Dreißigjähriger Krieg
Der Dreißigjährige Krieg führte zu einem fast vierzigprozentigen Bevölkerungsverlust, zu einschneidenden territorialen Einbußen und ökonomischen Rückschlägen für das Reich, dessen Territorien die Hauptkriegsschauplätze waren. Eine der wesentlichen Ursachen des Krieges lag in der Konfessionalisierung des Reiches und der Territorien, sie hatte die wichtigsten Schlichtungsinstanzen lahm gelegt, so den Reichstag und das Reichskammergericht, und zur Gründung der katholischen Liga und der protestantischen Union geführt.
Nach dem Ständeaufstand in Böhmen 1618 weitete sich der Krieg bis nach Norddeutschland aus, immer weitere Mächte beteiligten sich an dem Konflikt. Der Verlauf des Krieges wird von der Historiographie meist in vier Phasen unterteilt: der böhmisch-pfälzische Krieg (1618-22), der niedersächsisch-dänische Krieg (1623-29), der schwedische Krieg (1630-35) und das Eingreifen Frankreichs, die europäische Phase (1635-48).
Der Hauptgegensatz bestand zwischen Frankreich und den Habsburgern (Österreich und Spanien). Frankreich versuchte in diesem Krieg, die deutschen Fürsten als die Gegner des habsburgischen Kaisers zu stärken. Im Norden trat mit Schweden eine neue Macht auf, die ein nordisches Großreich an der Ostsee schaffen wollte. Weitere Akteure dieses europäischen Konfliktes waren Holland, Dänemark, England, Savoyen, das Veltlin, aber auch der Papst.
Nicht zuletzt aufgrund der militärischen Erfolge seines Generals Wallenstein konnte Kaiser Ferdinand II. bald Herrschaftsansprüche gegenüber dem Reich geltend machen, die man als Ansätze zu einer kaiserlichen absolutistischen Herrschaft ansehen kann. 1629 erließ der Kaiser, ohne die Zustimmung eines Reichstages oder Kurfürstentages eingeholt zu haben, das Restitutionsedikt, das die Wiederherstellung säkularisierter geistlicher Herrschaften verlangte. Dieser Akt rief jedoch auch den Widerstand der katholischen deutschen Fürsten auf den Plan. Nachdem Gustav Adolf 1632 in der Schlacht bei Lützen gefallen war und Schweden 1634 eine vernichtende Niederlage bei Nördlingen erlebt hatte, brachte der Friede von Prag (1635) nochmals ein deutliches Übergewicht der kaiserlichen Macht. Das unmittelbare Eingreifen Frankreichs in den Krieg im Jahr 1635 machte aber alle diese Pläne zunichte. Der Westfälische Frieden von 1648 dokumentiert die Schwäche der kaiserlichen Gewalt.
Die Zerstörungen und ökonomischen Folgen des Krieges zwangen die Fürsten zu einer staatlich gelenkten, merkantilistischen Wiederaufbaupolitik, und die Erfahrungen mit dem Söldnerwesen bewirkten die Schaffung eines stehenden Heerwesens, beides wesentliche Elemente des sich entwickelnden absolutistischen Staates.
Dreißigjähriger Krieg,
der aus konfessionellen Gegensätzen im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation und dem sich verschärfenden Gegensatz zwischen den Ständen und der Habsburger Monarchie entstandene Krieg 1618-48, der durch das Eingreifen außerdeutschen Mächte das Reich zum Schauplatz eines europäischen Machtkampfes machte.
Die erneute Verschärfung des Religionsstreites nach dem Augsburger Religionsfrieden (1555) durch die Gegenreformation und gegenseitige konfessionelle Abschließung sowie politischen Gegensätze unter den Reichsständen führten 1608/09 zur Bildung konfessioneller, ihrem Selbstverständnis nach defensiver Bündnisse, der protestantischen Union und der katholischen Liga, die den allgemeinen Funktionsverfall der Einrichtungen der Reichsverfassung (Reichskammergericht, Reichstag u. a.) besiegelten. Einzelne Ereignisse entflammten die Gemüter in beiden Lagern, so die Vorgänge um die Reichsstadt Donauwörth und die Exekution der Reichsacht gegen sie (1606-08) und die politisch motivierte Gewährung des Majestätsbriefs durch Kaiser Rudolf II., der den böhmischen Ständen Glaubensfreiheit und beschränkten Kirchenbau zugestand (1609). Zumal in Böhmen stieg nach der Ablösung Rudolfs II. durch Matthias (Bruderzwist) und im Zuge der sich verstärkenden katholischen Reaktion die Erbitterung sehr hoch; sie richtete sich besonders gegen zwei kaiserliche Beamte (Wilhelm Graf von Slawata und Jaroslaw Graf von Martinitz) und führte zum Prager Fenstersturz (23. 5. 1618). Dieser zunächst örtliche Anlass entfesselte den Böhmischen Aufstand, der in die Kämpfe zwischen dem Haus Habsburg und den böhmischen Ständen, dann in den Krieg innerhalb des Reiches und schließlich in eine große europäische Auseinandersetzung mündete.
Böhmisch-Pfälzischer Krieg (1618-23):
Die böhmischen Stände setzten ihren 1617 gewählten König Ferdinand II. (ab 1619 Kaiser) ab und wählten im August 1619 Kurfürst Friedrich V. von der Pfalz, den kalvinistischen Führer der Union, zum König von Böhmen (»Winterkönig«). Mit ihrer Konföderationsakte, beschlossen am 31. 7. 1619 auf einem Generallandtag aller Stände des Königreichs Böhmen in Prag, schufen sie eine neue Staatsverfassung, in der das (wahl)monarch. Element entscheidend zugunsten des ständischen zurückgedrängt wurde. Sie gewannen zwar den Fürsten von Siebenbürgen, G. Bethlen von Iktár, bis 1620 für sich, ferner mit unterschiedlichem Engagement die Stände der übrigen kaiserlichen Erblande, die Generalstaaten sowie Karl Emanuel von Savoyen, aber entscheidende Unterstützung blieb aus, zumal die Union auf englischen und französischen Druck hin keine Hilfe leistete. Ferdinand II. dagegen, der sich mit seiner Absetzung als böhmischer König nicht abfand und eine gewaltsame Rekatholisierungspolitik verfolgte, konnte sich auf die vom Herzog Maximilian I. von Bayern zur Verfügung gestellten Truppen der Liga (30 000 Mann) stützen. In der Schlacht am Weißen Berg (8. 11. 1620 vor den Toren Prags schlug der ligistische Feldherr J. von Tilly die böhmische Armee unter Christian I. von Anhalt-Bernburg vernichtend: König Friedrich floh in die Niederlande, 27 Anführer des Aufstands wurden 1621 hingerichtet. In einer Reihe von Schlachten außerhalb Böhmens (Wimpfen, 6. 5. 1622; Höchst, 20. 6. 1622; Stadtlohn, 6. 8. 1623) gegen die Verbündeten Friedrichs festigte Tilly den kaiserlichen Sieg. Die Folgen für Böhmen waren gravierend: Etwa die Hälfte des adligen Grundbesitzes wurde enteignet und größtenteils an landfremde Familien verteilt; die zum Teil gewaltsame Rekatholisierung veranlasste rd. 150 000 Protestanten zum Verlassen des Landes; die ständisch geprägte Konföderationsakte wurde 1627 durch die »Verneuerte Landesordnung« ersetzt, die Böhmen als festen Bestandteil der habsburgischen Erblande im monarchisch-absolutistischen Sinne umgestaltete. Im Reich löste sich die Union weitgehend auf. Die pfälzische Kurwürde fiel 1623 an Herzog Maximilian I. von Bayern.
Niedersächsisch-Dänischer Krieg (1625-29):
Rekatholisierungsversuche im Norden des Reiches veranlassten König Christian IV. von Dänemark, Herzog von Holstein, in seiner Eigenschaft als Oberster des Niedersächsischen Reichskreises, unterstützt von England und den Generalstaaten, in den Krieg einzugreifen. - A. von Wallenstein, aus protestantischer böhmischer Adelsfamilie stammend und seit 1606 katholisch, stellte Ferdinand II. aus eigenen Mitteln ein 24 000-Mann-Heer zur Verfügung und wurde Generalissimus aller kaiserlichen Truppen im Reich. Er schlug den protestantischen Söldnerführer Graf Ernst II. von Mansfeld an der Dessauer Elbbrücke (25. 4. 1626, Tilly besiegte Christian IV. bei Lutter am Barenberge (27. 8. 1626. Nach der Besetzung der Ostseeküste und Jütlands musste Christian IV. in den Frieden von Lübeck (22. 5. 1629 einwilligen. Der so siegreiche Kaiser hatte bereits am 6. 3. 1629 das Restitutionsedikt erlassen, das den Protestantismus zu vernichten drohte, wegen seiner Begünstigung des Katholizismus aber auch internationale Reaktionen (Annäherung Frankreichs und der Niederlande an Schweden) hervorrief. Parallel dazu suchte Ferdinand monarchisch-zentralistische Reichsverfassungsvorstellungen durchzusetzen. Er scheiterte während des Regensburger Kurfürstentages (1630) in erster Linie am Widerstand der katholischen Fürsten, besonders Maximilians I. von Bayern, der im kaiserlichen Machtanstieg eine Gefährdung der ständestaatlichen Struktur des Reiches sah. Ferdinand wurde zur Entlassung Wallensteins, seines Hauptmachtfaktors, gezwungen und in Fragen der Reichsaußenpolitik und der Kriegführung der kurfürstlich-reichsständischen Kontrolle unterworfen.
Schwedischer Krieg (1630-35):
Beunruhigt durch die kaiserliche Machtstellung an der Ostsee, die das neue schwedische Ostseereich bedrohte, und die Niederlage der Protestanten, landete König Gustav II. Adolf von Schweden am 4. 7. 1630 auf Usedom. Er konnte zwar das von Tilly belagerte Magdeburg nicht mehr vor dem Fall (20. 5. 1631 retten, schlug Tilly aber mit sächsischer Hilfe bei Breitenfeld in der Nähe Leipzigs (17. 9. 1631. Im Frühjahr 1632 stieß Gustav Adolf von Mainz aus nach Süden vor, vernichtete Tillys Armee im April bei Rain am Lech (Tilly wurde tödlich verwundet) und nahm Augsburg und München ein. Angesichts eines drohenden Feldzugs der Schweden auf Wien berief der Kaiser Wallenstein erneut und stattete ihn in seinem 2. Generalat mit nahezu unumschränkten Vollmachten aus. Wallenstein zwang Gustav Adolf zur Aufgabe von Oberdeutschland und traf auf ihn in der Schlacht bei Lützen (16. 11. 1632), die unentschieden endete, in der der Schwedenkönig aber fiel. A. Graf Oxenstierna, der Leiter der schwedischen Politik, fasste zahlreiche protestantische Reichsstände unter seiner Führung 1633 zum Heilbronner Bund zusammen, konnte aber die Spaltung der militärischen Führung der Protestanten unter Herzog Bernhard von Sachsen-Weimar und Gustav Graf Horn nicht verhindern. Die eigenmächtigen Verhandlungen Wallensteins mit den Schweden führten zu seiner Ächtung und Absetzung und zu seiner Ermordung in Eger (25. 2. 1634 aufgrund kaiserlichen Befehls. Die Niederlage Bernhards von Sachsen-Weimar und Horns bei Nördlingen (6. 9. 1634 führte zur Auflösung des Heilbronner Bundes. - Im Frieden von Prag (30. 5. 1635, abgeschlossen zwischen dem Kaiser und Kurfürst Johann Georg I. von Sachsen, dem in der Folgezeit fast alle Reichsstände beitraten, wurde der Versuch gemacht, das Reich zu befrieden. Der Kaiser verzichtete auf die Durchführung des Restitutionsedikts und erhielt den Oberbefehl über eine Reichsarmee zur Säuberung des Reiches von ausländischen Truppen. Trotz der gestärkten Position Ferdinands II. nach Verzicht der Reichsstände auf ihr »ius armorum« und »ius foederis« (Bewaffnungs- und Bündnisrecht) kam es zu keinem endgültigen Frieden im Reich, sondern zu einer weiteren internationalen Ausdehnung des Krieges, bei der der Reichskonsens schnell wieder zerfiel.
Schwedisch-Französischer Krieg (1635-48):
Frankreich, schon seit dem Vertrag von Bärwalde (23. 1. 1631 Geldgeber der Schweden, griff nun wegen der drohenden Übermacht Habsburgs aus Gründen der Staatsraison in den Kampf ein (19. 5. 1635Kriegserklärung an Spanien, 18. 9. 1635 an den Kaiser). Die Kaiserlichen wurden von dem schwedischen Feldherrn J. Banér bei Wittstock (4. 10. 1636, von Bernhard von Sachsen-Weimar bei Rheinfelden (3. 3. 1638 geschlagen. Banérs Nachfolger L. Torstenson siegte bei Breitenfeld (2. 11. 1642 und auf dem Marsch nach Wien bei Jankau (6. 3. 1645. Die Franzosen wurden von den bayerischen Generalen J. von Werth und F. von Mercy bei Tuttlingen (24. 11. 1643 besiegt. Für die letzten beiden Kriegsjahre wurde im Wesentlichen die Linie Schweinfurt-Donauwörth zum Kriegsschauplatz. Die seit 1644/45 von Kaiser und Reich mit Frankreich in Münster und mit Schweden in Osnabrück geführten Verhandlungen zur Beendigung des Krieges wurden am 24. 10. 1648 im Westfälischen Frieden abgeschlossen.
Der Dreißigjährige Krieg wirkte sich politisch, kulturell und wirtschaftlich tief greifend auf das Heilige Römische Reich deutscher Nation aus und ist markantester Ausdruck der später so bezeichneten Krise des 17. Jahrhunderts. Da er das Reich zeitlich und räumlich nicht gleichmäßig heimsuchte, sind seine Folgen nur differenziert und keineswegs vollständig zu erfassen. Radikaler Neuanfang und nahezu ungestörte Weiterentwicklung stehen nebeneinander. Inwieweit der wirtschaftliche Rückgang auf den Dreißigjährigen Krieg zurückzuführen ist oder auf eine an der Wende zum 17. Jahrhundert einsetzende Stagnation beziehungsweise Depression, lässt sich nur schwer feststellen und wird in der wissenschaftlichen Literatur kontrovers beurteilt. Die Bevölkerungsverluste beliefen sich im Reich insgesamt auf rd. 40 % auf dem Land und auf 33 % in den Städten. In den am härtesten betroffenen Gebieten (Pommern, Mecklenburg, nördliche Brandenburg, Schlesien, Mittel- und Südwestdeutschland) überlebte nur rd. ein Drittel der Bevölkerung. Daraus ergab sich eine deutliche soziale Umschichtung mit weit reichenden Veränderungen in der Wirtschaftsstruktur (weniger landwirtschaftliche Anbauflächen, geringerer Viehbestand, Rückgang von Handel und Gewerbe, Besitzumschichtungen). Der Wiederaufbau des Landes verlangte notwendig nach staatlichem Schutz und zentraler staatlicher Planung, wodurch die Entwicklung zum neuzeitlichen Territorialstaat absolutistischer Prägung beschleunigt wurde. Allerdings kamen auch hier Entwicklungen zu einem Abschluss, deren Beginn weit vor 1618 lag. Trotz aller Auflösungserscheinungen behielt das Reich eine gewisse politische Bedeutung als Rechtsverband und lockerer Rahmen für die Vielfalt seiner staatlichen Gebilde und blieb ein wesentlicher Bestandteil des europäischen Staatensystems. Über den Kaiser blieb es einbezogen in den habsburgisch-frzösischen Gegensatz. Der konfessionelle Gegensatz wurde endgültig bestätigt und im Westfälischen Frieden unter Einschluss des Kalvinismus staatsrechtlich fixiert; gleichzeitig brach sich aber die neuzeitliche Idee überkonfessioneller Staatsraison Bahn. Die Beschränkung des Hauses Habsburg auf seine böhmischen, ungarischen und österreichischen Stammlande - sieht man vom Kaisertum ab - richtete seine politische Interessen auf Dauer nach Südosten. In ganz Europa beendete der Dreißigjährige Krieg das Zeitalter der Religionskriege und trug zu einer Entkonfessionalisierung der Politik bei. Neben dem Staatsraisondenken setzte sich die Idee eines Gleichgewichts der Mächte durch.
M. Ritter: Dt. Gesch. im Zeitalter der Gegenreformation u. des D. K. 1555-1648, 3 Bde. (1889-1908, Nachdr. 1974);
H. Langer: Kulturgesch. des D. K. (1978);
G. Barudio: Der Teutsche Krieg 1618-1648 (1985);
G. Schormann: Der D. K. (1985);
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Quellenkunde zur dt. Gesch. der Neuzeit. .., hg. v. W. Baumgart, Bd. 2: D. K. u. Zeitalter Ludwigs XIV. (1995);
Dt. Gesch. in Quellen u. Darst., hg. v. Rainer A. Müller, Bd. 4: Gegenreformation u. D. K. (1996).
Universal-Lexikon. 2012.