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Kịr|gi|s|tan; -s:
Kirgisistan.
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Kirgistạn,
Fläche: 198 500 km2
Einwohner: (2000) 4,7 Mio.
Hauptstadt: Bischkek
Amtssprache: Kirgisisch, Russisch
Nationalfeiertag: 31. 8.
Währung: 1 Kirgistan-Som (K. S.) = 100 Tyin
Zeitzone: 1600 Bischkek = 1200 MEZ
amtlich kirgisisch Kyrgyzstan Respublikasy, deutsch Kirgisische Republik, auch Kirgisi|en, Kirgisistan, Kyrgyzstạn, Republik in Mittelasien, mit 198 500 km2 Gebietsfläche zweitkleinste der mittelasiatischen GUS-Republiken, grenzt im Norden an Kasachstan, im Osten und Südosten an China, im Südwesten schiebt sich Kirgistan mit der Turkestankette tief in tadschikisches Staatsgebiet vor, stark gegliedert ist auch die Grenze zu Usbekistan im Westen; (2000) 4,7 Mio. Einwohner, Hauptstadt ist Bischkek (früher Frunse). Staatssprache ist Kirgisisch. Russisch ist als zweite Amtssprache anerkannt, ebenso sind andere hier gesprochene Sprachen im Siedlungsgebiet der jeweiligen Ethnien Amtssprachen. Währung ist seit 1993 der Kirgistan-Som (K. S.) = 100 Tyin. Uhrzeit: 1600 Bischkek = 1200 MEZ.
Staat und Recht:
Die am 5. 5. 1993 verabschiedete Verfassung (durch Volksentscheide 1994, 1996 und 1998 maßgeblich verändert) kennzeichnet Kirgistan als souveräne, unitarische und demokratische Republik, die auf den Grundsätzen des weltlichen Rechtsstaates beruht; nach der Staatsform ist Kirgistan eine präsidiale Republik. Der Grundsatz des Laizismus ist nicht nur in der sowjetischen Tradition des Atheismus, sondern v. a. als Absage an islamisch-fundamentalistischen Strömungen zu sehen. Deshalb sind auch politische Parteien auf religiöser Grundlage verboten. Um die Herausbildung eines Staatsvolkes zu erleichtern, wurde allen Landesbewohnern durch das Staatsangehörigkeitsgesetz vom 16. 10. 1990 die kirgisische Staatsangehörigkeit zugesprochen.
Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der auf fünf Jahre direkt gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl möglich). Der Präsident bestimmt die Richtlinien der Politik, ist Inhaber der Notstandsgewalt und verfügt namentlich auf dem Gebiet der Außen-, Innen- und Sicherheitspolitik über weit reichende Befugnisse. Er hat das Recht der Gesetzesinitiative, kann gegen Gesetzesbeschlüsse sein Veto einlegen und verfügt über ein selbstständiges Verordnungsrecht, das nur durch den Vorrang der Gesetze beschränkt ist. Die Legislative liegt beim Obersten Rat, einem Zweikammerparlament, bestehend aus der Gesetzgebenden Versammlung (67 Abgeordnete) und der Versammlung der Volksvertreter (38 Abgeordnete). Die Legislaturperiode beträgt fünf Jahre; die Wahl der Abgeordneten erfolgt im System der Mehrheitswahl in Einzelwahlkreisen (Wahlrecht ab dem 18. Lebensjahr). Der Gesetzgebenden Versammlung als dem Unterhaus obliegt die laufende Gesetzgebung, während die seltener tagende Versammlung der Volksvertreter als das Oberhaus für grundlegende Sach- und Personalentscheidungen zuständig ist. Für Verfassungsänderungen ist eine Zweidrittelmehrheit beider Kammern erforderlich. Die Ausübung der vollziehenden Gewalt ist Aufgabe der Regierung unter Vorsitz des Premierministers. Der Regierungschef und auf dessen Vorschlag die übrigen Mitglieder des Kabinetts werden vom Präsidenten ernannt und entlassen. Die Ernennung, nicht aber die Entlassung des Premierministers bedarf der Zustimmung der Versammlung der Volksvertreter. Wird ein vom Präsidenten vorgeschlagener Premierminister dreimal abgelehnt, bleibt die Ernennung wirksam, und die Versammlung wird aufgelöst. Die Regierung hat in ihrem Aufgabenbereich ein eigenes Verordnungsrecht, doch können ihre Verordnungen vom Präsidenten jederzeit aufgehoben werden.
Das Verfassungsgericht besteht aus neun Richtern, die auf Vorschlag des Präsidenten von der Versammlung der Volksvertreter für 15 Jahre gewählt werden; eine Wiederwahl ist zulässig. Hauptaufgabe des Gerichts ist die abstrakte und konkrete Normenkontrolle; eine Verfassungs-Beschwerde ist nicht vorgesehen. Entscheidungen des Verfassungsgerichts können beim Hohen Justizrat angefochten werden, der aus den Präsidenten des Verfassungsgerichts, des Obersten Gerichts und des Höchsten Arbitragegerichts sowie je zwei Richtern dieser drei Gerichte besteht, die vom Hohen Justizrat auf Vorschlag des Präsidenten kooptiert werden.
Parteien:
Nach der Verabschiedung des Gesetzes über öffentliche Organisationen am 1. 2. 1991 entstand eine Vielzahl politischer Parteien und soziopolitischer Bewegungen, z. B. Sozialdemokratische Partei Kirgistans (gegründet 1993), Republikanische Volkspartei Kirgistans (gegründet 1993; sozialdemokratisch), Agrarpartei (gegründet 1993), Ata Meken (Mutterlandpartei; gegründet 1992; nationaldemokratisch), Partei der Kommunisten Kirgistans (gegründet 1993 als Nachfolgeorganisation der im August 1991 suspendierten KP Kirgistans). Sie spielen allerdings eine untergeordnete Rolle; im 1995 gewählten Parlament dominieren »unabhängige« Abgeordnete, die vielfach aus der früheren KP-Nomenklatur kommen und dem derzeitigen gemäßigt reformerischen Staatspräsidenten nahe stehen.
Das Wappen, vom Charakter her mehr ein Staatssiegel, stammt aus dem Jahr 1993. Es zeigt im oberen Teil eine aufgehende Sonne über den Bergen des Tienschan, seinen Vorbergen und dem Issykkul, im unteren Teil eine weiße Taube mit ausgebreiteten Flügeln. Umgeben wird das Wappen von oben und unten von der offiziellen Staatsbezeichnung in kyrillischen Buchstaben, an den Seiten von den wichtigsten Anbaufrüchten des Landes, Baumwolle und Weizen.
Nationalfeiertage:
31. 8., erinnert an die Unabhängigkeitserklärung 1991.
Kirgistan gliedert sich in sechs Gebiete und die Hauptstadt Bischkek; die Gebiete sind in 40 Landkreise (»rajon«) untergliedert. Die Staatsverwaltung ist nach dem Statthaltersystem hierarchisch aufgebaut. An der Spitze des unter der Aufsicht der Regierung stehenden Verwaltungsapparats steht in den Gebieten und Landkreisen jeweils ein auf Vorschlag des Premierministers vom Präsidenten ernannter Verwaltungs-Chef. Die Räte der Gebiete und Landkreise, die als Beschlussorgane in Selbstverwaltungsangelegenheiten fungieren, werden von den kommunalen Räten und diese wiederum von der Bevölkerung gewählt.
Die für Zivil-, Straf- und Verwaltungssachen zuständige Gerichtsbarkeit besteht aus Kreis- und Stadtgerichten, Gebietsgerichten und dem Obersten Gericht. Die Arbitragegerichte in den Gebieten sowie das Höchste Arbitragegericht sind für wirtschafts- und verwaltungsrechtliche Streitigkeiten der Unternehmen zuständig. Eine Sonderstellung nimmt die Militärstrafgerichtsbarkeit ein. Die Richter der beiden obersten Gerichte werden auf Vorschlag des Staatspräsidenten von der Versammlung der Volksvertreter für 15 Jahre gewählt. Die übrigen Richter werden auf Vorschlag des Hohen Justizrats vom Staatspräsidenten zuerst für drei und danach für sieben Jahre ernannt. Unterhalb der staatlichen Gerichtsbarkeit können auf kommunaler Ebene die traditionellen Schiedsgerichte der Dorfältesten (Aksakal) in vermögens- und familienrechtlichen Sachen wirksam werden. Ihre Entscheidungen sind gerichtlich anfechtbar. Die Staatsanwaltschaft ist nicht nur Strafverfolgungsbehörde, sondern auch für eine umfassende Rechtsaufsicht über die Verwaltung zuständig.
Nach dem Auseinanderfallen der Sowjetunion verblieben auf dem Territorium von Kirgistan bis auf weiteres russische Truppen. Seit 1992 sind eigene nationale Streitkräfte im Aufbau. Diese umfassen fast ausschließlich Heerestruppen in einer Stärke von etwa 9 000 Mann, die in eine motorisierte Schützendivision mit je einem Panzer-, Artillerie- und Luftabwehrregiment gegliedert sind. Die Ausrüstung besteht im Wesentlichen aus rd. 200 Kampfpanzern vom Typ T-72 sowie aus etwa 500 gepanzerten Fahrzeugen. Der Grenzschutz wird bis zur Aufstellung eigener Einheiten von russischen Truppen gewährleistet. An paramilitärischen Einheiten ist bis 1999 die Aufstellung einer Sicherheitstruppe, einer Grenztruppe sowie einer Nationalgarde geplant.
Landesnatur und Bevölkerung:
Kirgistan ist überwiegend ein Hochgebirgsland (die »mittelasiatische Schweiz«), dessen Fläche zur Hälfte zwischen 1 000 und 3 000 m über dem Meeresspiegel, zu einem Drittel über 3 000 m über dem Meeresspiegel liegt. Das Land befindet sich in einer erdbebenreichen Zone. Im Norden prägen die durchschnittlich 3 000 bis 4 000 m hohen Bergketten des westlichen Tienschan (Pik Pobeda, 7 439 m über dem Meeresspiegel), im Süden und Südwesten das Alai- und Transalaigebirge (Pik Lenin, bis 7 134 m über dem Meeresspiegel), beide durch das Alaital getrennt, die Oberfläche. Zum Gebirgssystem des Tienschan, der sich im Westen fächerartig aufgliedert, gehören als Hauptgebirgszüge von Norden nach Süden die teilweise vergletscherte Kirgisenkette, die Talaskette, der Kungej- und Terskej-Alatau im Norden des Landes, die Kokscha-Alatau-Kette im Südosten an der Grenze zu China, die Tschatkalkette im Westen und die Ferganakette im Zentrum. Die weiter im Süden gelegene Turkestankette an der Grenze zu Tadschikistan wird teilweise schon zum Hissar-Alai-System gerechnet. Die zum Teil stark vergletscherten Gebirgsketten umschließen Längstäler und Becken (Issykkul-, Ferganabecken). Offen ist das Land nur im Norden (Tschu- und Talastal) zur Sandwüste Mujunkum in Kasachstan und zum Ferganabecken, das größtenteils zu Tadschikistan und Usbekistan gehört. Den Gebirgsketten entströmen zahlreiche gefällereiche, von Gletschern und Schneefeldern gespeiste Flüsse (Naryn im mittleren, Talas im westlichen und Tschu im nördlichen Landesteil) mit jahres- und im Sommer auch tageszeitlich stark schwankender Wasserführung, die große Bedeutung für Bewässerung und Energieerzeugung haben. Die größten Wasserkraftreserven besitzt der Naryn, der zum Toktoguler Stausee aufgestaut ist. Die intramontanen Senken sind mit abflusslosen, salzhaltigen Seen angefüllt. Größter See ist der Issykkul.
Das Klima ist ausgeprägt kontinental und trocken mit deutlich erkennbarer Höhenstufung. Größere Niederschlagsmengen empfangen lediglich die im Staubereich der Nordwest- und Südwest-Winde liegenden Gebirgsteile (800-1 000 mm/Jahr). Am geringsten sind die Niederschläge in den zentralen Becken und Tälern des Tienschan (180-300 mm/Jahr) und im Westteil des Issykkulbeckens (100 mm/Jahr). Die mittlere Julitemperatur beträgt in den niedrigeren Lagen 20 bis 27 ºC (das Januarmittel liegt bei —1,5 bis —8 ºC), in den mittelhohen 15 bis 17 ºC (—8 bis —20 ºC) und in den Hochgebirgslagen bei 10 bis 12 ºC (—20 bis —27 ºC). Im Süden Kirgistans sind die Sommer heißer, die Winter milder als im Norden, sodass es nicht immer zur Ausbildung einer geschlossenen Schneedecke kommt.
Bis 1 500 m über dem Meeresspiegel herrschen Wüsten, Halbwüsten, Gras- und Buschsteppen vor, die 50 % der Fläche Kirgistans einnehmen. Landwirtschaftliche Nutzung ist meist nur mittels Bewässerung möglich. Zwischen 1 500 und 4 000 m über dem Meeresspiegel gibt es trockene Bergsteppen, die mit zunehmender Höhe in Wiesensteppen und subalpine und alpine Wiesen mit eingestreuten Hainen aus Tienschanfichten und verschiedenen Wacholderarten übergehen. Die Waldfläche umfasst nur noch 1 % des Landes. Größere zusammenhängende Gehölze kommen nicht mehr vor (im Vergleich zu den 1930er-Jahren hat sich durch rücksichtslose Abholzung die Waldfläche bis heute halbiert), lediglich am Rand des Ferganabeckens gibt es noch tausendjährige Walnusswälder. Die Abholzung der Wälder führt im Zusammenhang mit Überweidung zu Erosionsschäden an den Steilhängen der Gebirge und nach Erdbeben häufig zu Erdrutschen und Murenabgängen. Oberhalb 4 000 m über dem Meeresspiegel (an den Südhängen des Alaigebirges oberhalb 4 800 m über dem Meeresspiegel) beginnt die Firn- und Gletscherregion.
Die Bevölkerungszahl wuchs von (1897) 0,7 Mio. über (1926) 1,0 Mio., (1959) 2,1 Mio. und (1979) 3,5 Mio. auf (1996) 4,6 Mio. an. Nach Schätzungen aus dem Jahr 1993 stellen die Kirgisen mit 56,5 % den größten Bevölkerungsanteil (1959: 40,5 %; 1979: 47,9 %), gefolgt von den Russen mit 18,8 % (1959: 30,2 %; 1979: 25,9 %), Usbeken (13,3 %), Ukrainern (2,1 %), Tataren (2,0 %) und Deutschen (1995: 0,8 %). Außerdem wohnen auch Kasachen, Dunganen, Tadschiken und Uiguren sowie etwa weitere 70 Ethnien in Kirgistan. Der Mangel an Ackerland, ungeklärte Besitzansprüche und die Bevorteilung der Kirgisen führten zu ethnischen Spannungen zwischen der kirgisischen und nichtkirgisischen Bevölkerung, v. a. im Ferganatal zwischen den Kirgisen und den mehrheitlich hier wohnenden Usbeken. Seit 1990 kam es zur Abwanderung nichtkirgisischer Bevölkerungsgruppen, besonders von Russen und Deutschen. Um die Russen, die viele Facharbeiter in Kirgistan stellen, im Land zu halten, wurde Russisch wieder als zweite Amtssprache eingeführt. Die Deutschen genießen inzwischen volle Autonomierechte.
Die mittlere Bevölkerungsdichte beträgt 23 Einwohner/km2, jedoch ist die Bevölkerungsverteilung im Land naturbedingt sehr unterschiedlich. Das gebirgige Relief lässt wenig Raum für eine dichtere Besiedlung. Weite Teile sind nahezu menschenleer und werden nur gelegentlich von nomadisierenden Schafhirten durchstreift. Siedlungsschwerpunkte mit 100-200 Einwohnern/km2 sind das Tschu- und Talastal, die Randzone des Ferganabeckens, das Naryn- und Alaital sowie die östliche Uferzone des Issykkul. Das durchschnittliche jährliche natürliche Bevölkerungswachstum betrug 1985-94 4,7 %, die mittlere Lebenserwartung lag 1994 bei 69 Jahren. Der Verstädterungsgrad ist mit (1994) nur 39 % städtische Bevölkerung vergleichsweise gering. Größte Städte (1991) sind Bischkek (631 300 Einwohner), Osch (219 100 Einwohner), Dschalalabad (79 900 Einwohner), Tokmak (71 200 Einwohner), Karakol (früher Prschewalsk, 64 300 Einwohner) und Kara-Balta (55 000 Einwohner).
Es besteht Religionsfreiheit. Staat und Religion sind nach der Verfassung getrennt. Der sunnitische Islam (überwiegend der hanefitischen Rechtsschule) ist die größte Religionsgemeinschaft, der mit den Kirgisen, Usbeken und den übrigen turksprachigen Nationalitäten nominell rd. 70 % der Bevölkerung angehören. Die geistliche Verwaltungsstruktur der Sowjetunion, die die kirgisischen Muslime der geistlichen Leitung des Muftiats in Taschkent unterstellte, bestand nach 1990 offiziell weiter, endete allerdings de facto 1993, als die islamischen Geistlichen Kirgistans begannen, von Taschkent unabhängige geistliche Organisationsstrukturen zu errichten. Zahlreiche Muslime fühlen sich dem mystisch orientierten Volksislam verbunden. - Von den rd. 11 % Christen gehören über 90 % der orthodoxen Kirche an. Für die orthodoxen Christen (Russen und Ukrainer) in Kirgistan, Tadschikistan, Turkmenistan und Usbekistan besteht das russisch-orthodoxe Erzbistum Taschkent. Die geistliche Betreuung der wenigen katholischen Christen erfolgt durch die kirchliche Mission Kirgistan (Sitz: Bischkek; errichtet 1997). Die Lutheraner, wie die Katholiken überwiegend Angehörige der deutschen Minderheit, gehören zur Regionalkirche Kirgistan der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Russland und anderen Staaten. Daneben bestehen sehr kleine Gemeinden der Adventisten, Baptisten und Pfingstler. - Elemente des alten schamanistischen Erbes haben sich unter der islamischen Bevölkerung erhalten. - Buddhisten und Juden bilden sehr kleine religiöse Minderheiten.
Die Bevölkerung verfügt über einen guten Bildungsstandard, vielfach auch über die Erwachsenenbildung erworben. Die Schulzeit der allgemein bildenden Mittelschule beträgt neun Jahre. Die vollständige Mittelschule umfasst noch eine zwei Schuljahre dauernde Oberstufe; das Abitur kann auch an mittleren Fachschulen nach zwei- bis vierjähriger Schulzeit abgelegt werden. Daneben bestehen berufliche technische Schulen (Facharbeiterausbildung, technische und medizinische Hilfsberufe). Unterrichtssprache in Primar- und Sekundarstufe ist zu 61 % Kirgisisch, 26 % Russisch, 12 % Usbekisch und 1 % Tadschikisch. Die Analphabetenquote beträgt 3 %. Die Forschung ist an der Kirgisischen Akademie der Wissenschaften organisiert. Kirgistan hat eine Universität (1951 gegründet), TH, landwirtschaftliche, Kunst-, medizinische Hochschule sowie drei weitere Hochschulen, alle in Bischkek, ferner Kunsthochschulen sowie 48 pädagogische Lehranstalten.
Presse: 1993 erschienen 143 Zeitungen und Zeitschriften, davon 81 in Kirgisisch. Die wichtigsten Zeitungen sind »Wetschernij Bischkek« (Auflage 50 000, in Russisch), »Pyramida« (50 000), »Asaba« (40 000), »Kyrgyz Tuusu« (22 000), »Slowo Kirgistana« (15 000, in Russisch). - Nachrichtenagentur ist »Kyrgyzkabar«. - Hörfunk und Fernsehen sind staatlich organisiert.
Wirtschaft und Verkehr:
Gemessen am Bruttosozialprodukt (BSP) je Einwohner von (1994) 610 US-$ fällt Kirgistan in die Kategorie der Entwicklungsländer mit mittlerem Einkommen. Es besteht ein großer Unterschied im wirtschaftlichen Entwicklungsstand zwischen dem nördlichen und südlichen Landesteil. Das Auseinanderfallen der UdSSR hat Kirgistan stärker als andere ehemalige Sowjetrepubliken getroffen, da es als eine der ärmsten Sowjetrepubliken von jeher von Subventionen aus Moskau abhängig war, die rd. 13 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) ausmachten. Nach 1990 begann in Kirgistan eine offenere Wirtschaftspolitik, der Übergang zu marktwirtschaftlichen Methoden erfolgte schneller als in anderen mittelasiatischen GUS-Staaten. Verabschiedet wurden Gesetze zur Privatisierung, zur Gestaltung des neuen Bankensystems, zu Bodennutzung und Bodenreform. Große staatliche Betriebe wurden in Aktiengesellschaften umgewandelt und bis 1995 zu 55 % privatisiert. Trotz der eingeleiteten Wirtschaftsreformen ist Kirgistan stark von der Transformationskrise betroffen. Das BIP ging 1991-95 im Jahresdurchschnitt um 14,3 % zurück und stieg erst 1996 wieder leicht an. Der Austritt Kirgistans aus der Rubelzone und die Einführung einer stabilen, konvertiblen Nationalwährung im Mai 1993 koppelte zwar das Land von dem starken Einfluss der Wirtschaften Russlands und der übrigen GUS-Länder ab und festigte die wirtschaftliche Eigenständigkeit, schwächte aber die gewachsenen wirtschaftlichen Verbindungen der Betriebe und erschwerte die Zufuhr der von ihnen benötigten Rohstoffe. Die hohe Inflationsrate (1991: 85 %, 1993: 1 190 %, 1994: 87 %) konnte bis Anfang 1996 durch Senkung der Staatsausgaben auf 19 % gesenkt werden. Die Auslandsverschuldung betrug 1996 384 Mio. US-$, die steigenden Preise können durch die Einkommen nicht mehr gedeckt werden, was zur Verarmung weiter Teile der einkommensschwachen Bevölkerung führt (etwa 40 % der Bevölkerung leben unterhalb der Armutsgrenze). Im Gegensatz zur Industrieproduktion, die wegen zu hoher Produktionskosten, geringer Arbeitsproduktivität, veralteter Technologie und geringer Investitionen weiterhin zurückgeht, zeichnet sich seit 1995 im Agrarbereich eine positivere Produktionsentwicklung ab. Durch eine verstärkte Zusammenarbeit mit den anderen GUS-Staaten, die 1993 erfolgte Gründung der Wirtschaftsgemeinschaft mittelasiatischer Staaten und die 1996 mit Kasachstan und Usbekistan geschlossene Vereinbarung über einen einheitlichen Wirtschaftsraum und wirtschaftliche Zusammenarbeit sowie mit Unterstützung des IWF, der Weltbank u. a. ausländischen Banken soll die ökonomische Entwicklung in positivere Bahnen gelenkt werden. Besonders der Gold-, Erdöl-, Erdgas- und Agrarsektor sowie das Bankenwesen sollen ausgebaut werden. Die Begünstigung von Auslandsinvestitionen vergrößert das noch ungenügend vertretene ausländische Kapital im Land, das eine wichtige Rolle bei der Umstrukturierung der Wirtschaft erfüllt. Der Privatsektor umfasste 1994 30 %, in ihm waren 1993 28,5 % der Beschäftigten tätig.
Kennzeichnend ist der Mangel an Ackerland (nur 6,5 % der Landesfläche, davon 72 % bewässert: u. a. vom Großen Tschukanal und den Staubecken von Toktogul und Orto-Tokoj). Unsachgemäße Bewässerungsmethoden und unkontrollierte Anwendung von Mineraldünger im Baumwollanbau (auf 33 000 ha) führten zu erheblichen ökologischen Problemen in den Bewässerungsgebieten, besonders im Ferganabecken. 1995 arbeiteten 47 % der Erwerbstätigen im Agrarbereich. Kolchosen und Sowchosen sind noch mit etwa 90 % an der landwirtschaftlichen Produktion beteiligt, obwohl nach 1991 23 200 private Bauernwirtschaften gegründet wurden, die aber wegen Kapitalmangel meistens uneffizient sind. Durch die Auflösung von Kolchosen werden besonders auf dem Land viele Menschen arbeitslos, die in die Städte abwandern und dort oft in der Schattenwirtschaft (besonders Handel mit chinesischen Waren und Drogen) tätig werden. Wichtigster Sektor ist die Viehwirtschaft; etwa 85 % der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind Viehweiden und Heuschläge. Neben der überragenden Bedeutung der Schafzucht (1996: 4,3 Mio. Schafe, das entspricht 55 % des gesamten Tierbestandes) ist auch die Mastrinder-, Ziegen- und Pferdehaltung sowie die Seidenraupenzucht (Naturseideerzeugung) relevant. Wichtigste Anbauprodukte sind Baumwolle und Weizen, Tabak, Kartoffeln, Gemüse, Melonen, Futterpflanzen, Obst und Wein. In den Bergen wird vielfach illegal Rauschgift (Haschisch und Marihuana) angebaut. Wirtschaftliche Bedeutung besitzen die Walnuss- und Wildobstbäume im Südwesten von Kirgistan. Anfang 1994 waren 34 % des Agrarlandes privatisiert.
Kirgistan verfügt im Vergleich zu den anderen mittelasiatischen Staaten über relativ wenige Rohstoffe, jedoch sind besonders im Südwesten einige wertvolle Bodenschätze vorhanden, v. a. Gold. Bei dessen Gewinnung (1993: rd. 2 t) wird mit ausländischen Firmen kooperiert (die Kumtor-Mine im Südosten des Landes ist weltweit die achtgrößte Goldmine). Wirtschaftliche Bedeutung haben auch Antimon-, Quecksilber-, Blei-, Zink-, Arsen-, Uranerze, Wismut, Stein- und Braunkohle, Erdöl und Erdgas (Ferganabecken), Aluminium, Asbest, Schwefelkies und Salz sowie Marmor.
Sie gehört zu den führenden Wirtschaftszweigen. Da der Erdöl- und Erdgasbedarf bei weitem nicht durch die heim. Förderung gedeckt werden kann, ist Kirgistan auf Einfuhren aus Usbekistan, Russland u. a. GUS-Staaten angewiesen. 1994 wurden 12,7 Mrd. kWh Elektrizität erzeugt, davon etwa vier Fünftel durch die 18 Wasserkraftwerke im Gebirge (besonders der Narynkaskade). Wärmekraftwerke arbeiten zum Teil auf Erdgasbasis. Im Tienschan bilden Windkraftwerke örtlicher Versorgungsbasen.
Führende Industriezweige sind die Buntmetallurgie, der Maschinenbau und die Leicht- (Herstellung von Baumwollfasern, -geweben, Wolle, Seide, Trikotagen, Leder und Schuhen) und Lebensmittelindustrie. Der Maschinenbau ist infolge des Fehlens einer landeseigenen Eisenmetallurgie auf Metall sparende, arbeitsintensive Zweige des Geräte-, Anlagenbaus und der elektrotechnisch-elektronische Industrie ausgerichtet. Bedeutsam ist auch der Landmaschinenbau. Einen starken Anteil hat die Rüstungsindustrie. 1994 waren 40 % des industriellen Sektors privatisiert.
Die Außenhandelsbilanz ist weithin ausgeglichen. Russland als ehemaliger wichtigster Handelspartner wurde mittlerweile von China verdrängt. Außerdem sind die USA, Kanada, Deutschland, Großbritannien, die Türkei und Frankreich bedeutend. 1993 waren am Export Brennstoffe, Elektrizität, Minerale und Metalle mit 59 % und Industriegüter, v. a. Produkte der Leicht- und Nahrungsmittelindustrie, mit 38 % beteiligt. Importiert wurden Industriegüter und Brennstoffe (47 % des Einfuhrwertes), Nahrungsmittel (38 %) und Rohstoffe (15 %).
Verkehr:
Hauptbedeutung hat der Kraftverkehr. Obwohl Kirgistan größtenteils gebirgig ist, verfügt es über ein gut ausgebautes Verkehrsnetz. Wenig erschlossen ist das Landesinnere. An Eisenbahnstrecken besteht im Wesentlichen eine 340 km lange Verbindung in Nordkirgistan, die über Kasachstan an das russische Eisenbahnnetz angebunden ist. Einige Städte an der Grenze zu Usbekistan (v. a. Osch) sind über Stichbahnen an usbekischen Eisenbahnlinien angeschlossen. Das (1991) 28 400 km lange Straßennetz ist über gut ausgebaute Fernstraßen mit Kasachstan und Usbekistan verknüpft. Hauptmagistralen sind der Ostpamirtrakt, Osch-Chorog, der Große Kirgisientrakt Bischkek-Osch mit 2,5 km langem Gebirgstunnel und die Ringstraße um den Issykkul. Schiffsverkehr wird auf dem Issykkul betrieben. Nationale Fluggesellschaft ist die Kyrgyzstan Aba Scholdoru. Internationale Flughäfen bestehen bei Bischkek und Osch. Der Binnenflugverkehr ist für die Personen- und Güterbeförderung in schwer zugängliche Gebirgsgebiete unerlässlich.
Die ersten menschlichen Spuren auf dem Territorium Kirgistans werden dem Paläolithikum zugeordnet (Periode Aschel, etwa 400 000 -100 000 v. Chr.; Grabungsfunde im Gebiet Osch). Ackerbau und Viehzuchtkulturen konnten durch zahlreiche Ausgrabungen (v. a. am Issykkul) für das Bronzezeitalter nachgewiesen werden (2 000-1 000 v. Chr.). Neben den (so in persischen Quellen bezeichneten) Saken (7.-3. Jahrhundert v. Chr.) dominierte der Stammesbund der Usunen (3./2. Jahrhundert v. Chr. bis 4. Jahrhundert n. Chr.) im Gebiet Tienschan, Alai und Teilen des Siebenstromlandes. Es kam zu einer Differenzierung zwischen Ackerbaukulturen und städtische Siedlungsweise (v. a. im Süden, Gebiet Fergana, Osch) sowie oftmals kriegerischen Nomadenstämmen. Im 5./6. Jahrhundert gehörte das Territorium zum Reich der Hephthaliten; nach seinem Zerfall errichteten altaische Turkstämme (Türküt) ein in vier Khanate untergliedertes Nomadenimperium, das bis 582 bestand und in dessen Nordwesten sich das kirgisische Gebiet befand. Im 10./11. Jahrhundert gehörte es zum Reich der Karachaniden; städtische Kulturen, Handel und Gewerbe entwickelten sich in engem Zusammenhang mit dem Ausbau der Bewässerungssysteme und der Landwirtschaft; Lehnswesen und Militäraristokratie waren charakteristisch. Der Islam wurde zur offiziellen Religion, ohne traditionelle Glaubensvorstellungen zu verdrängen. Mitte des 12. Jahrhunderts fielen tungusisch-mongolische Nomadenstämme ein, 1219 eroberten Reiterverbände des Dschingis Khan das Land (Zerstörung zahlreicher Städte ). Turkomongolen drängten in das Gebiet, welches schließlich unter die Söhne Dschingis Khans und seine Kriegsherren aufgeteilt wurde und regionalspezifische Entwicklungen nahm. Der Zerfall der Goldenen Horde war begleitet vom Aufstieg der Timuriden (14.-15. Jahrhundert); ein kasachisch-kirgisisches Militärbündnis zu Beginn des 16. Jahrhunderts schuf günstige Bedingungen für eine gewisse Eigenständigkeit kirgisischer Stammesbünde, deren staatliche Formierung jedoch durch ständige Eroberungszüge (1591 Mongolen, 1643, 30er-/40er-Jahre des 18. Jahrhunderts Dschungaren) gestört wurde. In der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts gerieten die Kirgisen in Abhängigkeit vom usbekischen Khanat von Kokand. Zahlreiche Aufstände der Kirgisen (u. a. 1856/57) führten zu einer Verstärkung russischen Einflusses. Nach Zerschlagung des Khanats von Kokand (1876) durch russische Truppen gehörte Kirgistan zum Generalgouverneur Turkestan mit Sitz in Taschkent. Neben Widerständen gegen die zaristische Siedlungs- und Steuerpolitik beteiligten sich die Kirgisen 1916 am großen antizaristischen Aufstand gegen die Einbeziehung der Muslime in die Wehrpflicht. Infolge der Niederschlagung wanderten Tausende mit ihren Herden nach Westchina aus.
Nach der Errichtung der Sowjetmacht 1917-18 gehörte Kirgistan zunächst zur Turkestanischen ASSR, am 14. 10. 1924 wurde Kirgistan als Autonomes Kara-Kirgis. Gebiet der RSFSR zugeordnet (25. 5. 1925 Umbenennung in Kirgisisches Autonomes Gebiet, 1. 2. 1926 Umbildung in Kirgisische ASSR). Am 5. 12. 1936 erhielt Kirgistan den Status einer Unionsrepublik. Den folgenschwersten Einschnitt stellte die Zwangskollektivierung ab 1929 dar. Die Zwangsansiedlung der Nomaden, die »Entkulakisierung«, die hier zugleich die Vertreibung der Sippenoberhäupter bedeutete und die Erweiterung der Baumwollanbauflächen führte nicht nur zum Wiederaufleben des erst 1926 zerschlagenen Widerstandes der Basmatschen, sondern zu Flucht und Reduzierung der kirgisischen Bevölkerung und ihrer Viehbestände. Widerstand in den Reihen der kirgisischen Intelligenz einschließlich des Parteiapparates wurde mit »Säuberungen« beantwortet (Reduzierung der Mitgliederzahl der KP um 51 %). Der Ausbau der Transportwege und die einsetzende Industrialisierung förderten einen Zustrom von Arbeitskräften aus den europäischen Teilen der UdSSR, der Zweite Weltkrieg und die Aufnahme deportierter Völkerschaften verstärkten diesen Prozess. Die relative Liberalisierung unter N. S. Chruschtschow schuf zugleich Freiräume für die Durchsetzung nationaler Interessen, 1961-85 stand Tudakun Ussubalijew an der Spitze der kirgisischen KP. In dieser Zeit konnten sich ethnische Kirgisen wieder verstärkt in Partei- und Staatsfunktionen etablieren, wobei sich traditionelle Loyalitätsstrukturen (Sippe, Stamm, Klientel) reproduzierten und innerkirgisische Auseinandersetzungen bis heute prägen. Zugleich erweiterte sich die soziale Basis für die Entwicklung eines kirgisischen Nationalgefühls, welches zunehmend Missstände der Sowjetisierung (Russifizierung, kommando-administratives Eingreifen Moskaus, Umweltvergehen) v. a. seit 1987 öffentlich reklamierte. Zwar siegte bei den Parlamentswahlen im Februar 1990 noch eine kommunistische Mehrheit, aber vor dem Hintergrund blutiger ethnischer Auseinandersetzungen zwischen Kirgisen und Usbeken im Gebiet von Osch (Ferganatal) mit Hunderten von Toten erfolgte eine Polarisierung politische Kräfte (zugleich tribaler und regionaler Machtgruppierungen), die im Oktober zur Einführung eines Staatspräsidentenamtes führte. Als Kompromisskandidat konnte sich der Wissenschaftler Askar Akajew (* 1944) am 13. 10. 1990(und durch Wahlen am 24. 12. 1995 im Amt bestätigt) durchsetzen, der Kirgistan am 31. 8. 1991 in die Unabhängigkeit führte. Im Dezember 1991 trat Kirgistan der GUS bei und wurde im März 1992 Mitglied der UNO. Im Juni 1992 nationalisierte Kirgistan alle auf seinem Territorium stationierten Streitkräfte und trat am 1. 6. 1994 dem NATO-Programm Partnerschaft für den Frieden bei. Seit dem 29. 3. 1996 gehört Kirgistan (neben Russland, Weißrussland und Kasachstan) zu den Mitunterzeichnern des Vertrages über die Gründung einer »Gemeinschaft Integrierter Staaten«.
Innenpolitisch leitete Akajew nach der Auflösung der KP 1991 eine abgewogene Demokratisierungs- und wirtschaftliche Reformpolitik ein, die jedoch die krisenhafte Entwicklung mit sozialen Härten nicht verhindern konnte. Mit der Annahme einer neuen Verfassung am 5. 5. 1993 wurden Pluralismus, Demokratie, Marktwirtschaft und Rechtsstaatlichkeit, Recht auf Privateigentum (Grund und Boden allerdings nur in Erbpacht) als Grundwerte festgeschrieben, vorher (1. 1. 1993) war Kirgistan von der OECD offiziell als Entwicklungsland anerkannt worden. Nach der Absetzung der unter Korruptionsverdacht stehenden Regierung im Dezember 1993 war es zu einer ersten Krise gekommen, die mit einem Vertrauensvotum (Referendum am 30. 1. 1994) für Akajew und seine Reformpolitik endete. Nachdem per Volksabstimmung die Einführung eines Zweikammerparlaments (Schogorku-Kenesch) beschlossen worden war, endeten die Parlamentswahlen am 5. und 19. 2. 1995 mit einer deutlichen Mehrheit (90 der 105 Mandate) unabhängiger, Akajew nahe stehender Kandidaten. Zugleich forderte der Präsident größere Handlungsbefugnisse, ein Anliegen, über das per Referendum im Februar 1996 positiv entschieden wurde.
Foreign investment and privatisation in the Kyrgyz Republic, hg. v. W. E. Butler (London 21994).
Hier finden Sie in Überblicksartikeln weiterführende Informationen:
GUS: Die islamischen GUS-Staaten am Scheideweg
Universal-Lexikon. 2012.