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Bosnien und Herzegowina
Bosnien-Herzegowina

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Bọs|ni|en-Her|ze|go|wi|na [auch …'vi:na]; -s, Bọs|ni|en und Her|ze|go|wi|na [auch - - …'vi:na]; - - -s:
Staat in Südosteuropa.

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Bọsni|en und Herzegowina,
 
 
Kurzinformation:
 
Fläche: 51 129 km2
 
Einwohner: (2000) 3,84 Mio.
 
Hauptstadt: Sarajevo
 
Amtssprache: Serbokroatisch
 
Nationalfeiertag: 1. 3.
 
Währung: 1 Konvertible Mark (KM) = 100 Fening
 
Zeitzone: MEZ
 
amtlich serbokroatisch Repụblika Bọsna i Hercegovina [- - 'hɛrtsɛ-], deutsch Republik Bosnien und Herzegowina, Staat in Südosteuropa, auf der Balkanhalbinsel, grenzt im Norden, Westen und Süden an Kroatien, im Osten an Jugoslawien (Serbien und Montenegro), 51 129 km2 (davon entfallen auf Bosnien 42 010 km2, auf die Herzegowina 9 119 km2), mit insgesamt (2000) 3,84 Mio. Einwohner. Hauptstadt ist Sarajevo. Amtssprache ist Serbokroatisch. Währung ist die Konvertible Mark (KM) = 100 Fening. Zeitzone: MEZ.
 
 Staat und Recht:
 
Verfassung:
 
Nach den im Friedensabkommen von Dayton (Annex 4) fixierten Verfassungsgrundsätzen ist Bosnien und Herzegowina eine unabhängige, demokratische, föderative Republik, bestehend aus zwei relativ eigenständigen Gebietseinheiten, der bosniakisch-kroatischen Föderation Bosnien und Herzegowina (Abkürzung FBiH) und der Serbischen Republik (Republik Srpska, Abkürzung RS).
 
Die Zentralgewalt ist vornehmlich für Außenpolitik, Außenhandel, Geldpolitik (gemeinsame Währung, Einrichtung einer Zentralbank) sowie Fragen der Staatsangehörigkeit und Einwanderung zuständig und besteht aus folgenden Organen: An der Spitze des Gesamtstaates steht ein dreiköpfiges kollektives Staatspräsidium (je ein Bosniake, ein Kroate und ein Serbe), das im Verhältnis 2:1 von der Bevölkerung der FBiH und der Bevölkerung der RS auf zunächst zwei Jahre (künftig vier Jahre) direkt gewählt wird. Beim Vorsitz gilt ein Rotationsprinzip; zunächst übernimmt der Kandidat, der die meisten Stimmen auf sich vereinigen konnte, den Vorsitz. Das Staatspräsidium vertritt den Gesamtstaat in internationalen Gremien, ist für Außenpolitik zuständig und legt dem Parlament das jährliche Budget vor. Die Legislative liegt beim Zweikammerparlament, bestehend aus dem direkt gewählten (Verhältniswahlrecht; keine Sperrklausel) Abgeordnetenhaus (42 Abgeordnete, davon 28 aus der FBiH und 14 aus der RS) und der Kammer der Völker (paritätisch mit je fünf Bosniaken, Kroaten und Serben besetzt). Die 15 Mitglieder der zweiten Kammer werden nicht direkt gewählt, sondern von den Parlamenten der beiden Gebietseinheiten bestellt (zehn kommen aus der FBiH und fünf aus der RS). Der Regierungschef wird vom Vorsitzenden des Staatspräsidiums vorgeschlagen und vom Abgeordnetenhaus bestätigt; er beruft die Mitglieder des Kabinetts (Ministerrat).
 
Über die Einhaltung der Verfassungsgrundsätze wacht der Verfassungsgerichtshof des Gesamtstaates, zuständig auch für die Schlichtung von Konflikten zwischen dem Gesamtstaat und den Gebietseinheiten. Von seinen neun Mitgliedern werden vier vom Parlament der FBiH (zwei Bosniaken, zwei Kroaten) ernannt, zwei vom Parlament der RS und drei seitens des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.
 
Die beiden Gebietseinheiten verfügen über eigene Verfassungen, Präsidentschaften, Regierungen und nach den Regeln des Verhältniswahlrechts für vier Jahre gewählte Parlamente.
 
In der bosniakisch-kroatischen Föderation existiert neben dem direkt gewählten Abgeordnetenhaus (140 Abgeordnete) eine von den Kantonsparlamenten bestellte Kammer der Völker (74 Mitglieder, darunter je 30 Bosniaken und Kroaten). Das zweiköpfige Präsidium der FBiH (je ein Bosniake und ein Kroate) wird in einem komplizierten Verfahren von den beiden Kammern des Parlaments auf vier Jahre bestimmt. Die beiden Mitglieder wechseln jährlich den Vorsitz und damit die Position als Präsident beziehungsweise Vizepräsident. Die zehn Kantone der FBiH (fünf bosniakische, drei kroatische und zwei gemischte) wählen eigene Parlamente (Legislaturperiode von zwei Jahren) und haben das Mandat, regionale Verfassungen zu verabschieden und Gouverneure zu ernennen.
 
In der Serbischen Republik werden Präsident und Vizepräsident auf fünf Jahre direkt gewählt; gesetzgebendes Organ ist die 83 Abgeordneten umfassende Nationalversammlung.
 
Parteien:
 
Das Parteiensystem ist stark aufgefächert. Die einflussreichsten Parteien sind die Partei der Demokratischen Aktion (SDA), die führende Partei der Bosniaken, die Kroatische Demokratische Gemeinschaft (HDZ BiH) als politische Hauptvertreterin des bosnisch-kroatischen Bevölkerungteils, die Serbische Demokratische Partei (SDS) als Hauptinteressenvertreterin der bosnischen Serben und die für ein soziales, demokratisches und multiethnisches Bosnien und Herzegowina eintretende Sozialdemokratische Partei (SDP BiH).
 
Wappen:
 
Es wurde 1992 eingeführt und geht auf das Wappen des Königreichs Bosnien aus dem 14.Jh. unter der Dynastie der Kotromanići zurück.
 
Nationalfeiertage:
 
Der Nationalfeiertag ist der 1. 3. zur Erinnerung an die Erlangung der Unabhängigkeit 1992.
 
Verwaltung:
 
Bosnien und Herzegowina besteht aus den weitgehend selbstständigen Teilen (Entitäten) Serbische Republik (Republika Srpska; 41 % der Gesamtfläche) und bosniakisch-kroatischen Föderation (59 % der Gesamtfläche); Letztere untergliedert sich in zehn Kantone.
 
Streitkräfte:
 
Verlässliche Angaben zu den Streitkräftestrukturen sind derzeit nicht zu erhalten. Die mehrheitlich bosniakischen Regierungstruppen (»Armee der Republik Bosnien und Herzegowina«, Abkürzung ABiH) umfassen schätzungsweise 110 000 Mann; die Ausrüstung besteht v. a. aus etwa 300 Artilleriegeschützen, rd. 40 Kampfpanzern und einigen Hubschraubern. Der »Kroatische Verteidigungsrat« verfügt über rd. 50 000 Soldaten mit etwa 550 Artilleriegeschützen, 100 Kampfpanzern und einigen Hubschraubern. Die bosnischen Serben (etwa 80 000 Mann) sind mit rd. 1 700 Artilleriegeschützen, 370 Kampfpanzern sowie je etwa 20 Kampfflugzeugen und Hubschraubern ausgestattet.
 
 Landesnatur und Bevölkerung:
 
Landschaft:
 
Mit Ausnahme eines geringen Anteils an der Saveniederung im Norden (Posavina) und eines sich anschließenden Hügellandstreifens ist Bosnien und Herzegowina ein ausgesprochenes Gebirgsland, Teil des Dinar. Gebirges. Die Gebirgsregion gliedert sich in zwei stark kontrastierende Teilräume: das Bosnische Bergland und den Hochkarst. Das Bosnische Bergland, größtenteils aus Schiefer und Sandsteinen aufgebaut, kennzeichnet ein abwechslungsreiches Gefüge gerundeter Höhen und tief eingeschnittener Täler, modelliert durch ein verästeltes Gewässernetz, dessen Hauptadern (Kupa, Una, Vrbas, Bosna, Drina), der Gebirgsabdachung folgend, der Save zustreben. Zur Schieferzone des Dinar. Gebirges gehört das Bosnische Erzgebirge, zwischen oberem Vrbas und oberer Bosna, in der Vranica bis 2 107 m über dem Meeresspiegel. Es besitzt neben großen Eisenerz- und Braunkohlenlagerstätten auch Vorkommen von Silber-, Chrom-, Mangan- und Bleierz. Der Hochkarstbereich baut sich demgegenüber aus Kalken auf. Seinen Reliefcharakter bestimmen weit gespannte Hochflächen (um 1 200 m über dem Meeresspiegel), denen gelegentlich Kalkketten oder -massive (bis 2 400 m über dem Meeresspiegel) aufgesetzt sind. Die Kalkpartien unterliegen aufgrund ihrer Wasserlöslichkeit fortschreitender Verkarstung und sind meist mit einer geschlossenen Boden- und Vegetationsdecke (»bedeckter« oder »grüner« Karst) überkleidet, deren Durchlässigkeit trotz hoher Niederschlagsmengen (1 000-2 000 mm/Jahr) nur einen trockenresistenten Gras- und Buschbewuchs zulässt. Als einziger Fluss quert die Neretva den Hochkarstbereich, deren Tal eine wichtige Verkehrsleitlinie darstellt. In die Karsthochflächen eingebettet sind eine Reihe von Poljen, ovale Wannen von maximal 400 km2, die allein eine flächenhafte landwirtschaftliche Nutzung erlauben. Der Zugang zum Adriatischen Meer besteht nur aus einem schmalen Küstenstreifen von 20 km (ohne Hafen).
 
Klima und Vegetation:
 
Vorwiegend herrscht gemäßigt kontinentales Klima, das lediglich im Süden und zur Adriaküste hin mediterran beeinflusst ist. In Anbetracht des kühlfeuchten Klimas mit jährlichen Niederschlägen nahe 1 000 mm (im Hochkarst auch darüber) und langen, schneereichen Wintern bedecken ausgedehnte Mischwälder 46 % der Landesfläche, was dem Landschaftsbild den Charakter eines Waldberglandes verleiht, dessen Bestände aber erst mit zunehmender Höhe naturnahe Vegetationsverhältnisse widerspiegeln. In tieferen Lagen hat jahrhundertelange Inanspruchnahme zu Weidezwecken eine weitgehende Degradierung zu kümmerlichem Buschwald bewirkt.
 
Bevölkerung:
 
Die Bevölkerung des Landes setzt sich aus Angehörigen der verschiedensten Nationalitäten und Religionen zusammen, die bis zum Krieg 1992-95 in mosaikhaft durchmischten Siedlungsgebieten miteinander lebten. Nach der Volkszählung vom März 1991 lebten hier 1,9 Mio. (43,7 % der Gesamtbevölkerung) bosnischer Muslime (Bosniaken, die sich als Nation verstehen), 1,3 Mio. Serben (31,4 %), 756 000 Kroaten (17,3 %); 240 000 Menschen (5,5 %) bezeichneten sich als »Jugoslawen« (Offiziere, Beamte, auch Angehörige aus Mischehen), die übrigen Einwohner waren Montenegriner, Roma u. a. Die Bevölkerungsverteilung, einstmals durch die naturräumlichen Bedingungen nachhaltig beeinflusst, hat sich durch den Krieg vollkommen verändert. Vielfältige Fluchtbewegungen und Vertreibungen (»ethnische Säuberungen«) haben zu massiven Bevölkerungsverschiebungen geführt. Bis November 1994 waren mehr als 2,7 Mio. Menschen aus ihren Heimatdörfern und -städten geflohen beziehungsweise wurden vertrieben oder zwangsumgesiedelt, knapp die Hälfte von ihnen sind Binnenflüchtlinge, die andere Hälfte lebt im Ausland (1995 etwa 1,5 Mio.). Bis 1991 lebte die Bevölkerung zu 40 % in Städten; größte Städte waren (1991) Sarajevo (415 600 Einwohner), Zenica (145 600 Einwohner), Banja Luka (142 600 Einwohner), Tuzla (131 900 Einwohner), Mostar (126 100 Einwohner). Die reine Landbevölkerung betrug nur 16 %; ein großer Teil der Bevölkerung wohnte zwar auf dem Lande (oft mit landwirtschaftlichem Nebenerwerb), übte aber in der Stadt einen Hauptberuf aus (Pendler).
 
Religion:
 
Die ethnische Struktur Bosniens und Herzegowinas spiegelt sich in den religiös-konfessionellen Verhältnissen wider: bosnische Muslime (Bosniaken), orthodoxe Serben und katholische Kroaten. Daneben bestehen eine jüdische Gemeinde in Sarajevo (1991 über 1 000, 2001 rd. 300 Mitglieder) und eine verschwindende evangelische Minderheit (»Evangelische Kirche in Kroatien, Bosnien und Herzegowina und in der Provinz Wojwodina«). Die Bosniaken bilden als sunnitische Muslime der hanefitischen Rechtsschule die größte Glaubensgemeinschaft und haben ein eigenes geistliches Oberhaupt mit Sitz in Sarajevo. Oberhaupt der orthodoxen Christen ist der Patriarch der serbisch-orthodoxen Kirche. Die katholischen Christen gehören zur Kirchenprovinz Vrhbosna (Oberbosnien) mit dem Erzbistum Sarajevo und den Suffraganbistümern Banja Luka und Mostar-Duvno. 1991 waren rd. 44 % der Bevölkerung muslimische Bosniaken, 31 % orthodoxe und 19 % katholische Christen. Mit Beginn des Krieges in Bosnien und Herzegowina 1992 flohen große Gruppen der Bosniaken nach Kroatien; von den (1991) 527 000 katholischen Kroaten im Erzbistum Sarajevo wurden seither über 300 000 Opfer von Flucht und Vertreibungen; 1996 lebten rd. 200 000 Katholiken in Bosnien und Herzegowina. - Seit Ende der 1990er-Jahre bemühen sich führende Persönlichkeiten aller drei Religionsgemeinschaften, eine Wiederannäherung der verschiedenen Volksgruppen zu erreichen. Wichtige Schritte auf diesem Weg, dessen Fernziel die Wiederherstellung des inneren Friedens in Bosnien und Herzegowina ist, waren das christlich-muslimische Treffen 1997 in Zenica und die Begegnung aller katholischen und orthodoxen Bischöfe des Landes 1998 in Tuzla.
 
Bildungswesen:
 
Es besteht allgemeine Schulpflicht vom 7. bis 15. Lebensjahr. Die Analphabetenquote beträgt 14,5 %.
 
Publizistik:
 
Presse: Die Medien sind nach wie vor ethnisch definiert. Wie in vielen ehemals sozialistischen Ländern gibt es zwar keine eigentliche Pressezensur mehr, doch werden die Medien von den Regierungsparteien durch Personalpolitik und Ressourcenzuteilung auf indirektem Wege kontrolliert; nur wenige sind wirklich unabhängig. Wichtige Tageszeitungen sind »Oslobodjenje« (Auflage 50 000; unabhängig), »Večernje novine« (60 000), »Sarajevske novine« (16 000) und die SDA-kontrollierte »Dnevni Avaz«. - Nachrichtenagenturen: BiH Press (staatlich) und Habena (kontrolliert von der HDZ BiH) wurden im Oktober 2001 zur amtlichen Nachrichtenagentur FENA (Federalska novinska agencija) zusammengeschlossen. Daneben existieren die Agenturen SRNA (staatlich), ONASA (unabhängig), Alternativna Informativna Mreza. - Rundfunk: Hörfunk und Fernsehen stehen größtenteils unter der Kontrolle der drei nationalistischen Parteien: »Radio-Televizija Bosne i Hercegovine« (RTV-BiH) verbreitet vier Hörfunk- und zwei Fernsehprogramme, »Croat Radio Herzeg-Bosna« (Mostar) und »Serb Radio and Television« (SRT; Pale). Daneben existieren der von der SFOR betriebene Fernsehsender »Open Broadcast Network« (OBN) und der unabhängige Sender »TV Studio 99« sowie verschiedene unabhängige Hörfunk- und Fernsehsender auf lokaler Ebene.
 
 Wirtschaft und Verkehr:
 
Wirtschaft:
 
Bosnien und Herzegowina zählt zu den wirtschaftlich unterentwickelten Staaten, dessen Bruttosozialprodukt (BSP) von (1989) 1 600 US-$ auf unter (1993) 675 US-$ pro Kopf der Bevölkerung gesunken ist. Seit den 50er-Jahren hatte die früher stark zurückgebliebene Region eine nicht unerhebliche ökonomische Belebung erfahren, deren Basis reiche natürliche Ressourcen wie Waldbestände und Erzlagerstätten sowie Energiereserven in Form von Braunkohle und Wasserkraft bildeten. Trotz industrieller Zentren, besonders in der Landesmitte, galt Bosnien und Herzegowina in seiner Gesamtheit als wirtschaftsschwache Region, die zudem hohe Gastarbeiterquoten (1991: 4-5 %) und permanente Migrationsverluste aufzuweisen hatte. Die kriegsbedingte Zerstörung wichtiger Wirtschafts- und Verkehrseinrichtungen und der Abbruch des bedeutenden Fremdenverkehrs führten zu chaotischen Zuständen in der Wirtschaft. Ende 1992 waren rd. 80 % sämtlicher Industrieanlagen zerstört, und die Gütererzeugung war auf etwa 10 % des Vorkriegsniveaus gesunken.
 
Landwirtschaft:
 
Die Landwirtschaft steuerte 1991 nur 8 % zum BSP bei. Primäres Ziel bäuerlichen Wirtschaftens ist die Selbstversorgung. Unter den gegebenen Relief- und Klimabedingungen herrscht die Viehwirtschaft vor, v. a. Rinder-, ferner Schaf- und Schweinehaltung. Ackerbauliche Nutzung tritt in den Hintergrund. Sie beschränkt sich auf siedlungsnahe Rodungsinseln im Bosnischen Bergland und Poljen im Hochkarst. Dementsprechend entfallen nur 22 % der Landesfläche auf Anbauareale, 27 % dagegen auf Grünland, teils auf Wiesen, vorwiegend jedoch auf Naturweiden. Hauptanbaufrüchte sind Mais, Weizen, Tabak und Kartoffeln.
 
Energiewirtschaft:
 
Da die vorhandenen Braunkohlevorkommen zum größten Teil aus minderwertigen Ligniten bestehen, die sich nur zur Verstromung eignen, bestreiten Wärmekraftwerke (Kakanj, Tuzla-Lukavac, Gacko) einen großen Teil der Elektrizitätsversorgung. Durch die Errichtung von Wasserkraftwerken (an Vrbas, Neretva-Rama, Trebišnjica) ist die installierte Leistung von Hydro- und Thermokraftwerken inzwischen etwa gleich groß. Erhebliche ausbauwürdige Wasserkraftpotenziale sind noch ungenutzt.
 
Industrie:
 
Auf der Grundlage umfangreicher Boden- und Naturschätze (Braunkohle, Eisen-, Buntmetallerze, insbesondere Bauxit; Salz, Holz und Wasserkraft) ist nach 1945 ein forcierter Industrialisierungsprozess in Gang gesetzt worden, in dem zunächst einseitig die Schwerindustrie bevorzugt wurde, dem später eine Diversifikation durch verarbeitende Branchen folgte. Industrielles Herzstück ist das Zentralbosnische Becken mit den Zentren Zenica und Sarajevo. Auf den bedeutenden Eisenerzlagern von Ljubija und Vareš basiert die Schwarzmetallurgie von Zenica. Mit ihr verbunden sind eine Anzahl Metall verarbeitender Betriebe, die v. a. aus strategischen Gründen im schwer zugänglichen Bergland lokalisiert wurden (3/5 aller Rüstungsfabriken des ehemaligen Jugoslawien). Die geringen Buntmetallerzvorkommen der Beckenumrahmung werden durch eine Reihe kleinerer Bergwerke ausgebeutet. Sarajevo und sein Umfeld war das Zentrum einer vielfältigen Investitions- und Konsumgüterindustrie. Außerhalb des zentralbosnischen Raums gab es einige Produktionskerne wie Banja Luka, Prijedor, Tuzla und Mostar. Bergbau und Industrie erwirtschafteten 1989 rd. 53 % des BSP.
 
Außenwirtschaft:
 
1991 wurden Güter im Gesamtwert von 2,2 Mrd. US-$ ausgeführt. Wichtige Exportprodukte waren Eisenerz, Holzkohle, Steinsalz, Blei, Zink, Mangan und landwirtschaftliche Erzeugnisse.
 
Verkehr:
 
Dem Verkehr erwachsen große Probleme aus den äußerst komplizierten Reliefverhältnissen, die Trassierungen an eine Vielzahl aufwendiger Kunstbauten binden. Die einzig nennenswerte elektrifizierte Bahnlinie von 427 km (mit Viadukten von insgesamt 8 km und Tunnelbauten von fast 40 km Länge) führt durch das Bosna- und Neretvatal und stellt die wichtigste Verkehrsachse des Landes dar; sie öffnet den Zugang zum Savetiefland einerseits und zum Adriatischen Meer (kroatischer Hafen Ploče) andererseits. Alle übrigen Strecken umfassen zusammen knapp 400 km. Das Straßennetz ist weitmaschig und von unterschiedlicher Qualität: Von insgesamt (1990) 21 168 km haben lediglich 54 % einen Hartbelag, die übrigen sind Schotterpisten oder unbefestigt. Eine umfangreiche Straßenbautätigkeit war unter dem Druck des rasch wachsenden Ausländertourismus und einer dynamischen privaten Motorisierung in den 70er-Jahren in Gang gekommen; Priorität hatten die Fernverkehrsadern. Unterdessen überspannen drei Magistralen den bosnischen Gebirgskomplex. Das Regional- und Lokalnetz hingegen bedarf weiterer Verdichtung und Verbesserung. International bedeutsam im Luftverkehr ist der Flughafen Sarajevo.
 
 
Das ursprüngliche auf das Gebiet am Oberlauf der Bosna begrenzte Gebiet Bosniens war seit dem Paläolithikum kontinuierlich besiedelt, wobei die neolithische Butmirkultur reiche Spuren hinterließ. Ende des 1. Jahrtausends v. Chr. wanderten illyrische Stämme ein, die seit dem 4. Jahrhundert v. Chr. unter griechische Kultureinflüsse gerieten. Ihre nach 400 auch keltisch beeinflussten Staatenbildungen fielen 156 v. Chr. unter die Oberhoheit Roms, das das wegen seines Erzreichtums (Gold, Silber, Blei) wertvolle Gebiet nach der Niederschlagung eines illyrisch-pannonischen Aufstandes (6-9 n. Chr.) der Provinz Illyricum beziehungsweise später Dalmatia eingliederte. Die weitgehend romanisierte Bevölkerung trat, besonders in den Städten, früh zum Christentum über; 375 von den Ostgoten verwüstet, 395 dem Weströmischen Reich zugeteilt, fiel Bosnien nach zeitweiliger Besetzung durch die Ostgoten 530 an das Byzantinische Reich.
 
Seit dem 7. Jahrhundert wanderten südslawische Stämme ein, die sich mit der illyrisch-romanischen Bevölkerung vermischten oder sie verdrängten. Ab Mitte des 10. Jahrhunderts zwischen Kroatien, Serbien, Byzanz sowie Zeta (Montenegro) umkämpft und vorübergehend unter dem Namen Rama unabhängig, geriet Bosnien seit der Mitte des 12. Jahrhunderts zunehmend unter den Einfluss Ungarns; die bosnischen Herrscher nannten sich nach ungarischem Vorbild Banovi (Ban). Mehrere Kreuzzüge unternahmen die ungarischen Könige gegen die häretische Sekte der Bogomilen, die besonders unter Ban Kulin (1180-1203/04 aus Bulgarien einwanderten und bis um 1250 mit ihrer zunehmenden Anhängerschaft wesentlichen Anteil an der Herausbildung der ostkirchlichen »Bosnische Kirche« (13.-15. Jahrhundert Staatskirche) erlangten. Im 13. und 14. Jahrhundert konnte sich Bosnien weitgehend verselbstständigen (v. a. Kämpfe unter Ninoslav [1232-50]) und Serbien sowie das unter serbischer Oberhoheit stehende Land Hum, ab Mitte des 15. Jahrhunderts Herzegowina genannt, einbeziehen. Das von Štepan II. Kotromanić (1322-53) an der Adriaküste errichtete und von seinem Sohn Tvrtko I. (1353-91) erweiterte Reich (1377 Annahme des Königstitels) geriet in der Folgezeit wieder unter ungarischer Oberhoheit und verfiel. Nachdem 1436 das Gebiet um Sarajevo von den Türken unterworfen wurde, eroberten diese 1463 ganz Bosnien und bis 1482/83 auch die Herzegowina. Nur die an Ungarn grenzenden nördlichen Landesteile mit der alten Königsstadt Jajce konnten sich bis ins 16. Jahrhundert der türkischen Herrschaft entziehen. Bosnien und die Herzegowina blieben als Paschalik vereint (seit 1580; regiert von türkischen Paschas).
 
Die Mehrheit des Adels und später auch der Bevölkerung, v. a. die Anhänger der aus den Bogomilen erwachsenen »Bosnische Kirche«, trat zum Islam über und stellte bis ins 18. Jahrhundert Beamte und bedeutende Truppenkontingente (Janitscharen); es entstand die besondere ethnische Einheit der bosnischen Muslime (Bosniaken), die dann jahrhundertelang mit den ansässigen Kroaten, Serben u. a. Völkerschaften friedlich zusammenlebte. Der islamisierte Adel konnte lange seine grundherrlichen Rechte wahren; die bosnischen Begs nahmen als treue Gefolgsleute des Sultans oft hohe Verwaltungsstellen ein. Im 17./18. Jahrhundert wurde die katholische Kirche verfolgt; das Land verödete. Erst spät (im 19. Jahrhundert) schloss sich Bosnien und Herzegowina der von Serbien und Kroatien (Illyrismus) ausgehenden nationalen südslawischen Autonomie- und Befreiungsbewegung an. Türkische Reformversuche in Bosnien und Herzegowina wurden von den örtlichen Begs behindert; die dadurch ausgelösten Aufstände in der Herzegowina und dann in Bosnien (1834, 1852-57, 1860-62, 1875/76) mündeten 1877/78 in den Russisch-Türkischen Krieg. Nach dem Frieden von San Stefano (3. 3. 1878) vorübergehend autonom, wurde auf dem Berliner Kongress (13. 6.-13. 7. 1878) Österreich-Ungarn das Recht zur Besetzung von Bosnien und Herzegowina eingeräumt. Die formelle Annexion des Landes am 7. 10. 1908 löste eine europäische Krise aus (Bosnische Annexionskrise; Österreich, Geschichte) und verschärfte die Spannungen zwischen dem Königreich Serbien und Österreich-Ungarn, das Bosnien und Herzegowina Verfassung und Landtag gab; 1881 war das Erzbistum Sarajevo wieder hergestellt worden (Suffraganbistümer in Banja Luka und Mostar). Die großserbische Agitation in Bosnien begünstigte das vom Geheimbund der »Schwarzen Hand« verübte Attentat von Sarajevo, dem der österreichische Thronfolger Erzherzog Franz Ferdinand und seine Frau am 28. 6. 1914 zum Opfer fielen (Anlass zum Ersten Weltkrieg).
 
Während des Zusammenbruchs Österreich-Ungarns im Ergebnis des Ersten Weltkrieges (Ende Oktober/Anfang November 1918) proklamierte der Ende September gebildete bosnische Nationalrat am 30. 10. 1918 den Anschluss Bosniens und der Herzegowina an das geplante Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen (proklamiert am 1. 12.; seit 1929 Jugoslawien genannt); es gelang in der Folgezeit jedoch nicht, diese Gebiete, die durch das islamische Erbe stark geprägt waren, voll in den neuen jugoslawischen (d. h. südslawischen) Staat zu integrieren. Im Zweiten Weltkrieg kam Bosnien und Herzegowina nach der Eroberung Jugoslawiens durch deutsche Truppen (April 1941) zum größten Teil zu der vom nationalsozialistischen Deutschen Reich abhängigen Republik Kroatien; Bosnien wurde ein Zentrum des Ustaša-Terrors (v. a. gegen Serben, später auch gegen Bosniaken) und der erbitterten Partisanenbewegung der Četnici beziehungsweise der Kommunisten (Ende Juli-Oktober 1942 Rückeroberung wichtiger Gebiete; AVNOJ-Tagungen in Bihać und Jajce, 1942/43). Mit dem Ende des Zweiten Weltkrieges (Februar/April 1945 Abzug der deutschen Truppen) wurde die deutsche Minderheit vertrieben beziehungsweise grausam verfolgt; die siegreichen serbischen Partisanen nahmen an Kroaten blutige Rache. Nach der Wiederherstellung Jugoslawiens als Staat (1943/45) und der Bildung einer Republiksregierung im April 1945 erlangte Bosnien und Herzegowina (in den historischen Grenzen von 1912/13) durch die jugoslawische Verfassung vom 31. 1. 1946 den Status einer Teilrepublik; die erhoffte Herausbildung eines einheitlichen transnationalen und transkonfessionellen Landespatriotismus unterblieb aber auch trotz der stärkeren Verankerung des Föderalismus in der Verfassung vom 25. 2. 1974. Nach dem Tod Titos (1980) eskalierten die innerjugoslowischen sozialen und nationalen Konflikte zunehmend. Durch den gleichzeitig eingeleiteten Reformprozess erfolgte auch in Bosnien und Herzegowina durch Verfassungsänderung (31. 7.) und Souveränitätserklärung (1. 8.) die Abkehr vom Einparteiensystem; die bosnischen Serben hielten zunächst an der gesamtjugoslawischen Staatsidee fest und lehnten die Änderungen ab. Nach den ersten Mehrparteienwahlen nach 1945 vom 18. 11./2. 12. 1990 zur Skupština (Parlament) und zum Staatspräsidium wurden, entsprechend der ethnischen Zusammensetzung der Bevölkerung, die bosniakische Partei der Demokratischen Aktion (SDA), die Serbische Demokratische Partei (SDS) und die Kroatische Demokratische Gemeinschaft (HDZ BiH) einflussreichste Parteien; der Führer der SDA, der Muslim A. Izetbegović, wurde am 19. 12. zum Leiter des Staatspräsidiums (Präsident) gewählt. Gegen den Widerstand der SDS (Auszug aus dem Parlament) erklärte Bosnien und Herzegowina am 15. 10. 1991 seine Unabhängigkeit; am 24. 10. bildeten die serbischen Abgeordneten ein eigenes Parlament (Sitz später in Pale). Das von der EG als Vorbedingung für die Anerkennung der Unabhängigkeit geforderte Referendum (29. 2./1. 3. 1992) führte wegen des Boykotts durch die serbische Bevölkerungsgruppe zur politischen Frontenbildung; bei einer Wahlbeteiligung von 64,3 % hatten sich 99,44 % für die Unabhängigkeit Bosniens und Herzegowinas ausgesprochen. Trotz der internationalen Anerkennung der am 3. 3. erneut förmlich proklamierten Unabhängigkeit (6./7. 4. 1992) und entgegen einer unter EG-Vermittlung vereinbarten neuen dreinationalen Verfassungsordnung (17. 3.; praktisch bedeutungslos, weil am 1. 5. 1992 Aufnahme Bosniens und Herzegowinas in die KSZE, am 22. 5. in die UN) kam es zum Segregationskrieg zwischen Bosniaken/Kroaten und Serben zur Neuordnung der verschiedenen ethnischen Siedlungsgebiete, v. a. der ethnischen Mischgebiete (Beginn am 28. 3. 1992 in Bosanski Brod [später wie Jajce von den Serben erobert]). Während die Bosniaken (1991 Bevölkerungsanteil: 43,7 %) als staatstragende Volksgruppe am Erhalt Bosniens und Herzegowinas als dreinationaler (multiethnische) Staat festhielten, orientierten sich die bosnischen Serben (bis 1995) inzwischen an der Idee der Sammlung aller Serben in einem Staat; bei einem Bevölkerungsanteil von 31,8 % (1991) erhoben sie einen Anspruch auf 65 % des Staatsgebiets. Zur Arrondierung ihrer Siedlungsgebiete besetzten die bosnisch-serbische Verbände bis Oktober 1992 aufgrund ihrer militärischen Überlegenheit (schwere Waffen der ehemaligen jugoslawischen Bundesarmee) mehr als zwei Drittel des Territoriums von Bosnien und Herzegowina, wobei sie bis zu deren offiziellem Rückzug im Juni 1992 direkt unterstützt von der ehemaligen jugoslawischen Bundesarmee wurden. Unter dem Schlagwort »ethnische Säuberungen« vertrieben v. a. die bosnischen Serben, aber auch die bosnischen Kroaten die jeweils anderen Nationalitäten aus den von ihnen eroberten Gebieten. Krieg und Vertreibung lösten massive Flüchtlingsbewegungen aus (bis 1995 über 2,2 Mio. Flüchtlinge, bis 1996 320 000 in Deutschland). Die Kämpfe zur ethnischen Homogenisierung gingen außerdem einher mit der Einrichtung von Gefangenen- beziehungsweise Internierungslagern. Die Stationierung von UN-Schutztruppen (UNPROFOR) im Juni 1992 zum Schutz der Zivilbevölkerung und der Sicherstellung ihrer Versorgung, aber auch weitere internationale Hilfe, u. a. über die Errichtung einer Luftbrücke nach dem belagerten und hart umkämpften Sarajevo, konnte das Leid der Bevölkerung nur wenig lindern. V. a. in den (besonders ab 1993) hart umkämpften strategisch wichtigen Städten, z. B. Bosanski Brod, und in den belagerten muslimisch-bosniakischen Enklaven in serbisch besiedelten Regionen wie Bihać, Goražde und Srebrenica, Tuzla und Žepa war die Zivilbevölkerung von den Folgen des Kriegsgeschehens schwer betroffen; deshalb wurden alle diese Orte und Gebiete am 7. 5. 1993 zu UN-Schutzzonen erklärt. Im Februar 1993 beschloss der UN-Sicherheitsrat zudem die Errichtung eines internationalen Kriegsverbrechertribunals in Den Haag.
 
Der staatliche Erhalt Bosniens und Herzegowinas, eine Hauptforderung der verschiedenen EG/EU- und UN-Vermittler, war durch politische Manifestationen des Kriegsgeschehens immer wieder in Frage gestellt. Gegen den Widerstand der Bosniaken erfolgten einseitige Proklamationen unabhängiger serbischer Gebiete (u. a. bosnisch Krajina, Oktober 1991). Als besonders schwerwiegend erwies sich die Ausrufung einer »Serbischen Republik Bosnien-Herzegowina« (»Republika Srpska«, Abkürzung RS; 9. 1., endgültig 7. 4. 1992, Hauptstadt Banja Luka; Festlegung der Grenzen am 26. 7. 1992; Staatspräsidium unter Präsidenten Radovan Karadžić; gewählt am 18. 12. 1992, offizieller Rücktritt Mai/Juli 1996]). Denn diese erstrebte offen den Anschluss an die Februar/April 1992 von Serbien und Montenegro neu begründete Bundesrepublik Jugoslawien. Außerdem war auch ein kroatischer Staat »Hrvatska Republika Herceg-Bosna« proklamiert worden (Abkürzung HRHB; 3. 7. 1992, Hauptstadt Mostar; Staatspräsidium unter Präsidenten M. Boban, ab 8. 2. 1994 K. Zubak; zum 31. 8. 1996 aufgelöst). Um Bihać kam es zur Ausrufung einer so genannten »Autonomen Region Westbosnien« (27. 9. 1993, »Präsident« Fikret Abdić; Sitz: Velika Kladuša; Separatfrieden mit Serben und Kroaten am 21./22. 10. 1993). Präsident Izetbegović stimmte trotz der praktischen Auflösung des Staates, v. a. seiner Verwaltungs- und Wirtschaftsordnung und der Reduzierung der von den Bosniaken getragenen Staatsgewalt auf ein Fünftel des ursprünglichen Staatsgebiets, der faktischen Dreiteilung des Landes (Kernpunkt verschiedener Friedenspläne seit 1993/94; Genfer Jugoslawienkonferenz) nur zögernd zu. Trotz des zeitweisen Bruchs des Bündnisses von Bosniaken und Kroaten durch die schweren Kämpfe 1993 zwischen ihnen in Zentralbosnien (um Travnik und Zenica) und in der Herzegowina um Mostar verständigten sich, unter amerikanischer und russischer Vermittlung, in Washington Vertreter von Bosnien und Herzegowina, »Herceg-Bosna« und Kroatien auf die Gründung einer in 8 Kantone untergliederten bosniakisch-kroatischen Föderation Bosnien und Herzegowina (2. 3. 1994). Nach Billigung des Föderationsvertrages vom 18. 3. 1994 in den Parlamenten (26. beziehungsweise 29. 3.; die bosnische Serben hatten die Föderation am 25. 3. abgelehnt) und der Annahme einer Verfassung (31. 5. 1994) wurde K. Zubak zum Präsidenten gewählt (Ende 1994 von E. Ganić abgelöst).
 
Mit einem Handelsembargo gegen Jugoslawien und einem Waffenembargo gegen die Krieg führenden Parteien (durch EU und UNO), durch Entsendung von UN-Blauhelmtruppen (UNPROFOR) und mit dem Einsatz von NATO-Kampfflugzeugen suchten die internationalen Organisationen ein Ende des Krieges zu erreichen. Am 25./26. 4. 1994 wurde eine Internationale (Bosnien-)Kontaktgruppe gebildet; Mitglieder wurden die USA, Russland, Großbritannien, Frankreich und Deutschland. Der von ihr am 5. 7. beschlossene neue Teilungsplan für Bosnien und Herzegowina (49 % des Landes für die Serben, 51 % für die Föderation) scheiterte zunächst am Widerstand der bosnischen Serben; sie lehnten ihn in einer Volksabstimmung am 27./28. 8. ab und setzten ihre Angriffe auf Sarajevo sowie andere UN-Schutzzonen unvermindert fort. Die bosniakischen und kroatischen Truppen versuchten, durch gezielte militärische Aktionen an der etwa 1 200 km langen verworrenen Front den serbisch kontrollierten Teil des Landes zu reduzieren (Sommer 1995); bis zur Rückeroberung Mitte/Ende August 1994 kämpften die bosniakischen Regierungstruppen auch gegen die bosniakischen Autonomisten in der Region Bihać, deren serbische Umklammerung Anfang August 1995 im Bündnis mit kroatischen Truppen aufgelöst wurde. Nach der serbischen Eroberung der UN-Schutzzonen Srebrenica und Žepa (Juli 1995) machte die Londoner Konferenz von 16 UN-Mitgliedern (21. 7. 1995) ein hartes militärisches Eingreifen von NATO und UN möglich, welches nach einem erneuten Massaker in Sarajevo (28. 8. 1995) mit Luftangriffen auf serbischen Stellungen im Raum Sarajevo, Tuzla und Pale am 30./31. 8. 1995 die Wende im Konflikt einleitete. Ihr folgte eine Grundsatzeinigung über ethnische Aufteilung und Verfassungsfragen (Genfer Jugoslawienkonferenz, 8. 9.). Die Grenzziehung wurde im Waffenstillstandsabkommen vom 10. 10. (in Kraft ab 12. 10., eigentlich ab 22. 10.) - entsprechend der wiederum mit Massenvertreibungen verbundenen Gebietsverschiebungen vom Sommer 1995 - festgeschrieben. Danach kam es unter Vermittlung der USA (Unterhändler: Richard Holbrooke, * 1941) zu »Annäherungsverhandlungen« zwischen Kroatien, Jugoslawien-Serbien sowie Bosnien und Herzegowina (1.-21. 11. 1995). Sie bereiteten im nicht unumstrittenen Abkommen von Dayton vom 12./21. 11. 1995 den formellen Frieden von Paris vor (14. 12. 1995; Bosnien-Abkommen). Grundlage der ethnischen Aufteilung, unter Ausklammerung des Korridors von Brčko, sowie der faktischen Zweiteilung des Landes - als politische Union - in die RS sowie die bosniakisch-kroatische Föderation als den beiden Gebietseinheiten (Entitäten; erneuert Ende März 1996) wurde entsprechend den neuen militärischen Fakten der Kontaktgruppenplan von 1994. In Ablösung der UNPROFOR erfolgte ab Dezember 1995 mit OSZE-Mandat die Stationierung einer internationalen Friedenstruppe unter NATO-Kommando (IFOR, ab Dezember 1996 SFOR). Anfang Dezember 1999 begann die Reduzierung der SFOR-Truppen.
 
Insgesamt standen (bis 1999/2000) der erfolgreichen Umsetzung der militärischen Bestimmungen des Dayton-Abkommens aufgrund der fortbestehenden ethnischen Spannungen Defizite bei der Umsetzung der zivilen Bestimmungen in den Entitäten und im Gesamtstaat gegenüber. Dazu gehörten u. a. Abrüstung, Rückkehr der Flüchtlinge (bis Mitte 1996; nur 70 000) und Gebietsaustausch. Lediglich die Wiedervereinigung von Sarajevo (19. 3. 1996 realisiert) und Mostar (Kommunalwahlen, 30. 6. 1996) sowie die gegenseitige Anerkennung der ehemaligen Kriegsparteien (Ende September 1996 erfolgt) gelangen einigermaßen. Verschiedene Folgekonferenzen beschlossen u. a. massive internationale Hilfe beim Wiederaufbau (Organisator und Koordinator: der Hohe Repräsentant der UNO, u. a. bis 1997 C. Bildt, dann Carlos Westendorp, seit Juli 1999 Wolfgang Petritsch). Ferner setzten Untersuchungen zur Aufklärung der Massenverbrechen ein und die Bestrafung der Kriegsverbrecher begann (Kriegsverbrechertribunal). Zur politischen Konsolidierung der Union wurden am 14. 9. 1996 und erneut am 12./13. 9. 1998 das gemeinsame Staatspräsidium (jetzt turnusmäßiger Wechsel) und das Bundesparlament gewählt, wobei die nationalistischen Parteien der drei Volksgruppen jeweils ihre Vormachtstellung behaupten konnten. Dies änderte sich auch nicht nach den dritten Wahlen seit dem Friedensabkommen von Dayton im November 2000; wieder dominierten die nationalistischen Parteien der drei Volksgruppen die Vertretungen in den beiden Gebietseinheiten (Entitäten), der moslemisch-kroatischen Föderation und der Serbischen Republik (RS), sowie das Parlament für Bosnien und Herzegowina. Das Ergebnis der Parlamentswahlen bestätigte somit erneut die drei »Nationalparteien« (SDA, HDZ BiH, SDS) in ihrem politischen Führungsansprüchen in Bezug auf die Leitung des Gesamtstaates und der Gebietseinheiten. In der bosniakisch-kroatischen Föderation gingen die SDA, die Partei für Bosnien-Herzegowina (SBiH; ursprünglich multiethnisch) und (in der W-Herzegowina) die HDZ BiH gestärkt aus den Wahlen hervor. Stärkste Partei in der Serbischen Republik wurde erneut die SDS. Nur in Sarajevo siegte die gemäßigte Sozialdemokratische Partei (SDP). Im Oktober 2000 war Izetbegović, seit 1998 Mitglied des dreiköpfigen kollektiven Staatspräsidiums, aus gesundheitlichen Gründen zurückgetreten; Nachfolger wurde der Bosniake Halid Genjać.
 
Die gesamtstaatlichen Institutionen funktionierten lange nicht ausreichend; wirtschaftlicher Wiederaufbau und Flüchtlingsrückkehr kamen nur stockend in Gang. Faktisch lief die Tätigkeit des Hohen Beauftragten und seines Stabes auf ein »Protektorat« der UNO in Bosnien und Herzegowina hinaus. Die Konstituierung der staatlichen Strukturen der RS (Parlament, Regierung, Präsident; endgültig 1998 Sitz von Pale nach Banja Luka verlegt) verlief im Konflikt zwischen als gemäßigt geltenden Serben und serbischen Nationalisten. Der internationale Schiedsspruch bezüglich Brčko (März 1999) führte zur Konfrontation zwischen beiden Gruppierungen. Im Oktober 1999 forderten die HDZ und der kroatische Präsident F. Tudjman (✝ 1999) die Bildung einer dritten, kroatischen Entität. Noch immer bilden die Rückkehr der Flüchtlinge, die Stärkung der politischen Institutionen sowie die Förderung des schwachen wirtschaftlichen Aufschwungs (bei Bekämpfung der Korruption und der Schattenwirtschaft) die Hauptprobleme.
 
 
S. M. Džaja: Konfessionalität u. Nationalität Bosniens u. der Herzegowina. Voremanzipator. Phase 1463-1804 (1984);
 J. G. Reißmüller: Die bosn. Tragödie (1993);
 
Bosnien u. Europa. Die Ethnisierung der Gesellschaft, hg. v. N. Stefanov u. M. Werz (1994);
 M.-J. Calic: Der Krieg in Bosnien-Herzegovina. Ursachen, Konfliktstrukturen, internat. Lösungsversuche (21995);
 H. Haselsteiner: Bosnien-Hercegovina. Orientkrise u. südslav. Frage (Wien u. a. 1996);
 N. Malcolm: Gesch. Bosniens (a. d. Engl., 1996);
 H. Krech: Der Bürgerkrieg in Bosnien-Herzegowina (1992-1997) (1997);
 E. Rathfelder: Sarajewo u. Sechs Jahre Reporter im ehemaligen Jugoslawien. Nachwort v. H. Koschnick (1998);
 
Religion and the war in Bosnia, hg. v. P. Mojzes (Atlanta, Ga., 1998);
 P. Vrankić: Religion u. Politik in Bosnien u. der Herzegowina 1878-1918 (1998).

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Bọs|ni|en-Her|ze|go|wi|na [auch ...'vi:na]; -s, (amtl.:) Bọs|ni|en und Her|ze|go|wi|na [auch - - ...'vi:na]; - - -s: Staat in Südosteuropa.

Universal-Lexikon. 2012.