Ag|rar|po|li|tik 〈f.; -; unz.〉 Maßnahmen zur Förderung der Landwirtschaft
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Ag|rar|po|li|tik, die:
Gesamtheit der staatlichen Maßnahmen zur Regelung u. Förderung der Landwirtschaft.
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Agrarpolitik,
die Gesamtheit der Maßnahmen, die der Staat und mit hoheitlichen Aufgaben betraute Institutionen zur Erreichung ihrer Ziele im landwirtschaftlichen sowie häufig diesem vor- und nachgelagerten Bereich (Futtermittel, Landtechnik; Nahrungsmittelindustrie, Handel) und für den ländlichen Raum anwenden. Agrarpolitik als wissenschaftliche Disziplin innerhalb der Agrarökonomie oder der theoretischen Wirtschaftspolitik hat die Analyse der Ziele, Maßnahmen, Institutionen und Wirkungen der Agrarpolitik zum Gegenstand. Agrarpolitik als sektoral orientierte Wirtschaftspolitik ist eingebunden in die allgemeine Gesellschafts- und Wirtschaftspolitik und geprägt vom jeweiligen Stand der agrar- und gesamtwirtschaftlichen Entwicklung eines Landes. Überdies unterliegt sie oft nicht der alleinigen Kompetenz des jeweiligen Staates, sondern ist häufig an internationale Verträge, etwa das GATT, gebunden oder supranationalen Zuständigkeiten unterworfen.
Letzteres gilt besonders für die gemeinsame Agrarpolitik (GAP) der in der EG zusammengeschlossenen Länder. Bereits im Gründungsvertrag der EWG ist festgelegt, dass der »gemeinsame Markt auch die Landwirtschaft und den Handel mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen umfasst« und »eine gemeinsame Politik auf dem Gebiet der Landwirtschaft« eingeführt wird. Deshalb wurden für nahezu alle in der EG erzeugten Agrarprodukte Agrarmarktordnungen der EG eingeführt. In der Agrarstrukturpolitik zog die EG zunehmend Kompetenzen an sich und dehnte diese später auch auf die Agrarumweltpolitik aus. Die Agrarsozialpolitik liegt nach wie vor in der alleinigen Kompetenz der Mitgliedsländer. Mit derartigen und anderen Maßnahmen greift die Agrarpolitik in nahezu allen Ländern ordnend und gestaltend in die Landwirtschaft ein. Indes erscheint es berechtigt, von einer eigentlichen, systematischen Agrarpolitik erst seit der Bildung moderner Staatswesen und deren wirtschaftliche Entwicklung zu sprechen.
AGRARPOLITIK UND ENTWICKLUNG
Wirtschaftlich Entwicklung zu einem industrialisierten Land ist anfänglich durch eine rasch zunehmende Nachfrage nach Agrarprodukten als Folge des starken Bevölkerungswachstums und zunehmender Einkommen gekennzeichnet. Eine entsprechende Steigerung der Agrarproduktion war um so leichter möglich, je besser es gelang, die Hemmnisse einer traditionellen Agrarverfassung durch eine grundlegende Agrarreform zu überwinden. Mit Ausnahme von Nordamerika und Ozeanien musste die Produktionssteigerung durch Intensitätssteigerung erfolgen, da kaum noch Landreserven zur Verfügung standen. Am Beginn der wirtschaftlichen Entwicklung ist außerdem die von einer expandierenden Landwirtschaft ausgehende Nachfrage eine wichtige Voraussetzung für die Expansion des noch schwach entwickelten Industriesektors. Weiterhin trägt die Landwirtschaft zur gesamtwirtschaftlichen Kapitalbildung bei, indem die erwirtschafteten Einkommen durch Abgaben abgeschöpft und im Industriesektor investiert werden, was bei der Industrialisierung Japans in großem Maße über die Grundsteuer geschah oder indem die Preise für Agrargüter gegenüber denen für Industriegüter künstlich niedrig gehalten werden, was über billige Nahrungsmittel und geringe Löhne die für Investitionen verfügbaren Gewinne im Industriesektor begünstigt. Für den gleichen Zweck können auch Zwangsabgaben zu niedrigen Preisen, wie sie besonders leicht einer kollektivierten Landwirtschaft auferlegt werden können, eingesetzt werden; ein Instrument, das unter hohen Opfern der Agrarbevölkerung bei der Industrialisierung der UdSSR eingesetzt wurde.
Mit dem Wachstum der außerlandwirtschaftlichen Sektoren muss die Landwirtschaft Arbeitskräfte an diese abgeben, jedoch bei wachsender Bevölkerung zunächst noch den Zuwachs an Arbeitskräften aufnehmen, soweit für diesen noch keine Nachfrage in den übrigen Sektoren besteht. Dieser Aufgabe kommt der Landwirtschaft in nahezu allen Ländern der Dritten Welt noch eine wichtige Bedeutung zu, während die Beschäftigung in der Landwirtschaft und damit die Agrarbevölkerung in den Industrieländern nicht nur anteilsmäßig, sondern auch absolut zurückgeht. Dies ist darauf zurückzuführen, dass in den Industrieländern die Bevölkerung kaum noch wächst und die Pro-Kopf-Nachfrage nach Nahrungsmitteln mit zunehmendem Einkommen nur unterproportional zunimmt (engelsches Gesetz), während die Produktion durch technischen Fortschritt und den Einsatz industrieller Produktionsmittel rasch wächst. Dies löst wiederum sinkende Preise aus und hat zur Folge, dass die in der Landwirtschaft Beschäftigten nur dann an der allgemeinen Einkommensentwicklung teilnehmen können, wenn ihre Zahl sinkt und mit dem Ausscheiden kleinerer bei gleichzeitigem Wachstum und organisatorischer Anpassung größerer Betriebe neben der Flächenproduktivität auch die Arbeitsproduktivität zunimmt. Trotz ihrer absoluten Zunahme sinkt auch in Ländern der Dritten Welt (z. B. in Lateinamerika) der Anteil der Agrar- an der Gesamtbevölkerung, da die übrigen Sektoren stärker expandieren als die Landwirtschaft. Überall sinkt der Anteil der Landwirtschaft am Sozialprodukt. Während er in den ärmsten Ländern zum Teil noch bei über 50 % liegt (in der Mehrzahl von ihnen zwischen 30 und 40 %), liegt er in den Industrieländern bei unter 5 %.
AGRARPOLITIK IN INDUSTRIELÄNDERN
Ziele:
Die Agrarpolitik in entwickelten Volkswirtschaften mit einer marktwirtschaftlichen Wirtschaftsordnung soll den unvermeidlichen Anpassungsprozess beeinflussen und seine sozialen Auswirkungen mildern. Diese Zielsetzung hat ihren Niederschlag in ähnlich lautenden »Landwirtschaftsgesetzen« gefunden, so in der Bundesrepublik Deutschland in dem von 1955 sowie dem Art. 33 des EG-Vertrages. Daneben fordern diese Gesetze häufig die Sicherstellung der Nahrungsmittelversorgung aus heimischer Produktion sowie die Berücksichtigung der Verbraucherinteressen und der internationalen Arbeitsteilung. Die zur Erreichung dieser Ziele von den verschiedenen Industrieländern ergriffenen Maßnahmen weichen im Einzelnen voneinander ab, doch sind ihnen bestimmte Grundzüge gemeinsam. So stehen solche Maßnahmen im Vordergrund, die einer Verbesserung der in der Landwirtschaft erzielten Einkommen dienen. Sie haben ihren Ursprung darin, dass die strukturellen Änderungen, die durch das Zusammentreffen von hohem technischen Fortschritt und kaum noch wachsender Nachfrage erforderlich werden, nicht schnell genug erfolgen können beziehungsweise zur Vermeidung sozialer Härten bewusst durch die Agrarpolitik gemildert werden. Fast alle Industrieländer betreiben daher eine Agrarpolitik, bei der über durch Abschöpfungen und Interventionen gestützte Preise Einkommen von den Verbrauchern zu den Landwirten umgelenkt werden, der Staat die zur Stützung der Preise notwendigen Kosten (z. B. Exporterstattungen) trägt und den Landwirten über Ausgleichszahlungen direkt Einkommen aus dem Staatshaushalt zuführt. Diese Transfers sind besonders hoch in Ländern, die ihrer Landwirtschaft aus Tradition oder aus regional-politischen Gründen eine hohe Bedeutung zumessen und wohlhabend genug sind, die damit verbundene Belastung zu tragen (skandinavische Länder, Schweiz, Japan). Trotz dieser Maßnahmen verbleibt in der Regel eine Einkommensdisparität zwischen der Landwirtschaft und den übrigen Sektoren, die den strukturellen Anpassungsprozess in Gang hält.
FEHLENTWICKLUNGEN DER AGRARPOLITIK
Die Agrarpolitik hat in zunehmendem Maße Kritik erregt. Fehlentwicklungen werden in entwickelten Volkswirtschaften mit marktwirtschaftlicher Ordnung v. a. in ökonomischer und ökologischer Hinsicht beklagt.
Ökonomische Probleme:
Zu erwähnen sind hier die aus dem starken Angebotswachstum resultierenden Überschüsse auf den wichtigsten EG-Agrarmärkten, v. a. die mit ihrer Verwertung verbundenen hohen Kosten der Lagerhaltung, des Exports und des inländischen Absatzes. Diese Kosten binden einen großen Teil der EG-Haushaltsmittel. Subventionen für Agrarausfuhren führen zu einer Senkung und Destabilisierung der Weltmarktpreise, wodurch traditionelle und potenzielle Anbieter benachteiligt werden. Zugleich bedeutet der Agrarprotektionismus Verzicht auf wirtschaftlichen Wohlstand, weil er Produktionsfaktoren bindet, die in anderen Wirtschaftsbereichen ein größeres Sozialprodukt erwirtschaften könnten. Der Verzicht auf weltweite Arbeitsteilung führt zu höheren Nahrungsmittelpreisen und Steuerbelastungen für die Verbraucher. Kritisiert wird auch die Begünstigung der größeren Betriebe sowie die Förderung der Konzentration der Bodenbewirtschaftung durch die Agrarpolitik.
Negative Umwelteffekte wurden 1985 vom Sachverständigenrat für Umweltfragen systematisch erörtert. Ihrer Bedeutung entsprechend werden von ihm folgende ökologische Fehlentwicklungen im ursächlichen Zusammenhang mit einer auch durch die Agrarpolitik begünstigten intensiven, hochmechanisierten und auf bestimmte Regionen, Betriebsgrößen und Produktionszweige spezialisierten Landwirtschaft genannt: a) »die Beeinträchtigungen, Verkleinerung, Zersplitterung und Beseitigung naturbetonter Biotope und Landschaftsbestandteile. .. als Hauptmerkmale des starken Rückgangs wild lebender Pflanzen- und Tierarten«; b) eine »zunehmende Gefährdung des Grundwassers durch Eintrag von Nitrat und. .. Pestiziden« als Folge der Überdüngung mit mineralischem und tierischem Stickstoff und eines großen Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln; c) eine »Verschlechterung des Bodengefüges« in Form der »Bodenverdichtung durch schwere Maschinen, häufiges Befahren und ständige Wiederauflockerung« des Bodens sowie einer erheblichen »Bodenerosion durch Wasser und Wind« infolge des »ausgedehnten Anbaus von Reihenfrüchten wie Mais und Rüben«; d) die »Beeinträchtigung der Oberflächengewässer« sowie e) »die Belastungen der Luft durch. .. Staubemissionen aus Bodenbearbeitung, Transportvorgängen und Erntearbeiten« und »Geruchsbelästigungen aus der Tierhaltung und der Ausbringung von Gülle«. Im Gegensatz zur öffentlichen Meinung sieht der Rat keine vorrangige »Beeinträchtigung der Nahrungsmittelqualität durch die moderne Landwirtschaft«. (ökologischer Landbau)
REFORM DER AGRARPOLITIK
Eine Reform der Agrarpolitik erscheint aus diesen Gründen dringend geboten. Darüber besteht weitgehend Einigkeit, jedoch nicht hinsichtlich des einzuschlagenden Weges. Dies resultiert aus der Tatsache, dass sich die wirtschaftlichen Vor- und Nachteile je nach Ausgestaltung einer reformierten Agrarpolitik auf die verschiedenen Bevölkerungsgruppen innerhalb und außerhalb des Agrarsektors auf sehr differente Weise verteilen und diese einen unterschiedlich starken Einfluss auf die (agrar-)politischen Entscheidungsprozesse ausüben. Deshalb wird auch gelegentlich eine institutionelle Reform dieser Entscheidungsprozesse, insbesondere mit Blick auf die gemeinsame Agrarpolitik der EG, gefordert.
In instrumenteller Hinsicht befürworten Agrarökonomen den Abbau des Agrarprotektionismus zugunsten einer stärkeren Integration der Landwirtschaft in die Marktwirtschaft und einer besseren internationalen Arbeitsteilung auf den Agrarmärkten. Wenn alle Länder diesen Überlegungen folgten, könnte der Wohlstand des eigenen wie der übrigen Länder vermehrt werden. Die Landwirtschaft wehrt sich gegen die für sie damit verbundenen negativen Einkommenseffekte. Innerhalb der EG wird von den Landwirten einiger Länder (vor allem aus Deutschland) eine Beschränkung der Produktion zur Durchsetzung höherer Preise bevorzugt. Von der EG wurden bereits 1984 Lieferquoten für Milch eingeführt. Trotz mehrfacher Quotenkürzungen konnten Überschüsse und Preissenkungen nicht verhindert werden.
Durch eine grundlegende Reform der EG-Agrarpolitik, die 1993 in Kraft trat, wurden während eines dreijährigen Übergangszeitraums die Interventionspreise für Getreide um 33 % und für Rindfleisch um 15 % gesenkt sowie für Ölsaaten und Hülsenfrüchte Weltmarktpreise eingeführt. Zum Ausgleich der damit verbundenen Einkommensverluste erhalten die Erzeuger Ausgleichszahlungen, die bei Rindfleisch auf bestimmte Bestandsgrößen und Besatzdichten (Vieheinheiten je ha Futterfläche) begrenzt sind und bei den pflanzlichen Kulturen - mit Ausnahme von Kleinerzeugern - nur gewährt werden, wenn ein bestimmter Teil der Anbaufläche stillgelegt wird, wofür eine Stilllegungsprämie gezahlt wird. In der »Uruguay-Runde« des GATT verpflichteten sich alle Länder, ihre interne Stützung des Agrarsektors gegenüber 1986-88 bis zum Jahr 2001 um 20 % zu senken, alle Einfuhrbelastungen in Zölle umzuwandeln und diese im Durchschnitt um 36 % (für jedes Produkt um mindestens 15 %) zu senken, sich gegenseitig einen von 3 auf 5 % ansteigenden Mindestmarktzugang zu gewähren sowie die Exporterstattungen um 36 % und die mit Erstattungen exportierten Mengen um 21 % zu vermindern.
AGRARPOLITIK IN LÄNDERN DER DRITTEN WELT
Agrarpolitik in Ländern der Dritten Welt wird vielfach auch als Agrarentwicklungspolitik oder ländliche Entwicklungspolitik bezeichnet, um zu verdeutlichen, dass die Maßnahmen über die Landwirtschaft hinausgehen und den ganzen ländlichen Raum einbeziehen.
Die Rahmenbedingungen, die die Agrarpolitik in Ländern der Dritten Welt im Vergleich zu den Industrieländern zu berücksichtigen hat, sind häufig andere. 1) Die wirtschaftliche Bedeutung der Landwirtschaft, gemessen an ihrem Anteil am Sozialprodukt und an Beschäftigten, ist wesentlich größer als in den Industrieländern. 2) Die Bevölkerung wächst viel schneller (zurzeit jährlich um durchschnittlich 2,2 % gegenüber 0,4 % in den Industrieländern). Dies bewirkt einen wachsenden zusätzlichen Bedarf an Nahrung und an Arbeitsplätzen. 3) Es herrschen vielfach Armut, Hunger und Unterernährung, weil die Produktivität der Landwirtschaft gering ist. 4) In den meisten Ländern sind kaum noch Flächenreserven vorhanden. 5) Das Arbeitskräftepotenzial ist oft nicht voll ausgeschöpft, d. h., es herrscht Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung. 6) Der technische Fortschritt in der Landwirtschaft wird durch Mängel der Agrarverfassung und einen geringen Ausbildungsstand der Landwirte gehemmt. 7) Kennzeichnend für die Landwirtschaft in vielen Entwicklungsregionen, besonders in Lateinamerika, ist der Gegensatz zwischen einem großbetrieblichen, politisch einflussreichen Sektor einerseits und einem kleinbäuerlichen, traditional orientierten Sektor andererseits. 8) Der Abstand im Niveau der Lebensbedingungen zwischen Land und Stadt ist sehr viel größer als in den Industrieländern. Der größte Teil der Armen lebt auf dem Lande. 9) Die unter den Punkten 4 und 5 sowie 8 genannten Sachverhalte führen zu einer starken Land-Stadt-Wanderung (Landflucht). 10) Die ländlichen Förderungsinstitutionen, d. h. Verwaltung, Bildungs-, Beratungs- und Vermarktungseinrichtungen, reichen quantitativ wie auch nach der Qualifikation des Personals für die Entwicklungsaufgaben nicht aus.
Als vorrangige Ziele der Agrarpolitik werden angesehen: gesicherte und preisgünstige Versorgung der Bevölkerung mit Nahrung und landwirtschaftlichen Rohstoffen; Bekämpfung der Armut durch Schaffung von Arbeitsplätzen und Einkommen im ländlichen Raum; Verbesserung der Versorgung der ländlichen Bevölkerung mit wirtschaftlicher und sozialer Infrastruktur (Bildungs- und Gesundheitswesen, Trinkwasser); Verhinderung einer übermäßigen Land-Stadt-Wanderung; Erhaltung der natürlichen Ressourcen und Verbesserung des ökologischen Gleichgewichts. Da meist kaum noch Flächenreserven vorhanden sind, muss die Produktionssteigerung vor allem über Ertragssteigerungen erfolgen, womit dem technischen Fortschritt eine zentrale Bedeutung zukommt. - Die wichtigsten politischen Bereiche sind die Markt- und Preis-, die Struktur- und die Innovationspolitik. Die Agrarsozialpolitik spielt nur eine untergeordnete Rolle.
Eines der wichtigsten Instrumente ist die Agrarpreispolitik. Sie hat Auswirkungen auf das Angebot sowie auf die Einkommensbildung und -verteilung. Den meisten Regierungen liegt mehr daran, die (städtische, politisch wichtigere) Bevölkerung mittels staatlicher Preisfestsetzung mit billigen Nahrungsmitteln zu versorgen als die Bauern durch höhere Erlöse zu vermehrter Produktion anzuregen. Die Agrarstrukturpolitik hat lange im Vordergrund gestanden, was sich in einer großen Anzahl von Agrarreformen besonders nach dem Zweiten Weltkrieg dokumentiert. Bedeutungsvoller wird angesichts des stark zunehmenden Arbeitskräfteangebots die ländliche Beschäftigungspolitik. Wichtige Teilaufgaben liegen in einer vorrangigen Beschäftigung von Arbeitslosen vor zunehmendem Maschineneinsatz in der Landwirtschaft, einer Verringerung saisonaler Unterbeschäftigung, dem Aufbau ländlicher Industrie und in öffentliche Arbeitsvorhaben. Angesichts des niedrigen technischen Niveaus in der Landwirtschaft wird neuerdings der Innovationspolitik eine bedeutsame Rolle zuerkannt. Im Vordergrund stehen dabei die Forschung, die Verbesserung des Bildungsniveaus der Produzenten und die landwirtschaftliche Beratung.
Ungelöste Probleme der Agrarpolitik sind Hunger und Unterernährung (Welternährung, Nahrungsmittelhilfe) aufgrund der hinter dem Bedarf (der in der Regel größer als die kaufkräftige Nachfrage ist) zurückbleibenden Nahrungsproduktion; die zum Teil durch das koloniale Erbe bedingten ungleichen Besitzverhältnisse (z. B. in Lateinamerika); der unzulängliche Ausbau der ländlichen Infrastruktur sowie die Gefahr der Bodendegradierung und -erosion; das Schwinden der Wald- und Wasserreserven (z. B. Amazonasgebiet). Ob zwischen der Versorgung mit Nahrungsmitteln und der Exportproduktion ein Konflikt besteht, hängt von den natürlichen Produktionsbedingungen, den Preisverhältnissen und der Verteilung der durch die Exportproduktion entstehenden Einkommen ab, die ihrerseits durch die Agrarverfassung bestimmt wird. Zur Lösung der miteinander verflochtenen Probleme bedarf es eines die Agrarpolitik einschließenden gesamtwirtschaftlichen Ansatzes und verstärkter internationaler Zusammenarbeit. (Entwicklungspolitik, grüne Revolution)
AGRARPOLITIK IN KOMMUNISTISCHEN UND TRANSFORMATIONSLÄNDERN
In der Agrarpolitik verfolgten die kommunistischen Länder das Ziel, im Rahmen einer Planwirtschaft die Sozialisierung der Landwirtschaft herbei- oder fortzuführen (Agrarsozialismus, Agrarkommunismus). Die als fortschrittlich geltende industrielle Produktion und Arbeitsorganisation sollten mithilfe großbetrieblicher Organisation auch in der Landwirtschaft erreicht und dadurch die Unterschiede zwischen Stadt und Land in Lebensweise und -standard überwunden werden. In den kommunistischen Ländern setzte der Staat die wichtigeren landwirtschaftlichen Erzeuger- und Verbraucherpreise administrativ fest; hinsichtlich der Versorgung mit Betriebsmitteln besaß er ebenso wie für Absatz und Verarbeitung eine monopolartige Stellung (zum Teil mittels halbstaatlichen Organisationen).
Das überragende strukturpolitische Ziel der Sozialisierung wurde in der UdSSR 1929-34 mit der erzwungenen Zusammenfassung der Bauernwirtschaften zu Kolchosen erreicht (Kollektivierung). Landbewohner behielten das Recht, individuell Kleinparzellen zu bebauen und in festgelegten Grenzen Vieh zu halten, ursprünglich zur Eigenversorgung, später auch zur Vermarktung. Obwohl das Nebeneinander solcher privater (»persönlicher«) Nebenwirtschaften und großer kommunistischer Agrarbetriebe ein strukturpolitisches Problem bildete, wurden die Nebenwirtschaften für die Versorgung v. a. mit Tierprodukten, Gemüse, Obst und zum Teil auch Kartoffeln unentbehrlich. Nach sowjetischem Vorbild erfolgte zwischen 1948 und 1961/62 die Sozialisierung in anderen kommunistischen Ländern. Jugoslawien und Polen brachen diesen Prozess 1951-53 beziehungsweise 1956/57 faktisch ab. China ging 1958/59 mit den so genannten Volkskommunen von durchschnittlich etwa 5 000 Bauernhaushalten noch über das sowjetische Vorbild hinaus, hat aber seit 1979 diese Einheiten aufgelöst. Grundeinheit der landwirtschaftlichen Produktion ist in China heute der einzelbäuerliche Betrieb ohne Eigentumstitel am Boden. Die sowjetische Entwicklung zum Vorherrschen des Staatsgütersektors wurde lediglich von Kuba nachvollzogen.
In der UdSSR war die Sozialisierung zugleich als Instrument der Kapitalabschöpfung zugunsten der Industrie und damit als Entwicklungsstrategie gedacht. Später sollte sie auch in den meisten anderen kommunistischen Ländern - außer in der bereits industrialisierten DDR und der ČSSR - diesem Doppelzweck dienen.
Nachdem das grundlegende strukturpolitische Ziel der Sozialisierung (außer in Polen) erreicht war, traten andere Ziele, insbesondere das der Versorgung der Bevölkerung mit Nahrungsmitteln, ohne auf Importe aus nichtkommunistischen Ländern angewiesen zu sein, in den Vordergrund. Mit dem Industrialisierungsprozess und steigenden Einkommen nahm die Nachfrage v. a. nach höherwertigen Lebensmitteln zu. Da das unzureichende Angebot an industriell gefertigten Konsumgütern und an Dienstleistungen nur wenig Kaufkraft band, kam das engelsche Gesetz nur verzögert zur Geltung. Die übergroßen, stark dirigistisch geführten Agrarbetriebe erwiesen sich als wenig effizient und waren nur bedingt in der Lage, auf die Entwicklung der Nachfrage zu reagieren. Der Staat versuchte, durch höhere Erzeugerpreise Produktionssteigerungen anzuregen, was wegen organisatorischer Schwächen in den der Landwirtschaft vor- und nachgelagerten Bereichen nur zum Teil gelang. Mit steigenden Arbeitskosten wurden die landwirtschaftlichen Einkommen erhöht, die Zahl der Arbeitskräfte sank aber nur langsam. Bei den aus sozial- und innenpolitischen Gründen weiterhin niedrigen Verbraucherpreisen wurden so Subventionen für Nahrungsmittel in wachsendem Umfang notwendig. Außer der UdSSR und der DDR sahen sich viele Länder gezwungen, die Verbraucherpreise für Nahrungsmittel schrittweise zu erhöhen
Mit dem Ende des Kommunismus entstanden in den früheren RGW-Staaten auch für die Landwirtschaft schwierige Transformationsprobleme. In der DDR wurde mit der deutschen Einheit die Agrarpolitik der Bundesrepublik Deutschland und der EG wirksam. Dies bedeutete eine erhebliche Senkung der Erzeugerpreise, was umfangreiche Liquiditäts- und Anpassungshilfen erforderlich machte. Die Produktionsgenossenschaften wurden weitgehend in die Rechtsform eingetragener Genossenschaften oder Kapitalgesellschaften überführt und der früher stark überhöhte Arbeitskräftebestand auf etwa ein Fünftel reduziert. Zum Teil nahmen die Bodeneigentümer ihre Flächen zurück und bewirtschaften sie, meist mit zugepachteten Flächen, als Einzelunternehmen oder in der Form von Personengesellschaften. Während nach 1949 vorgenommene Enteignungen rückgängig gemacht werden, wurden die im Rahmen der Bodenreform 1945-49 enteigneten Flächen von der dafür gegründeten Bodenverwaltungs- und Verwertungsgesellschaft (BVVG) zunächst an Neu- oder Wiedereinrichter oder an die Nachfolger der Produktionsgenossenschaften verpachtet, mit dem Ziel, sie später durch Verkauf zu privatisieren.
In den übrigen RGW-Ländern wurden zunächst die staatlichen Preiskontrollen aufgehoben, was zu Preiseinbrüchen führte. Inzwischen wurden fast überall wieder gewisse Preisstützmechanismen eingeführt. Eine Umstrukturierung der durch staatliche Großbetriebe mit teilweise monopolartiger Stellung geprägten vor- und nachgelagerten Bereiche ist nur teilweise erfolgt. Die Rückgabe des Eigentums und Privatisierung der in staatlichen oder genossenschatlichen Eigentum übergegangenen Flächen ist unterschiedlich weit fortgeschritten. Sie bereitet große Probleme, da die Frage, auf welche Art (Verkauf oder Ausgabe von Anteilscheinen) die Privatisierung erfolgen soll, ebenso schwierig zu entscheiden ist wie die Frage der Regelung alter Vermögensansprüche.
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Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Brache: Ein agrarpolitisches Instrument
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Agrar|po|li|tik, die: Gesamtheit der staatlichen Maßnahmen zur Regelung u. Förderung der Landwirtschaft.
Universal-Lexikon. 2012.