Rhein , der; -[e]s:
Fluss in Westeuropa.
* * *
I Rhein,
Untergebiet des Tafelweinbaugebietes Rhein-Mosel; Herkunftsbezeichnung für Tafelwein aus den Rebflächen der bestimmten Anbaugebiete für Qualitätswein: Ahr, Hessische Bergstraße, Mittelrhein, Nahe, Rheingau, Rheinhessen und Pfalz.
Rhein,
1) polnisch Ryn [rin], Stadt in der Woiwodschaft Ermland-Masuren (bis 1998 in der aufgelösten Woiwodschaft Suwałki), Polen, in den Masuren, 120 m über dem Meeresspiegel, am Rheinschen See (21 km2), 3 200 Einwohner; Erholungsort; Lebensmittel-, Textil-, Holzindustrie.
Um die Burg (1377) des Deutsches Ordens entstand die 1723 zur Stadt erhobene Siedlung Rhein. Die Stadt kam 1945 unter polnischer Verwaltung, die Zugehörigkeit zu Polen wurde durch den Deutsch-Polnischen Grenzvertrag vom 14. 11. 1990 anerkannt.
2) [Name vermutlich vorkeltischen Ursprungs] der, lateinisch Rhenus, französisch Rhin [rɛ̃], niederländisch Rijn [rɛjn], bündnerromanisch Rein, längster Fluss in Deutschland und verkehrsreichste Wasserstraße Europas. Bis zur Mündung in die Nordsee ist der Rhein 1 320 km lang, Anliegerstaaten sind die Schweiz (375 km), Liechtenstein, Österreich, Deutschland (865 km), Frankreich und die Niederlande. Das Einzugsgebiet des Rheins ist 189 000 km2 groß, davon entfallen 28 119 km2 auf die Schweiz und 105 934 km2 auf Deutschland.
Der Rhein entsteht in den schweizerischen Alpen im Kanton Graubünden aus dem Vorder- und Hinterrhein. Der Vorderrhein (Rein Anteriur; Länge 68 km, Einzugsgebiet 1 514 km2), als dessen Ursprung der Tomasee südlich des Oberalppasses gilt, durchfließt das Tujetsch (Tavetsch), die Surselva und die Vorderrheinschlucht (Ruinaulta). Bei Reichenau westlich von Chur vereinigt sich in 600 m über dem Meeresspiegel der Vorderrhein (linker Quellfluss) mit dem Hinterrhein (Rein Posteriur; 57 km, 1 693 km2), der im Adulamassiv entspringt, das Rheinwald, Schams und Domleschg durchfließt und von rechts den Averser Rhein (Ragn da Ferrera) und die Albula aufnimmt. Als Alpenrhein (102 km) wendet sich der Rhein bei Chur nach Norden in ein breites, von Aufschüttungen erfülltes Tal. Rechte Zuflüsse sind hier Landquart und Illinois. Seit der internationalen Rheinregulierung (Fussacher Durchstich, 1892-1900; zur Abwendung der Hochwasserüberschwemmungen) mündet der Rhein bei Hard (westlicher Nachbarort von Bregenz) mit einem sich ständig vorschiebenden Delta in den Bodensee. Das alte Flussbett weiter westlich benutzt heute der Rheintaler Binnenkanal, der das sanktgallische (linke) Ufergebiet entwässert; dieser Alte Rhein, der auch die österreichisch-schweizerische Grenze bildet, mündet bei Altenrhein (nordöstlich von Rorschach). Bei Konstanz fließt der Rhein in den Untersee, den er bei Stein am Rhein verlässt. Als Hochrhein (170 km) wendet er sich dann nach Westen, wobei er unterhalb von Schaffhausen im rd. 20 m hohen und 150 m breiten Rheinfall über Jurakalke in sein früheres Bett stürzt und weitere Stromschnellenstrecken überwindet; er nimmt von rechts die Wutach, von links Thur und Aare auf.
Als Oberrhein (375 km, ab Basel) fließt der Rhein im Oberrheinischen Tiefland bis Mainz in nördlicher Richtung, dann in westlicher Richtung bis Bingen am Rhein; er bildet im südlichen Abschnitt bis Neuburgweier südlich von Karlsruhe die deutsch-französische Grenze (182 km). Der heutige Flusslauf oberhalb von Worms ist das Ergebnis der 1817 von J. G. Tulla begonnenen und nach seinen Plänen bis 1876 durchgeführten Rheinkorrektionen, durch die der ursprünglich stark mäandrierende Fluss begradigt wurde (Verkürzung des Laufes um 81 km), sodass die Hochwassergefahr vermindert wurde und die versumpften Auen trockenfielen. Mit der dadurch hervorgerufenen Tiefenerosion (Sohlenvertiefung um 5 m) sank allerdings der Grundwasserspiegel stark ab. Die ökologischen Folgewirkungen nahmen am südlichen Oberrhein nach der Anlage des Rheinseitenkanals, der heute zwischen Basel und Breisach die Hauptwassermenge des Flusses führt, noch größere Ausmaße an. Durch die Regulierung des Flussbettes entstanden zahlreiche Altarme (einige führen nur zeitweise Wasser), von denen einige zu Naherholungsgebieten, andere zu Landschaftsschutzgebieten erklärt wurden. Wichtige Nebenflüsse (von rechts) sind Neckar und Main.
Der Mittelrhein (113 km) durchfließt vom Binger Loch, der 250 m breiten Stromenge und Untiefe mit gefährlichen Stromschnellen, bis Bonn in nordwestlicher Richtung das Rheinische Schiefergebirge in einem stellenweise schmalen, bis 300 m tiefen Durchbruchstal, das sich zwischen Koblenz und Andernach zum Mittelrheinischen Becken weitet. Das Mittelrheintal gehört zu den reizvollsten (u. a. Loreley) und verkehrsreichsten deutschen Landschaften. In ebenfalls eingeschnittenen Tälern erhält der Rhein von links die Zuflüsse Nahe, Mosel und Ahr, von rechts Lahn und Sieg.
Der Niederrhein (225 km) durchfließt die Niederrheinische Bucht und das Niederrheinische Tiefland, er nimmt von links die Erft, von rechts Wupper, Ruhr, Emscher und Lippe auf. Bei Emmerich erreicht der hier 730 m breite Fluss niederländisches Gebiet, wo er sich verzweigt und mit der Maas ein ausgedehntes Delta (Rhein-Maas-Delta) bildet, dessen Mündungsarme südlich des Nieuwe Waterweg von der Nordsee abgeriegelt wurden (Deltawerke). - Rd. 30 km jenseits der deutschen Grenze gabelt sich der Rhein in die Waal, den wichtigsten Schifffahrtsweg, und in den nördlichen Arm, der als Pannerdens Kanaal beginnt, dann Neder-Rijn und anschließend Lek heißt. Die Fortsetzungen der Waal (südlicher Arm) heißen Merwede, Beneden-Merwede, Noord, Neue Maas, die Rotterdam durchfließt, und Nieuwe Waterweg, der zur Nordsee führt. Etwa ein Neuntel des Rheinwassers gelangt über die IJssel in das IJsselmeer. Der vom Neder-Rijn bei Wijk bij Duurstede im 11. Jahrhundert abgedämmte Kromme Rijn ist ein Teil des ehemaligen Rheinhauptarmes, dessen Fortsetzung der heute kanalisierte Alte Rhein bildete (Mündung in Katwijk aan Zee).
Der Rhein ist der wasserreichste deutsche Strom. Die mittlere Abflussmenge beträgt bei Basel 1 041, bei Emmerich 2 173 m3/s. Bei Basel liegt die höchste Wasserführung im Juni/Juli zur Zeit der kräftigen Schneeschmelze in den Alpen; im weiteren Verlauf kommt ein Nebenmaximum zur Zeit der Frühlingsschneeschmelze in den Mittelgebirgen hinzu. Nördlich des Rheinischen Schiefergebirges kann in den Wintermonaten, nach plötzlichen Warmlufteinbrüchen, Hochwasser auftreten. Am geringsten ist die Wasserführung bei Basel zwischen Dezember und Februar, bei Emmerich im September/Oktober.
Binnenwasserstraße ist der Rhein ab Rheinfelden. Unterhalb von Basel bis unterhalb von Breisach benutzt die Schifffahrt den Rheinseitenkanal. Die anschließende Flussstrecke bis Iffezheim ist staugeregelt, die letzte Staustufe (Iffezheim) wurde 1977 fertig gestellt. Die Hauptnebenflüsse Neckar, Main und Mosel sind für die Schifffahrt ausgebaut. Eine Verbindung des Mains mit der Donau besteht durch den Rhein-Main-Donau-Großschifffahrtsweg. Durch Rhein-Herne- und Wesel-Datteln-Kanal sowie über deren Fortsetzung Dortmund-Ems- und Mittellandkanal ist der Rhein mit Nord- und Ostsee sowie mit der Elbe und der Oder und Berlin verbunden. Die Mündungsarme des Rheins bilden Teile des weit verzweigten niederländischen und belgischen Wasserstraßennetzes; wichtige Binnenschifffahrtskanäle in diesem Bereich sind Amsterdam-Rhein-Kanal, Nieuwe Waterweg und Schelde-Rhein-Kanal. Über Mosel, Rhein-Marne- und Rhein-Rhône-Kanal ist der Rhein mit dem französischen Wasserstraßennetz verbunden.
Zwischen Rheinfelden und der niederländischen Grenze (622 km) wurden 1996 insgesamt 138,5 Mio. t Güter befördert. Die größte Binnenhafenanlage der Erde ist der Rhein-Ruhr-Hafen Duisburg; weitere wichtige Binnenhäfen sind: Basel, Straßburg, Karlsruhe, Ludwigshafen am Rhein, Mannheim, Mainz, Wesseling, Köln, Neuss, Düsseldorf und Krefeld; Rotterdam an der Rheinmündung ist Seehafen.
Die Energiegewinnung beschränkte sich bis 1932 ausschließlich auf den Hochrhein oberhalb von Basel. Später entstanden Kraftwerke am Rheinseitenkanal und an der sich unterhalb anschließenden staugeregelten Flussstrecke bis Iffezheim. Außerdem ist der Rhein Trinkwasserreservoir.
Ökologische Aspekte
Das ökologische Gleichgewicht des Rheins wird durch kommunale und industrielle Abwassereinleitungen sowie Kühlwasser- und Brauchwasserentnahme belastet. Der Ausbau zur Schifffahrtsstraße, die Anlagen zur Energieerzeugung sowie die Maßnahmen zum Hochwasserschutz haben in den letzten zwei Jahrhunderten zu beträchtlichen Veränderungen des Flusslaufs und seines Tals geführt. Die gleichzeitige Nutzung des Rheins als Trinkwasserquelle - etwa 20 Mio. Menschen trinken täglich Wasser aus aufbereitetem Rheinuferfiltrat - führte zu Konflikten zwischen den Rheinanliegerstaaten. Durch die Einleitung von Abwässern transportierte der Rhein 1992 3,2 t Quecksilber (1985: 6 t), 5,9 t Cadmium (1985: 9 t), 220 t Chrom (1985: 500 t), 1 900 t Zink (1985: 3 600 t), 330 t Blei (1985: 550 t), 13 000 t Gesamtphosphor (1985: 32 000 t), 16 800 t Ammonium-Stickstoff (1985: 37 000 t), 890 t AOX (adsorbierbare chlororganische Verbindungen) (1985: 4 675 t) und viele andere Stoffe, z. B. Pestizide, über die niederländische Grenze in die Nordsee. Eine deutliche Reduzierung der Gewässerbelastung ist auf den intensiven Kläranlagenbau im Rheingebiet zurückzuführen; die Kosten werden seit 1972 grob auf 100 Mrd. DM geschätzt. Heute (1998) sind fast 95 % der Haushalte, Gewerbe- und Industriebetriebe an dreistufige Kläranlagen angeschlossen. Problematisch sind weiterhin die so genannten »diffusen« Gewässerbelastungen, Nährstoffe wie Nitrat und Pflanzenschutzmittel aus der Landwirtschaft. - Der Sauerstoffgehalt des Rheinwassers ist vom Oberlauf bis zum Unterlauf zufriedenstellend. Mangelzustände für die Wasserlebewesen, z. B. für Fische (wie zu Beginn der 70er-Jahre), treten im Hauptstrom nicht mehr auf. Fast alle früher im Rhein heimischen 47 Fischarten kommen wieder vor, auch für den Lachs läuft ein Wiedereinführungprogramm, da dieser seit Anfang der 50er-Jahre als verschollen galt.
Die Internationale Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) ist ein Zusammenschluss der Regierungen der Schweiz, Frankreichs, Deutschlands, Luxemburgs und der Niederlande sowie der Europäischen Gemeinschaft. Sitz des internationalen Sekretariats ist Koblenz. Die staatenübergreifende Zusammenarbeit am Rhein begann bereits 1950 auf Initiative der Niederlande, da bei den Unterliegern Probleme mit der Trinkwasserversorgung auftraten. Seit 1963 regelt ein völkerrechtliches Übereinkommen die Zusammenarbeit zum Schutz des Rheins gegen Verunreinigung.
Nachdem zunächst vornehmlich auf der Ebene von völkerrechtlich verbindlichen Übereinkommen gearbeitet wurde (Chemieübereinkommen 1976, Chloridübereinkommen 1976, Zusatzprotokoll 1991) und sich diese Arbeitsweise als recht zeitaufwendig herausstellte, änderte sich seit 1987 - in der Folge des Sandoz-Brandunfalls vom 1. 11. 1986 - der Rheinschutz grundlegend. Fortan wurden auf der Basis von Aktionsprogrammen internationale Schadstoffreduktionsziele festgelegt und/oder zeitlich befristete Maßnahmeprogramme verabschiedet, die von den Vertragsparteien nach nationalem Recht umzusetzen sind. Das 1987 beschlossene »Aktionsprogramm Rhein« mit seinen drei Phasen endet im Jahr 2000. In Bezug auf die Wasserqualität kann bereits heute (1997) von einem großen Sanierungserfolg gesprochen werden.
Die Nutzungsansprüche an den Rhein und seine Aue haben das Landschaftsbild und die Gewässerstruktur deutlich verändert. Von ursprünglich 8 000 km2 natürlichen Überschwemmungsflächen sind heute weniger als 15 % vorhanden. In ökologischer Hinsicht heißt dies, dass die für die Aue typischen hydrodynamischen Prozesse unterbunden und die an diese Lebensräume angepassten Lebensgemeinschaften vernichtet beziehungsweise stark verändert wurden. Der Siedlungs- und Nutzungsraum für die Menschen vergrößerte sich. Nach den extremen Hochwassern 1993 und 1995, die hohe wirtschaftliche Schäden verursachten und ein Gebiet betrafen, in dem etwa 5,5 Mio. Menschen leben, wurde ein »Aktionsplan Hochwasser« bis zum Jahr 2020 aufgestellt; Ziel ist die Verbesserung des Schutzes von Menschen und Gütern vor Hochwasser unter Einbindung der ökologischen Verbesserung des Rheins und seiner Auen, d. h., ökologische Belange sind bei fachübergreifenden Planungen gleichwertig einzubinden, um die in der Vergangenheit entstandenen ökologischen Defizite auszugleichen.
Geschichte und Recht
Als Handelsweg wurde der Rhein bereits in vorrömischer Zeit genutzt. Mit dem Erscheinen römischer Truppen nahm der Verkehr auf dem Strom erheblich zu. Caesar schlug 55 v. Chr. zwischen Koblenz und Andernach die erste Brücke, 53 v. Chr. weiter stromaufwärts eine zweite. In der römischen Kaiserzeit bildete der Rhein von Andernach abwärts die Grenze gegen das freie Germanien. Aus Militärstützpunkten, die zu Handelsplätzen wurden, entwickelten sich Städte wie Straßburg, Mainz, Koblenz, Bonn, Neuss, Köln. Die Verbindung zwischen am Rhein gelegenen Kastellen stellte die römische Rheinflotte (»classis Germanica«) her. Im Mittelalter war der Rhein der wichtigste Handelsweg im Nord-Süd-Verkehr. Schon frühzeitig fuhren Straßburger Schiffer bis zur Rheinmündung, und im 12. Jahrhundert erreichten Seeschiffe Köln, wahrscheinlich sogar die Grenze des Mittelrheins.
Verkehrsbehinderungen ergaben sich aus der Einführung von Zöllen (etwa seit dem 8. Jahrhundert), Stapel- und Umschlagsrechten, dem Raubritterwesen und der Zunftherrschaft. Am Ende des 12. Jahrhunderts gab es 19 Rheinzollstätten, im 13. Jahrhundert 44 und im 14. Jahrhundert sogar 62. Noch 1848 gab es am Rhein 18 Zollstationen. Stapelrechte hatten Dordrecht, Köln, Koblenz, Mainz, Speyer, Straßburg, Breisach und Basel. Nach dem mit dem Stapelrecht verbundenen Umschlagsrecht mussten z. B. von den Niederlanden kommende Güter, sofern es nicht Stapelgüter waren, in Köln, Mainz und Speyer jeweils auf andere Schiffe für den Weitertransport umgeladen werden. - Das Raubritterwesen am Rhein erreichte in der Mitte des 13. Jahrhunderts seinen Höhepunkt, bis es vom Rheinischen Städtebund und Rudolf I. von Habsburg eingedämmt wurde.
Die Handelshemmnisse konnten nur sehr langsam behoben werden. Erste Ansätze boten der Westfälische Frieden (1648) und der Friede von Rijswijk (1697), womit der Grundsatz der Freiheit der Schifffahrt im Interesse der Förderung des Handels und der wirtschaftlichen Beziehungen unter den Völkern ausgesprochen wurde, ohne jedoch wesentliche Beachtung zu finden. Einen erneuten Anlauf zur Förderung der Rheinschifffahrt machte der Reichsdeputationshauptschluss (1803) mit der Aufhebung der unterschiedlichen Zölle, an deren Stelle durch den Oktroi-Vertrag (1804) eine einheitliche, nach dem Ladungsgewicht berechnete Abgabe trat. Auf die neu gebildete Oktroi-Verwaltung ging auch eine Reihe von Rechten (z. B. Zulassung von Schiffern, Regelung der Rangfahrt) über.
Die weiter gehenden Bestimmungen zur Freiheit der Schifffahrt und Einführung eines internationalen Schifffahrtrechts in der Wiener Schlussakte vom 9. 6. 1815 scheiterten an Auslegungsstreitigkeiten, bis am 17. 7. 1831 die Mainzer Rheinschiffahrtsakte als »Übereinkunft unter den Uferstaaten des Rheins und auf die Schifffahrt dieses Flusses sich beziehende Ordnung« in Kraft trat. Rechtsgrundlage für die Internationalisierung des Rheins (internationalisierte Flüsse) als Schifffahrtsweg ist nach wie vor die Mannheimer Rheinschiffahrtsakte vom 17. 10. 1868, die eine Neufassung der Mainzer Akte darstellt. Sie ist ein internationaler Vertrag zwischen Belgien, Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, der Schweiz und Großbritannien, ergänzt und geändert durch zahlreiche spätere Vereinbarungen, zuletzt durch das Zusatzprotokoll Nummer 4 vom 25. 4. 1989 (in Kraft seit 1. 8. 1991). Unverändert gilt Art. 1, der die Schifffahrt auf dem Rhein und seinen Ausflüssen von Basel bis in das offene Meer »den Fahrzeugen aller Nationen zum Transport von Waren und Personen« unter Beachtung der in der Akte selbst aufgeführten und der zur Aufrechterhaltung der allgemeinen Sicherheit erforderlichen polizeilichen Vorschriften öffnet. Über die Einhaltung dieser Vorschriften wacht die Zentralkommission für die Rheinschifffahrt in Straßburg. Die Verkehrsordnung auf dem Rhein ist in der Rheinschifffahrtspolizei-VO, gültige Fassung seit 1. 1. 1995 in Kraft, und in der Fährenbetriebs-VO vom 24. 5. 1995 niedergelegt (Schifffahrtsgerichte). - Zum Schutz der Kulturlandschaft des Mittelrheins wurde 1997 eine »Rheintal-Charta« beschlossen.2002 wurde die »Kulturlandschaft Oberes Mittelrheintal« zum UNESCO-Weltkulturerbe erklärt.
H. Rittstieg: R.-Schiffahrt im Gemeinsamen Markt (1971);
P. Hübner: Der R. (1974);
E. Ennen: Ges. Abhh. zum europ. Städtewesen u. zur rhein. Gesch., 2 Bde. (1977-87);
W. Böcking: Schiffe auf dem R. in drei Jt. (1979);
W. Böcking: Die Gesch. der R.-Schiffahrt (1980);
Rhein. Gesch., hg. v. F. Petri u. a., 4 Bde. in 6 Tlen. (1-31980-83);
U. Jessurun d'Uliveira: Das R.-Chloridabkommen u. die EWG, in: Recht der internat. Wirtschaft, Jg. 29 (1983); G. Reichelt: Laßt den R. leben! (1986);
E. Rutte: R., Main, Donau. Eine geolog. Gesch. (1987);
* * *
Rhein, der; -[e]s: Fluss in Westeuropa; längster Fluss der Bundesrepublik Deutschland.
Universal-Lexikon. 2012.