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Bürgerrechtsbewegung
Bụ̈r|ger|rechts|be|we|gung 〈f. 20für die Gleichberechtigung u. Wahrung der Bürgerrechte eintretende Massenbewegung ● die \Bürgerrechtsbewegung der Afroamerikaner in den USA; ein führender Kopf der \Bürgerrechtsbewegung in der DDR

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Bụ̈r|ger|rechts|be|we|gung, die:
(bes. in den USA) Bewegung für die Verwirklichung der Bürger- und Menschenrechte.

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Bürgerrechtsbewegung,
 
die Gesamtheit der organisierten Bemühungen um Durchsetzung von Menschen- und Bürgerrechten in diktatorisch oder autoritär geführten Staaten beziehungsweise in Ländern mit benachteiligten religiösen, nationalen oder ethnischen Minderheiten. Die Staats- und Gesellschaftsstruktur des Landes, in dem sie wirkt, bestimmt Stoßrichtung, Organisationsweise und Organisationsgrad einer Bürgerrechtsbewegung. Je nach historischer Entwicklung und politischer Tradition eines Landes sehen sich die Bürgerrechtsbewegungen unterschiedlichen Formen der Diskriminierung, die in Gestalt von Gesetzen, gesellschaftlichen Doktrinen und historisch bedingten Verhaltensmustern von Bevölkerungsgruppen untereinander manifest werden können, gegenübergestellt. Die klassische Bürgerrechtsbewegungen erstreben dabei keinen Umsturz des jeweiligen politischen Systems, sondern Änderungen in der Gesetzgebung und der politischen Praxis. Der Kampf um die Durchsetzung von Bürger- und Menschenrechten in Diktaturen richtet sich dagegen gleichzeitig auf die Herstellung freiheitlicher und rechtsstaatlicher Verhältnisse, um individuelles Recht überhaupt durchsetzbar zu machen. Die Bürgerrechtsbewegungen sind dort im Wesentlichen Demokratiebewegungen.
 
 Bürgerrechtsbewegung in den USA
 
In den USA bemühte sich die zu Beginn des 20. Jahrhunderts entstandene Civil Rights Movement zunächst um die Beseitigung der Rassentrennung in den Südstaaten, später um die politische, soziale und wirtschaftliche Gleichstellung der Schwarzen auch in den Nordstaaten der USA. Sie wird politisch getragen von Schwarzen und den gegen Rassendiskriminierung auftretenden Weißen. Die gemäßigten Kräfte wie die »National Association for the Advancement of Colored People« (NAACP, gegründet 1909), die »National Urban League« (NUL, gegründet 1911), die »Southern Christian Leadership Conference« (SCLC. gegründet 1957) und »People United to Save Humanity« (PUSH, gegründet 1971), die einen starken Rückhalt bei den schwarzen protestantischen Kirchen haben, versuchten durch Musterprozesse, Bildungsprogramme und andere gewaltfreie Aktionsformen, seit etwa 1955 auch durch Demonstrationen und wirtschaftlichen Boykott von getrenntrassigen Institutionen und Unternehmen, die Integration der Schwarzen auf der Grundlage der Chancengleichheit zu erreichen. Die radikaleren Kräfte der Bürgerrechtsbewegung wie der »Congress of Racial Equality« (CORE, gegründet 1942) und das »Student Non-violent Coordinating Committee« (SNCC, gegründet 1960) gingen eher mit Aktionen vor Ort direkt gegen die Diskriminierung der Schwarzen vor, etwa durch Sit-ins und Freedom-Rides. Den Bemühungen der Bürgerrechtsbewegung kam entgegen, dass die Bundesregierung nach Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Verbot getrenntrassiger Schulen durch den Obersten Gerichtshof (Brown versus The Board of Education, 1954) ebenfalls versuchte, die Integration der Schwarzen in den USA durchzusetzen. Widerstand gegen deren politische und soziale Gleichstellung regte sich v. a. unter den Weißen der Südstaaten, die unter Ausnutzung aller legalen Mittel, aber auch häufig unter Anwendung von Gewalt und systematischem Terror gegen die Angehörigen der Bürgerrechtsbewegung versuchten, den Status quo zu bewahren (Ku-Klux-Klan). Sowohl der Versuch, das Wahlrecht der Schwarzen im Süden durchzusetzen, wie auch der Kampf um die Aufhebung der Rassentrennung (»Segregation«) in öffentlichen Transportmitteln und im Bildungssystem des Südens trafen auf erbitterten Widerstand. Die Bundesstaaten Georgia, Mississippi und Virginia weigerten sich, Gesetze der Bundesregierung durchzuführen, wobei sie sich auf die Doktrin beriefen, der Bund habe nicht das Recht, in die inneren Verhältnisse der Bundesstaaten einzugreifen (»Southern Manifesto« von 1956). Die Obstruktionspolitik einiger Bundesstaaten gegenüber der Bürgerrechtsbewegung und der Bundesregierung führte u. a. zur Lähmung der Arbeit des NAACP, teilweise durch gesetzliche Auflagen, teilweise durch die Untätigkeit der Polizeikräfte gegen weiße Gewalttäter. Seit 1957 wurden vermehrt schwarze Aktivisten der Bürgerrechtsbewegung ermordet. Um die Rassenintegration an der Central High School in Little Rock, Arkansas, durchzusetzen, musste Präsident D. D. Eisenhower 1957 Bundestruppen einsetzen. Im selben Jahr wurde das erste Bürgerrechtsgesetz seit der Jahrhundertwende verabschiedet, dem 1960, 1964, 1965 und 1968 weitere Gesetze zur Gleichstellung der Schwarzen folgten. Bei der Wahl John F. Kennedys zum Präsidenten (1960) entschieden die Stimmen der Schwarzen aus den Nordstaaten die äußerst knappe Wahl. 1963, im Jahr der hundertsten Wiederkehr der Sklavenemanzipation, erlebten die USA neue Höhepunkte der Bürgerrechtsbewegung mit dem von M. L. King am 28. 8. geführten Marsch von mehr als 200 000 Bürgerrechtlern auf Washington (D. C.) und den Gerichtsentscheidungen des Obersten Gerichtshofes der USA in den Fällen Edwards versus South Carolina und Johnson versus Virginia, die die Anstrengungen der Bürgerrechtsbewegung unterstützten. Im Januar 1964 wurde der 24. Verfassungszusatz verabschiedet, der die schwarze Wähler diskriminierende Wahlgebühr (»Poll-Tax«) abschaffte. Ungeachtet der fortschreitenden politischen Gleichstellung der Schwarzen bestanden deren wirtschaftliche Probleme (hohe Arbeitslosigkeit, geringe Einkommen, schlechte Wohnungen) weiter. 1965 kam es zu Aufständen (»Watts-Riots«) in den schwarzen Wohngebieten von Los Angeles (34 Tote), 1967 zu Rassenunruhen in Detroit (43 Tote). Ab Mitte der 60er-Jahre war eine Radikalisierung von Teilen der Bürgerrechtsbewegung zu beobachten, die der von Weißen dominierten Gesellschaft den Kampfruf »Blackpower« entgegenstellten (1966). Die Auseinandersetzungen wurden verschärft durch die Ermordung Präsident J. F. Kennedys (1963) und der schwarzen Bürgerrechtler Malcolm X (1965) und M. L. King (1968). Ein Zweig der Bürgerrechtsbewegung sammelte sich 1966 in der radikalen »Black Panther Party of Self-Defense«, die erheblich militanter und unter Ablehnung gewaltfreier Methoden bei der Durchsetzung ihrer Ziele vorging, die Integration der Schwarzen in der amerikanischen Gesellschaft ablehnte und ihr einen »schwarzen Nationalismus« entgegenstellte. Seit Beginn der 70er-Jahre hat die Bürgerrechtsbewegung an Einheitlichkeit und Vitalität verloren. Bei der Bewerbung um die demokratische Präsidentschaftskandidatur 1984 errang J. Jackson, der Gründer der PUSH-Bewegung, im Vorwahlkampf große Erfolge in schwarzen Stimmgebieten.
 
Der Freispruch von vier weißen Polizisten, die wegen Misshandlung eines Schwarzen angeklagt worden waren, führte zwischen dem 29. 4. und dem 2. 5. 1992 in Los Angeles u. a. Städten zu den schwersten Rassenunruhen in den USA seit den 60er-Jahren (58 Tote, 2 300 Verletzte, Sachschäden in Höhe von etwa 1 Mrd. $); die Ausschreitungen offenbarten das immer noch bestehende Spannungspotenzial zwischen den rechtlich formal gleichgestellten, aber in ihrer Mehrheit nach wie vor sozial unterprivilegierten Schwarzen und den Weißen des Landes. Ein v. a. seit Anfang der 90er-Jahre vor sich gehender Umbruch in der schwarzen Bürgerrechtsbewegung war von einem Rückgang des Einflusses traditioneller Bürgerrechtsorganisationen und einem starken Zustrom zu schwarzen Selbsthilfeorganisationen, Kirchen beziehungsweise religiös orientierten Gruppen und lokalen Bürgerinitiativen begleitet. Der vom Führer des »Nation of Islam«, Louis Farrakhan (* 1933), organisierte »Million Man March«, an dem am 16. 10. 1995 in Washington (D. C.) Hunderttausende teilnahmen, gestaltete sich zu der bis dahin größten Demonstration schwarzer Amerikaner. Ausdruck der Suche nach neuen Aktionsformen der Bürgerrechtsbewegung war ein »nationales afroamerikanisches Gipfeltreffen« (18.-19. 11. 1995) in Washington (D. C.), auf dem sich schwarze Bürgerrechtsaktivisten im Rahmen einer Selbsthilfekampagne für eine eigene Stiftung zur Revitalisierung der von Afroamerikanern bewohnten Innenstädte und für eine Krankenversicherung für Schwarze engagierten.
 
Unter dem Eindruck der sich in den 60er-Jahren radikalisierenden schwarzen Bürgerrechtsbewegung bildete sich in dieser Zeit auch eine indianische Protestbewegung heraus (Redpower), die unter Führung des American Indian Movement (AIM, gegründet 1968) v. a. durch spektakuläre Aktionen (Besetzung von Alcatraz 1969-71, des Bureau of Indian Affairs 1972 und von Wounded Knee 1973) eine Veränderung der Lage der Indianer in den USA zu erreichen suchte. Führende Vertreter dieser indianischen Bürgerrechtsbewegung, deren Einfluss in den 80er-Jahren stark zurückging, wurden Dennis Banks (* 1933), Russell Means (* 1939) und Leonard Peltier (* 1944).
 
Im Rahmen einer Brown-Power-Bewegung setzten sich auch die Chicanos für eine Verbesserung ihrer rechtlichen und sozialen Situation in den USA ein und konnten sich unter Führung von Cesar Chavez (* 1927, ✝ 1993) gewerkschaftlich organisieren.
 
 Bürgerrechtsbewegungen im kommunistischen Europa (um 1975 bis 1989/90)
 
Die Ursprünge der Bürgerrechtsbewegung in Mittel- und Osteuropa waren in den einzelnen Ländern sehr vielfältig; nicht selten entstanden sie am Rand der von den Parteiregimen beherrschten Gesellschaft aus kleineren, isolierten Freundeskreisen beziehungsweise Minderheiten- und Intellektuellenzirkeln zunächst auf lokaler Ebene, zum Teil unter dem »Dach« der Kirchen, sowie als Komitees (u. a. verschiedene nationale Helsinki-Komitees) und Initiativgruppen, die sich auch als Bürgerinitiativen für die Menschenrechte verstanden. Unter Berufung auf die auch von den Staatsrepräsentanten ihrer Länder unterschriebene KSZE-Schlussakte von Helsinki (1975) forderten sie mit Engagement und Zivilcourage die Beachtung und Auslegung der in den nationalen Verfassungen formell verankerten Menschen- und Bürgerrechte im Sinne der unveräußerlichen Persönlichkeitsrechte des Individuums. Da in der von der marxistisch-leninistischen Ideologie hergeleiteten Staatsdoktrin die Interessen der angeblich herrschenden Arbeiterklasse Vorrang vor den Interessen des Einzelnen besaßen, wurden die Bürgerrechtsbewegungen von den sich in ihrer Souveränität bedroht fühlenden diktatorischen Regimen scharf bekämpft und nicht selten in den konspirativen Untergrund beziehungsweise in die Illegalität gedrängt, wo sie im jeweiligen Land zunehmend netzwerkartig miteinander verbunden agierten und Öffentlichkeit häufig nur in der Zusammenarbeit mit westlichen Medien erreichten (»Dissidenten«).
 
Im Widerstand gegen das staatlich verordnete Denken entstanden v. a. ab den 80er-Jahren, zum Teil beeinflusst vom Vorbild westlicher Alternativkultur, häufig verschiedene unabhängige (autonome) Friedens-, Frauen-, Ökologie- und Dritte-Welt-Basisgruppen, die in ihrer thematischen Ausrichtung und Profilierung das Protestpotenzial und die Oppositionskultur verbreiterten (Bürgerbewegung). Ihre Vorstellungen richteten sich häufig noch auf Utopien einer umfassenden Demokratisierung und Reformierung des sozialistischen Gesellschaftsmodells - bei Vernachlässigung ökonomischer Aspekte - und nicht auf dessen Überwindung (außer, in Ansätzen, in Polen und Ungarn), besonders unter dem Auftrieb der von M. Gorbatschow in der UdSSR eingeleiteten Politik von »Glasnost« und »Perestroika«. Mit der zunehmenden Systemkrise des Sozialismus (ab 1985/86) und im Zuge der Agonie beziehungsweise Erosion der Staatsmacht in Mittel- und Osteuropa sowie deren Akzeptanzkrise im Herbst 1989 wurden die v. a. politischen Reformen und freie Wahlen fordernden Bürgerbewegungen (einschließlich der Bürgerrechtsbewegungen) zum Kristallisationskern der Demokratiebewegungen, die 1989/90 an der Spitze der landesweiten Massenbewegungen den Sturz der kommunistischen Regime herbeiführten, z. B. die Gruppe Charta 77 und das aus ihr hervorgegangene Bürgerforum in der Tschechoslowakei, die »Initiative Frieden und Menschenrechte« (ab 1985/86; Bündnis 90) und u. a. Neues Forum in der DDR, das später im Zusammenhang mit der Solidarność agierende »Komitee zur Verteidigung der Arbeiter« (polnische Abkürzung KOR; gegründet 1976) in Polen. Nach den politischen Umbrüchen 1989/91, als in den meisten Ländern die Bürger- und Menschenrechte hergestellt waren, verloren die Bürgerrechtsbewegungen, inzwischen in Parteien, Vereinigungen oder Vereinen »institutionalisiert«, ihre Rolle als integrative Gegenkraft zu den ehemaligen herrschenden KP und damit Mobilisierungskraft sowie Einfluss (schwindendes Wählerpotenzial).
 
 Bürgerrechtsbewegungen in anderen Teilen der Welt
 
In Jugoslawien, besonders in Serbien, sowie in Kroatien und Bosnien und Herzegowina sah sich die Oppositions- und Bürgerrechtsbewegung in den 1990er-Jahren verpflichtet, die individuellen Freiheiten aller Bürger gegen die staatliche Betonung der kollektiven Rechte der eigenen Nation einzuklagen (alternativer Nobelpreis 1995 für den bosnisch-serbischen »Bürgerrat« des Gebietes Sarajevo). Bis zur »friedlichen Revolution« und dem Sturz von S. Milošević (5. 10. 2000) erhielt die Studenten- und Bürgerbewegung »Otpor!« (»Widerstand!«), die aus den Studentenprotesten von 1996-97) hervorgegangen war, zunehmend stärkeren Zulauf.Im lateinamerikanischen Raum fordern politische und kirchliche Organisationen in Auseinandersetzung mit diktatorischen und autoritären Herrschaftssystemen v. a. die Beachtung der Menschenrechte und suchen deren Verletzung aufzuklären; so entstand unter maßgeblichen Mitwirkung des Schriftstellers A. M. Pérez Esquivel die Vereinigung »Servizio Paz y Justicia« (»Dienst für Frieden und Gerechtigkeit«). Die von V. Haya de la Torre gegründete Alianza Popular Revolucionaria Americana sucht die soziale Gleichstellung der Indios und Mestizen mit der spanischstämmigen Oberschicht durchzusetzen.
 
In der Republik Südafrika bestand die Bürgerrechtsbewegung gegen die weiße, besonders von den Buren getragene Minderheitsherrschaft, die sich v. a. auf die Doktrin der Apartheid und ihre gesetzliche Verankerung in der Verfassung stützte. Im Zuge der mit dieser Politik verbundenen Klassifizierung der Gesamtbevölkerung nach rassisch-ethnischen Kategorien besaßen nur die als »Weiße« bezeichneten Bevölkerungsgruppen die vollen Bürgerrechte (v. a. das Wahlrecht), die als »Asiaten« und »Farbige« eingestuften Bevölkerungsteile dagegen nur sehr eingeschränkte Mitsprachemöglichkeiten. Die Schwarzen - obwohl die weitaus größte Bevölkerungsgruppe - erhielten laut Verfassung in der Republik keine Bürgerrechte.
 
Im Kampf gegen die Apartheidgesetzgebung entwickelte sich seit 1961 der African National Congress (ANC), eine der ältesten schwarzafrikanischen Organisationen, von einer um die friedliche Durchsetzung der Bürgerrechte für die schwarze Mehrheitsbevölkerung bemühten Bewegung (v. a. unter A. Luthuli) zu einer militanten Aufstandsbewegung (unter O. Tambo und N. Mandela). Neben dem ANC trat der von ihm abgespaltene »Pan-African Congress« (PAC) für eine Lösung der Bürgerrechtsfrage ein. Um 1970 gewann unter der schwarzen Jugend die Bewegung »Black Consciousness« (Schwarzes Bewusstsein) Gestalt. Die aus Streiks nach 1973 entstandenen schwarzen Gewerkschaften (seit 1985 im »Congress of South African Trade Unions«, COSATU, zusammengeschlossen) verbanden die Bürgerrechtsfrage mit ihren tarifpolitischen Zielen. Seit 1983 wirkten die mit dem ANC solidarisch verbundene »United Democratic Front« (ein Dachverband schwarzer Initiativgruppen) und das ähnlich strukturierte »Nationale Forum«. Im Konflikt v. a. mit dem ANC bemühte sich die Zulu-Organisation »Inkatha yeNkululeko yeSizwe« (Nationale kulturelle Befreiungsbewegung) unter G. M. Buthelezi um einen friedlichen Weg zum Abbau des Apartheidsystems und seiner Rassenschranken. Auch weiße Gruppierungen, wie die »Progressive Federal Party« (PFP) und die Frauengruppe »Black Sash« (Schwarze Schärpe), sowie zahlreiche Kirchenorganisationen traten für die Gewährung der Bürgerrechte an alle Bevölkerungsgruppen des Landes ein. Staatspräsident de Klerk (1989-94) leitete schließlich angesichts der wachsenden internationalen Isolierung Südafrikas und der eskalierenden Rassenunruhen, v. a. zwischen den politisch konkurrierenden Schwarzenorganisationen Inkatha und ANC, allmählich Schritte zur Demokratisierung und zur Durchsetzung der Rechte der Schwarzen und Farbigen ein. So wurden u. a. 1990 der 1989 verhängte Ausnahmezustand, der die Ausübung von Bürgerrechten nahezu verhinderte, sowie 1991 das Erfassungsgesetz als eines der entscheidendsten Apartheidgesetze aufgehoben. Gleichzeitig begann 1992 nach Wiederzulassung des ANC (1990) dessen nach 28 Jahren Haft 1990 freigelassener Führer N. Mandela offizielle Gespräche mit der Regierung über Wege zum Abbau des Rassenkonflikts, eine neue Verfassung und eine Übergangsregierung unter Beteiligung schwarzer Politiker, die schließlich 1994 bei den ersten demokratischen Wahlen in Südafrika zu einem Sieg des ANC führten.
 
Literatur:
 
W. Förster: Das Rassenproblem in den USA (21973);
 T. R. Brooks: Walls come tumbling down (Englewood Cliffs, N. J., 1974);
 C. Gerstenmaier: Die B. in der Sowjetunion (1976);
 J. Dugard: Human rights and the South African legal order (Princeton, N. J., 1978);
 T. Hanf u. a.: Südafrika, friedl. Wandel? (1978);
 T. Lodge: Black politics in South Africa since 1945 (London 1983);
 R. Medvedev: On Soviet dissent. Interviews with Piero Ostellino, hg. v. G. Saunders (a. d. Ital., Neuausg. New York 1985);
 J. H. Franklin u. A. A. Moss: From slavery to freedom (New York 71994).
 
Weitere Literatur: Bürgerbewegung.

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Bụ̈r|ger|rechts|be|we|gung, die: (bes. in den USA) Bewegung für die Verwirklichung der Bürger- und Menschenrechte.

Universal-Lexikon. 2012.