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1Mes|se ['mɛsə], die; -, -n:a) katholischer Gottesdienst:
die heilige Messe; eine Messe feiern, lesen.
Zus.: Abendmesse, Frühmesse, Mitternachtsmesse, Totenmesse, Weihnachtsmesse.
b) Komposition als Vertonung der liturgischen Bestandteile der Messe:
eine Messe von Bach aufführen, singen; sie hat einige moderne Messen komponiert.
2Mes|se ['mɛsə], die; -, -n:
große [internationale] Ausstellung von Warenmustern eines oder mehrerer Wirtschaftszweige:
die Messe war gut besucht; auf der Messe waren viele Verlage vertreten; die Frankfurter, Leipziger Messe.
Syn.: ↑ Schau.
Zus.: Buchmesse, Handelsmesse, Herbstmesse, Möbelmesse, Verkaufsmesse.
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Mẹs|se1 〈f. 19〉
1. kath. Hauptgottesdienst
2. Feier des heiligen Abendmahls
3. Musik zur feierl. Ausgestaltung der Messe
4. Industrieschau, Ausstellung von Industriewaren großen, oft internationalen Ausmaßes
● die \Messe besuchen, feiern, halten, hören, lesen, zelebrieren; die Frankfurter, Leipziger \Messe; die Hohe \Messe von Bach; auf der \Messe (in Nürnberg) ausstellen [<mhd. misse, messe <missa, messa „Messe“ <kirchenlat. missa „liturgische Opferfeier, Heiligenfest“ <ite, missa est contio „geht, die (gottesdienstl.) Versammlung ist entlassen“; die Übertragung auf den Jahrmarkt deshalb, weil zu den Festen der Heiligen meist ein Jahrmarkt stattfand]
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Mẹs|se2 〈f. 19; auf Schiffen〉
1. Aufenthaltsraum u. Speiseraum für die Offiziere
2. die Tischgesellschaft selbst
[<engl. mess „Messe“, eigtl. „Speise, Mahlzeit“ <afrz. mes „Mahlzeit, Speise“ <vulgärlat. missum „(zu Tisch) Geschicktes“; zu lat. mittere „schicken“]
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1Mẹs|se , die; -, -n [mhd. messe, misse, ahd. messa, missa < kirchenlat. missa, aus der Formel »ite, missa est (concio)« = geht, die (gottesdienstliche) Versammlung ist entlassen]:
1. katholischer Gottesdienst mit der Feier der Eucharistie:
die heilige M.;
eine M. [für einen Verstorbenen] lesen.
2. Komposition als Vertonung der liturgischen Bestandteile der 1Messe (1).
2Mẹs|se , die; -, -n [kirchenlat. missa = Heiligenfest (mit feierlicher ↑ 1Messe 1 u. großem Jahrmarkt); zu ↑ 1Messe 1]:
1. große [internationale] Ausstellung von Warenmustern eines od. mehrerer Wirtschaftszweige:
eine internationale M.;
die Leipziger M.;
auf der M. ausstellen.
2. (landsch. ugs.) Jahrmarkt.
3Mẹs|se , die; -, -n [engl. mess, eigtl. = Gericht, Speise, Mahlzeit < afrz. mes (= frz. mets) < lat. missus = (aus der Küche) geschicktes, zu Tisch aufgetragenes (2Gericht), zu: mittere, ↑ Mission] (Seemannsspr.):
1. (auf größeren Schiffen) Speise- u. Aufenthaltsraum der Offiziere, Mannschaften; Schiffskantine.
2. (auf größeren Schiffen) Tischgesellschaft von Offizieren, Mannschaften.
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I Messe
[lateinisch missa, nach der Aufforderung am Ende des Gottesdienstes: Ite, missa est (concio), »geht, (die Versammlung) ist entlassen«],
1) Liturgie: seit dem 5. Jahrhundert in der lateinischen Kirche, heute in der katholischen Kirche Bezeichnung für den Gottesdienst, abgeleitet von der Schlussformel: »ite, missa est« (»geht, [die Versammlung] ist entlassen«. Als wichtigste Form des christlichen Hauptgottesdienstes nach dem Vorbild des letzten Abendmahls Jesu, ist die Messe bereits im Urchristentum belegt. Justin (um 150) nennt die folgenden Elemente als wesentliche Teile des Gottesdienstes der christlichen Gemeinde: Lesungen aus den Schriften des Alten Testaments und Neuen Testaments; Ansprache des Vorstehers der Gemeinde; von der Gemeinde gesprochene Fürbitten; Herbeibringen von Brot und Wein; vom Vorsteher gesprochene Danksagung (»Eucharistie«) und Bestätigung (»Amen«) der Gemeinde; Teilen (Brotbrechen) und Verteilen der Gaben (Brot und Wein) an die Anwesenden; zum Schluss die Verteilung der in der Kollekte gesammelten Güter unter Not Leidende. Die damit gegebene charakteristische Zweiteilung in Wortgottesdienst und Mahl hat sich im Wesentlichen in allen christlichen Kirchen durchgesetzt. In der lateinischen Kirche wurden die Einzelheiten des Ablaufs seit dem Mittelalter in Messbüchern (Missale) niedergelegt. Maßgebend für die Feier der Messe in der katholischen Kirche war bis ins 20. Jahrhundert das Missale Romanum von 1570. Die Messe wurde in lateinischer Sprache gefeiert, die Gemeinde hatte nur wenig Möglichkeiten, sich aktiv an der Liturgie zu beteiligen. Seit der im Anschluss an das 2. Vatikanische Konzil durchgeführten Liturgiereform ist die Landessprache allgemein in Gebrauch (die lateinische Sprache nur noch bei besonderen Anlässen), und fast alle Teile der Messe können von Laien gestaltet werden. Die eigentliche Eucharistiefeier muss von einem ordinierten Amtsträger (Priester, Bischof) geleitet werden. - Der Aufbau der Messe gliedert sich in folgende Teile: 1) Eröffnung (Versammlung der Gemeinde, Einzug derer, die einen Dienst versehen, Begrüßung, gemeinsamer Bußakt, Gloria und Tagesgebet), 2) Wortgottesdienst (Lesungen aus Altem Testament, neutestamentlichen Briefen, Apostelgeschichte oder Apokalypse mit dazugehörenden Antwortgesängen, Lesung aus einem der Evangelien, Predigt, Glaubensbekenntnis, Fürbitten), 3) Eucharistiefeier (Gabenbereitung, eucharistisches Hochgebet mit Präfation und Sanctus, Vaterunser, Brechen des Brotes mit Agnus Dei, Friedensgruß, Kommunion, gesammeltes Schweigen, Kommuniongebet), 4) Schluss (Mitteilungen an die Gemeinde, Segen, Entlassungsformeln, Auszug).
Die reformatorischen Kirchen haben trotz eines unterschiedlichen theologischen Verständnisses den traditionellen Aufbau der Messe weitgehend übernommen (so etwa in der deutschen Messe M. Luthers). - In den anglikanischer Kirchen wurde die Abendmahlsfeier nach dem Common Prayer Book im Gefolge des Ritualismus in vielen Gemeinden von Mitte des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts durch eine mehr oder weniger wörtliche englische Übersetzung des Missale Romanum ersetzt. In der ökumenischen Bewegung wurde auf der Grundlage der Lima-Erklärung (1982) erstmals eine ökumenische Form der Eucharistiefeier entwickelt.
Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie v. a. auch in den folgenden Artikeln:
Abendmahl · Abendmahlsgemeinschaft · Eucharistie · Gottesdienst · Kommunion · Leseordnung · Liturgie · liturgische Bewegungen
J. A. Jungmann: Missarum sollemnia, 2 Bde. (51962);
J. A. Jungmann: M. im Gottesvolk (1970);
E. J. Lengeling: Die neue Ordnung der Eucharistiefeier (41972);
J. H. Emminghaus: Die M. Wesen, Gestalt, Vollzug (Klosterneuburg 51992).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
Messe und Stundengebet: Die musikalische Ordnung des Gottesdienstes
2) Musik: Zu den ältesten Teilen der Messe gehören die des Propriums (Introitus, Graduale, Alleluja, Offertorium, Communio). Für jeden dieser nach dem Jahres- und Festkreis wechselnden Texte gibt es nur eine chorale Weise, die jeweils vom Stil des gregorianischen Gesangs geprägt ist. Graduale und Alleluja gehören einer älteren Schicht an; Introitus, Offertorium und Communio aus einer jüngeren Schicht sind antiphonale Begleitgesänge (zum Einzug des Priesters, Opfergang und Kommuniongang der Gläubigen). Im eigentlichen Sinn umfasst der musikalische Terminus Messe jedoch die zyklische Vertonung der regelmäßig wiederkehrenden Teile Kyrie, Gloria, Credo, Sanctus, Benedictus und Agnus Dei. Schon seit dem frühen Mittelalter wurden (meist tropierte) Einzelteile des Messzyklus mehrstimmig vertont, vollständige Kompositionen begegnen jedoch erst im 14. Jahrhundert, so die dreistimmige Messe von Tournai und (um 1364 ?) die vierstimmige Messe des Guillaume de Machault. Verschiedene Typen lassen sich schon um 1400 unterscheiden: 1) motettische Sätze mit liturgischem Tenor-Cantus-firmus, 2) homorhythmische Sätze mit gleichem Text in allen Stimmen, 3) Sätze nach Vorbild des Diskantliedes - frei erfunden oder mit Choralkolorierung im Diskant. In der polyphonen Kunst des burgundischen und niederländischen Komponistenkreises kam dann die Messe zu hoher Blüte. G. Dufay erhob in seiner »Missa Caput« (wohl um 1440) nach dem Vorbild der Motette die Vierstimmigkeit zur Norm und verband alle Teile zyklisch durch einen gemeinsamen Cantus firmus geistlicher oder weltlicher Herkunft. Die Tenormesse wurde unter zunehmender Vokalisierung der Stimmen fortgesetzt von J. Ockeghem, J. Obrecht, Josquin Desprez, H. Isaac u. a. Nach 1450 setzt sich schließlich die völlige Gleichberechtigung aller Stimmen durch. Ihren für lange Zeit maßgebenden Höhepunkt fand die Messenkomposition vom Typ der A-cappella-Messe im Werk G. P. da Palestrinas im 16. Jahrhundert 1597 übertrug G. Gabrieli die venezianische Doppelchörigkeit wie den instrumental begleiteten Sologesang erstmals auf die Messe. Seit 1610 wird die konzertierende Messe (Missa concertata) von der Messe im kontrapunktischen Stil für Sängerchor unterschieden. Im Barock löste sich die Messe musikalisch zunehmend von ihrer liturgischen Zweckbestimmung; ihre formale Grundlage wurde die instrumental begleitete Kantate für Solostimmen, Chor, obligate Instrumente und Tutti. Das konzertante Element und gesteigerter Affektausdruck traten in den Vordergrund - etwa in J. S. Bachs »h-Moll-Messe« (1724-49). Einwirkungen der Oper zeigen die Messen von G. B. da Pergolesi, N. Jommelli, A. Caldara. U. a. J. Haydn und W. A. Mozart leiten zur sinfonischen Messe über. Beethovens »Missa solemnis« (1819-23) führt die Messe aus der Kirche in den Konzertsaal. Die sinfonischen Messen von L. Cherubini zeigen einen dramatischen Grundzug. Die Musik der Romantik führt diesen sinfonischen Stil weiter (F. Schubert, F. Liszt u. a.). Er findet seinen Höhepunkt in den späten Messen von A. Bruckner, die A-cappella-Stil und Sinfonik miteinander verschmelzen. Glanzvolle Messen schrieben in Frankreich C. Gounod, C. Saint-Saëns und C. Franck. Mit Beginn des 20. Jahrhunderts fand durch die Reformbewegung des Caecilianismus beeinflusst und im Zusammenwirken mit der liturgischen Bewegung eine Rückbesinnung auf die alte Chormesse statt (A. Mendelssohn, E. Pepping, J. N. David, H. Distler, K. Thomas). Auf dem Boden der Neuen Musik stehen die Messevertonungen von I. Strawinsky, P. Hindemith und O. Messiaen.
M. Lütolf: Die mehrstimmigen Ordinarium-Missaesätze vom ausgehenden 11. bis zur Wende des 13. zum 14. Jh., 2 Bde. (Bern 1970);
T. G. Georgiades: Musik u. Sprache - Das Werden der abendländ. Musik, dargestellt an der Vertonung der M. (21974, Nachdr. 1984);
3) Wirtschaft: Veranstaltung mit Marktcharakter, die sich im Gegensatz zur Ausstellung an Fachbesucher, d. h. Wiederverkäufer oder gewerbliche Käufer, richtet, das wesentliche Angebot eines (Branchenmesse, Fachmesse) oder mehrerer Wirtschaftszweige (Universalmesse, Mehrbranchenmesse) bietet und in der Regel in einem bestimmten Turnus am gleichen Ort stattfindet; Messen stehen zum Teil zu bestimmten Öffnungszeiten auch einem allgemeinen Publikum offen. Weiterhin werden regionale, überregionale, nationale und internationale Messen, Investitionsgüter- und Konsumgütermessen sowie nach den beteiligten Branchen Landwirtschafts-, Industrie-, Handels- und Dienstleistungsmessen unterschieden.
Die heutigen Messen sind überwiegend Mustermessen, auf denen lediglich Muster von Produkten ausgestellt und Geschäftsabschlüsse aufgrund der Warenmuster getätigt werden. Dabei machen die extreme Marktverdichtung sowie die persönliche und unmittelbare Begegnung zwischen Ver- und Einkäufern sowohl bei den Ausstellern als auch bei den Messegesellschaften ein spezifisches Messemarketing erforderlich; die Aufwendungen für Messebeteiligungen umfassen z. B. in der Investitionsgüterindustrie rd. 30 % des Werbeetats der Unternehmen. Der Abgrenzung und Kontrolle der Zielgruppe, der systematischen Vorinformation potenzieller Messebesucher, der Gestaltung des Messestandes, der Systematik der Besucheransprache sowie der Messeerfolgskontrolle kommen dabei besondere Bedeutung zu.
Messen haben eine vielfältige wirtschaftliche Bedeutung: Die Besucher können sich mit verhältnismäßig geringem Aufwand einen umfassenden Überblick über das gesamte Angebot auf einem Markt verschaffen; die Aussteller lernen die Bedürfnisse der Nachfrager sowie das Angebot und die Leistungsfähigkeit der Konkurrenten kennen. Messen dienen der Kontaktpflege, der Aufnahme neuer Kontakte, der Anbahnung und zum Teil auch der Realisierung von Verkaufsabschlüssen und werden häufig zum Anlass genommen, Neuheiten vorzustellen, weil einerseits die Werbewirkung besonders groß ist, andererseits die Attraktivität der Messe dadurch gesteigert wird. Insgesamt tragen Messen dazu bei, die Markttransparenz zu erhöhen. Aus gesamtwirtschaftlicher Sicht fördern Messen Wettbewerb, Innovation, technischen Fortschritt sowie den Binnen- und Außenhandel. Die sich auf der Messe abzeichnenden Preistendenzen und die sich aus den Kontakten ergebende Einschätzung des Geschäftsklimas lassen auch Aussagen über den künftigen Konjunkturverlauf in einzelnen Branchen zu.
Die meisten Messen in Deutschland werden von privatrechtlichen Gesellschaften in öffentliches Eigentum durchgeführt (z. B. Leipziger Messe GmbH, Messe Frankfurt GmbH, Deutsche Messe AG, Hannover). Zur Vertretung der Interessen von Veranstaltern, Ausstellern und Besuchern von Messen besteht als Spitzenverband der Branche der Ausstellungs- und Messeausschuss der Deutschen Wirtschaft e. V. (AUMA). Daneben gibt es weitere Zusammenschlüsse aufseiten der Ausstellungs- und Messegesellschaften (z. B. Interessengemeinschaft Deutscher Fachmessen und Ausstellungsstädte [IDFA], Stuttgart, Fachverband Messen und Ausstellungen e. V. [FAMA], Nürnberg) sowie innerhalb von Wirtschafts- und sonstigen Verbänden. Messedaten werden von der Gesellschaft zur freiwilligen Kontrolle von Messe- und Ausstellungszahlen (FKM), Köln, erhoben und veröffentlicht. Die wichtigsten Messegesellschaften sind auf internationaler Ebene in der Union des Foires Internationales (UFI; gegründet 1925, Sitz: Paris; 167 Mitglieder und 21 assoziierte Mitglieder [1996]) zusammengeschlossen.
Seit dem frühen Mittelalter wurden anlässlich kirchlicher Festtage an wichtigen Verkehrsknotenpunkten nach der kirchlichen Messe Märkte abgehalten. Die Messebesucher unterstanden dem Schutz des Königs und der Kirche; den Messeorten wurden Messeprivilegien verliehen. Die früheste dieser dem unmittelbaren Warenaustausch dienenden Warenmesse war die von Saint-Denis (seit etwa 629). Durch Ausstellen von Messwechseln wurden die Messeorte gleichzeitig Zentren des Geld- und Kreditwesens. Nach dem Niedergang der Champagnemesse (u. a. in Troyes, Bar-sur-Aube, Lagny-sur-Marne) blühten die Messen in den flandrischen Städten Brügge und Gent, in Chalon-sur-Saône und Genf, später in Lyon, Paris, Padua und Brabant (v. a. Antwerpen) auf. Zwischen Europa und den Levanteländern vermittelten Venedig und Genua den Handelsverkehr. Im Heiligen Römischen Reich erhielt Frankfurt am Main 1240 Messeprivilegien, Leipzig 1268 (Reichsmesseprivileg 1497 und 1507), Frankfurt/Oder 1649 und Braunschweig 1671. Weitere wichtige Messestädte waren Bozen, Köln, Linz, Nördlingen, Straßburg, Worms und Zurzach. Seit 1330 gewann die Frankfurter Messe durch die Einführung einer zusätzlichen Frühjahrsmesse internationaler Bedeutung, wurde aber im 18. Jahrhundert von der Leipziger Messe übertroffen. Die Blütezeit der Warenmesse reichte bis in das 19. Jahrhundert. Die maschinelle Fertigung mit gleichmäßiger Qualität der Waren sowie Fortschritte im Verkehrs- und Transportwesen bewirkten im 19. Jahrhundert den Übergang von der Waren- zur Mustermesse. Lediglich für Produkte, die aus technischen Gründen nach Besichtigung gehandelt werden müssen (z. B. Pelze), hielt sich die Warenmesse. Die Leipziger Messe behielt ihre große Bedeutung auch als Mustermesse. Nach ihrem Vorbild entstanden zwischen 1904 und 1924 weitere Mustermessen in zahlreichen europäischen Städten. Neben den Universalmessen wurden und werden in zunehmendem Maße auch Branchen- und Fachmessen (z. B. Automobil-, Buchmessen, Messen für Informations- und Telekommunikationstechnik) veranstaltet. Auf Spezial- oder Fachmessen wird qualifizierten Fachbesuchern (ein breiteres Publikum ist oftmals nicht zugelassen) nur ein begrenztes Angebot einer Branche vorgestellt. Das hat den Vorteil, dass detaillierter und umfassender über Entwicklungen auf dem jeweiligen Spezialmarkt informiert werden kann. Größere Messeplätze in Deutschland sind heute Berlin, Düsseldorf, Essen, Frankfurt am Main, Hamburg, Hannover, Köln, Leipzig, München, Nürnberg und Stuttgart. Zu den wichtigen Messeplätzen im Ausland zählen u. a. Basel, Birmingham, Chicago, Hongkong, London, Lyon, Mailand, Moskau, New York, Paris, Singapur, Tokio, Utrecht und Wien.
J. Schwermann: Grundl. der M.-Politik (1976);
K. Funke: M.-Entscheidungen. Handlungsalternativen u. Informationsbedarf (1987);
H. Meffert: M.n u. Ausstellungen als Marketinginstrument (1988);
H. Meffert: Ziele u. Nutzen von M.-Beteiligungen (1996);
R. Ziegler: Entwicklung des M.-Wesens (1988);
H. Möller: Das dt. M.- u. Ausstellungswesen (1989);
Messeplatz Europa. M.n als Bestandteil des betriebl. Marketings, hg. v. G. Küffner u. a. (1990);
Messe
[von englisch mess, eigentlich »Gericht«, »Speise«, »Mahlzeit«, zu lateinisch missus »(aus der Küche) Geschicktes«], Speise- und Aufenthaltsraum der Offiziere und Mannschaften auf größeren Schiffen; auch: Tischgesellschaft von Offizieren und Mannschaften.
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1Mẹs|se, die; -, -n [mhd. messe, misse, ahd. messa, missa < kirchenlat. missa, aus der Formel „ite, missa est (concio) = geht, die (gottesdienstliche) Versammlung ist entlassen“]: 1. katholischer Gottesdienst mit der Feier der Eucharistie: die heilige M.; eine M. halten, zelebrieren; eine M. [für einen Verstorbenen] lesen; die M. besuchen; zur M. gehen; *schwarze M. (Teufelsmesse): eine schwarze M. feiern, zelebrieren. 2. Komposition als Vertonung der liturgischen Bestandteile der Messe (1): eine M. von Haydn; eine M. schreiben, komponieren.
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2Mẹs|se, die; -, -n [kirchenlat. missa = Heiligenfest (mit feierlicher 1↑Messe 1 u. großem Jahrmarkt); zu 1↑Messe]: 1. große [internationale] Ausstellung von Warenmustern eines od. mehrerer Wirtschaftszweige: eine internationale M.; die Frankfurter, Leipziger M.; eine M. für Lederwaren; auf der M. ausstellen; ein neues Buch zur M. herausbringen; zur M. fahren. 2. (landsch.) Jahrmarkt.
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3Mẹs|se, die; -, -n [engl. mess, eigtl. = Gericht, Speise, Mahlzeit < afrz. mes (= frz. mets) < lat. missus = (aus der Küche) geschicktes, zu Tisch aufgetragenes (2Gericht), zu: mittere, ↑Mission] (Seemannsspr.): 1. (auf größeren Schiffen) Speise- u. Aufenthaltsraum der Offiziere, Mannschaften; Schiffskantine. 2. (auf größeren Schiffen) Tischgesellschaft von Offizieren, Mannschaften.
Universal-Lexikon. 2012.