kleinste Betrag): er hatte keine müde M. mehr in der Tasche; Ein Stricher kriegt von mir keine müde M. (Eppendorfer, Ledermann 136); Keine müde M. Entwicklungshilfe (Spiegel 14, 1975, 84); jede M. [dreimal] umdrehen (↑Pfennig);mit jeder M. rechnen müssen (↑Pfennig).
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2Mạrk, die; -, -en [mhd. marc, march = (Grenz)zeichen, Grenzland, ahd. marcha = Grenze]: (in karolingischer u. ottonischer Zeit) Gebiet an den Grenzen des Reiches: die M. Brandenburg.
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3Mạrk, das; -[e]s [mhd. marc, ahd. mar(a)g, urspr. = Gehirn]: 1. a) inneres Gewebe, meist weichere Substanz in den Knochen, in verschiedenen Organen bei Mensch u. Tier sowie im Zentrum pflanzlicher Sprosse: Die Nervenzellen des Gehirns und des verlängerten -es sind am empfindlichsten (Medizin II, 161); der Knochen ist bis ans M. gespalten; Ü Geld verdienen mit dem Schweiß der andern ..., leben vom M. der andern (Tucholsky, Werke II, 83); *kein M. in den Knochen haben (1. anfällig, kränklich sein. 2. keine Energie haben, entschlusslos sein); jmdm. das M. aus den Knochen saugen (ugs.; jmdn. bis aufs Letzte ausbeuten, jmdn. aussaugen 2); bis ins M. (in einer Weise, dass die negative Wirkung innerste seelische Bezirke erreicht): bis ins M. erschüttert, verdorben sein; jmdn. mit einer Äußerung bis ins M. treffen; [jmdm.] durch M. und Bein/(ugs. scherzh.:) Pfennig gehen, dringen/fahren (als besonders unangenehm, als quälend laut empfunden werden); b) weiche, gelbliche, fettreiche Masse aus dem Inneren von [Rinder]knochen: ... backt die Schnitten in der Röhre, bis das M. glasig und durchgegart ist (Horn, Gäste 173); das M. aus den Knochen lösen; Klößchen aus M. 2. konzentriertes, zu einem einheitlichen Brei verarbeitetes Fruchtfleisch: M. von Erdbeeren, Tomaten.

Universal-Lexikon. 2012.