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Staat in Mitteleuropa.
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Tschẹchische Republik,
Fläche: 78 866 km2
Einwohner: (2000) 10,3 Mio.
Hauptstadt: Prag
Amtssprache: Tschechisch
Nationalfeiertage: 8. 5., 5./6. 7., 28. 10.
Zeitzone: MEZ
Tschẹchi|en, tschechisch Čẹsko ['tʃɛskɔ], amtlich Česká rẹpublika ['tʃɛskaː -], Abkürzung ČR [tʃe'ɛr], Staat in Mitteleuropa mit den historischen Gebieten Böhmen (tschechisch Čechy) und Mähren sowie einem kleinen Teil Schlesiens (Mähren und Schlesien, tschechisch Morava a Slezsko), zusammengefasst unter der Bezeichnung Tschechische Länder (České země); grenzt im Westen und Nordwesten an Deutschland (Bayern und Sachsen), im Norden und Nordosten an Polen, im Südosten an die Slowakische Republik und im Süden an Österreich (Ober- und Niederösterreich). Mit einer Fläche von 78 866 km2 ist die Tschechische Republik etwas kleiner als Österreich und größer als Bayern, sie hat (2000) 10,27 Mio. Einwohner; Hauptstadt ist Prag, Amtssprache ist Tschechisch. Währung ist die Tschechische Krone (Koruna česká, Kč) zu 100 Heller (Haléřů, h). Zeitzone: MEZ.
Staat und Recht:
Gemäß der am 1. 1. 1993 in Kraft getretenen Verfassung (mehrfach, zuletzt 1998, revidiert) ist die Tschechische Republik ein demokratischer Rechtsstaat, der sich zu den Menschen- und Bürgerrechten bekennt. Letztere sind in der (noch tschechoslowakischen) »Charta der Grundrechte und Grundfreiheiten« vom 9. 1. 1991 enthalten, die in die tschechische Verfassungsordnung übernommen wurde. Nach der Staatsform ist die Tschechische Republik eine demokratische Republik mit parlamentarischem Regierungssystem
Staatsoberhaupt und Oberbefehlshaber der Streitkräfte ist der von beiden Kammern des Parlaments mit absoluter Mehrheit auf fünf Jahre gewählte Präsident (einmalige Wiederwahl möglich). Er vertritt er das Land nach außen, besitzt im Gesetzgebungsverfahren ein aufschiebendes Vetorecht und kann das Abgeordnetenhaus unter bestimmten Voraussetzungen (z. B. gescheiterte Regierungsbildung) auflösen. Seine staatsrechtliche Verantwortlichkeit ist auf Hochverrat beschränkt. Eine entsprechende Staatsanklage wird vom Senat beim Verfassungsgericht erhoben, das gegebenenfalls auf Amtsenthebung erkennt. Die gesetzgebende Gewalt wird vom Zweikammerparlament ausgeübt. Die 200 Abgeordneten des Abgeordnetenhauses werden nach personalisierter Verhältniswahl für vier Jahre gewählt; die 81 Mitglieder des erst Ende 1996 gebildeten Senats werden nach Mehrheitswahl für sechs Jahre gewählt und alle zwei Jahre zu einem Drittel erneuert. Im Gesetzgebungsverfahren steht dem Senat das Initiativrecht und gegen Gesetzesbeschlüsse des Abgeordnetenhauses ein Einspruchsrecht zu. Eine politische Verantwortlichkeit der Regierung besteht nur gegenüber dem Abgeordnetenhaus. Der Ministerpräsident und - auf dessen Vorschlag - die Minister werden vom Präsidenten ernannt; die Regierung hat innerhalb von 30 Tagen die Vertrauensfrage im Abgeordnetenhaus zu stellen. Letzteres kann seinerseits dem Kabinett mit der absoluten Mehrheit aller Abgeordneten das Misstrauen aussprechen, was zwangsläufig die Entlassung der Regierung zur Folge hat. - Das aus 15 Richtern (vom Präsidenten mit Zustimmung des Senats auf zehn Jahre ernannt) bestehende Verfassungsgericht hat im Juli 1993 seine Tätigkeit aufgenommen. In seine Zuständigkeit fallen neben der abstrakten und konkreten Normenkontrolle auch Verfassungsbeschwerden wegen Grundrechtsverletzungen durch Einzelakte der öffentlichen Gewalt.
Parteien:
Das Mehrparteiensystem hatte sich bereits im Zuge der »sanften Revolution« (1989/90) im Rahmen der Tschechoslowakei herausgebildet. Zu den derzeit einflussreichsten Parteien zählen die Tschechische Sozialdemokratische Partei (Česká strana sociálně democratická, Abkürzung ČSSD), die Demokratische Bürgerpartei (Občanská demokratická strana, Abkürzung ODS; Nachfolgeorganisation des »Bürgerforums«), die Kommunistische Partei Böhmens und Mährens (Kommunistická strana Čech a Moravy, Abkürzung KSČM; Nachfolgerin der KP der Tschechoslowakei), die Christlich-Demokratische Union - Tschechische Volkspartei (Abkürzung KDU-ČSL) und die Freiheitsunion (Unie Svobody, Abkürzung US; Ende 1997 als Abspaltung von der ODS gegründet).
Die Anfänge der tschechoslowakischen Gewerkschaften gehen auf das Jahr 1897 zurück, als ein von der österreichischen Gewerkschaft unabhängiger Verband gegründet wurde. Nach 1945 wurden die Einzelgewerkschaften in der zentralistischen Staatsgewerkschaft ROH (Revoluční odborové hnutí, deutsch Revolutionäre Gewerkschaftsbewegung) zusammengefasst, die auch Träger der Sozialversicherung war. Infolge des politischen Umbruchs in der ČSSR kam es im März 1990 auf einem Sonderkongress zur Auflösung der ROH. Die neu gegründete ČSKOS (Československá konfederace odborových svazů, deutsch Tschechoslowakische Konföderation der Gewerkschaftsverbände), die die Struktur eines föderativen Dachverbandes mit regionalen Verbandsstrukturen in beiden Landesteilen erhielt, übernahm Organisationsrahmen, Personal und Vermögen der ROH. Seit Auflösung der Tschechoslowakei fungiert die Tschechisch-mährische Kammer der Gewerkschaften (Českomoravská komora odborových svazů, gegründet 1990) mit 7 Einzelgewerkschaften als Dachverband in der Tschechischen Republik.
Das Wappen zeigt im viergeteilten Schild im ersten und vierten Feld den böhmischen Löwen, heraldisch oben links den mährischen Adler, heraldisch unten rechts den schlesischen Adler.
Nationalfeiertage:
Nationalfeiertage sind der 8. 5. (zur Erinnerung an die Befreiung 1945), der 5. 7. (Tag der »Slawenapostel« Kyrillos und Methodios), der 6. 7. (Todestag des tschechischen Reformators Jan Hus) sowie der 28. 10. (Jahrestag der Gründung der Ersten Tschechoslowakischen Republik 1918).
Mit der Verwaltungs- und Kommunalreform von 1990 ist die kommunale Selbstverwaltung eingeführt worden; zugleich wurden die bisherigen regionalen Verwaltungseinheiten (7 Bezirke und die Hauptstadt) aufgehoben. Die seither umstrittene neue Regionalstruktur konnte erst Ende 1997 einer grundsätzlichen Lösung zugeführt werden: Danach gliedert sich das Staatsgebiet ab 1. 1. 2000 in die Hauptstadt Prag und 13 Bezirke mit 76 Kreisen. Staatliche Verwaltungseinheiten sind die Kreise, während die Gemeinden und die Bezirke Selbstverwaltungskörperschaften darstellen. Staatliche Verwaltungsbehörden sind die dem Innenministerium unterstehenden Kreisämter, in der Hauptstadt und einigen großen Städten werden diese Aufgaben von städtischen Verwaltungsbehörden wahrgenommen. Die neue Kommunalverfassung verkörpert den Typus der traditionellen Magistratsverfassung. Beschlussorgan ist die von der Bevölkerung auf vier Jahre gewählte Gemeindevertretung. Diese wählt als kollegiales Vollzugsorgan den Gemeinderat mit dem Bürgermeister an der Spitze.
Nach der Auflösung der Tschechoslowakei ist das tschechische Justizwesen 1993 reformiert worden. Die Militärgerichtsbarkeit wurde abgeschafft und der zuvor dreistufige Aufbau der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu vier Instanzen erweitert (Kreis- und Bezirksgerichte, zwei Obergerichte, Oberstes Gericht). Für den umfassenden gerichtlichen Verwaltungsrechtsschutz ist die Errichtung eines Hauptverwaltungsgerichtes vorgesehen. Die Aufgaben der Staatsanwaltschaft, die dem Justizminister unterstellt ist, aber eine gewisse Eigenständigkeit besitzt, bestehen im Wesentlichen aus Strafverfolgung und Anklagevertretung.
Die Gesamtstärke der Wehrpflichtarmee (Dauer des Grundwehrdienstes 12 Monate) beträgt etwa 62 000, die der paramilitärischen Einheiten (Grenztruppen und Sicherheitskräfte) rd. 6 000 Mann. Das Heer (etwa 37 000 Soldaten) ist gegliedert in sieben mechanisierte Brigaden, eine schnelle Eingreifbrigade und eine entsprechende Anzahl von Unterstützungsverbänden. Im Kriegsfall kommen weitere Brigaden der Territorialverteidigung hinzu. Die Ausrüstung besteht im Wesentlichen aus etwa 950 Kampfpanzern (T-54/55, T-72). Die rd. 25 000 Mann starke Luftwaffe verfügt über etwa 120 Kampfflugzeuge der Typen MiG-21/-23/-29 sowie Su-22 und Su-25. - Das Land ist seit 1994 (formal seit 1996) assoziierter Partner der WEU und unterzeichnete 1994 die »Partnerschaft für den Frieden« der NATO; der NATO-Beitritt soll im April 1999 vollzogen werden. Ziel einer Streitkräftereform ist u. a. die Reduzierung der Truppenstärke bis 2005 auf etwa 50 000 Mann (darunter 25 000 Berufssoldaten), die Modernisierung der Ausrüstung sowie die Anpassung an NATO-Strukturen.
Landesnatur und Bevölkerung:
Die Großformen des Reliefs werden überwiegend von den Hügel- und Bergländern des Böhmenen Massivs bestimmt, in die oft große Beckenlandschaften und Plateaus eingeschaltet sind; lediglich die östlichen Randbereiche des tschechischen Territoriums gehören zu den alpidisch gefalteten Westkarpaten. Das Böhmene Massiv wird allseitig von waldreichen Mittelgebirgen eingerahmt: im Südwesten auf der Grenze zu Bayern Böhmerwald (Plöckenstein am Dreiländereck 1 378 m über dem Meeresspiegel), Oberpfälzer Wald und Fichtelgebirge; im Nordwesten an der Grenze zu Sachsen Elster- und Erzgebirge (bis 1 244 m über dem Meeresspiegel), denen südlich Teilbecken (Eger-, Falkenauer, Brüzer Becken) der Egergrabensenke vorgelagert sind. Der Egergraben begrenzt Kaiserwald, Tepler Hochland sowie das vulkanisch geprägte Duppauer Gebirge nach Norden. Beiderseits der Elbe, die mit ihrem Zufluss Moldau große Teile der Tschechischen Republik zur Nordsee hin entwässert, ist das Böhmene Mittelgebirge vorgeschaltet. Im Norden und im Nordosten an der Grenze zu Polen bilden das Elbsandsteingebirge und die Sudeten mit Lausitzer, Iser-, Riesengebirge (bis 1 602 m über dem Meeresspiegel; Nationalpark), Adlergebirge, Glatzer Schneegebirge, Reichensteiner Gebirge, Hohem Gesenke (Altvatergebirge) und Niederem Gesenke, im Südosten die breite Schwelle der Böhmisch-Mährischen Höhe (entlang der historischen Grenze zwischen Böhmen und Mähren), zu der Saarer und Drahaner Bergland mit dem Mährischen Karst gehören, die Einrahmung. Im Süden sind in das Böhmene Massiv um Pilsen, Budweis und Wittingau (Třeboň) Becken eingesenkt. Der Ostrand der Böhmisch-Mährischen Höhe fällt allmählich zur Außerkarpatischen Senke ab, die (von Norden nach Süden) durch das Becken von Ostrau, die Mährische Pforte und die nach Süden zur Donau geöffnete Marchsenke (untergliedert in Nordmährischen und Südmährischen Becken) gebildet wird. Östlich dieser Depressionsreihe erhebt sich an der Grenze zur Slowakischen Republik die äußere Flyschzone der Westkarpaten mit Weißen Karpaten (bis 970 m über dem Meeresspiegel), Javornikgebirge (bis 1 071 m über dem Meeresspiegel) und Mährisch-Schlesische Beskiden (Lysá hora 1 323 m über dem Meeresspiegel). Die Thaya-Schwarzawa-Niederung südlich von Brünn gehört zum Wiener Becken.
Das Klima ist ozeanisch beeinflusst und trägt im Ostteil gemäßigt kontinentale Züge. Reliefbedingt treten jedoch regionale Unterschiede auf. Am wärmsten sind die Hügelländer und Flussniederungen an Biela, Eger und Elbe sowie das Südmährische Becken. Der Durchschnittswert der Januartemperatur schwankt in den Niederungen zwischen —1 º und —3 ºC (mittlere Julitemperatur 19-21 ºC), in den Gebirgen des Böhmenen Massivs um —7 ºC (8 ºC), in den Karpaten um —10 ºC (4 ºC). Die Niederschlagsmengen variieren stark; niederschlagsarm (weniger als 500 mm, stellenweise unter 450 mm im Jahr) sind Westböhmen, Südmähren und das Gebiet von Mährisch-Schlesien um Troppau (Opava). Nach Osten und zu den Luvseiten der Randgebirge nimmt die jährliche Niederschlagsmenge auf 700 mm und in den Grenzgebirgen auf über 1 000 mm (in den Mährisch-Schlesischen Beskiden über 1 500 mm) zu.
Bei der Volkszählung 1991 waren in der Tschechischen Republik 94,8 % der Bewohner Tschechen, 3,1 % Slowaken, 0,6 % Polen, 0,5 % Deutsche, 0,3 % Roma und 0,7 % Angehörige anderer Nationalitäten. 1930 lag der Anteil der Deutschen bei 29,2 %; sie wurden 1945-46 vertrieben (2,5 Mio.). Trotz der Umsiedlung von 0,8 Mio. Slowaken in den Jahren 1945-80 konnte der große Bevölkerungs-Verlust bis heute noch nicht ausgeglichen werden. Die Einwohnerzahl von 1930 (10,7 Mio.) lag um 0,4 Mio. über der von 1991 (10,3 Mio.; 1950: 8,9 Mio.). Der natürliche Bevölkerungszuwachs lag 1990-98 bei —0,1 %. Am dichtesten sind Mittelböhmen mit dem Zentrum Prag sowie die Industrieregionen in Nordböhmen (um Aussig [Ústí nad Labem] und Brünn sowie im Egergraben) und Nordmähren (um Ostrau [Ostrava]), am schwächsten Südwestböhmen (Böhmerwald) besiedelt. Der Anteil der städtischen Bevölkerung betrug 1998 66 %.
Es besteht Religionsfreiheit. Grundlage der staatlichen Religionspolitik ist das 2001 verabschiedete »Gesetz über die Kirchen und religiösen Gemeinschaften«. Es bindet den Rechtsstatus einer Kirche beziehungsweise religiösen Gemeinschaft an deren staatlichen Registrierung, für die 300 Unterschriften erforderlich sind. Die Wahrnahme der vollen im Staatskirchenrecht vorgesehenen kirchlichen Rechte (besonders Religionsunterricht, Militär-, Polizei- und Gefangenenseelsorge, Errichtung konfessioneller Schulen) ist für die im Gebiet der Tschechischen Republik geschichtlich verwurzelten (»historischen«) Kirchen möglich und setzt für neu registrierte Religionsgemeinschaften eine zehnjährige Ansässigkeit und eine Mindestmitgliederzahl von 10 000 Mitgliedern voraus. Noch nicht gesetzlich geregelt sind die seit 1990 von den Kirchen gewünschte Neuregelung der Besoldung der Geistlichen, die nach wie vor - geschichtlich auf Bestimmungen aus dem 18. Jahrhundert zurückgehend - durch den Staat erfolgt. Grundlegende Fragen der kirchlichen Tätigkeit der katholischen Kirche sind in dem 2002 zwischen der Regierung und dem Heiligen Stuhl geschlossenen Vertrag geregelt. Nach wie vor nicht geregelt ist allerdings die Frage der Rückgabe des 1948 enteigneten Grund- und klösterlichen Gebäudebesitzes der katholischen Kirche (1999 Einsetzung einer Regierungskommission). - Der katholischen Kirche (Erzbistümer Prag und Olmütz mit sechs Suffraganbistümern) als der größten Religionsgemeinschaft gehören nach kirchlichen Angaben über 39 % der Bevölkerung an (darunter rd. 200 000 Katholiken des byzantinischen Ritus). Insgesamt rd. 4 % sind Mitglieder nichtkatholischer Minderheitskirchen: in ihrer Mehrzahl sehr kleine protestantische Gemeinschaften (Adventisten, »Brüderkirche«, Heilsarmee, Brüder-Unität, Methodisten, Baptisten u. a.). - Die größten nichtkatholischen Kirchen sind die evangelische Kirche der Böhmischen Brüder, die 1920 als katholische Nationalkirche entstandene Tschechoslowakische Hussitische Kirche und die Schlesische Evangelische Kirche Augsburger Bekenntnisses in der Tschechischen Republik. Die »Orthodoxe Kirche in den Tschechischen Ländern und der Slowakei« besteht seit 1993 in der Struktur zweier autonomer Teilkirchen, deren kanonische Gemeinschaft durch ein gemeinsames Oberhaupt (Sitz: Prag) repräsentiert wird; die tschechische Teilkirche hat rd. 30 000 Mitglieder. Die kleine altkatholische Kirche hat rd. 3 000 Mitglieder. - Die jüdischen Gemeinden sind im »Verband Jüdischer Gemeinden in der Tschechischen Republik« zusammengeschlossen und zählen rd. 3 000 Mitglieder. - Für die in der Tschechischen Republik lebenden Muslime (staatlich nicht als Religionsgemeinschaft anerkannt) besteht seit 1998 eine Moschee in Brünn.
Es besteht neunjährige Schulpflicht vom 6. bis 15. Lebensjahr; Schul- und Hochschulwesen sind gebührenfrei; seit 1990 bestehen neben den staatlichen auch Privatschulen (in kirchlicher Trägerschaft). Nach der Primarschule erfolgt der Wechsel auf eine Mittelschule; dazu gehören Gymnasien, Fachmittelschulen und Konservatorien sowie Berufsschulen. Die vollständige Mittelschulbildung (nach vier Jahren) eröffnet den Zugang zum Hochschulstudium, das (seit 1990) drei (Bakkalaureus) oder vier bis sechs Jahre dauert. Das Hochschulwesen umfasst u. a. die Karls-Universität Prag, die Universitäten in Olmütz und Brünn sowie die Neugründungen in Troppau, Pilsen und Aussig, die TU in Prag und Brünn, die Veterinärmedizin. Hochschule in Brünn, die Bergbauakademie in Ostrau, die ingenieurtechnischen Hochschulen in Prag, Pardubitz, Pilsen und Reichenberg, die landwirtschaftlichen Hochschulen in Prag und Brünn, vier Kunsthochschulen (für Musik, Theater, Film und Fernsehen, bildende und angewandte Kunst in Prag, für Musik und Theater in Brünn), ferner fünf pädagogische Fakultäten.
Presse: Die Presse ist seit der politischen Wende unabhängig und in Privatbesitz. Die wichtigsten überregionalen Tageszeitungen sind: »Mladá fronta dnes« (gegründet 1945, bis 1989 Organ des sozialistischen Jugendverbandes, heute unabhängig; Auflage 381 500 Exemplare), die Boulevardzeitung »Blesk« (Beteiligung des schweizerischen Ringier-Konzerns, 351 500), »Právo« (1995 hervorgegangen aus dem KP-Organ »Rudé právo«, heute unabhängig; 222 400), »ZN Zemské noviny« (96 000, fusioniert mit »Slovo«, 43 000). Von Bedeutung sind ferner die ehemalige Dissidentenzeitung »Lidové noviny« (116 400), die Wirtschaftszeitung »Hospodářské noviny« (75 200) und die Sportzeitung »Sport« (64 000). Neu auf den Markt kam 2001 die Boulevardzeitung »Super« (Startauflage 200 000). Wie in vielen Metropolen gibt es seit 1997 auch in Prag die Gratiszeitung »Metro« (Druckauflage 200 000). Darüber hinaus erscheinen, größtenteils im Verlag Vltava Labe Press (VLP; Verlagsgruppe Passau) zahlreiche Regionalzeitungen, z. B. »Plzeňský deník« und »Večerník Praha«. - Die Nachrichtenagentur »Česká tisková kancelář« (ČTK) ist 1992 aus der früheren staatlichen tschechoslowakischen Agentur hervorgegangen. - Rundfunk: Es besteht ein duales System aus öffentlich-rechtlichem und privatem Rundfunk. Der öffentlich-rechtliche Hörfunk umfasst vier Programme: »Radio Prague«, »Radio Vltava« (Kultur), »Radio Regina« (Regionalsendungen) und »Interprogramme« (in englischer, französischer und deutscher Sprache). Daneben gibt es rd. 70 lizenzierte private Radiostationen, darunter »Radio Nova Alfa«, »Radio Frekvence 1«, »Radio Twist«, »Radio Kiss«. Außerdem sendet Radio Free Europe/Radio Liberty (RFE/RL) seit 1995 in Englisch und 27 weiteren Sprachen aus Prag. Fernsehprogramme werden von zwei öffentlich-rechtlichen (»ČT 1« und »ČT 2«) und zwei privaten Sendern (»TV Nova«, gegründet 1994, Marktanteil etwa 70 %, sowie »Prima TV«) ausgestrahlt. Ein sechswöchiger Streik der Journalisten des öffentlich-rechtlichen Fernsehens gegen die Einsetzung eines der Regierungspartei ČSSD nahe stehenden Intendanten Anfang 2001 führte zu einer Novellierung des Mediengesetzes von 1991, die eine Entpolitisierung des Fernsehrates vorsieht.
Wirtschaft und Verkehr:
Zum Zeitpunkt der Auflösung der Tschechoslowakei war die Tschechische Republik mit drei Viertel am tschechoslowakischen Bruttoinlandsprodukt (BIP) beteiligt, das BIP je Einwohner erreichte (1992) 2 473 US-$ (Slowakische Republik: 1 936 US-$). Der Beginn der Eigenständigkeit der Tschechischen Republik am 1. 1. 1993 fiel in die Zeit des forcierten Übergangs von der Plan- zur Marktwirtschaft, der nach November 1989 begann und 1991 mit der Freigabe der Preise, der Liberalisierung des Außenhandels und der Einführung einer restriktiven Finanz- und Lohnpolitik in seine entscheidende Phase trat. Die Verwirklichung dieser Maßnahmen sowie der Zusammenbruch des RGW-Marktes führten 1991-92 zum Rückgang des BIP (um 16 %), der Industrieproduktion (um rd. 20 %) und des privaten Verbrauchs (um 37 %); bis Anfang 1993 konnte jedoch die wirtschaftliche Talfahrt gebremst werden. Nach gesamtwirtschaftlichen Wachstumsraten in den folgenden Jahren zwischen 4 und 6 % des BIP geriet die Tschechische Republik 1997 in eine Währungs- und Wirtschaftskrise, die zur Wachstumsabschwächung auf nur 1,2 % des BIP führte. Ein Auslöser der Wirtschaftskrise war 1996 ein Leistungsbilanzdefizit von 4 299 Mio. US-$, das 1997 auf 3 098 Mio. US-$ reduziert werden konnte. Die Arbeitslosenquote lag wegen der im Vergleich zur Slowakischen Republik diversifizierteren Wirtschaftsstruktur Anfang 1993 bei nur 2,5 % (Slowakische Republik: 11,8 %); sie ist Anfang 1998 auf 4,5 % gestiegen. Seit 1991 wurden die meisten Kleinbetriebe sowie einige wirtschaftlich rentable Mittel- und Großbetriebe privatisiert (»Kleine Privatisierung«); die unrentableren Mittel- und Großbetriebe, die etwa die Hälfte des Nationaleigentums der Tschechischen Republik ausmachten, wurden durch Direktverkauf, Versteigerungen (Auktionen), Umwandlung in Aktiengesellschaften und durch den Verkauf mithilfe von Privatisierungsgutscheinen in Privateigentum überführt (»Große Privatisierung«). Bis Ende 1997 erwirtschaftete der private Sektor der Tschechischen Republik bereits 75 % des BIP (1989: nur 0,5 %). Der Dienstleistungssektor erbrachte 1997 rd. 55 % am BIP.
In der Landwirtschaft (mit Forstwirtschaft) sind (1997) 4,5 % (1989: 9,4 %) der Beschäftigten tätig. Die 1991 erlassenen Gesetze (über die Rückgabe des Bodens, über die Verteilung des genossenschatlichen Eigentums) schufen die Voraussetzungen dafür, dass die bis 1961 nahezu vollständig kollektivierten Betriebe allmählich in Privatbesitz überführt wurden. Die landwirtschaftliche Nutzfläche umfasst rd. 4,5 Mio. ha, davon sind rd. 75 % Ackerland, 20 % Wiesen und Weiden, der Rest Weingärten, Obst- und Hopfenanlagen. Hauptanbaukultur ist Getreide, v. a. Weizen, Brau- und Futtergerste (Thaya-Schwarzawa-, Marchniederung) und Mais (Südmähren), daneben Anbau von Zuckerrüben (Südmähren), Raps, Flachs (auf der Böhmisch-Mährischen Höhe und in den Gebirgsgebieten), Hopfen (v. a. an der Elbe um Saaz), Wein (in Südmähren und um Melnik) und Gemüse (an der mittleren Thaya um Znajm [Znojmo]). Die Viehzucht (Rinder- und Schweinezucht; umfangreiche Geflügelhaltung) hat ihren Schwerpunkt in Böhmen und in Nordmähren, in den böhmischen Grenzgebirgen entwickelte sich Schafhaltung. Traditionell ist die Teichwirtschaft (v. a. Karpfenzucht) in Südböhmen.
Knapp ein Drittel der Staatsfläche ist bewaldet. Große Waldgebiete liegen in den Mittelgebirgen um das Böhmene Massiv und in den Westkarpaten, jedoch sind die Wälder stark geschädigt (v. a. im Erzgebirge und in den Sudeten), wodurch die Holzgewinnung große Rückschläge erlitt.
Größte Bedeutung hat der Abbau von Kohle; die einst umfangreichen Erzlagerstätten sind weitgehend ausgebeutet, die noch vorhandenen, oft nur mit hohem Aufwand zu fördernden Erze werden zum Teil nicht mehr genutzt. Steinkohle (verkokbar) wird überwiegend im Revier von Ostrau und Karwin (Karviná), außerdem bei Kladno, Pilsen und Oslawan (Oslavany) in Südmähren gefördert. Der Abbau der zum Teil qualitativ schlechten Braunkohle (überwiegend im Tagebau) wird v. a. im Nordböhmischen Braunkohlenbecken zwischen Aussig und Komotau und bei Falkenau an der Eger (Sokolov) betrieben; bei Göding (Hodonín) in Südmähren wird Lignit im Untertagebau gefördert. Eisenerze werden in Nordmähren und Westböhmen (Mies [Stříbro] und Nürschan [Nýřany]), Erdöl und -gas in geringen Mengen am Unterlauf der March in Südmähren gewonnen. Steine und Erden, v. a. Kaolin (bei Karlsbad), Kalk und Natursteine, sind reichlich in allen Teilen des Landes vorhanden. Gefördert werden weiterhin geringe Mengen an Buntmetallerzen und Uran.
Die Elektrizität wird hauptsächlich in Braunkohlekraftwerken (v. a. im Nordböhmischen Braunkohlebecken) erzeugt, deren ungenügende technische Ausrüstung zu großen Umweltschäden führte. Wasserkraftwerke entstanden entlang der Moldau. Neben dem seit 1985 arbeitenden Kernkraftwerk Dukovany ist ein weiteres bei Temelín in Südböhmen seit Oktober 2000 im Probebetrieb. Die Gasproduktion basiert vorwiegend auf fossilen Brennstoffen. Erdgas wird aus Westsibirien importiert.
Die Tschechische Republik ist stark industriell geprägt. Der Anteil der Industrie (ohne Bauwesen) am BIP mit 31 % der Beschäftigten betrug 1997 rd. ein Drittel. Gemessen an der industriellen Produktion sind Maschinen- und Fahrzeugbau (1996: 16,5 %), Erzverhüttung einschließlich Bergbau (16,4 %), Lebensmittelindustrie (13,9 %), Elektrizität und Gaserzeugung (7,1 %) sowie das Bauwesen (7 %) die bedeutendsten Industriezweige. Mittelböhmen ist zusammen mit Prag das wichtigste Industriegebiet. Die Hüttenindustrie ist v. a. im Steinkohlenrevier Ostrau und Karwin, ferner in Kladno, Beraun (Beroun) und Komotau angesiedelt. Hauptstandorte des Maschinenbaus (u. a. Diesel- und Elektrolokomotiven, Eisenbahnwaggons, Traktoren) sind Prag, Brünn, Pilsen, ferner Ostrau, Žd'ár nad Sázavou (Saar), Königgrätz, Pardubitz, Zlín. Der Hauptstandortbereich der chemischen Industrie liegt an der Elbe von Königgrätz über Kolín (Erdölraffinerie), Pardubitz und Neratowitz (Petrochemie), Wegstädtl (Štětí), Lobositz bis Aussig. Prag ist Zentrum der pharmazeutischen Industrie. Die Textilindustrie, besonders im Norden und Nordosten von Böhmen, verliert an Bedeutung. Die Glas- und keramische Industrie ist um Teplitz (Teplice), Karlsbad, Gablonz an der Neiße (Kristallglasherstellung) und Haida angesiedelt. In Graslitz, Schönbach (Luby; nördlich von Eger) und Jägerndorf (Krnov) entwickelte sich der böhmische Musikinstrumentenbau. Weltbekannt sind die tschechischen Bierbrauereien in Pilsen, Budweis und Prag.
Anziehungspunkte des Fremdenverkehrs sind v. a. die böhmischen Kur- und Badeorte Karlsbad, Marienbad und Franzensbad sowie Teplitz (Teplice) und Sankt Joachimsthal (Radiumquellen). Haupterholungsgebiete sind die Randgebirge der Tschechischen Republik, besonders das Riesengebirge, touristische Anziehungspunkte viele denkmalgeschützte Städte und zahlreiche zu Schlössern umgebaute Burgen in Böhmen (v. a. Mittelböhmen) und Mähren.
Die Tschechische Republik war 1992 mit 70 % am Außenhandel der Tschechoslowakei beteiligt. Für 1997 wird von einem Handelsbilanzdefizit von 4,39 Mio. US-$ ausgegangen. Zwischen der Tschechischen und der Slowakischen Republik besteht eine Zollunion, die den zollfreien Warenaustausch sowie Dienstleistungsverkehr vorschreibt. Der Handel zwischen beiden Ländern ist jedoch rückläufig. Wichtigste Handelspartner (Export; Import) waren (1997) Deutschland (36 %; 26,6 %), die Slowakische Republik (12,8 %; 8,4 %), Österreich (6,5 %; 4,4 %) und die Staaten der GUS (3,3 %; 6,8 %). Hauptausfuhrwaren sind Maschinen und Kraftfahrzeuge, Chemieprodukte und elektrotechnische Güter. Eingeführt werden v. a. Maschinen und Transportausrüstungen, chemische Grunderzeugnisse sowie Brenn- und Rohstoffe.
Verkehr:
Die Tschechische Republik verfügt über ein dichtes Eisenbahn- (1996: 9 435 km, davon 2 859 km elektrifiziert) und Straßennetz (55 489 km). Wichtigster Verkehrsträger ist die Eisenbahn. Die Hauptstrecken verlaufen in Nord-Südrichtung. Das dichteste Straßennetz besitzen Mittelböhmen und Nordböhmen. Autobahnen sind im Ausbau, eine der wichtigsten Strecken verläuft von Norden über Prag nach Brünn und weiter nach Preßburg (Slowakische Republik) mit Abzweigungen von Prag und Brünn. Wichtigster Verkehrsknotenpunkt ist Prag. Die Binnenwasserstraßen (1996: 16 883 km) spielen eine bedeutende Rolle im Warenverkehr mit dem Ausland. Größte Binnenhäfen sind Aussig und Tetschen (Děčín). Elbe und Oder stellen die Verbindung mit Hamburg beziehungsweise Stettin her, wo die Tschechische Republik jeweils Freihafenrechte besitzt. In diesen Häfen unterhält der Binnenstaat eine eigene Handelsflotte. Neben dem internationalen Flughafen in Prag bestehen wichtige Inlandflughäfen in Karlsbad, Brünn und Ostrau.
Die ehemaligen Kronländer Böhmen, Mähren und (ehemalig Österreichisch-)Schlesien gehörten 1620-1918 zu Österreich-Ungarn (das Hultschiner Ländchen 1742-1918 zu Preußen); 1918-39 bildeten sie Kerngebiete der neu gegründeten Tschechoslowakei (1928 Zusammenlegung von Mähren und Schlesien zu Mährisch-Schlesien). - Vergeblich blieben 1918-20 die Bemühungen der Deutschen im »Sudetenland«, eine Zugehörigkeit zu (Deutsch-)Österreich zu erreichen. - Nach der Zerschlagung der ČSR durch das nationalsozialistische Deutschland (1938/39) entstand aus den böhmischen beziehungsweise tschechischen Ländern das vom Deutschem Reich abhängige Protektorat Böhmen und Mähren (1939-45), während das nach dem Münchener Abkommen (1938) an Deutschland abgetretene Sudetenland deutsches Reichsgau wurde (1938-45).
Nach 1945 gehörten die Tschechischen Länder wieder als dominierender Teil zur (seit 1948) kommunistisch regierten Tschechoslowakei (ab 1960 ČSSR). Sie wurden nach Niederschlagung des Prager Frühlings (August 1968) und der formalen Umwandlung der ČSSR in einen Föderativstaat (ab 1. 1. 1969) als »Tschechische Sozialistische Republik« zu einem der beiden offiziell gleichberechtigten Nationalstaaten der ČSSR (mit eigener Regierung, Verfassung und Parlament). Erst nach dem Zusammenbruch der kommunistischen Herrschaft im Zuge der »sanften Revolution« (Zentrum: Prag) 1989/90 erfolgte im Frühjahr 1990 die wirkliche Umwandlung in eine föderative Republik (Tschechische Republik) innerhalb der ČSFR; schon am 6. 2. 1990 war Petr Pithart (* 1941, Bürgerforum) erster nichtkommunistischer Ministerpräsident der Tschechischen Republik geworden. Die ersten freien Parlamentswahlen am 8./9. 6. 1990 gewann das Bürgerforum (OF); Pithart wurde Ministerpräsident einer Koalitionsregierung aus OF und (tschechischer) Volkspartei (SL beziehungsweise ČSL) aus dem Wahlbündnis Christdemokratische Union (KDU-ČSL). Februar-Mai 1991 spaltete sich das Bürgerforum in die starke ODS, die Demokratische Bürgerallianz (Občanská demokratická aliance, Abkürzung ODA) und die (seit Juni 1992 bedeutungslose) sozialliberale Bürgerbewegung (OH) um Jiří Dienstbier (* 1937; 1989-92 Außenminister der ČSFR) und Pithart, die sich 1993 als »Freie Demokraten« (Südosten) neu formierte und Ende 1995 mit einer anderen kleinen Partei zusammenschloss. Bei den Wahlen am 5./6. 6. 1992 wurde die ODS stärkste Partei und ihr Vorsitzender V. Klaus am 2. 7. 1992 neuer Ministerpräsident einer Koalitionsregierung aus ODS, ODA und KDU-ČSL. Da er in den Verhandlungen mit dem slowakischen Ministerpräsidenten V. Mečìar den Erhalt des Bundesstaates in seiner bisherigen Form nicht durchsetzen konnte, kam es am 20. 7. 1992 zur Vereinbarung über die Trennung der beiden Teilrepubliken; am 1. 1. 1993 trat sie mit der Auflösung der ČSFR in Kraft. Am 26. 1. 1993 wurde V. Havel erster Staatspräsident der Tschechischen Republik (wieder gewählt am 20. 1. 1998).
Die Privatisierung der verstaatlichten Betriebe gelang ohne Massenentlassungen; als Wachstumsträger erwies sich die Exportwirtschaft. Zunächst galt die Tschechische Republik als derjenige postkommunistische Staat, dem die Transformation am schnellsten gelang. Außenpolitisch bemühte sich die Regierung der zur Visegrád-Gruppe zählenden Tschechischen Republik unter Klaus um eine möglichst rasche Integration in die Europäische Union (EU) und in die NATO: Am 30. 6. 1993 wurde sie Mitglied des Europarats, am 4. 10. 1993 unterzeichnete die Regierung einen Assoziationsvertrag (Europaabkommen) mit der EU, der am 1. 2. 1995 in Kraft trat. Am 10. 3. 1994 trat die Tschechische Republik dem NATO-Programm »Partnerschaft für den Frieden« bei; am 16. 12. 1997 wurde das Protokoll für den Beitritt für 1999 unterzeichnet, der dann im März 1999 erfolgte. Am 23. 1. 1996 beantragte die Tschechische Republik die Vollmitgliedschaft in der EU. Im November 1998 begannen die offiziellen EU-Beitrittsverhandlungen (Aufnahme ab 2002/2003 angestrebt). - Missverständnisse bezüglich sudetendeutscher Forderungen erschwerten die Normalisierung des deutschen-tschechischen Verhältnisses ebenso wie die Entscheidung des tschechischen Verfassungsgerichts vom März 1995, dass die Beneš-Dekrete unanfechtbar seien. Mit der Unterzeichnung einer Deutsch-Tschechischen (Versöhnungs-)Erklärung am 21. 1. 1997 wurde die Normalisierung zwischen beiden Staaten eingeleitet (u. a. Einrichtung eines »Zukunftsfonds«; ungelöst blieb allerdings das Problem der Rückerstattungs- und Vermögensfrage der Sudetendeutschen).
Die Wahlen vom 31. 5. und 1. 6. 1996 bestätigten zwar im Prinzip die Politik der ODS, doch konnte Klaus nur eine Minderheitsregierung mit der KDU-ČSL und der ODA bilden, die auf Tolerierung durch die enorm erstarkte ČSSD angewiesen war. Der (seit 1993) Vorsitzende der oppositionellen ČSSD, Miloš Zeman (* 1944), wurde am 27. 6. Parlamentspräsident. Bei den im November erstmals durchgeführten Wahlen zum Senat errangen die Parteien der Regierungskoalition eine deutliche Mehrheit; im Dezember 1996 wurde der seit Juli 1996 parteilose Pithart zum ersten Senatspräsidenten gewählt. Er hatte sich ebenso wie Präsident Havel für den Abschluss der in beiden Lagern nicht unumstrittenen Deutsch-Tschechischen Erklärung eingesetzt. - Nach dem Rücktritt von Klaus (30. 11.) wegen einer Spendenaffäre seiner Partei amtierte ab Ende Dezember 1997 eine Übergangsregierung unter Josef Tosovský (* 1950; parteilos). Die vorgezogenen Neuwahlen vom 19. und 20. 6. 1998 gewann erstmals die ČSSD; allerdings vermochte sie nur nach einem mit Klaus geschlossenen »Oppositionsvertrag« eine Minderheitsregierung unter Zeman zu bilden. Dafür wurde Klaus neuer Parlamentspräsident (Juli 1998). Nach dem erneuten Wahlerfolg der ČSSD vom Juni 2002 wurde V. Spidla (ČSSD) Ministerpräsident; im Wahlkampf wurden die Beneš-Dekrete instrumentalisiert.
Statistická ročenka České Republiky (Prag 1993 ff.);
R. Brázdil u. O. Kotyza: History of weather and climate in the Czech lands, auf mehrere Bde. ber. (Zürich 1995 ff.);
H. P. Brogiato: Tschechoslowakei - Tschechien - Slowakei. Lit. in westl. Sprachen 1975-1995 (1997);
Hb. der histor. Stätten, Bd.: Böhmen u. Mähren, hg. v. J. Bahlke u. a. (1998).
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Tsche|chị|sche Re|pu|blik, die; -n -: Staat in Mitteleuropa.
Universal-Lexikon. 2012.